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   BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86   

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https://dejure.org/1988,307
BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86 (https://dejure.org/1988,307)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1988 - VII ZR 372/86 (https://dejure.org/1988,307)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1988 - VII ZR 372/86 (https://dejure.org/1988,307)
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Klageabweisung "als zur Zeit unbegründet"

Kein Verstoß gegen § 536 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (= § 528 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), wenn auf die Berufung des Klägers eine Klageabweisung "als zur Zeit unbegründet" in eine endgültige Klageabweisung umgewandelt wird

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bauvertrag - Klauselauslegung - Zahlungsverpflichtung - Inanspruchnahme - Berufung - Rechtsmittelgericht - Klageabweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 536
    Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz; Inanspruchnahme von Mitgliedern einer Bauherrengemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Endgültige Klageabweisung: Zahlungsanspruch des Bauunternehmers gegen Mitglieder einer Bauherrengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 104, 212
  • NJW 1988, 1982
  • NJW-RR 1988, 1045 (Ls.)
  • MDR 1988, 769
  • WM 1988, 1196
  • BauR 1988, 492
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Rechtsmittelgericht ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozeßurteil auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn nur der Kläger das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 12, 308, 316; 23, 36, 50; 46, 281, 283/284; BGH NJW 1970, 1683, 1684; 1978, 2031, 2032. Der Bundesgerichtshof hält ein die Klage als unbegründet abweisendes Urteil des Rechtsmittelgerichts nicht für eine Schlechterstellung des Rechtsmittelklägers, weil diesem durch die Abweisung der Klage als unzulässig keine Rechtsposition irgendwelcher Art zuerkannt worden war (BGH NJW 1970, 1683, 1684).

    Auch weist er darauf hin, daß die Prozeßökonomie jedenfalls dann für ein die Sache selbst entscheidendes Urteil des Rechtsmittelgerichts spricht, wenn im Fall der Zurückverweisung ein anderes Ergebnis als eine Abweisung der Klage als unbegründet ohnedies nicht möglich erscheint (BGHZ 46, 281, 284; BGH NJW 1978, 2031, 2032).

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Rechtsmittelgericht ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozeßurteil auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn nur der Kläger das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 12, 308, 316; 23, 36, 50; 46, 281, 283/284; BGH NJW 1970, 1683, 1684; 1978, 2031, 2032. Der Bundesgerichtshof hält ein die Klage als unbegründet abweisendes Urteil des Rechtsmittelgerichts nicht für eine Schlechterstellung des Rechtsmittelklägers, weil diesem durch die Abweisung der Klage als unzulässig keine Rechtsposition irgendwelcher Art zuerkannt worden war (BGH NJW 1970, 1683, 1684).

    Auch weist er darauf hin, daß die Prozeßökonomie jedenfalls dann für ein die Sache selbst entscheidendes Urteil des Rechtsmittelgerichts spricht, wenn im Fall der Zurückverweisung ein anderes Ergebnis als eine Abweisung der Klage als unbegründet ohnedies nicht möglich erscheint (BGHZ 46, 281, 284; BGH NJW 1978, 2031, 2032).

  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Rechtsmittelgericht ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozeßurteil auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn nur der Kläger das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 12, 308, 316; 23, 36, 50; 46, 281, 283/284; BGH NJW 1970, 1683, 1684; 1978, 2031, 2032. Der Bundesgerichtshof hält ein die Klage als unbegründet abweisendes Urteil des Rechtsmittelgerichts nicht für eine Schlechterstellung des Rechtsmittelklägers, weil diesem durch die Abweisung der Klage als unzulässig keine Rechtsposition irgendwelcher Art zuerkannt worden war (BGH NJW 1970, 1683, 1684).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Rechtsmittelgericht ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozeßurteil auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn nur der Kläger das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 12, 308, 316; 23, 36, 50; 46, 281, 283/284; BGH NJW 1970, 1683, 1684; 1978, 2031, 2032. Der Bundesgerichtshof hält ein die Klage als unbegründet abweisendes Urteil des Rechtsmittelgerichts nicht für eine Schlechterstellung des Rechtsmittelklägers, weil diesem durch die Abweisung der Klage als unzulässig keine Rechtsposition irgendwelcher Art zuerkannt worden war (BGH NJW 1970, 1683, 1684).
  • OLG Stuttgart, 14.11.1969 - 2 U 75/69
    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86
    Von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sowie von einem Teil des Schrifttums wird dagegen eine Schlechterstellung des Klägers in einem solchen Fall verneint (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1983, 1902; OLG Stuttgart NJW 1970, 569; Bötticher ZZP 65 [1952], 464, 467; Gilles ZZP 91 [1978], 128, 149; Kapsa, Das Verbot der reformatio in peius im Zivilprozeß [1976], S. 146; Klamaris ZZP 91 [1978], 222, 227; Thomas/Putzo, ZPO , 15. Aufl., § 536 Anm. 3 b; Zöller/Schneider, ZPO ,. 15. Aufl., § 536 Rdn. 5).
  • BGH, 16.06.1970 - VI ZR 98/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Prozessfähigkeit - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Rechtsmittelgericht ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozeßurteil auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn nur der Kläger das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 12, 308, 316; 23, 36, 50; 46, 281, 283/284; BGH NJW 1970, 1683, 1684; 1978, 2031, 2032. Der Bundesgerichtshof hält ein die Klage als unbegründet abweisendes Urteil des Rechtsmittelgerichts nicht für eine Schlechterstellung des Rechtsmittelklägers, weil diesem durch die Abweisung der Klage als unzulässig keine Rechtsposition irgendwelcher Art zuerkannt worden war (BGH NJW 1970, 1683, 1684).
  • RG, 13.02.1903 - III 360/02

    Abänderung zu ungunsten des Berufungsklägers.

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86
    Das Schrifttum sieht in einer solchen Abweisung - im Anschluß an ein Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahre 1903 (RGZ 54, 10) - zum Teil einen Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung (so AK- ZPO -Ankermann § 536 Rdn. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO , 46. Aufl., § 536 Anm.1 B; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl.> § 141 II 2 e; Schellhammer, Zivilprozeß, 3. Aufl., Rdn. 972; Stein/Jonas/Grunsky ZPO , 20. Aufl., § 536 Rdn. 7; Wieczorek/Rössler, ZPO , 2. Aufl., § 536 Anm. C III).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01

    Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich

    In einem solchen Fall muß sie mit einer endgültigen Abweisung der Klage rechnen (BGHZ 104, 212, 214, 215).
  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 64/16

    Rechtskraft des Zwangsmittelbeschlusses - Vollstreckungsabwehrklage und

    b) Soweit das Rechtsmittelgericht einen Antrag, den die Vorinstanz als unzulässig abgewiesen hat, als unbegründet ansieht, hat es das Rechtsmittel der Klagepartei mit der Maßgabe als unbegründet zurückzuweisen, dass der Antrag als unbegründet abgewiesen wird, ohne dass dem das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (reformatio in peius) entgegensteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. April 1988 - VII ZR 372/86, BGHZ 104, 212, 214; Beschluss vom 26. September 1995 - KVR 25/94, BGHZ 130, 390, 399 - Stadtgaspreise; Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 105/11, GRUR 2013, 305 Rn. 29 = WRP 2013, 327 - Honorarkürzung; Urteil vom 24. März 2016 - IX ZR 259/13, NJW 2016, 3239 Rn. 25; Urteil vom 6. April 2016 - VIII ZR 79/15, BGHZ 209, 337 Rn. 47, jeweils mwN).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03

    Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer

    Eine Schlechterstellung des Klägers ist damit schon deshalb nicht verbunden, weil das vorangegangene Prozeßurteil ihm gerade keine schutzfähige Rechtsposition irgendwelcher Art zuerkannt hat (BGHZ 104, 212, 214).

    Die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts dient auch der Verfahrensökonomie (BGHZ aaO) Das war schon zu § 536 ZPO a.F. allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 12, 308, 316; 23, 36, 50; 46, 281, 283 f.; 104, 212, 214; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO 21. Aufl. Rdn. 6 zu § 536; MünchKommZPO/Rimmelspacher, § 536 Rdn. 21), obwohl §§ 538 Abs. 1 Nr. 2, 540 ZPO a.F. für den Fall des unrichtigen klagabweisenden Prozeßurteils im Regelfall die Zurückverweisung und nur ausnahmsweise eine Sachentscheidung durch das Rechtsmittelgericht vorsahen.

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