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   BVerfG, 05.05.1987 - 2 BvR 104/87   

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https://dejure.org/1987,2515
BVerfG, 05.05.1987 - 2 BvR 104/87 (https://dejure.org/1987,2515)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1987 - 2 BvR 104/87 (https://dejure.org/1987,2515)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 (https://dejure.org/1987,2515)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesverfassungsgericht - Bindungswirkung - Effektiver Rechtsschutz - Milch-Garantiemengenverordnung - Hinwegsetzung über tragende Gründe - Entscheidungsgründe - Verwaltungsgericht

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 249
  • NVwZ 1988, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Der Bundesfinanzhof hat nicht gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG oder gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen, weil er zu Lasten des Beschwerdeführers die Bindungswirkung (§ 31 BVerfGG) einer Senatsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht beachtet hätte (vgl. BVerfGE 40, 88 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 -, NJW 1988, S. 249).
  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und

    Tun sie es dennoch, so verstoßen sie gegen Art. 20 Abs. 3 GG und verletzen die Betroffenen in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, Rn. 73; vgl. auch BVerfGE 40, 88 ; 42, 258 ; 115, 97 ; hierzu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 -, Rn. 41 [Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG im Verwaltungsprozess]).
  • BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Mitgliedschaft in der Jüdischen

    b) Die Beschwerdeführer machen nicht geltend, dass die vom Bundesverwaltungsgericht zugrunde gelegten Maßstäbe zu Inhalt und Grenzen der Bindungswirkung bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen im Fall einer Zurückverweisung nach § 95 Abs. 2 BVerfGG sie in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG beziehungsweise aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. im Hinblick auf die Nichtbeachtung der Bindungswirkung durch ein Gericht den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, Rn. 11 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 -, Rn. 41; BVerfGE 40, 88 ; 115, 97 ; vgl. Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 4. Aufl. 2020, Rn. 1544) verletzten.
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