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   BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86   

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https://dejure.org/1987,200
BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86 (https://dejure.org/1987,200)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1987 - X ZR 49/86 (https://dejure.org/1987,200)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 (https://dejure.org/1987,200)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Erhaltungszustand eines Kraftfahrzeugs bei der Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung - Ersatz von Vorhaltekosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung der Vergütung für die Reparatur eines Kfz - Vereinbarung eines Pauschalpreises - Geltendmachung eines Werkunternehmerpfandrechts - Anspruch auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugs - Anspruch auf Erbrigung einer Sicherheitsleistung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249, § 273 Abs. 3, § 320
    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines Kraftfahrzeugs bei Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 484
  • NJW-RR 1988, 281 (Ls.)
  • MDR 1988, 315
  • VersR 1988, 1276
  • BB 1988, 161
  • DB 1988, 598
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.07.1981 - VI ZR 48/80

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Denn eine Wiederholung der Beweisaufnahme steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (BGH NJW 1982, 108/109).

    Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Sie stehen im Einklang mit dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 - (BGHZ 98, 212 [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86]), in dem die Frage, ob es einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen könne, wenn der Eigentümer einer von ihm selbst genutzten Sache infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum die Sache vorübergehend nicht benutzen kann, ohne daß ihm hierdurch zusätzliche Kosten entstehen oder Einnahmen entgehen, ausdrücklich bejaht worden ist.
  • BGH, 14.04.1983 - VII ZR 198/82

    Üblicher Werklohn: Beweislast

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Es ist zutreffend von dem in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannten Grundsatz ausgegangen, daß ein Unternehmer, der gemäß § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung verlangt, beweisen muß, daß eine vom Besteller behauptete, bestimmte (niedrigere) Vergütung nicht vereinbart worden ist (BGH NJW 1983, 1782 m.w.N.; Palandt/Thomas, BGB, 46. Aufl. § 632 Anm. 4).
  • BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 152/80

    Zusammenwirken von Maklern bei der Herbeiführung eines Geschäfts - Ansprüche aus

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078).
  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Für den Ersatz des Nutzungsausfallschadens kann grundsätzlich nicht danach differenziert werden, aus welcher haftungsbegründenden Norm sich die Schadensersatzpflicht ergibt (BGHZ 88, 11/14).
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078).
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 73/83

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83

    Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Eine Pflicht zur erneuten Vernehmung von Zeugen oder Parteien besteht nur bei Vorliegen besonderer Umstände, etwa wenn das Berufungsgericht eine Zeugenaussage abweichend vom Erstgericht würdigt und für die abweichende Bewertung Faktoren im Vordergrund stehen, deren Beurteilung - wie die Urteilsfähigkeit des Zeugen, sein Erinnerungsvermögen, seine Wahrheitsliebe - wesentlich vom persönlichen Eindruck des Zeugen auf den Richter abhängen (BGH VersR 1985, 341/342), oder wenn die Entscheidung von der Glaubwürdigkeit eines Zeugen abhängt, dessen Aussage der Erstrichter nicht gewürdigt hat (BGH NJW-RR 1986, 285).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.1979 - 6 U 130/78
    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Auch in einem solchen Falle ist die Feststellung einer individuellen Absprache der Parteien über die Höhe der Vergütung möglich (anders OLG Karlsruhe, Urt. v. 28. Februar 1979, - 6 U 130/78).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zusteht (vgl. Senatsurteile BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; GSZ BGHZ 98, 212 f.; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.).

    Als eine in diesem Sinne geeignete Methode der Schadensschätzung hat der Bundesgerichtshof die von der Rechtsprechung herangezogenen Tabellen von Sanden/Danner (jetzt: Sanden/Danner/Küppersbusch) anerkannt (vgl. Senatsurteile BGHZ 56, 214, 217, 219 f.; vom 3. Juni 1969 - VI ZR 27/68 - VersR 1969, 828, 830; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - aaO).

    c) Der Bundesgerichtshof hat bisher nur in einer Entscheidung des X. Zivilsenats vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - (NJW 1988, 484) zu dem Problem der Bemessung einer Nutzungsausfallentschädigung für ein im Rahmen eines Werkvertrages zurückbehaltenes älteres Fahrzeug der Tabelle von Sanden/Danner die Eignung als Schätzungsgrundlage versagt und nur einen Betrag etwa in Höhe der - im Einzelfall angemessen erhöhten - Vorhaltekosten zugrundegelegt.

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    a) Dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Schaden die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz für seinen Nutzungsausfall zu, wenn er zur Nutzung willens und fähig gewesen wäre (vgl. Senatsurteile, BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; 161, 151, 154; GSZ BGHZ 98, 212, 220; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.).
  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Es ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nicht etwa schematisch durch den Wert des Fahrzeugs begrenzt ist (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 486).
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