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   OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86   

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OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86 (https://dejure.org/1987,1946)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.1987 - 10 U 132/86 (https://dejure.org/1987,1946)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 1987 - 10 U 132/86 (https://dejure.org/1987,1946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Pflichtteilsentziehung; Berechtigtes Interesse des Erblassers an der Feststellung; Homosexualität und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft als "ehrloser und unsittlicher Lebenswandel"; Verletzung schutzwürdiger Interessen des Erblassers; Schweres ...

  • mansui.eu PDF

    BGB § 2333
    Erbrecht; Pflichtteilsentziehungsrecht; praktizierte Homosexualität als Grund zur Entziehung des Pflichtteils; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2333 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 977
  • NJW 1990, 536 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 457 (Ls.)
  • FamRZ 1988, 106
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 152/78

    Verfassungsmäßigkeit des Anspruchs des nichtehelichen Kidnes auf vorzeitigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86
    Darüber hinaus ist zu beachten, daß sein Lebenswandel nach den Vorstellungen des Gesetzgebers schutzwürdige Interessen des Erblassers verletzen muß, die mit dem Begriff Familienehre beschrieben worden sind (BGHZ 76, 109, 118 = FamRZ 1980, 339 ff; vgl. Dieckmann in Soergel, BGB 10. Aufl. § 2333 Rdn. 6 mwN).

    Zwar kann offenbleiben, ob der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu der Pflichtteilsentziehung gegenüber einem nichtehelichen Kind (BGHZ 76, 109, 118 = FamRZ 1980, 339 ff; kritisch Dieckmann, aaO § 2333 Anm. 6 mwN), wonach eine Beeinträchtigung der Familienehre nicht in Betracht kommen kann, wenn keine familiären Beziehungen bestanden haben, für den Streitfall zu folgen ist.

  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZR 208/87

    Feststellungsinteresse bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86
    Der Bundesgerichtshof hat die Revision mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klage unzulässig ist: Für das von der jetzigen Klägerin weiterverfolgte Feststellungsbegehren besteht nach dem Tode des früheren Klägers das notwendige Feststellungsinteresse nicht (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1989 - FamRZ 1990, 146).
  • KG, 09.03.1982 - 14 U 2355/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86
    So hat diese für die Auflösung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft die Regeln des Gesellschaftsrechts angewandt, ohne die Frage des § 138 BGB auch nur zu stellen (KG FamRZ 1983, 271).
  • BGH, 01.03.1974 - IV ZR 58/72

    Feststellung der Berechtigung zur Entziehung des Pflichtteils - Ausschluss von

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86
    Der Senat bejaht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1974, 303 = NJW 1974, 1084; auch OLG Saarbrücken NJW 1986, 1182) das rechtliche Interesse eines Erblassers, bereits zu Lebzeiten feststellen zu lassen, ob er einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen kann.
  • OLG Hamm, 11.01.1983 - 10 U 158/82

    Anspruch auf Auskunft über den Bestand eines Nachlasses ; Bestehen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86
    Der Kläger beruft sich auch ohne Erfolg auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. Januar 1983 (NJW 1983, 1067).
  • OLG Hamm, 10.01.1983 - 7 WF 673/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86
    Das Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 1983, 273) hat den Anspruch auf Erlaubnis der Teilüberlassung von Mieträumen an einen Dritten auch dann bejaht, wenn damit eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft begründet werden soll.
  • OLG Saarbrücken, 10.07.1985 - 7 W 23/85

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe hinsichtlich des Interesses an der

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86
    Der Senat bejaht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1974, 303 = NJW 1974, 1084; auch OLG Saarbrücken NJW 1986, 1182) das rechtliche Interesse eines Erblassers, bereits zu Lebzeiten feststellen zu lassen, ob er einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen kann.
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur ist eine Entziehung des Pflichtteils in allen Fällen des § 2333 BGB nur dann möglich, wenn der Abkömmling schuldhaft handelte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1968, S. 944 [945]; OLG Hamburg, NJW 1988, S. 977 [978]; Staudinger/Olshausen, BGB [1998], Vorbem zu §§ 2333 ff. Rn. 4; Soergel/Dieckmann, BGB, 13. Aufl., 2002, Vor § 2333 Rn. 6; MünchKommBGB/Lange, 4. Aufl., 2004, § 2333 Rn. 3; Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., 2005, § 2333 Rn. 2; Erman/Schlüter, BGB, 11. Aufl., 2004, § 2333 Rn. 2; BGB-RGRK, 12. Aufl., 1975, § 2333 Rn. 3; Lange/Kuchinke, Erbrecht, 5. Aufl., 2001, § 37 XIII. 2. a).
  • OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07

    Prüfung der Erfolgsaussicht beabsichtigter Rechtsverfolgung bei Berufung auf

    Er hat hieraus gefolgert, einem nichtehelichen Abkömmling des Erblassers könne nach dieser Bestimmung der Pflichtteils nicht ("... keinesfalls ...") entzogen werden, wenn zwischen dem Erblasser und dem Abkömmling keinerlei Beziehungen bestanden haben, weil dann eine Beeinträchtigung der Familienehre des Erblassers durch das Verhalten des Abkömmlings nicht in Betracht komme (BGH NJW 1980, 936 [938]; vgl. auch OLG Hamburg, NJW 1988, 977 [978]; Erman/ Schlüter, BGB, 11. Aufl. 2004, § 2333, Rdn. 7; Palandt/Edenhofer, BGB, 67. Aufl. 2008, § 2333, Rdn. 7).
  • OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 1940/01

    Feststellung künftiger Erbfallforderungen

    Soweit ersichtlich, hat der Bundesgerichtshof Feststellungsklagen über den Nachlass Lebender nur zugelassen, wenn sie entweder vom Erblasser selbst ausgehen (BGH NJW 1974, 1084, 1085; ebenso OLG Hamburg, NJW 1988, 977 ) oder dessen Befugnis zum Gegenstand haben, eine getroffene letztwillige Verfügung umzustoßen (BGHZ 37, 331, 335; vgl. aber auch zu Zulässigkeitsbedenken selbst in diesem Fall, wenn die Klage vom Begünstigten erhoben wird, BGH NJW 1990, 911, 912).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.02.1988 - 3 W 490/87   

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https://dejure.org/1988,12780
OLG Düsseldorf, 10.02.1988 - 3 W 490/87 (https://dejure.org/1988,12780)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.1988 - 3 W 490/87 (https://dejure.org/1988,12780)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - 3 W 490/87 (https://dejure.org/1988,12780)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 977
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