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   OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87   

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OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87 (https://dejure.org/1987,1632)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.10.1987 - 2 VAs 17/87 (https://dejure.org/1987,1632)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - 2 VAs 17/87 (https://dejure.org/1987,1632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht durch unbeteiligte Dritte; Gerichtliche Überprüfbarkeit der Gestattung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft; Akteneinsicht als Prozesshandlung der Staatsanwaltschaft; Entscheidung über die Verwertung von Zeugenaussagen; Übertragung der Grundlagen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3275
  • NStZ 1988, 89
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 22.02.1985 - 2 VAs 21/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87
    Der Senat weist darauf hin, daß er in seinen Ä vorst. unter c. zitierten Ä Beschlüssen vom 22. und 26.2.1985 (NStZ 1985, 426 und WM 1985, 1019) zwar die Frage, ob die Gewährung der Akteneinsicht eine Prozeßhandlung der StA sei, u. a. mit dem Argument verneint habe, es handele sich um die Gestattung der Einsichtnahme zugunsten eines Dritten, d. h. einer am Verfahren nicht beteiligten Person.
  • BVerfG, 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82

    Effektivität des Rechtsschutzes während des staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87
    Gleichzeitig habe er aber (aaO.) wörtlich ausgeführt: "Ausgenommen von der gerichtlichen Nachprüfung sind als sogen. Prozeßhandlungen alle Maßnahmen, welche die eigentliche Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit der StA ausmachen, die auf die Rechtspr. der Gerichte hin ausgerichtet ist (vgl. BVerfG, NStZ 1984, 228).
  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    c) Nach einem weiteren Verständnis des Verletztenbegriffs in §§ 406d ff. StPO, den auch das Landgericht in der hier angegriffenen Entscheidung vertritt, erfasst der Begriff darüber hinaus auch den Verletzten im Sinne des Adhäsionsverfahrens nach § 403 StPO, da die Vorschriften über die Befugnisse des Verletzten ihrem Zweck nach der Wahrnehmung vielfältiger rechtlich geschützter Interessen dienten und daher der Verletzte einer Straftat im weitesten Sinne gemeint sei (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Oktober 1987 - 2 VAs 17/87 -, NJW 1988, S. 3275 ; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2001, vor § 406d Rn. 2; Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, VBem §§ 406d - 406h Rn. 1; Otto, GA 1989, S. 289 ).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Im Hinblick auf die Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (NJW 1988, 3275; StV 1988, 322) hält er den Rechtsweg gemäß den §§ 23 ff. EGGVG für gegeben und macht geltend, die Gewährung der Akteneinsicht an die Pensionskasse sei rechtswidrig und verletze ihn in seinen Rechten.

    An der danach beabsichtigten Entscheidung, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG für unzulässig zu erklären und den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt/Main als zuständiges Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen, sieht sich das Oberlandesgericht Frankfurt/Main gehindert durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Oktober 1987, 30. Mai 1988 und 9. März 1990 (NStZ 1988, 89; StV 1988, 332; NStZ 1990, 604).

  • OLG Hamm, 20.12.1990 - 1 VAs 54/90
    3 Satz 2 zuständigen Gerichts und nicht das Oberlandesgericht für den Antrag des Beschuldigten auf gerichtliche Entscheidung zuständig (gegen OLG Koblenz, NJW 1988, 3275 - NStZ 1988, 89 [- DRsp IV (480) 225 d-e]).«.

    »Bewilligt die Staatsanwaltschaft dem Verletzten Akteneinsicht, so ist der Vorsitzende des nach Maßgabe der §§ 406e Abs. 4 S. 2, 161a Abs. 3 S. 2 bis 4 StPO zuständigen Gerichts und nicht das Oberlandesgericht für den Antrag des Beschuldigten auf gerichtliche Entscheidung zuständig (gegen OLG Koblenz NJW 1988, 3275 ).«.

    Der von der StA vertretenen Ansicht, die sich auf die Entscheidung des OLG Koblenz vom 14.10.1987 (NJW 1988, 3275 - NStZ 1988, 89 - DRsp IV (480) 225 d-c) stützt, vermag der Senat nicht zu folgen.

  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 466/06

    Strafverfahren: Zulässigkeit eines Adhäsionsantrags durch Insolvenzverwalter

    Sie ist an die (natürliche oder juristische) Person des Verletzten gebunden und geht daher weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über" (OLG Koblenz, NJW 1988, 3275 ff.; OLG Hamm, NStZ 1996, 11 ).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06

    Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des durch die Straftat Verletzten bei

    Die Verletzteneigenschaft ist vielmehr an die juristische Person der Schuldnerin gebunden und geht weder auf die Insolvenzmasse noch auf den Insolvenzverwalter über (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 Ws 466+507/06; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11, OLG Koblenz NJW 1988, 3275).
  • OLG Koblenz, 30.05.1988 - 2 VAs 3/88

    Akteneinsicht; Überprüfbarkeit; Berechtigtes Interesse; Schlüssigkeit

    Wie der Senat mit Beschluß vom 14. Oktober 1987 - 2 VAs 17/87 - entschieden hat, ist eine gerichtliche Nachprüfung im Falle der Gestattung von Akteneinsicht für den Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens nur auf dem Rechtsweg nach den §§ 23 ff EGGVG zu erreichen.
  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    Jedenfalls hat das Landgericht mit zutreffenden Erwägungen seine Zuständigkeit nach § 406 e StPO verneint, weil der Konkursverwalter bzw. die Gemeinschuldner nicht Verletzte, sondern Dritte im Sinns dieser Vorschrift sind (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11 ff, OLG Koblenz NStZ 1988, 89 ).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Der Senat hält an seiner bereits früher vertretenen Auffassung fest (B. v. 13.12.1984 - 2 VAs 61/84; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1978, 1338), die im Einklang mit der übrigen Rechtsprechung (OLG Hamm NJW 1984, 880 = StV 1984, 373 = MDR 1984, 73; OLG Koblenz NStZ 1988, 89 f.; vgl. auch OLG Bremen NStZ 1989, 276 [zum Bußgeldverfahren]) und mit der einhelligen Literaturmeinung steht (Kleinknecht/ Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. Rdnr. 42; KK-Laufhütte StPO 3. Aufl. Rdnr. 18; Loewe-Rosenberg-Lüderssen StPO 24. Aufl. Rdnr. 162; wohl auch KMR StPO 8. Aufl. Rdnr. 15; jew. zu § 147 ; Kissel GVG 2. Aufl. § 141 Rdnr. 45 i.V.m. Rdnr. 67 zu § 12 ; ders. in KK aa0. § 23 EGGVG Rdnr. 51 a. E.; Roxin Strafverfahrensrecht 24. Aufl. § 19 IV Rdnr. 68; Altenhain DRiZ 1966, 361, 362 m. Nachw. aus d. ält. Rspr.; Wasserburg NJW 1980, 2440, 2446).
  • OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Sie geht weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über, denn dieses ist weder in der Konkursordnung noch in der Strafprozeßordnung vorgesehen (Senatsbeschluß vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; OLG Koblenz NStZ 1988, 89 (90); NJW 1985, 2038 ).
  • OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94

    Ermittlung wegen Beihilfe zum Betrug im besonders schweren Fall sowie

  • LG Kassel, 23.12.2004 - 6 AR 20/04
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