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   EGMR, 25.08.1987 - 10282/83   

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EGMR, 25.08.1987 - 10282/83 (https://dejure.org/1987,6344)
EGMR, Entscheidung vom 25.08.1987 - 10282/83 (https://dejure.org/1987,6344)
EGMR, Entscheidung vom 25. August 1987 - 10282/83 (https://dejure.org/1987,6344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ENGLERT c. ALLEMAGNE

    Art. 35, Art. 35 Abs. 1, Art. 6, Art. 6 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 MRK
    Exception préliminaire rejetée (non-épuisement) Non-violation de l'Art. 6-2 (französisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ENGLERT v. GERMANY

    Art. 35, Art. 35 Abs. 1, Art. 6, Art. 6 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 MRK
    Preliminary objection rejected (non-exhaustion) No violation of Art. 6-2 (englisch)

  • eugrz.info PDF

    Englert gegen Deutschland

    Rechtswegerschöpfung (Art. 26, Art. 35 n.F.) in Bezug auf Unschuldsvermutung. // Einstellung eines Strafverfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO, da die zu erwartende Strafe im Verhältnis zu der Strafe wegen der übrigen angeklagten Taten "nicht beträchtlich ins Gewicht fällt". // ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3257
  • StV 1986, 281
  • StV 1988, 30
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 25.03.1983 - 8660/79

    Minelli ./. Schweiz

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Sie kann daher sehr deutlich von dem vorliegenden Fall unterschieden werden, da die Umstände eher der vom Gerichtshof im Fall Minelli beurteilten Situation ähnelten (Série A Nr. 62, EGMR-E 2, 254).

    Die Kosten- und Auslagenentscheidung sowie die Entscheidung über die Haftentschädigung waren Folgen und notwendige Begleitumstände der Verfahrenseinstellung (§ 464 StPO und § 8 StrEG; s.o. Ziff. 20-21; s.a. sinngemäß das vorzitierte Urteil im Fall Minelli, Série A Nr. 62, S. 16, Ziff. 30, EGMR-E 2, 263 f.).

    In dieser Hinsicht unterscheidet er sich von den Entscheidungen, die der Gerichtshof im Fall Minelli untersuchte (vorzitiertes Urteil, Série A Nr. 62, S. 8-10, Ziff. 12-14 und S. 11-12, Ziff. 16, EGMR-E 2, 256 ff. und 259 f.) und auch von den vom BVerfG am 26. März 1987 aufgehobenen Entscheidungen (s.o. Ziff. 22).

  • EGMR, 06.11.1980 - 7367/76

    GUZZARDI v. ITALY

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Unter diesen Umständen verlangen es die allgemein anerkannten Grundsätze des Völkerrechts, auf die sich Art. 26 der Konvention bezieht (Urteil vom 6. November 1980 im Fall Guzzardi, Série A Nr. 39, S. 26, Ziff. 72, EGMR-E 1, 498 f.), nicht, dass der Bf. in dieser Frage das OLG hätte anrufen müssen.
  • EGMR, 28.08.1986 - 9228/80

    GLASENAPP c. ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Art. 26 verlangt von den Beschwerdeführern, dass sie die Beschwerde, die sie anschließend vor die Konventionsorgane bringen, zumindest nach ihrem wesentlichen Inhalt vor den innerstaatlichen Gerichten vorgetragen haben (Urteil vom 28. August 1986 im Fall Glasenapp, Série A Nr. 104, S. 24, Ziff. 44, EGMR-E 3, 250).
  • EGMR, 18.12.1986 - 9990/82

    BOZANO v. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    28. Da die Regierung diese Einrede vor der Kommission im Anfangsstadium der Zulässigkeitsprüfung erhoben hat und später wiederholte, ist sie nicht präkludiert, sich vor dem Gerichtshof darauf zu berufen (s. zuletzt das Urteil vom 18. Dezember 1986 im Fall Bozano, Série A Nr. 111, S. 19, Ziff. 44, EGMR-E 3, 339).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Mit einem Beschluss vom 26. März 1987 hat es wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung zwei Entscheidungen von Amtsgerichten und eine Entscheidung eines Landgerichts aufgehoben, die zwar die Schuld der in den genannten Verfahren Beschuldigten als "gering" bewerteten, die gegen sie gerichteten Privatklageverfahren deshalb einstellten, ihnen aber dennoch die Verfahrenskosten sowie die den Privatklägern entstandenen notwendigen Auslagen auferlegten (2 BvR 589/79, 2 BvR 740/81 und 2 BvR 284/85, Europäische Grundrechte-Zeitschrift 1987, S. 203-209).
  • EGMR, 22.05.1984 - 8805/79

    DE JONG, BALJET ET VAN DEN BRINK c. PAYS-BAS

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Art. 26 der Konvention verlangt nur die Erschöpfung solcher Rechtsbehelfe, die sich auf die behaupteten Verstöße beziehen und die zugänglich und geeignet sind (Urteil vom 22. Mai 1984 im Fall De Jong, Baljet und van den Brink, Série A Nr. 77, S. 19, Ziff. 39, EGMR-E 2, 383 f.).
  • BVerfG, 20.07.1984 - 2 BvR 790/84

    Verfassungsmäßigkeit der einfachrechtlichen Auslegung über die

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Zwei neuere Entscheidungen des BVerfG, die von den Verfahrensbeteiligten dem Gerichtshof vorgelegt wurden (2 BvR 790/84 vom 20. Juli 1984 und 2 BvR 889/86 vom 29. August 1986) gehen in dieselbe Richtung wie die Entscheidung vom 2. Februar 1982.
  • RG, 04.05.1886 - 889/86

    Verlust des Sehvermögens im Sinne des §. 224 St.G.B.'s und Feststellung dieses

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Zwei neuere Entscheidungen des BVerfG, die von den Verfahrensbeteiligten dem Gerichtshof vorgelegt wurden (2 BvR 790/84 vom 20. Juli 1984 und 2 BvR 889/86 vom 29. August 1986) gehen in dieselbe Richtung wie die Entscheidung vom 2. Februar 1982.
  • LG Koblenz, 29.05.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Wegen überlanger Dauer: Koblenzer Neonazi-Verfahren eingestellt

    Vielmehr wird durch das Gericht damit nur abgelehnt, die notwendigen Auslagen zu Lasten der Allgemeinheit zu erstatten (vgl. EGMR, Urteil vom 25.08.1987, Az. 10282/83, 9/1986/107/155, NJW 1988, 3257-3258; BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99, NJW 2000, 1427-1429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats, Az. 2 BvR 2588/93, NStZ-RR 1996, 45-46; OLG Frankfurt, Beschluss des 2. Strafsenats, Az. 2 Ws 90/80, NJW 1980, 2031-2032).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Vielmehr wird durch das Gericht damit nur abgelehnt, die notwendigen Auslagen zu Lasten der Allgemeinheit zu erstatten (vgl. EGMR NJW 1988, 3257, 3258; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46; OLG Frankfurt NJW 1980, 2031; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 467 Rdn. 55 m.w.Nachw.).
  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt

    Die Unschuldsvermutung geht auch bei strafrechtlichen Sanktionen nicht so weit, daß die Erben eines verstorbenen Angeklagten Anspruch auf Erstattung der diesem entstandenen notwendigen Auslagen haben (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 Nr. 9/1986/107/155 - Fall Englert -, NJW 1988, 3257; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 3. Oktober 1986 2 StR 193/86, NJW 1987, 661).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Unschuldsvermutung (Art 9 Abs

    Es ist daher regelmäßig zulässig, einem Beschuldigten unter Hinweis auf einen verbleibenden Tatverdacht die Erstattung eigener Auslagen zu versagen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990, a. a. O., S. 119 = juris Rn. 47 f.; ebenso zu Art. 6 Abs. 2 EMRK: EGMR, Urteil vom 25. August 1987 - 10282/83 -, NJW 1988, 3257 ).
  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Sie schützt ihn vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist ... Die Versagung des Auslagenersatzes ist keine Strafe und auch keine strafähnliche Sanktion, die einer Strafe gleichgeordnet werden kann; das der Strafe innewohnende sozialethische Unwerturteil ist mit der Versagung der Auslagenerstattung nicht verbunden (BVerfG, NJW 1990, 2741 [2742] m.w.Nachw.; BVerfG, NStZ 1988, 84; EGMR, NJW 1988, 3257 - Fall Engert ...).

    Durch eine solche Feststellung wird, auch wenn sie nur in den Gründen erfolgt, der Angeklagte in der Sache als schuldig behandelt und damit in seinem Grundrecht verletzt ... Das gilt auch für Ausführungen, die im Kern einer Schuldfeststellung gleichkommen (EGMR, NJW 1988, 3257).

    Dieser, in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits früher vertretenen Auffassung ... hat sich nunmehr auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (NJW 1988, 3257 - Engert ...) in Abweichung von früheren Äußerungen (EuGRZ 1982, 297 ff. - Fall Adolf, EuGRZ 1983, 475 ff. - Fall Minelli ...) und abweichend von Entscheidungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte (vgl. Nachweise bei OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 425 [426]) angeschlossen.

  • BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04

    Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens vor

    a) Es besteht kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch darauf, dass demjenigen, der von einem Ermittlungsverfahren betroffen worden ist, seine Auslagen auf jeden Fall ersetzt werden müssen, gleichgültig in welchem Stadium das Verfahren geendet hat (Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 1979 - 2 BvR 968/79 -, EuGRZ 1979, S. 638 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Februar 2002 - 2 BvR 9/02 -, JURIS; Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257 f.).
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Es ist daher regelmäßig zulässig, einem Beschuldigten unter Hinweis auf einen verbleibenden Tatverdacht die Erstattung eigener Auslagen zu versagen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990, a. a. O., juris Rn. 47 f.; ebenso zu Art. 6 Abs. 2 EMRK: EGMR, Urteil vom 25. August 1987 - 10282/83 -, NJW 1988, 3257 ).
  • EuGH, 22.06.2023 - C-513/21

    DI/ EZB - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Personal der Europäischen

    Diese Entscheidung enthält daher keinerlei Feststellung der Schuld des Klägers im Hinblick auf das Betrugsdelikt, das Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlungen war (vgl. in diesem Sinne EGMR, 25. August 1987, Englert/Deutschland, CE:ECHR:1987:0825JUD001028283, § 39), und ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Verwaltung bei der rechtlichen Einordnung eines disziplinarischen Fehlverhaltens im Verhältnis zur Strafverfolgung wegen derselben Taten autonom agiert.".
  • BVerfG, 02.04.2004 - 2 BvR 386/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Auslagenerstattung bei

    Ferner ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, einem nicht verurteilten Beschuldigten unter allen Umständen sämtliche Auslagen zu erstatten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 - sowie Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257, 3258 zu Art. 6 II MRK).
  • BVerfG, 07.02.2002 - 2 BvR 9/02

    Zur Versagung einer Auslagenerstattung nach StPO § 467 Abs 4 bei

    Ferner ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, einem nicht verurteilten Beschuldigten unter allen Umständen sämtliche Auslagen zu erstatten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 - sowie Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257, 3258 zu Art. 6 II MRK).
  • EuG, 09.06.2021 - T-514/19

    DI/ EZB

  • VerfGH Saarland, 08.01.2014 - Lv 14/13

    Verfahrenseinstellung und die notwendigen Auslagen des Betroffenen

  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96

    Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis,

  • LG Düsseldorf, 25.05.2009 - 61 Qs 51/09

    Straf- und Bußgeldverfahren - Einstellung wegen Verfolgungshindernisses: Diese

  • EGMR, 04.10.2001 - 47636/99

    TEUSCHLER contre l'ALLEMAGNE

  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der

  • EGMR, 28.05.2019 - 52877/11

    KISS-BORLASE c. SUISSE

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