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   OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87   

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OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87 (https://dejure.org/1987,5368)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.10.1987 - 1 Ss 411/87 (https://dejure.org/1987,5368)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - 1 Ss 411/87 (https://dejure.org/1987,5368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung an einer Sitzblockade ; Begriff der Gewalt im Sinne von § 240 Strafgesetzbuch (StGB) und Sitzen auf der Fahrbahn; Begriff der Verwerflichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung an einer Sitzblockade; Begriff der Gewalt im Sinne von § 240 Strafgesetzbuch ( StGB ) und Sitzen auf der Fahrbahn; Begriff der Verwerflichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 720
  • MDR 1988, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Hamburg, 31.10.1986 - 2 Ss 98/86

    Geschäftsführer einer GmbH; Verspätete Bilanzaufstellung; Konkurs; Verletzung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87
    Über die besondere Verwerflichkeit einer Gewaltanwendung ist im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände festzustellen, ob die Verhaltensweise bereits eindeutig so anstößig ist, daß sie als grober Angriff auf die Entscheidungsfreiheit anderer Personen der Zurechtweisung mit den Mitteln des Strafrechts bedarf (vgl. BGHSt 17, 328, 332; Senat in NJW 1985, 2433 und MDR 1987, 163 ).

    Zwar indiziert die Ausübung körperlicher Gewalt in der Regel die Verwerflichkeit im vorbeschriebenen Sinne, es ist aber im Einzelfall gleichwohl Raum für eine andere Beurteilung (Senat in MDR 1987, 163 m.w.Nachw.).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 31. Juli 1986 (MDR 1987, 163 ) ausgeführt hat, sind für die gebotene Abwägung grundsätzlich beachtlich die Gesichtspunkte, ob die Nötigung an der unteren Grenze der Tatbestandsverwirklichung geblieben ist und es sich insgesamt nur um eine Bagatelle handelt (so auch Senat in NJW 1985, 2433), weiter ob es sich bei dem Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen um eine unvermeidliche Folge der politischen Aktion handelt (vgl. auch OLG Stuttgart a.a.O. S. 1910).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß solche sog. "Fernziele" bei der Prüfung der Verwerflichkeit im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl. NJW 1985, 2433 u. MDR 1987, 163 ).

    Eine inhaltliche Bewertung des Zieles der Aktion verbietet sich bereits deshalb, weil das mit dem Vorwurf der Nötigung befaßte Gericht die ihm nicht zustehende Kompetenz wahrnehmen müßte, die Wertigkeit politischer Auffassungen zu beurteilen, sie als anerkennenswert oder als abzulehnend einzustufen, sie mithin zu zensieren (Senat in MDR 1987, 163 ; OLG Stuttgart a.a.O. S. 1910 f.).

  • OLG Düsseldorf, 10.03.1987 - 2 Ss 171/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87
    Diese Auffassung entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf VRS 73, 194, 195 m.w.Nachw.).

    Der Unterschied zur Entscheidung des Senats vom 27. Juni 1985 (NJW 1985, 2432), aber auch zu der des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1987 (VRS 73, 194) ist augenscheinlich: Bei dem erstgenannten Fall handelte es sich um die Blockierung einer innerstädtischen Kreuzung für eine, maximal zwei Ampelphasen, also ca. zwei Minuten.

    Die Gegenmeinung vertreten insbesondere die Oberlandesgerichte Köln (NJW 1986, 2443, 2444; vgl. aber auch dessen Urteil vom 13. August 1985 - 1 Ss 120/85 -, in dem klargestellt wird, daß sich diese Rechtsfrage bei der Blockade eines ganzen Behördenkomplexes nicht stellt; in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf NJW 1986, 945), Düsseldorf (VRS 73, 194, 199 f.) und Zweibrücken (Urteil vom 28. August 1987 - 1 Ss 51/87 -).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf schließlich (VRS 73, 194) hatte über eine Blockade von lediglich fünf bis acht Minuten zu befinden, die in der Innenstadt Wuppertals stattfand.

  • OLG Koblenz, 27.06.1985 - 1 Ss 171/85

    Strafrechtliche Verurteilung von Demonstranten wegen gemeinschaftlicher Nötigung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87
    Auch der Senat teilt sie in ständiger Rechtsprechung (vgl. NJW 1985, 2432, 2433 und MDR 1987, 162 f.) und befindet sich damit im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht (NJW 1987, 43, 45 f.) und dem Bundesgerichtshof (BGHSt 23, 46, 54 und NJW 1986, 1883 ).

    Der Unterschied zur Entscheidung des Senats vom 27. Juni 1985 (NJW 1985, 2432), aber auch zu der des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1987 (VRS 73, 194) ist augenscheinlich: Bei dem erstgenannten Fall handelte es sich um die Blockierung einer innerstädtischen Kreuzung für eine, maximal zwei Ampelphasen, also ca. zwei Minuten.

    Diese Umstände sind allenfalls mit dem vom Senat entschiedenen Fall einer Verkehrsbehinderung in der Kleinstadt Betzdorf (NJW 1985, 2432) zu vergleichen, keineswegs aber mit der vorliegenden Situation der Blockade des Baustellengeländes bei Hasselbach.

  • AG Hamburg, 22.01.1986 - 149 Ds/73 Js 254/85
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87
    Die Gegenmeinung vertreten insbesondere die Oberlandesgerichte Köln (NJW 1986, 2443, 2444; vgl. aber auch dessen Urteil vom 13. August 1985 - 1 Ss 120/85 -, in dem klargestellt wird, daß sich diese Rechtsfrage bei der Blockade eines ganzen Behördenkomplexes nicht stellt; in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf NJW 1986, 945), Düsseldorf (VRS 73, 194, 199 f.) und Zweibrücken (Urteil vom 28. August 1987 - 1 Ss 51/87 -).

    Für die Frage der Verwerflichkeit der Nötigungshandlung muß daher auch diese eingeschränkte Berücksichtigung des "Fernziels" außer Ansatz bleiben (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1986, 945).

  • OLG Köln, 22.07.1986 - Ss 376/85
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87
    Die Gegenmeinung vertreten insbesondere die Oberlandesgerichte Köln (NJW 1986, 2443, 2444; vgl. aber auch dessen Urteil vom 13. August 1985 - 1 Ss 120/85 -, in dem klargestellt wird, daß sich diese Rechtsfrage bei der Blockade eines ganzen Behördenkomplexes nicht stellt; in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf NJW 1986, 945), Düsseldorf (VRS 73, 194, 199 f.) und Zweibrücken (Urteil vom 28. August 1987 - 1 Ss 51/87 -).

    Das Oberlandesgericht Köln (NJW 1986, 2443) hatte über den Fall zu befinden, daß ein Militärkonvoi von vier Fahrzeugen für etwa eine halbe Stunde durch Blockierer aufgehalten wurde.

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 587/85

    Bestimmung der Besetzung von Spruchkörpern eines Gerichts im Voraus für das

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87
    In Fällen dieser Art wird nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (a.a.O. S. 48) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1986, 1884 ) eine Abwägung aller maßgeblichen Umstände für unerläßlich erachtet.

    Der Bundesgerichtshof hat auf einen entsprechenden Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts Köln (NStZ 1986, 30 ) die Frage ausdrücklich offengelassen (NJW 1986, 1884 ).

  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87
    Da die getroffenen Feststellungen unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Senats den Schuldspruch wegen gemeinschaftlicher Nötigung rechtfertigen, konnte der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst erlassen (vgl. BGH VRS 54, 436, 438; OLG Saarbrücken VRS 44, 446; OLG Oldenburg NJW 1985, 1352; OLG Hamburg NJW 1980, 1007 ; Kleinknecht/Meyer, StPO , 38. Aufl. § 354 StPO Rdnr. 23).
  • BGH, 28.04.1987 - 1 StR 104/87

    Bestimmung der Blutalkoholkonzentration eines Zeugen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87
    Insoweit zielte die Blockade auch in erster Linie auf die Verkehrsbehinderung ab, stellte also keine "symbolische Aktion" dar (OLG Düsseldorf VRS 73, 201 ; Senat in NJW 1985, 2434).
  • OLG Hamburg, 21.11.1967 - 2 Ss 163/67
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87
    Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die vorliegend gegebenen Kriterien der von langer Hand geplanten Aktion, der zeitlichen Erheblichkeit der Behinderung, der jeweils nicht unerheblichen Zahl von Nötigern und Genötigten, der Tatsache der Totalblockade, das Vorgehen der Angeklagten als eindeutig so anstößig erscheinen läßt, daß es verwerflich ist und der Zurechtweisung mit den Mitteln des Strafrechts bedarf (BGHSt 17, 332; OLG Hamburg NJW 1968, 662, 663).
  • OLG Hamburg, 23.11.1979 - 1 Ss 164/79

    Zum Hausverbot eines Lehrers für seine Schule

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87
    Da die getroffenen Feststellungen unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Senats den Schuldspruch wegen gemeinschaftlicher Nötigung rechtfertigen, konnte der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst erlassen (vgl. BGH VRS 54, 436, 438; OLG Saarbrücken VRS 44, 446; OLG Oldenburg NJW 1985, 1352; OLG Hamburg NJW 1980, 1007 ; Kleinknecht/Meyer, StPO , 38. Aufl. § 354 StPO Rdnr. 23).
  • OLG Köln, 13.08.1985 - 1 Ss 120/85
  • OLG Köln, 13.08.1985 - Ss 376/85
  • OLG Oldenburg, 21.01.1985 - Ss 566/84

    Eingangsbereich eines Kaufhauses; Passage; Befriedetes Besitztum

  • OLG Zweibrücken, 28.08.1987 - 1 Ss 51/87

    Gericht berücksichtigt Blockadeziel

  • BayObLG, 21.02.1986 - RReg. 5 St 110/85

    Abwägung von Gewaltanwendung und verfolgtem Zweck zur Feststellung der

  • BGH, 11.05.1962 - 4 StR 81/62

    Leistungsverweigerung der Dirne - § 240 StGB, Verwerflichkeit, 'allgemeine

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische

  • BGH, 24.04.1986 - 2 StR 565/85

    Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1985 - 2 Ss 334/85
  • OLG Stuttgart, 14.03.1984 - 1 Ausschl 1/84
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Im übrigen haben auch die Revisionsgerichte der Länder die dargelegte Rechtsprechung zum Gewaltbegriff bis zur Gegenwart uneingeschränkt fortgeführt (vgl. etwa BayObLG, NJW 1988, 718; OLG Düsseldorf, StV 1987, 393, 394; KG, NJW 1985, 209, 211; OLG Köln, NJW 1986, 333, 335; OLG Koblenz, NJW 1988, 720; OLG Schleswig, referiert bei Lorenzen, SHA, 1987, 101, 102; OLG Stuttgart, NJW 1984, 1909, 1910; NJW 1989, 1620, 1621).
  • OLG Koblenz, 14.08.1997 - 1 Ws 421/97
    Das Gericht hält ... an seiner in den erwähnten Urteilen der Kammer angewandten Deutung des Gewaltbegriffes ... fest, die sich in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz (NJW 1988, 720) und der dort angeführten weiteren Rechtsprechung, auch des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1987, 45) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 23, 46 ; NJW 1986, 1883 ), befindet.".
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