Weitere Entscheidungen unten: LG Oldenburg, 21.04.1988 | BVerfG, 24.03.1987

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,217
BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83 (https://dejure.org/1987,217)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1987 - 2 BvL 5/83 (https://dejure.org/1987,217)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1987 - 2 BvL 5/83 (https://dejure.org/1987,217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewaltenteilung - Landwirtschaftsgericht - Höfe-Erfassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 100
  • NJW 1988, 405
  • NVwZ 1988, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als "Rechtsprechung" anzusehen ist, hängt wesentlich von der verfassungsrechtlichen, traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierung ab (BVerfGE 22, 49 [76 ff.]; 64, 175 [179]).

    Nicht alles, was zu den Aufgaben der Gerichte gehört, ist materielle Rechtsprechung, die nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2, 92 GG den Richtern vorbehalten ist (BVerfGE 22, 49 [78]).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 34/79

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Übertragung auf Familiengerichte -

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als "Rechtsprechung" anzusehen ist, hängt wesentlich von der verfassungsrechtlichen, traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierung ab (BVerfGE 22, 49 [76 ff.]; 64, 175 [179]).

    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, Aufgaben, die nicht ohne weiteres zu den regelmäßigen und typischen Aufgaben der Gerichte gehören, dem Richter anzuvertrauen, sofern das Grundgesetz deren Wahrnehmung nicht einer anderen Gewalt vorbehält (BVerfGE 64, 175 (179); speziell für die freiwillige Gerichtsbarkeit BVerfGE 21, 139 [144]).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, Aufgaben, die nicht ohne weiteres zu den regelmäßigen und typischen Aufgaben der Gerichte gehören, dem Richter anzuvertrauen, sofern das Grundgesetz deren Wahrnehmung nicht einer anderen Gewalt vorbehält (BVerfGE 64, 175 (179); speziell für die freiwillige Gerichtsbarkeit BVerfGE 21, 139 [144]).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Entscheidungserheblich ist eine Norm nur dann, wenn die Endentscheidung von der Gültigkeit des für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt (BVerfGE 50, 108 (113) m. w. N.).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Daher kann nach § 24 BVerfGG verfahren werden, ohne daß es einer abschließenden Entscheidung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (BVerfGE 53, 100 (106); 59, 36 (46); 66, 248 (256 f.); jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Daher kann nach § 24 BVerfGG verfahren werden, ohne daß es einer abschließenden Entscheidung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (BVerfGE 53, 100 (106); 59, 36 (46); 66, 248 (256 f.); jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Der Beschluß hat sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (BVerfGE 65, 308 (316); 66, 265 (269 f.]).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Der Beschluß hat sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (BVerfGE 65, 308 (316); 66, 265 (269 f.]).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Daher kann nach § 24 BVerfGG verfahren werden, ohne daß es einer abschließenden Entscheidung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (BVerfGE 53, 100 (106); 59, 36 (46); 66, 248 (256 f.); jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn das vorlegende Gericht die Möglichkeit hat, die zur Prüfung gestellte Vorschrift verfassungskonform auszulegen (vgl. BVerfGE 76, 100 ).
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Das Bundesverfassungsgericht erkennt deshalb in ständiger Rechtsprechung die Befugnis der Fraktionen an, auch Rechte des Bundestages in eigenem Namen geltend zu machen (BVerfGE 2, 142 [160]; 45, 1 [28f.]; 76, 100 [125]; 68, 1 [65]; 70, 324 [351]).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Sie gehen dabei auf alle naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte ein und setzen sich insbesondere mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend auseinander (vgl. zu den Anforderungen BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 127, 335 ; 131, 88 ).
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 21.04.1988 - 5 S 1656/87   

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https://dejure.org/1988,11737
LG Oldenburg, 21.04.1988 - 5 S 1656/87 (https://dejure.org/1988,11737)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 21.04.1988 - 5 S 1656/87 (https://dejure.org/1988,11737)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 21. April 1988 - 5 S 1656/87 (https://dejure.org/1988,11737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 405
  • GRUR 1988, 694
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 20.05.2014 - 3 U 1288/13

    Beendigung einer Liebesbeziehung - kein umfassender Anspruch gegen früheren

    Die Einwilligung zur Herstellung von Bildnissen hat zugleich die Einwilligung zum Inhalt, dass ein anderer die Bildnisse des Betroffenen in Besitz hat und über sie verfügt (LG Oldenburg, Beschluss vom 24.04.1988 - 5 S 1656/87 - GRUR 1988, 694).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 1203/86   

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https://dejure.org/1987,2249
BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 1203/86 (https://dejure.org/1987,2249)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.1987 - 2 BvR 1203/86 (https://dejure.org/1987,2249)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1987 - 2 BvR 1203/86 (https://dejure.org/1987,2249)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Akteneinsicht - Ermittlungsverfahren - Schadensersatzanspruch - Interessenabwägung - Überlassung von Informationen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Akteneinsicht für den Verletzten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 405
  • NStZ 1987, 286
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Gegenteiliges ist auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 (NStZ 1987, 286) nicht zu entnehmen.
  • BVerfG, 09.12.2015 - 1 BvR 2449/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Versagung von Einsicht in

    Denn jedenfalls haben die Beschwerdeführer keine strukturell begründete Beweisnot von solchem Gewicht dargetan, dass diese nur durch ein Akteneinsichtsrecht in dem betreffenden Strafverfahren behoben werden könnte und so einen verfassungsunmittelbaren Informationsbeschaffungsanspruch durch die Stellen der Strafrechtspflege zur Förderung eines Zivilrechtsstreits begründen könnte (hierzu bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 1987 - 2 BvR 1203/86 -, NJW 1988, S. 405).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Indes hatte das BVerfG bereits mit Beschluß vom 24.03.87 (2 BvR 1203/86, NStZ 1987, 286 ) ausgeführt, daß "eine übergangsweise Akteneinsichtsgewährung im Umfang der bisherigen Regelung trotz des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage ... im Hinblick auf die Möglichkeit, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche effektiv im Zivilprozeß durchzusetzen, von Verfassungs wegen jedenfalls nicht geboten" sei.

    Selbst wenn die Entscheidung des OLG Celle (a.a.O.) dahingehend interpretiert wird, daß eine übergangsweise Anwendung der Maßstäbe der Nr. 185 Abs. 3 RiStBV zulässig sein sollte - woran im Hinblick auf die Bedenken des OLG Koblenz (a.a.O.), des OLG Frankfurt (a.a.O.) und die Ausführungen des BVerfG (NStZ 1987, 286 ) beträchtliche Zweifel bestehen -, erscheint ausgeschlossen, den Zeitablauf von mehr als zwölf Jahren noch als Übergangszeit zu würdigen (a.A. OLG Hamburg, Beschl. v. 24.08.95 - 2 VAs 7/95 -, wistra 1995, 356 ff., 357; unter Hinweis "auf die besonderen Schwierigkeiten der zu regelnden Materie und die ungewöhnliche Belastung des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der deutschen Einheit").

  • LG Zweibrücken, 16.12.2009 - Qs 127/09

    Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer

    Das Urheberrecht und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb fallen zwar grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG, allerdings gewährleisten weder Art. 14 Abs. 1 noch Art. 103 Abs. 1 GG einen Anspruch des Verletzten darauf, dass ihn der Staat durch Überlassung von Informationen, die im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens beschafft wurden, bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüchen unterstützt (BVerfG, NStZ 1987, 286.).

    Für die effektive Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche stellt das Zivilprozessrecht hinreichende Möglichkeiten zur Verfügung (BVerfG, NStZ 1987, 286.).

  • LG Hamburg, 21.04.2009 - 627 Qs 13/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung wegen Teilnahme an einer

    Das Urheberrecht und das Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb fallen zwar grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG, allerdings gewährleisten weder Art. 14 Abs. 1 noch Art. 103 Abs. 1 GG einen Anspruch des Verletzten darauf, dass ihn der Staat durch Überlassung von Informationen, die im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens beschafft wurden, bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüchen unterstützt (BVerfG, NStZ 1987, 286.).

    Für die effektive Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche stellt das Zivilprozessrecht hinreichende Möglichkeiten zur Verfügung (BVerfG, NStZ 1987, 286.).

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    Eine solche übergangsweise Akteneinsichtsgewährung ist namentlich von Verfassungs wegen nicht geboten, da das Zivilprozeßrecht für die effektive Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche hinreichende Möglichkeiten zur Verfügung stellt (vgl. BVerfG NStZ 1987, 286 ).
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