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   BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86   

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https://dejure.org/1987,845
BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86 (https://dejure.org/1987,845)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1987 - VI ZR 30/86 (https://dejure.org/1987,845)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1987 - VI ZR 30/86 (https://dejure.org/1987,845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurechnungszusammenhang zwischen einem Unfall und einer früheren Verkehrswidrigkeit des Kraftfahrers - Gefährdungshaftung im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes - Aktualisierung der durch die Verkehrswidrigkeit erhöhten Gefahrenlage in einem Unfall - Zu schnelles Einfahren ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 1 und 2; StVG § 17; StVG § 18

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1, 2 § 17 § 18
    Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 58
  • NJW-RR 1988, 214 (Ls.)
  • MDR 1987, 925
  • NStZ 1987, 401
  • VersR 1987, 821
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86
    Auch auf Autobahnen darf der Kraftfahrer grundsätzlich nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann (st. Rspr. zuletzt Senatsurteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - VersR 1987, 358 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 105/73

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Einrede der Verjährung

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, daß auch auf Autobahnen bei einer erkennbaren Unfallstelle die pflichtgemäße Sorgfalt dem Kraftfahrzeugführer gebietet, äußerste Vorsicht anzuwenden und die Geschwindigkeit so einzurichten, daß er sein Fahrzeug auf kürzeste Entfernung zum Halten bringen kann (Urteil vom 10. Dezember 1974 - VI ZR 105/73 - VersR 1975, 373, 374 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 215/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86
    So kann ein späterer Unfall einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht allein schon deshalb zugerechnet werden, weil das Fahrzeug bei Einhaltung der verlangten Geschwindigkeit erst später an die Unfallstelle gelangt wäre (Senatsurteile vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 215/58 - VRS 18, 180; vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - VersR 1963, 165, 166 und vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - VersR 1977, 524, 525; vgl. auch BGH Urteil vom 6. November 1984 - 4 StR 72/84 - DAR 1985, 62, 63 m.w.Nachw.); sondern in dem Unfall muß sich die auf das zu schnelle Fahren zurückzuführende erhöhte Gefahrenlage aktualisieren.
  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74

    Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86
    So kann ein späterer Unfall einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht allein schon deshalb zugerechnet werden, weil das Fahrzeug bei Einhaltung der verlangten Geschwindigkeit erst später an die Unfallstelle gelangt wäre (Senatsurteile vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 215/58 - VRS 18, 180; vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - VersR 1963, 165, 166 und vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - VersR 1977, 524, 525; vgl. auch BGH Urteil vom 6. November 1984 - 4 StR 72/84 - DAR 1985, 62, 63 m.w.Nachw.); sondern in dem Unfall muß sich die auf das zu schnelle Fahren zurückzuführende erhöhte Gefahrenlage aktualisieren.
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86
    So kann ein späterer Unfall einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht allein schon deshalb zugerechnet werden, weil das Fahrzeug bei Einhaltung der verlangten Geschwindigkeit erst später an die Unfallstelle gelangt wäre (Senatsurteile vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 215/58 - VRS 18, 180; vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - VersR 1963, 165, 166 und vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - VersR 1977, 524, 525; vgl. auch BGH Urteil vom 6. November 1984 - 4 StR 72/84 - DAR 1985, 62, 63 m.w.Nachw.); sondern in dem Unfall muß sich die auf das zu schnelle Fahren zurückzuführende erhöhte Gefahrenlage aktualisieren.
  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 240/61
    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86
    So kann ein späterer Unfall einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht allein schon deshalb zugerechnet werden, weil das Fahrzeug bei Einhaltung der verlangten Geschwindigkeit erst später an die Unfallstelle gelangt wäre (Senatsurteile vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 215/58 - VRS 18, 180; vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - VersR 1963, 165, 166 und vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - VersR 1977, 524, 525; vgl. auch BGH Urteil vom 6. November 1984 - 4 StR 72/84 - DAR 1985, 62, 63 m.w.Nachw.); sondern in dem Unfall muß sich die auf das zu schnelle Fahren zurückzuführende erhöhte Gefahrenlage aktualisieren.
  • BGH, 19.03.1964 - III ZR 229/63
    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86
    Bei Dunkelheit und dichtem Nebel hat der Bundesgerichtshof eine Geschwindigkeit des auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffahrenden Kraftfahrzeugs von 20 bis 25 km/h für erheblich übersetzt gehalten (Urteil vom 19. März 1964 - III ZR 229/63 - VersR 1964, 661).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung und Unfall ist zu bejahen, wenn bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre (vgl. Senatsurteile vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 215/58 - VersR 1960, 183, 184; vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - VersR 1963, 165, 166; vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO und vom 7. April 1987 - VI ZR 30/86 - VersR 1987, 821, 822; vgl. auch BGHSt 33, 61, 63 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.11.2019 - 1 RBs 220/19

    Geschwindigkeitsüberschreitung; verkehrsberuhigter Bereich;

    In einem zivilrechtlichen Urteil vom 07. April 1987 (VI ZR 30/86, juris) wird im Zusammenhang mit einer festgestellten Geschwindigkeit von 12 km/h anlässlich einer Fahrt in dichtem Nebel auf der Autobahn erörtert, dass es in der Regel untersagt sei, auf Autobahnen nur mit "Schrittgeschwindigkeit" zu fahren.
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung und Unfall ist zu bejahen, wenn bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre (Senat, Urteil vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 215/58 - VersR 1960, 183, 184; Urteil vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - VersR 1963, 165, 166; Urteil vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - VersR 1977, 524, 525; Urteil vom 7. April 1987 - VI ZR 30/86 - VersR 1987, 821, 822; Urteil vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02 - aaO, 784 f. m.w.N.).
  • KG, 17.01.2000 - 12 U 6678/98

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Überschreitung der zulässigen

    Stets ist jedoch für eine Mithaftung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erforderlich, dass diese Sorgfaltspflichtverletzung unfallursächlich war; denn im Rahmen der Vorschrift des § 17 StVG dürfen nur Umstände berücksichtigt werden, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 1982, 442 = NJW 1982, 1149; NJW 1988, 58; Senat VerkMitt 1984, 36; NZV 1999, 85, 86 = KG Report 1999, 315, 318 sowie zuletzt Urteile vom 24. September 1998 - 12 U 3283/96 - sowie vom 25. März 1999 - 12 U 9746/97 - OLG Celle VersR 1973, 1174; OLG Bremen NZV 1988, 42, 43; OLG Hamm NZV 1996, 69; 70; OLG Stuttgart DAR 1997, 26, 27; OLG Rostock DAR 1999, 550, Ls.; LG Augsburg r + s 1987, 338; für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit: BGH NJW 1995, 1029 = NZV 1995, 145; ferner generell Jagusch/Hentschel, a. a. O., StVG § 17 Rdnr. 5; StVO § 3 Rdnr. 67).

    Daher kommt es für eine bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG zu berücksichtigende Sorgfaltspflichtverletzung darauf an, ob sich der Beklagte zu 3. infolge überhöhter Geschwindigkeit außerstande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren oder ob ihm dies auch bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht möglich gewesen wäre (BGH VersR 1982, 442, 443; BGH NJW 1988, 58; BGH NZV 1991, 23, 24); dies gilt nicht nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 10 km/h, die auch nur dann zu vernachlässigen sind, wenn sie nicht unfallursächlich waren (BGH VersR 1980, 868, 869; VersR 1982, 442, 443; so ausdrücklich auch Senat, Urteil vom 31. Januar 1994 - 12 U 3121/92 - vgl. auch Senat VerkMitt 1987, 86, 87 sowie VerkMitt 1990, 51, jeweils unter Bezugnahme auf BGH VersR 1982, 442).

    Jedenfalls gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Kläger infolge einer überhöhten Geschwindigkeit außerstande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren oder sonst eine sich auf das zu schnelle Fahren zurückzuführende erhöhte Gefahrenlage in dem Unfall aktualisiert hat (vgl. BGH NJW 1988, 58); ohne nähere Anhaltspunkte kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung generell abstrakt die Gefährdung durch den Lkw erhöht hat.

  • OLG Köln, 14.01.1994 - 19 U 208/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem vorfahrtberechtigten Rennradfahrer

    Vielmehr muß sich in dem Unfall gerade die Gefahr erhöht haben, die zu vermeiden dem Verkehrsteilnehmer durch die in Frage stehende Norm aufgegeben war (BGH NJW 88, 58).
  • OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11

    Grundsätze zur Haftungsverteilung bei einem unabwendbaren Auffahrunfalls;

    Steht fest, dass sich die durch den Verkehrsverstoß geschaffene Gefahrerhöhung im Augenblick des Unfalls bereits wieder neutralisiert hatte und deshalb nicht durch den Unfall wirksam geworden ist, dann hindert der Verkehrsverstoß nicht die Feststellung, dass der Unfall für den Kraftfahrer unabwendbar gewesen ist (vgl. BGH, VersR 1987, 821 - juris-Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 15 W 218/99

    Wirksamkeit einer Nacherbeneinsetzung unter auflösender Bedingung

    Rechtlich unbedenklich hat die Kammer die Bestimmung in Ziffer 2 des Testamentes vom 24. Juli 1960 dahin ausgelegt, der überlebende Ehegatte sei auflösend bedingt als Vollerbe und zugleich aufschiebend bedingt als Vorerbe für den Fall der Wiederverheiratung eingesetzt (BGH NJW 1988, 58, 59).
  • OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05

    Verkehrsunfallhaftung: Prüfung der Unabwendbarkeit eines Unfalls bei Kollision

    Auch im Rahmen der Gefährdungshaftung gilt zudem rechtlich der Grundsatz, dass der Zurechnungszusammenhang zwischen einem Unfall und einer eventuellen früheren Verkehrswidrigkeit des Kraftfahrers nur dann zu bejahen ist, wenn sich die durch die Verkehrswidrigkeit erhöhte Gefahrenlage als solche in dem Unfall aktualisiert hat (BGH NJW 1988, 58, 59).
  • OLG Köln, 17.09.1996 - Ss 439/96
    Das willkürliche Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit mit dem Ziel, den nachfolgenden Fahrzeugführer zu einer Vollbremsung zu zwingen, erfüllt regelmäßig sowohl den Tatbestand der Nötigung als auch des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315 b StGB (vgl. SenE a.a.O. so wie SenE vom 20. April 1990 - Ss 125/90 - OLG Düsseldorf VRS 82, 121; 77, 280; NZV 1989, 441; bei Janiszewski NStZ 1987, 401).
  • KG, 15.01.2007 - 12 U 205/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei der Kollision eines in eine

    Das Landgericht hat auch richtig ausgeführt, dass es für die Ursächlichkeit nicht darauf ankommt, dass der Bevorrechtigte bei Einhaltung einer geringeren Geschwindigkeit erst später am Unfallort gewesen wäre (st. Rspr., vgl. nur BGH NJW 1988, 58).
  • OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Schadensersatzanspruch bei sukzessiver Verursachung eines

  • LG Köln, 23.10.2023 - 15 O 424/21
  • OLG Dresden, 30.01.2004 - 1 U 1731/03

    Ursachenzusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Kraftfahrers

  • OLG Köln, 06.11.2003 - 7 U 60/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Dämmerung ohne Frontlicht fahrenden

  • OLG Köln, 28.05.1996 - Ss 439/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • OLG Oldenburg, 17.02.1989 - 11 U 98/87

    Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall einer Schülerin

  • OLG Nürnberg, 28.10.1988 - 1 U 1144/88

    Nebelbedingt schlechte Sichtverhältnissen; Geltung des Vertrauensgrundsatzes;

  • OLG Köln, 26.10.1990 - 3 U 222/89
  • LG Frankenthal, 24.02.2005 - 3 O 92/04
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