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   BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85   

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BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85 (https://dejure.org/1987,615)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1987 - V ZR 228/85 (https://dejure.org/1987,615)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1987 - V ZR 228/85 (https://dejure.org/1987,615)
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Auflassung im Vorbehaltsvergleich

§ 925 Abs. 2 BGB, eine Auflassung, die in einem unter Vorbehalt geschlossenen Prozeßvergleich (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 779 BGB) erklärt wird, ist unwirksam;

§ 925 Abs. 1 BGB, Auflassung kann auch wirksam für ein rechtlich noch nicht bestehendes Grundstück erklärt werden, für eine Klage auf Eintragungsbewilligung ist jedoch in Hinsicht auf § 28 GBO und § 894 ZPO mindestens das Vorliegen eines Veränderungsnachweises (§ 2 Abs. 3 GBO) erforderlich

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 19, 20, 28

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit einer im Rahmen eines Prozessvergleichs erklärten Auflassung wegen eines vorbehaltenen Widerrufsrechts - Anwendbarkeit des § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei der materiellrechtlichen Prüfung der Wirksamkeit eines Prozessvergleichs - Wirksamkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO §§ 19, 20, 28; ZPO § 894
    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Eintragung der Auflassung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 415
  • NJW-RR 1988, 266 (Ls.)
  • MDR 1988, 40
  • DNotZ 1988, 109
  • WM 1987, 1304
  • Rpfleger 1987, 452
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 246/84

    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Grundbuchberichtigung durch

    Auszug aus BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85
    Kann das Grundstück nicht gemäß § 28 GBO bezeichnet werden, so ist die Klage auf Bewilligung der Eintragung der Auflassung nur zulässig, wenn wenigstens ein Veränderungsnachweis vorliegt, auf den im Urteil Bezug genommen werden kann; daß die Teilfläche früher im Kataster als einheitliche Parzelle vermerkt war, reicht nicht aus (Fortführung von BGHZ 90, 323, 327 und Senatsurt. v. 21. Februar 1986, V ZR 246/84, WM 1986, 678, 679).

    § 28 GBO ist zwar nur eine Ordnungsvorschrift, bestimmt aber zugleich den Inhalt eines nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Urteils, weil dieses nach Eintritt der Rechtskraft die Erklärung der Beklagten ersetzt (Senatsurt. v. 21. Februar 1986, V ZR 246/84, WM 1986, 678, 679; vgl. auch BGH Urt. v. 2. Februar 1981, IVa ZR 252/80, NJW 1982, 441, 443).

    Ist eine Bezeichnung nach Maßgabe des § 28 GBO nicht möglich, so ist eine Klage auf Abgabe einer Eintragungsbewilligung mangels Rechtsschutzinteresses grundsätzlich unzulässig, solange nicht wenigstens ein vom Schuldner genehmigter Veränderungsnachweis vorliegt, auf den Bezug genommen werden kann; denn das Grundbuchamt dürfte sonst den jeweiligen Kläger trotz obsiegenden Urteils nicht als Eigentümer eintragen (Senatsurteile v. 18. April 1986, V ZR 32/85, WM 1986, 1155, 1156 und v. 21. Februar 1986 aaO; vgl. auch BGHZ 90, 323, 327 f).

    Auch in solchen Fällen wird daher dem Zweck des § 28 GBO genügt, die Eintragung bei dem richtigen Grundstück zu sichern (Senatsurt. v. 21. Februar 1986 aaO).

  • BGH, 16.03.1984 - V ZR 206/82

    Verurteilung zur Auflassung einer Grundstücksteilfläche

    Auszug aus BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85
    Kann das Grundstück nicht gemäß § 28 GBO bezeichnet werden, so ist die Klage auf Bewilligung der Eintragung der Auflassung nur zulässig, wenn wenigstens ein Veränderungsnachweis vorliegt, auf den im Urteil Bezug genommen werden kann; daß die Teilfläche früher im Kataster als einheitliche Parzelle vermerkt war, reicht nicht aus (Fortführung von BGHZ 90, 323, 327 und Senatsurt. v. 21. Februar 1986, V ZR 246/84, WM 1986, 678, 679).

    In seinem Urteil vom 16. März 1984 (BGHZ 90, 323, 325 ff) ist der Senat hiervon jedoch abgerückt.

    Gesichert werden soll damit die Eintragung bei dem richtigen Grundstück (BGHZ 90, 323, 327).

    Ist eine Bezeichnung nach Maßgabe des § 28 GBO nicht möglich, so ist eine Klage auf Abgabe einer Eintragungsbewilligung mangels Rechtsschutzinteresses grundsätzlich unzulässig, solange nicht wenigstens ein vom Schuldner genehmigter Veränderungsnachweis vorliegt, auf den Bezug genommen werden kann; denn das Grundbuchamt dürfte sonst den jeweiligen Kläger trotz obsiegenden Urteils nicht als Eigentümer eintragen (Senatsurteile v. 18. April 1986, V ZR 32/85, WM 1986, 1155, 1156 und v. 21. Februar 1986 aaO; vgl. auch BGHZ 90, 323, 327 f).

  • BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 252/80

    Auseinandersetzung des Nachlasses des nachverstorbenen Ehegatten - Anordnungen

    Auszug aus BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85
    Unter der Voraussetzung, daß die Teilfläche zweifelsfrei bestimmt und festgelegt ist, hält er auch eine Verurteilung zur Auflassung für möglich (BGH aaO; vgl. auch schon BGH Urt. v. 2. Dezember 1981, IVa ZR 252/80, WM 1982, 211, 213).

    § 28 GBO ist zwar nur eine Ordnungsvorschrift, bestimmt aber zugleich den Inhalt eines nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Urteils, weil dieses nach Eintritt der Rechtskraft die Erklärung der Beklagten ersetzt (Senatsurt. v. 21. Februar 1986, V ZR 246/84, WM 1986, 678, 679; vgl. auch BGH Urt. v. 2. Februar 1981, IVa ZR 252/80, NJW 1982, 441, 443).

  • BGH, 19.03.1976 - V ZR 146/74

    Haftung des Veräußerers bei unrichtigen Angaben über Eigenschaften eines Bauwerks

    Auszug aus BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85
    Ob das Revisionsgericht einen Prozeßvergleich darüber hinaus in vollem Umfang selbst auslegen kann (vgl. dazu Senatsurt. v. 19. März 1976, V ZR 146/74, WM 1976, 791, 792 m.w.N.) kann dahingestellt bleiben; denn auch der Senat würde den Vergleich vom 24. August 1979 im gleichen Sinne wie das Berufungsgericht auslegen.
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85
    Geschäftsgrundlage eines Vertrages sind die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluß zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (st. Rspr., vgl. etwa BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]; 74, 370, 372 f; Senatsurt. v. 14. Juli 1982, V ZR 113/81, WM 1982, 1076).
  • BGH, 05.07.1967 - VIII ZR 66/65

    Rechtswirksamkeit eines gerichtlichen Vergleiches durch Fortsetzung des

    Auszug aus BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85
    Insbesondere ist anerkannt, daß § 139 BGB bei der materiell-rechtlichen Prüfung der Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs Anwendung finden kann (vgl. BGH Urt. v. 5. Juli 1967, VIII ZR 66/65, Urteilsabdruck S. 14 f - unveröffentlicht - unter Hinweis auf BGH Urt. v. 26. Februar 1964, VIII ZR 149/62, LM MSchG § 49 Nr. 1; Wieczorek/Schütze, ZPO 2. Aufl. § 794 Anm. C IV a 5; vgl. auch Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 794 Rdn. 56 Fn. 200).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85
    In seiner früheren Rechtsprechung hat der Senat allerdings den Standpunkt vertreten, daß zur Auflassung erst verurteilt werden könne, wenn der geschuldete Teil eines Grundstücks von diesem abgetrennt und als selbständiges Grundstück eingetragen sei (BGHZ 37, 233, 242 [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60]; BGH Urt. v. 11. November 1977, V ZR 235/74, WM 1978, 192; Urt. v. 27. April 1979, V ZR 218/77, WM 1979, 861; Urt. v. 10. Juli 1981, V ZR 79/80, NJW 1981, 2687 = WM 1981, 1081); die Frage, ob eine rechtsgeschäftliche Auflassung an geringere Voraussetzungen gebunden ist, hat er offengelassen.
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85
    Die Feststellung des Parteiwillens ist danach eine - negative - Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (Senatsurt. v. 14. Juli 1953, V ZR 72/52, NJW 1953, 1585 [BGH 14.07.1953 - V ZR 72/52]; BGB-RGRK/Alff 12. Aufl. § 242 Rdn. 57).
  • BGH, 18.04.1986 - V ZR 32/85

    Anspruch auf Abschlu des Hauptvertrages aus einem Vorvertrag; Bestimmtheit der

    Auszug aus BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85
    Ist eine Bezeichnung nach Maßgabe des § 28 GBO nicht möglich, so ist eine Klage auf Abgabe einer Eintragungsbewilligung mangels Rechtsschutzinteresses grundsätzlich unzulässig, solange nicht wenigstens ein vom Schuldner genehmigter Veränderungsnachweis vorliegt, auf den Bezug genommen werden kann; denn das Grundbuchamt dürfte sonst den jeweiligen Kläger trotz obsiegenden Urteils nicht als Eigentümer eintragen (Senatsurteile v. 18. April 1986, V ZR 32/85, WM 1986, 1155, 1156 und v. 21. Februar 1986 aaO; vgl. auch BGHZ 90, 323, 327 f).
  • BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83

    Widerrufsvorbehalt im Prozeßvergleich

    Auszug aus BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85
    Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; denn der Vorbehalt, einen Vergleich bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu widerrufen, stellt im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs dar (BGHZ 88, 364, 367 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1979 - V ZR 218/77

    Bestimmungsrecht einer Vertragspartei zu übereignender Teilfläche

  • BGH, 10.07.1981 - V ZR 79/80

    Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks - Übertragung des

  • BGH, 11.11.1977 - V ZR 235/74

    Ausübung eines vertraglichen Wiederkaufsrechts - Flurstücke als Teile eines

  • BGH, 14.07.1982 - V ZR 113/81

    Ersatz der Wertdifferenz bei einem Grundstückskaufvertrag - Geringerer Preis bei

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

  • BGH, 26.02.1964 - VIII ZR 149/62
  • BGH, 06.12.2011 - II ZR 149/10

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über den aktienrechtlichen

    Ist ein Teil der in einem Vergleich enthaltenen Abreden nichtig, so bestimmt sich nach § 139 BGB, ob der Vergleich im Ganzen nichtig ist (BGH, Urteil vom 24. April 1987 - V ZR 228/85, NJW 1988, 415, 416).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auch in einem solchen Fall wird daher dem Zweck des § 28 GBO genügt, die Eintragung bei dem richtigen Grundstück zu sichern (Senat, BGHZ 90, 323, 327 f; Urt. v. 21. Februar 1986, aaO; Urt. v. 24. April 1987, V ZR 228/85, NJW-RR 1988, 266).
  • BGH, 17.11.2011 - V ZB 58/11

    Grundbucheintragungsvoraussetzung: Notwendiger Inhalt eines Urteils über die

    Der Inhalt eines nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Urteils muss denselben Anforderungen entsprechen, welche die Grundbuchordnung an die nach § 19 GBO von dem Betroffenen abzugebende Eintragungsbewilligung stellt (vgl. Senat, Urteil vom 24. April 1987 - V ZR 228/85, NJW 1988, 415, 416).
  • BGH, 23.01.2015 - V ZR 318/13

    Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet für eine mit einem Wohnhaus bebaute

    aa) Dem Beklagten ist allerdings zuzugeben, dass einer Klage auf Abgabe eine Bewilligung regelmäßig das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn das angestrebte Urteil - wie hier - nicht nach § 894 ZPO vollstreckt werden könnte (vgl. Senat, Urteil vom 24. April 1987 - V ZR 228/85, NJW 1988, 415, 417).
  • OLG Stuttgart, 11.10.2007 - 8 W 353/07

    Eintragungsbewilligung: Auslegung einer Auflassungserklärung bei einer noch

    Er hat diese Rechtsprechung bestätigt durch seine Urteile vom 21. Februar 1986 (NJW 1986, 1867) und vom 24. April 1987 (NJW 1988, 415).

    Wenn in den Entscheidungen des BGH vom 16. März 1984 (NJW 1984, 1959) und vom 24. April 1987 (NJW 1988, 415) festgestellt wird, dass die Klage auf Bewilligung der Eintragung vor grundbuchlich vollzogener Teilung jedenfalls dann möglich ist, wenn bereits ein Veränderungsnachweis vorliegt, "auf den im Urteil Bezug genommen werden kann", so bedeutet dies nicht, dass die Bezugnahme entbehrlich ist, soweit nur ein Veränderungsnachweis existiert.

  • OLG Karlsruhe, 17.05.1995 - 13 U 125/93

    Beginn der Frist zur Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Abänderung des

    Denn da ein Veränderungsnachweis (Abmessung des Teilgrundstücks mit eigener Flurstücknummer) noch nicht vorliegt, ist es jedenfalls rechtlich problematisch, ob eine Verurteilung zur Auflassung bereits jetzt möglich wäre (vgl. BGHZ 90, 323 ; BGH, NJW 1988, 415 ) .

    Hinsichtlich der wohl zusätzlich erforderlichen Eintragungsbewilligung der Beklagten ist eine Verurteilung nach Ansicht des BGH derzeit nicht möglich, weil ein Veränderungsnachweis fehlt (BGH, NJW 1988, 415 ) .

  • LG Baden-Baden, 01.03.2013 - 1 O 239/11

    Wiederkaufsrecht: Ausübung des für den Fall des Unterbleibens einer Bebauung

    Nummer 5 des Bestandsverzeichnisses im Grundbuch Blatt ... eingetragen war, nämlich Flurstück Nr. ..., wird mit der Grundbuchbezeichnung im Tenor auf die katastermäßige Vermessung desselben Bezug genommen (s. BGH, NJW 1988, 415 (416).
  • LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04

    Einhaltung der notariellen Form beim Verkauf einer unvermessenen

    Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche kann eine Verurteilung zur Abgabe der Eintragungsbewilligung erst erfolgen, wenn die Teilfläche bereits abgeschrieben ist oder wenigstens ein Veränderungsnachweis vorliegt (so auch BGH, 16. März 1984, V ZR 206/82, BGHZ 90, 323 ; BGH, 24. April 1987, V ZR 228/85, NJW 1988, 415 ).

    Unter der Voraussetzung, dass die Teilfläche zweifelsfrei bestimmt und festgelegt ist, ist auch eine Verurteilung zur Auflassung möglich (vgl. BGH, NJW 1988, 415 unter I.2. m.w.N.).

    § 28 GBO ist zwar nur eine Ordnungsvorschrift, bestimmt aber zugleich den Inhalt eines nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Urteils, weil dieses nach Eintritt der Rechtskraft die Erklärung der Beklagten ersetzt (BGH, NJW 1988, 415 unter II.1. m.w.N.).

  • OLG München, 12.03.2013 - 34 Wx 89/13

    Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis bei ungenügender Bezeichnung des

    Die Vorschrift bildet eine Ausprägung des Grundsatzes, dass der Grundbuchverkehr im Interesse der Rechtssicherheit klare Erklärungen verlangt; gesichert werden soll die Eintragung bei dem richtigen Grundstück (BGH Rpfleger 1987, 452; Demharter GBO 28. Aufl. § 28 Rn. 1).
  • BGH, 02.04.1993 - V ZR 14/92

    Rechtsschutzinteresse bei Eintragung des Wohnungeigentümers

    Für die Klage auf Bewilligung der Eintragung des Eigentümers ist das Rechtsschutzinteresse bereits vor Anlegung des Wohnungsgrundbuches zu bejahen, wenn dem Grundbuchamt die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt (im Anschluß an BGH, NJW 1986, 1867 = LM § 894 BGB Nr. 10, und NJW 1988, 415 = LM § 19 GBO Nr. 10).

    Nach der Rechtsprechung des Senats fehlt für den Leistungsantrag auf Bewilligung einer Eintragung in das Grundbuch das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Inhalt der beantragten Erklärung nicht den Voraussetzungen des § 28 GBO genügt (Urt. v. 21. Februar 1986, V ZR 246/84, NJW 1986, 1867; v. 24. April 1987, V ZR 228/85, NJW 1988, 415, 416).

  • BGH, 29.11.1988 - XI ZR 85/88

    Durchbrechung der Rechtskraft wegen sittenwidriger Erschleichung eines

  • OLG Koblenz, 11.02.2003 - 3 U 1706/01

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung bei der Beurkundung eines

  • OLG Köln, 18.10.1991 - 2 Wx 20/91

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

  • BGH, 06.05.1988 - V ZR 32/87

    Bestellung eines dinglichen Kiesausbeuterechts an einer noch zu vermessenden

  • BGH, 13.12.1996 - V ZR 200/95

    Treuhänderischer Erwerb eines Grundstücks in der DDR vor 1976

  • BFH, 17.10.1990 - II R 42/88

    Gegenstand des Übereignungsanspruchs bei einem bürgerlich-rechtlich noch zu

  • KG, 06.04.2017 - 1 W 169/17

    Abtretung einer Buchgrundschuld: Auslegung der notariell beglaubigten

  • LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05

    Veranlassung der Tochtergesellschaft zur Herbeiführung der Zustimmung zur

  • LG München I, 13.07.2021 - 3 O 3482/21

    Fälligkeit des Auflassungsanspruchs bei Anknüpfung an die Ausstellung eines

  • LG Berlin, 18.06.2020 - 84 T 256/19

    Notarieller Grundbuchantrag und Eintragungsbewilligung: Verweigerung der

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