Rechtsprechung
BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84, 1 BvL 6/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung - Arbeitslosenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- SG Fulda, 15.12.1983 - S 3c/Ar 1/83
- SG Fulda, 15.12.1983 - S 3c/Ar 67/83
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84, 1 BvL 6/84
Papierfundstellen
- BVerfGE 75, 382
- NJW 1988, 403
- FamRZ 1988, 32
Wird zitiert von ... (107)
- BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines …
Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit kann daher grundsätzlich auch das Einkommen und Vermögen von Personen einbezogen werden, von denen in einer Gemeinschaft ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (vgl. BVerfGE 87, 234 , auch BVerfGE 75, 382 ).Das gilt jedenfalls im Rahmen einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft und im Verhältnis einander unterhaltspflichtiger Verwandter, soweit wechselseitige Unterhaltsansprüche bestehen (vgl. BVerfGE 75, 382 ).
Das hat zur Folge, dass zwei in einem solchen Näheverhältnis zusammenlebende Personen einen finanziellen Mindestbedarf haben, der unter dem Doppelten des Bedarfs einer alleinwirtschaftenden Person liegt (vgl. BVerfGE 75, 382 ; 87, 234 ).
Daher kann die familiäre Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft durchaus Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen sein, sofern damit keine Benachteiligung von Ehe oder Familie einhergeht, die mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar wäre (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 75, 382 ).
Diese Einkommensanrechnung verletzt auch nicht die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 61, 319 ; 99, 216 ; 133, 59 ), denn der Gesetzgeber knüpft hier für wirtschaftliche Rechtsfolgen - ohne die Familie zu diskriminieren - lediglich an die familiäre Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft an (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 75, 382 ).
Der Gesetzgeber darf sich von der plausiblen Annahme leiten lassen, dass eine verwandtschaftliche Bindung in der Kernfamilie, also zwischen Eltern und Kindern, grundsätzlich so eng ist, dass ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann und regelmäßig "aus einem Topf" gewirtschaftet wird (vgl. BVerfGE 75, 382 ; 87, 234 ).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Die verfassungsrechtliche Prüfung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG wird durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1987 (BVerfGE 75, 382) nicht entbehrlich.Bei der Regelung der verschärften Bedürftigkeitsprüfung durfte der Gesetzgeber ohne Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG davon ausgehen, daß sich die Bedürftigkeit eines verheirateten Arbeitslosen durch Unterhaltsleistungen seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten mindert [vgl. BVerfGE 75, 382 [395]].
Darüber hinaus darf der Gesetzgeber, ohne damit die Ehe zu diskriminieren, die Konsequenz aus der Erfahrung des täglichen Lebens ziehen, daß in einer Haushaltsgemeinschaft umfassend aus einem Topf gewirtschaftet wird mit der Folge, daß zusammenlebende Ehegatten einen finanziellen Mindestbedarf haben, der unter dem Doppelten des Bedarfs eines Alleinwirtschaftenden liegt (vgl. BVerfGE 75, 382 [394]).
bb) Durch die Freibetragsregelung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG dürfen verheiratete Arbeitslose nicht schlechter gestellt werden als Alleinstehende; ferner muß den Eheleuten nach der Einkommensanrechnung das Existenzminimum verbleiben (vgl. BVerfGE 75, 382 [391 f.]).
Daß die Einkommensanrechnung nach § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG zum Unterschreiten des Existenzminimums der Eheleute führt, konnte in der Entscheidung vom 16. Juni 1987 (BVerfGE 75, 382) in den damaligen Ausgangsfällen nicht festgestellt werden.
c) Soweit die Entscheidung vom 16. Juni 1987 (BVerfGE 75, 382) hinsichtlich der Freibetragsregelung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG anders verstanden werden könnte, wird daran nicht festgehalten.
- BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvL 3/21
Niedrigere Sonderbedarfsstufe für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in …
Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit kann grundsätzlich auch das Einkommen und Vermögen von Personen einbezogen werden, von denen in einer Gemeinschaft ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (vgl. BVerfGE 87, 234 ; auch BVerfGE 75, 382 ).Maßgebend sind insoweit nicht möglicherweise bestehende Rechtsansprüche, sondern die faktischen wirtschaftlichen Verhältnisse, also das tatsächliche Wirtschaften "aus einem Topf" (vgl. BVerfGE 75, 382 ; 87, 234 ).
- BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft- und Heizkosten - Anwendung von § 22 Abs 1 S 2 …
Prüfungsmaßstab ist insoweit vornehmlich Art. 3 Abs. 1 GG, weil der spezifische Schutzgedanke des allgemeinen Gleichheitssatzes zu der hier anzuwendenden Regelung die stärkere soziale Beziehung aufweist (vgl zur Prüfung bei Überschneidung des Gleichheitssatzes mit Freiheitsgrundrechten BVerfGE 64, 229, 238 f; 65, 104, 112 f; 75, 382, 393; 82, 60, 86) . - LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der …
Das Bundesverfassungsgericht erlegt dem Staat aber nicht nur die Pflicht zur Förderung der Familie auf, sondern präzisiert dazu, dass dies insbesondere ihren wirtschaftlichen Zusammenhalt umfasse (BVerfGE 61, 18, 25; 62, 323, 332; 75, 382, 392) und die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft zu fördern sei (vgl. BVerfGE 103, 89, 108 f.). - SG Düsseldorf, 13.04.2021 - S 17 AY 21/20
Sozialgericht legt Bundesverfassungsgericht Frage zur Höhe der Leistungen für …
Der Gesetzgeber darf sich von der plausiblen Annahme leiten lassen, dass eine verwandtschaftliche Bindung in der Kernfamilie, also zwischen Eltern und Kindern, grundsätzlich so eng ist, dass ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann und regelmäßig "aus einem Topf" gewirtschaftet wird (vgl. BVerfGE 75, 382 (394); 87, 234 (265);… Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 -, BVerfGE 142, 353-388, Rn. 65).Das hat zur Folge, dass zwei in einem solchen Näheverhältnis zusammenlebende Personen einen finanziellen Mindestbedarf haben, der unter dem Doppelten des Bedarfs einer alleinwirtschaftenden Person liegt (vgl. BVerfGE 75, 382 (394); 87, 234 (256)).
Daher kann die familiäre Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft durchaus Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen sein, sofern damit keine Benachteiligung von Ehe oder Familie einhergeht, die mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar wäre (vgl. BVerfGE 17, 210 (217); 28, 324 (347); 69, 188 (205 f.); 75, 382 (393)).
Es mag plausibel sein, dass "in einem Haushalt zusammenlebende Familienangehörige" in einem solchen "Näheverhältnis" zueinanderstehen, dass sie umfassend "aus einem Topf" wirtschaften (vgl. BVerfGE 75, 382 (394); 87, 234 (256); BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 -, BVerfGE 142, 353-388, Rn. 53).
- BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung
Es ist dem Gesetzgeber untersagt, die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften zu diskriminieren (vgl. BVerfGE 69, 188 ; 75, 382 ), insbesondere Verheiratete gegenüber Nichtverheirateten bei der Gewährung rechtlicher Vorteile zu benachteiligen (vgl. BVerfGE 67, 168 ; 75, 382 ).Jedoch schulden die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einander, anders als Eheleute, keinen gesetzlichen Unterhalt (vgl. auch BVerfGE 75, 382 ).
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
Danach trifft den Staat die Pflicht, auch den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familie zu fördern (vgl. BVerfGE 75, 382 ). - BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 1511/14
Unbegründete Verfassungsbeschwerde betreffend das Pflichtteilsrecht
- BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02
Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 16. Juni 1987, BVerfGE 75, 382, 394 und Urteil vom 17. November 1992, BVerfGE 87, 234, 256) kann der Gesetzgeber, ohne die Ehe zu diskriminieren, die Konsequenz aus der Erfahrung des täglichen Lebens ziehen, dass in einer Haushaltsgemeinschaft umfassend "aus einem Topf" gewirtschaftet wird, was zur Folge hat, dass der finanzielle Mindestbedarf zusammenlebender Ehegatten unter dem Doppelten des Bedarfs eines Alleinwirtschaftenden liegt. - BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Freibetrag für …
- BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86
Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO
- LSG Hessen, 13.04.2021 - L 4 AY 3/21
Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im …
- BVerfG, 14.06.2011 - 1 BvR 429/11
Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der …
- BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die unterschiedliche Höhe von …
- BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung der Entgeltpunkte für die …
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
- BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R
Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende …
- BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 75/91
Verlustausgleich - Ausschluß - Arbeitslosenhilfe - Fiktives Einkommen - …
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87
Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von …
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86
Schlüsselgewalt
- BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 79/08 R
HartzIV: Ohne Vermögen kein Vermögensfreibetrag
- BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94
Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen
- BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86
Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 12 A 1814/09
Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners eines in einer …
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R
Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung - …
- BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92
Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren, …
- BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93
Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit - …
- BSG, 14.06.1995 - 4 RA 28/94
Ermittlung der Höhe der Altersversorgung - Weitergewährung einer Rente aus einem …
- BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 7/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld des …
- BSG, 03.07.2002 - B 5 RJ 22/01 R
Begrenzung der Entgeltpunkte bei in Wirtschaftsgemeinschaft lebenden …
- BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93
Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger
- BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92
Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld
- BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Keine Waisenversorgung bei Tod eines Partners einer nichtehelichen …
- BSG, 14.06.1995 - 4 RA 41/94
Rentenanpassungen durch die RAV 1 und RAV 2 verfassungsgemäß
- BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 77/93
Berufsschutz - Außerhalb - Geltungsbereich - Einschränkung
- BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 2/03 R
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktebegrenzung für Spätaussiedler
- LSG Sachsen, 02.05.2019 - L 3 AS 676/17
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
- BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 3/13 R
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - …
- LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 14/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Arbeitslosengeld …
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96
Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 6 Abs 1 durch Anrechnung des …
- BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 20/13 R
Anspruch auf Ausbildungsgeld auch ohne leistungsmindernde Anrechnung von …
- BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
Richterliche Prüfungspflicht - Arbeitslosenhilfe - Höhe - Freibetrag
- BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93
Voraussetzung - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Schwerbeschädigter - …
- BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 26/00 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen - …
- BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 79/91
Schwerbehinderter Arbeitgeber - Anrechnung auf Pflichtplatz - …
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02
Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis …
- SG Lüneburg, 24.06.2009 - S 75 AS 915/09
Bekleidungszuschuss Kinder
- BSG, 11.10.1994 - 1 RK 50/93
Krankenversicherung - Zahnersatz - Härtefall
- BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 73/91
Arbeitslosenhilfe - Anwartschaft - berufliche Rehabilitation durch …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 128/97 R
Verminderte Anpassung der Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit
- BSG, 08.12.1994 - 2 RU 29/93
Maßgeblicher Jahresarbeitsverdienst (JAV) für Berechnung der Verletztenrente - …
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 663/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- SG Landshut, 14.10.2020 - S 11 AY 39/20
Anspruch auf Gewährung sog. Analogleistungen
- BSG, 16.08.1990 - 4 RA 27/90
Verfassungsmäßigkeit von § 58 Abs. 1 AVG
- LSG Niedersachsen, 12.07.2000 - L 4 KR 42/99
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung; Kostenübernahme für eine …
- BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten
- BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95
Kapitallebensversicherung als Befreiungstatbestand nach § 85 Abs. 3 Nr. 3 ALG
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2006 - L 12 AL 257/05
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 11/92
Kindererziehungsleistung - Verfolgung
- BFH, 07.09.1989 - IV R 156/86
Eigenschaft eines Steuerpflichtigen als Ingenieur
- BFH, 05.06.2003 - III R 51/00
EigZul; Grundstückserwerb vom Ehegatten
- LSG Hessen, 20.02.2006 - L 9 AL 896/03
Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- BSG, 25.08.1994 - 2 RU 39/93
Unfallversicherung - Berufgenossenschaft - Beiträge - Ehegattenarbeitnehmer
- BSG, 24.01.1995 - 10 RKg 10/92
Berücksichtigung des Jahreseinkommens bei der Ermittlung der Höhe des zu …
- BSG, 29.06.1994 - 1 RK 47/93
Krankenkasse - Zahnersatz - Versicherungspflichtig - Arbeitslosenhilfe - …
- BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89
Ausschluß vor 1921 geborener Pflegemütter von einer Kindererziehungsleistung
- BSG, 05.12.1996 - 4 RA 35/95
Anspruch auf Altersversorgung - Bescheid der Hauptverwaltung der …
- BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94
Landwirtschaft - Ehegattenverdienst - Arbeitsunfall
- LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/04
Erstattung einer für die Inanspruchnahme eines an der ambulanten zahnärztlichen …
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 838/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- BSG, 05.12.1996 - 4 RA 31/95
Bemessung der Höhe der Altersversorgung - Voraussetzungen des Anspruchs auf eine …
- LSG Hessen, 20.06.1990 - L 6 Ar 1428/89
Arbeitslosenhilfe - Anrechnung fiktiver Unterhaltsansprüche
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 1549/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 776/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- VG Neustadt, 19.07.2007 - 2 K 15/07
Kostenbeitrag zu Leistungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur …
- BSG, 13.05.1992 - 1 RK 19/91
Ausschluß der Berufung nach § 144 SGG bei Übernahme von Restkosten für …
- LSG Hessen, 20.06.1990 - L 6 Ar 701/89
Arbeitslosenhilfe - Einkommensanrechnung - fiktiver Unterhaltsanspruch
- BSG, 05.03.1996 - 4 RA 110/94
- BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88
Verfassungsrechtliche Prüfung der Satzung der Zusatzversorgungsanstalt des Bundes …
- VGH Bayern, 05.12.2008 - 3 ZB 06.3149
Beamtenrecht; familienbezogene amtsangemessene Alimentation eines Beamten mit 4 …
- LSG Hessen, 22.11.1990 - L 6 Ar 698/90
Arbeitslosenhilfe - Anrechnung fiktiver Unterhaltsansprüche
- BVerfG, 12.10.1989 - 1 BvR 1347/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- BSG, 15.11.2022 - B 8 SO 18/22 B
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Grundsatzrüge im …
- LSG Schleswig-Holstein, 05.01.2022 - L 9 SO 10025/21
Nachweis der Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Sozialhilfe - …
- BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 37/91
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.09.2011 - L 34 AS 490/11
Höhe der Regelleistung für Mitglieder aus zwei Minderjährigen bestehenden …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - L 5 P 11/97
Pflegeversicherung
- BSG, 11.10.1994 - 1 RK 49/93
Krankenkasse - Kostenübernahme - Zahnersatz - Sozialhilfe - Eigenbeteiligung - …
- BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 82/87
- BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
- LSG Brandenburg, 28.05.1998 - L 2 RA 28/98
- BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 67/95
Adoptivmutter - Kindererziehung - Leistungsanspruch - Verfassungsmäßigkeit
- BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 116/87
- BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87
Ablehnung von Arbeitslosenhilfe mangels Bedürftigkeit - Anrechnung von …
- BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 64/87
- LSG Bayern, 15.06.2005 - L 11 AL 468/04
Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) wegen …
- FG Schleswig-Holstein, 09.09.2003 - 5 K 197/01
Keine parallele Förderung einer im räumlichen Zusammenhang belegenen zweiten …
- LAG Nürnberg, 24.01.1990 - 8 Ta 37/89
Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung der Einkünfte einer Haushaltsgemeinschaft
- BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 17/87
- BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 9/87
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2013 - L 12 R 110/13
- BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 66/87
- SG Berlin, 14.11.2003 - S 58 AL 4303/03
Verringerung der Arbeitslosenhilfe (Alhi) infolge einer verschärften …
- VG Augsburg, 03.04.2008 - Au 7 K 07.1672
- SG Stuttgart, 22.02.2005 - S 5 R 4644/04
Anerkennung eines bestimmten Zeitraums als Berücksichtigungszeit wegen …
Rechtsprechung
BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses von im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens betroffenen Landwirten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstweilige Anordnung - Wirtschaftliche Verhältnisse - Offenlegung - Planfeststellungsbeschluß
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1987 - 5 S 2578/87
- BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87
- BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
Papierfundstellen
- BVerfGE 77, 121
- NJW 1988, 403
- NVwZ 1988, 237 (Ls.)
- DVBl 1987, 1263
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
Auszug aus BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 (69 f.); 71, 350 (351 f.) m. w. N.; st. Rspr.).Dieser Eingriff ließe sich nicht rückgängig machen und müßte, wenn sich die angegriffene Maßnahme nachträglich als Grundrechtsverletzung erweisen würde, zugleich als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl angesehen werden (vgl. BVerfGE 64, 67 (70 f.); 71, 350 (352 f.)).
- BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83
Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 (69 f.); 71, 350 (351 f.) m. w. N.; st. Rspr.).Dieser Eingriff ließe sich nicht rückgängig machen und müßte, wenn sich die angegriffene Maßnahme nachträglich als Grundrechtsverletzung erweisen würde, zugleich als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl angesehen werden (vgl. BVerfGE 64, 67 (70 f.); 71, 350 (352 f.)).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ) ist das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung hoheitlicher Maßnahmen zu bieten, weshalb das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden ist (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; stRspr). - BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Gegenstand der Offenlegung sind also Daten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Einzelnen rechtlich zugeordnet sind (vgl. BVerfGE 65, 1 [43 ff.]; - 77, 121 [124 f.]), so dass die Pflicht zur Offenlegung für jeden Bürger grundsätzlich einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und im hier gegebenen Kontext auch in die Berufsfreiheit darstellen würde. - BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens …
Das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ist dabei - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; 94, 166 ; stRspr).
- BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen während einer …
Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 71, 158 [161]; - 77, 121 [124]; - 80, 360 [363 f.]; - 85, 94 [95 f.]; stRspr).Daher ist bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Norm vorliegen, ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 77, 121 [124]; - 82, 310 [312]; stRspr).
- BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.). - BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch
Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 17, 145 [146]; 29, 179 [181]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; st. Rspr.).
- BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
Zum Geheimhaltungsinteresse des Versicherungsnehmers bei der Mitteilung von …
Zu den - durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verfassungsrechtlich - geschützten persönlichen Lebenssachverhalten und Daten gehören auch die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen (vgl. BVerfGE 77, 121 [125]). - BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93
Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung
Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 71, 158 >161<; 77, 121 >124<; 80, 360 >363 f.<; 85, 94 >95 f.<; st. Rspr.).Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 >226 f.<; 56, 396 >401 f.<; 77, 121 >124<; 86, 65 >70<; st. Rspr.).
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94
Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung …
Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; 86, 65 [70]; st. Rspr.).
- BVerfG, 07.05.1996 - 1 BvQ 4/96
Folgenabwägung bei Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung unter …
Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 77, 121 [124]; - 80, 360 [363 f.]; - 85, 94 [95 f.]; stRspr).c) Beurteilt man die Folgen, ist bereits zweifelhaft, ob der Antragstellerin "schwere Nachteile" im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG entstehen, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht (zum insoweit geltenden strengen Prüfungsmaßstab BVerfGE 77, 121 [124]; - 86, 65 [70]).
- VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04
Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des …
- LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
Kein Verstoß gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung durch …
- VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389
Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter; …
- BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung
- BVerfG, 16.09.1997 - 1 BvR 1784/97
Werbeverbot für DVU wird nicht durch einstweilige Anordnung aufgehoben
- BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1245/90
Abwägung bei Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Auflösung …
- VG Darmstadt, 29.03.2004 - 1 G 643/04
Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle des Landes
- VG Darmstadt, 29.03.2004 - 1 G 718/04
Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle des Landes