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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,225
BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87 (https://dejure.org/1988,225)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87 (https://dejure.org/1988,225)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 (https://dejure.org/1988,225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Reichweite der Rechtsschutzgarantie und des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im Planfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutz - Verwaltungsverfahren - Beamtenrecht - Funktionsvorbehalt - Rechtliches Gehör - Beweisantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1773 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 523
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Die Ausgestaltung des dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgelagerten Verwaltungsverfahrens wird von Art. 19 Abs. 4 GG nur erfaßt, wenn es so angelegt ist, daß es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert (BVerfGE 61, 82 (110)).

    Die Vorwirkungen des Art. 19 Abs. 4 GG haben nur dann Einfluß auf die Gestaltung des dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgelagerten Verwaltungsverfahrens, wenn dadurch der gerichtliche Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert wird (BVerfGE 61, 82 (110)).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Diese Vorschrift verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt zu lassen (st. Rspr.; BVerfGE 21, 191 (194); 22, 267 (273); zuletzt BVerfGE 70, 93 (100); 70, 288 (294)).
  • BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57

    Mandatsverlust

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Der Hinweis des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG , § 90 BVerfGG auf Art. 33 GG macht diese Bestimmung nicht in ihrem ganzen Umfang zur Grundlage einer Beschwerdebefugnis, sondern verweist nur insoweit auf Art. 33 GG , als dort in ähnlicher Weise wie in den übrigen zitierten Artikeln des Grundgesetzes Individualrechte garantiert werden (BVerfGE 6, 445 (448); 8, 1 (11); 11, 102 (103)).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Art. 33 Abs. 4 GG beinhaltet kein Recht des Einzelnen (BVerfGE 6, 376 (385)), sondern regelt in dem "Funktionsvorbehalt" eine objektiv-rechtliche Verfassungsregelung.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Diese Vorschrift verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt zu lassen (st. Rspr.; BVerfGE 21, 191 (194); 22, 267 (273); zuletzt BVerfGE 70, 93 (100); 70, 288 (294)).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Prozeß Beteiligten jedoch keinen Anspruch darauf, daß das Gericht Tatsachen erst beschafft (BVerfGE 63, 45 (60)) oder von sich aus erst ermittelt.
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Diese Vorschrift verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt zu lassen (st. Rspr.; BVerfGE 21, 191 (194); 22, 267 (273); zuletzt BVerfGE 70, 93 (100); 70, 288 (294)).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, daß das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 54, 86 (92)).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Diese Vorschrift verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt zu lassen (st. Rspr.; BVerfGE 21, 191 (194); 22, 267 (273); zuletzt BVerfGE 70, 93 (100); 70, 288 (294)).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
    Der Hinweis des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG , § 90 BVerfGG auf Art. 33 GG macht diese Bestimmung nicht in ihrem ganzen Umfang zur Grundlage einer Beschwerdebefugnis, sondern verweist nur insoweit auf Art. 33 GG , als dort in ähnlicher Weise wie in den übrigen zitierten Artikeln des Grundgesetzes Individualrechte garantiert werden (BVerfGE 6, 445 (448); 8, 1 (11); 11, 102 (103)).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob und gegebenenfalls inwieweit Art. 33 Abs. 4 GG für sich genommen einen subjektiv-rechtlichen Gehalt aufweist (verneinend BVerfGE 6, 376 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 -, juris, Rn. 9; offenlassend BVerfGE 35, 79 ).
  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Sie garantiert lediglich institutionell das Strukturprinzip, dass hoheitsrechtliche Befugnisse in der Regel durch Beamte wahrgenommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 - NVwZ 1988, 523).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Das dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) entspringende Willkürverbot ist verletzt, wenn ein Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt worden ist und die Zurückweisung des Beweisantrags unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 [73 f.]; BVerfG, NVwZ 1988, S. 523 [524 rechte Spalte Mitte]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1138
BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87 (https://dejure.org/1988,1138)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87 (https://dejure.org/1988,1138)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 (https://dejure.org/1988,1138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klageerzwingungsverfahren - Frist - Auslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1773
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvR 335/72

    Rechtswegerschöpfung im Schiedsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87
    Der Rechtsweg ist dann nicht erschöpft, wenn ein Beschwerdeführer von einem statthaften Rechtsbehelf (hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO ) nicht , nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht Gebrauch gemacht hat (BVerfGE 1, 12 >13<; 1, 13 >14<; 34, 204 >205<; 42, 252 >257<; 50, 57 >75<).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87
    Der Rechtsweg ist dann nicht erschöpft, wenn ein Beschwerdeführer von einem statthaften Rechtsbehelf (hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO ) nicht , nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht Gebrauch gemacht hat (BVerfGE 1, 12 >13<; 1, 13 >14<; 34, 204 >205<; 42, 252 >257<; 50, 57 >75<).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87
    Der Rechtsweg ist dann nicht erschöpft, wenn ein Beschwerdeführer von einem statthaften Rechtsbehelf (hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO ) nicht , nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht Gebrauch gemacht hat (BVerfGE 1, 12 >13<; 1, 13 >14<; 34, 204 >205<; 42, 252 >257<; 50, 57 >75<).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87
    Der Rechtsweg ist dann nicht erschöpft, wenn ein Beschwerdeführer von einem statthaften Rechtsbehelf (hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO ) nicht , nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht Gebrauch gemacht hat (BVerfGE 1, 12 >13<; 1, 13 >14<; 34, 204 >205<; 42, 252 >257<; 50, 57 >75<).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87
    Anwendung und Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO sind Aufgabe der Oberlandesgerichte als hierfür zuständige Fachgerichte und entziehen sich grundsätzlich einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl BVerfGE 18, 85 >92<).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 41/51

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87
    Der Rechtsweg ist dann nicht erschöpft, wenn ein Beschwerdeführer von einem statthaften Rechtsbehelf (hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO ) nicht , nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht Gebrauch gemacht hat (BVerfGE 1, 12 >13<; 1, 13 >14<; 34, 204 >205<; 42, 252 >257<; 50, 57 >75<).
  • BVerfG, 26.10.1978 - 2 BvR 684/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Darlegungs- und

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87
    Da das Vorbringen im Antrag auf gerichtliche Entscheidung das Gericht in die Lage versetzen soll, ohne Rückgriff auf die Akten der Staatsanwaltschaft eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussicht des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (BVerfG >Vorprüfungsausschuß<, Beschluß vom 26. Oktober 1978 - 2 BvR 684/78 -, auszugsweise veröffentlich in NJW 1979, S. 364 ), ist es nur folgerichtig, jedenfalls aber gut vertretbar und ersichtlich frei von Willkür, die Vorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO so auszulegen, daß der Antragsteller auch die Einhaltung der Frist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat.
  • OLG Karlsruhe, 13.05.1982 - 4 Ws 50/82

    Inhaltliche Anforderungen an den Antrag im Klageerzwingungsverfahren,

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87
    Nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1982, S. 520 m.w.N.), der sich das Schrifttum weitgehend angeschlossen hat (vgl. Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., 1978, § 172 Rdnr. 79; Karlsruher Kommentar, 2. Aufl., 1987, § 172 Rdnr. 31; Müller/Sax/Paulus, 7. Aufl., Stand Dezember 1987, § 172 Rdnr. 36; Kleinknecht/Meyer, 38. Aufl., 1987; § 172 Rndr. 27), ist die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO ebenso Voraussetzung für die Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren wie die Wahrung der Frist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO nach der Entscheidung des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft und als solche vom Oberlandesgericht zu überprüfen.
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 sowie vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2226/07 -, nicht veröffentlicht).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 sowie vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2226/07 -, nicht veröffentlicht).

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    a) Es ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn nach der Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Oberlandesgericht der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 125/94 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de).

    Es ist ihm daher grundsätzlich zuzumuten, dass er Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nimmt und sich anhand des Eingangsstempels Kenntnis über die im Antrag aufzuführenden Daten verschafft (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773).

  • OLG Koblenz, 12.07.2001 - 2 Ws 580/01

    Vorschaltbeschwerde, Beschwerdefrist, Einhaltung, Klageerzwingung,

    Ohne die Wahrung der Beschwerdefrist ist das Oberlandesgericht - anders als die Generalstaatsanwaltschaft - an einer Sachentscheidung von vornherein gehindert (vgl. BVerfG in NJW 1988, 1773; OLG Karlsruhe in NStZ 1982, 520).

    Gegen die sich hieraus ergebende Verpflichtung eines Antragstellers, die Einhaltung der Frist des § 172 Abs. 1 S. 1 StPO darzulegen, bestehen aus verfassungsrechtlicher Hinsicht keine Bedenken (vgl. BVerfG in NJW 1988, 1773 und in NJW 1993, 382 sowie Beschluss vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -).

    Zu ersterem ist anzumerken, dass ihr dies angesichts der für die Stellung des Klageerzwingungsantrags zur Verfügung stehenden Frist von einem Monat ab Zugang des Beschwerdebescheids der Generalstaatsanwaltschaft (§ 172 Abs. 2 S. 1 StPO) und angesichts der Möglichkeit, sich durch Akteneinsicht oder durch Nachfrage von Seiten des Verfahrensbevollmächtigten von dem Eingangsstempel Kenntnis zu verschaffen, ohne weiteres zumutbar gewesen wäre (vgl. BVerfG in NJW 1988, 1773).

    Sich über den Zeitpunkt des Eingangs der Beschwerdeschrift durch Einblick in die staatsanwaltlichen Verfahrensakten selbst Klarheit zu verschaffen, ist nicht Aufgabe des Senats (vgl. OLG Düsseldorf in VRS 84, 450, 451; BVerfG in NJW 1988, 1773).

  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

    b) Diese an formalen Anforderungen ausgerichtete Auffassung des Oberlandesgerichts, die mit der herrschenden Rechtsprechung der Fachgerichte übereinstimmt und der sich das Schrifttum weitgehend angeschlossen hat (vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 172 Rn. 27 a und b m. w. N.), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG vom 14.3.1988 NJW 1988, 1773; vom 6.4.1992 NJW 1993, 382; vom 28.11.1999 NJW 2000, 1027).
  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15

    Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig

    Diese an strengen formalen Anforderungen ausgerichtete Auffassung des Oberlandesgerichts, die mit der herrschenden Rechtsprechung der Fachgerichte übereinstimmt und der sich das Schrifttum weitgehend angeschlossen hat (vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 172 Rn. 27 a und b m. w. N.), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG vom 14.3.1988 NJW 1988, 1773; vom 6.4.1992 NJW 1993, 382; NJW 2000, 1027).
  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 205/05

    Anforderungen an Inhalt eines Klageerzwingungsantrags gem § 172 Abs 3 S 1 StPO

    a) Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn nach der Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Oberlandesgericht der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 125/94 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1465/01 -, NJW 2004, S. 1585; BVerfGK 2, 45 ).
  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

    Diese an strengen formalen Anforderungen ausgerichtete Auffassung des Oberlandesgerichts, die mit der herrschenden Rechtsprechung der Fachgerichte übereinstimmt und der sich das Schrifttum weitgehend angeschlossen hat (vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 172 Rn. 27 a und b m. w. N.), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG vom 14.3.1988 NJW 1988, 1773; vom 6.4.1992 NJW 1993, 382; vom 28.11.1999 NJW 2000, 1027).
  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 112-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Staatsanwalt wegen versuchter Strafvereitelung im

    Diese an strengen formalen Anforderungen ausgerichtete Auffassung des Oberlandesgerichts, die mit der herrschenden Rechtsprechung der Fachgerichte übereinstimmt und der sich das Schrifttum weitgehend angeschlossen hat (vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 172 Rn. 27 a und b m. w. N.), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG vom 14.3.1988 NJW 1988, 1773; vom 6.4.1992 NJW 1993, 382; NJW 2000, 1027).
  • OLG Schleswig, 31.05.2012 - 1 Ws 203/12

    Keine Strafanklage wegen fahrlässiger Tötung gegen früheren Kapitän und

    Diese Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO ist vom Bundesverfassungsgericht mehrfach als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet worden (NJW 1988, 1773 ; NJW 1993, 382 ; NJW 2004, 1585 ; NStZ-RR 2005, 176).
  • OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91

    Zulässigkeitsanforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags;

    3. Kammer des 2. Senats Beschluß vom 14.3.1988 - 2 BvR 1511/87 -).
  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 107-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Richter nach abgewiesener Amtshaftungsklage

  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03

    Kammergerichtliche Auslegung von StPO § 172 Abs 3 S 1, wonach zur Zulässigkeit

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
  • BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

  • BVerfG, 08.12.2020 - 2 BvR 932/19

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Zurückweisung eines Antrags auf

  • BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 1659/01

    Willkürlich überzogene Anforderung an Darlegung der Einhaltung der

  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einhaltung der Beschwerdefrist,

  • BVerfG, 03.05.1993 - 2 BvR 1975/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an die Zulässigkeit eines

  • OLG Hamm, 14.01.1993 - 1 Ws 727/92

    Einstellungsbeschluss; Sperrwirkung für neue Anklage; Verbrechen;

  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 266/00

    Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche

  • OLG Saarbrücken, 23.09.1994 - 1 Ws 86/94

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens; Inhaltliche Anforderungen an einen

  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 2 Ws 212/19

    Anforderungen an die Begründung eines Klageerzwingungsantrags

  • KG, 07.03.1989 - 3 Ws 62/89

    Antrag; Gerichtliche Entscheidung; Beschwerde; Beschwerdefrist

  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 5 Ws 121/99

    Klageerzwingungsverfahren, Mitteilung der Fristen, Antragsfrist, Frist,

  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ws 604/98

    Klageerzwingungsverfahren, unbegründeter Antrag, Unbegründetheit, Darstellung der

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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvR 1289/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1703
BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvR 1289/87 (https://dejure.org/1988,1703)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1988 - 2 BvR 1289/87 (https://dejure.org/1988,1703)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 2 BvR 1289/87 (https://dejure.org/1988,1703)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdegrund - Rechtliches Gehör - Vorinstanz

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1773
  • ZIP 1988, 1409
  • MDR 1988, 553
  • NVwZ 1988, 721 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    So hat es entschieden, § 568 Abs. 2 ZPO sei dahin auszulegen, daß die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Beschwerdeinstanz einen selbständigen Beschwerdegrund darstelle, der eine weitere Beschwerde zulässig mache (BVerfGE 49, 252, 256 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; BVerfG NJW 1988, 1773, 1774).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11

    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

    Hierzu gehört in formeller Hinsicht auch die Darlegung, dass die Fristen des § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO gewahrt sind (vgl. hierzu BVerfG NJW 1988, 1773).

    Diese Zulässigkeitsanforderungen verstoßen weder gegen das Willkürverbot noch gegen Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG NJW 1979, 364; 1988, 1773 und 1993, 382).

  • BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02

    Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber

    a) Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG durch Erlass der Entscheidung vor Ablauf einer gesetzten Äußerungsfrist (dazu BVerfG MDR 1988, 553; Zöller/Gummer ZPO 22. Aufl. § 568 Rn. 18 und § 573 Rn. 10) liegt allerdings nicht vor.
  • KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12

    Vorbereitung der öffentlichen Klage: Anweisung zur Durchführung von Ermittlungen

    Entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft gibt der Antrag auch in ausreichender Weise wieder, dass die zweiwöchige Beschwerdefrist gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO eingehalten wurde, was - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend anführt - ebenfalls zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gehört (BVerfG, NJW 1988, 1773; NJW 1993, 382; Beschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR502/96 -, bei Juris Rn. 13 f.; ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Beschluss vom 27. September 2012 - 3 Ws 532/12 -).
  • OLG Brandenburg, 04.11.1994 - 5 Wx 50/94

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Eintragung einer Vormerkung

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  • BGH, 14.12.2000 - IX ZA 22/00

    Beschwerde zum BGH gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte in einem

    Ein neuer selbständiger Beschwerdegrund ist allerdings, wie das Oberlandesgericht nicht übersehen hat, auch bei übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen anzunehmen, wenn die Beschwerdeentscheidung auf einem wesentlichen Verfahrensmangel beruht (vgl. die Nachweise bei Musielak/Ball, ZPO 2. Aufl. § 568 Rn. 9; ferner BVerfG NJW 1979, 538 f; 1988, 1773, 1774).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZA 23/00
    Ein neuer selbständiger Beschwerdegrund ist allerdings, wie das Oberlandesgericht nicht übersehen hat, auch bei übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen anzunehmen, wenn die Beschwerdeentscheidung auf einem wesentlichen Verfahrensmangel beruht (vgl. die Nachweise bei Musielak/Ball, ZPO 2. Aufl. § 568 Rn. 9; ferner BVerfG NJW 1979, 538 f; 1988, 1773, 1774).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1993 - 20 W 395/93

    Vollstreckungsschutz bei Zwangsräumung wegen Gefahr für die Gesundheit der Mutter

    Nach der Bit der herrschenden Meinung im Einklang befindlichen Rechtsprechung des Senats ist aber in diesen Fällen die weitere Beschwerde ausnahmsweise dann eröffnet, wenn das landgerichtliche Verfahren einen schwerwiegenden Verfahrensfehler aufweist, der in Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes eine Korrektur erforderlich nacht (vgl. BVerfGE 49, 252, 256 = NJW 1979, 538; BVerfG, NJW 1988, 1773 = ZIP 1988, 1409; KG, Rpfleger 1987, 211; Zöller-Schneider, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl. 1993, S 568 Rn 16 ff).
  • OLG Bremen, 23.08.1993 - 4 W 3/93

    Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses

    Zudem ist ein neuer selbständiger Beschwerdegrund immer dann gegeben, wenn eine Verletzung nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz durch die Vorinstanz gerügt wird (BVerfG, NJW 1988, 1773 f.).
  • OLG Köln, 04.09.1995 - 2 W 144/95

    Vorliegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Verfahrensvorschrift aufgrund

    Aus der bloßen Übersendung des Schriftsatzes ergibt sich nicht, daß das Gericht auf eine Gegenäußerung warten werde, anders ist es nur, wenn es dafür eine Frist setzt, die dann allerdings in jedem Fall vor dem Erlaß der Entscheidung abgewartet werden muß (BVerfG MDR 1988, 553 ; Zöller/Gummer, 19. Aufl. (1995), § 573 Rn.10).
  • OLG Frankfurt, 03.09.1991 - 20 W 262/91

    Weitere Beschwerde gegen Abgabe der Offenbarungsversicherung: Nicht

  • OLG Brandenburg, 16.07.2001 - 8 W 165/01

    Insolvenz; Beschwerde; Beschwerdegründe; Rechtsmittelfrist; Frist; Zustellung

  • OLG Stuttgart, 11.05.1994 - 8 W 89/94

    Pfänbarkeit einer nicht abtretbaren Forderung

  • BGH, 12.06.1991 - XII ZB 63/91

    Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG durch

  • OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Betreuervergütung

  • BayObLG, 21.08.1998 - 1Z AR 58/98

    Zuständigkeit in einem Zuständigkeitsstreits nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO in einem

  • OLG Frankfurt, 01.03.1991 - 20 W 44/91

    Billigkeit einer Pfändung; Pfändbarkeit von Rentenansprüchen wie

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