Rechtsprechung
BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87 |
Schallschutzfenster
Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1 Abs. 6 BauGB, Konfliktbewältigung;
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gemeinde - Kostentragungspflicht - Planung potentiell umweltgefährdender Anlagen - Festsetzung von Vorkehrungen - Schädliche Umwelteinwirkungen - Betroffener Grundstückseigentümer - Drittschützende Wirkung der Planfestsetzungen - Öffentlich rechtliches ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 24; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.08.1986 - 26 N 85 A.2930
- VGH Bayern, 08.08.1986 - 26 N 85 A.3137
- VGH Bayern, 08.08.1986 - 26 N 85 A.3320
- BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Papierfundstellen
- BVerwGE 80, 184
- NJW 1989, 467
- NVwZ 1989, 251 (Ls.)
- DVBl 1988, 1167
- DÖV 1989, 223
- ZfBR 1989, 35
Wird zitiert von ... (110) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 17.84
innerstädtische Verbindungsstraße - Planfeststellungsbeschluß, …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Der bezeichnete Ausgleichsanspruch in Geld ist öffentlichrechtlicher Art und greift als einheitlicher Anspruch unabhängig davon ein, ob durch die von der geplanten Verkehrsanlage ausgehenden Lärmimmissionen die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle einer schweren und unerträglichen Betroffenheit des Anliegergrundstücks überschritten wird (vgl. BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80]; Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 17 - 19.84 - BVerwGE 77, 295 = Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 2 = NJW 1987, 2884 mit weiteren Nachweisen, sowie zum Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff wegen Lärmimmissionen bei schon länger bestehenden Straßen sowie bei solchen Straßen, denen kein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegen hat, zuletzt Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1987 - III ZR 204/86 - UPR 1988.142 mit weiteren Nachweisen).Für die Bemessung des genannten Anspruches stellt die Höhe der Kosten, die dem immissionsbetroffenen Nachbarn aus der Durchführung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erwachsen, neben anderen Gesichtspunkten - wie etwa der Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs (vgl. hierzu BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]) - einen maßgeblichen Richtpunkt dar (zur Angemessenheit des Ausgleichsanspruches vgl. auch Kuschnerus, DVBl. 1986, 429 und BVerwGE 77, 295 ).
Wird ein Planfeststellungsbeschluß ohne einen solchen Ausspruch bestandskräftig, so kann der Betroffene diesen Anspruch nicht mehr gerichtlich geltend machen (vgl. BVerwGE 71, 166 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 15/83]; 77, 295 ).
Diese Verschiebung der einzuhaltenden planungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle für Lärmimmissionen von Verkehrsanlagen kann bei den hier prognostizierten Dauerschallpegeln bis zu 70 dB (A) vor den der Straße zugewandten Fassaden der angrenzenden Gebäude von Bedeutung sein für die Prüfung der Frage, ob der Bebauungsplan insgesamt, insbesondere unter dem Blickpunkt der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerwGE 77, 295 ), den Anforderungen des Abwägungsgebotes noch genügt.
- BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74
Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Dieser allgemeine Rechtssatz, der für das private Nachbarrecht seine Entsprechung in § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB findet, hat unter anderem in § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG und in den entsprechenden Vorschriften der Landesverwaltungsverfahrensgesetze sowie für spezielle öffentliche Anlagen zum Beispiel in § 17 Abs. 4 FStrG (vgl. insbesondere zum Geldausgleichsanspruch aus § 17 Abs. 4 Satz 2 FStrG BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74] sowie Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 49.83 - Buchholz 407.4 § 17 Nr. 71 = DVBl. 1988, 534), § 31 Abs. 2 WHG, § 8 Abs. 4 AbfG, teilweise aber auch in § 9 Abs. 2 LuftVG, § 29 Abs. 2 PBefG gesetzgeberischen Niederschlag gefunden.Für die Bemessung des genannten Anspruches stellt die Höhe der Kosten, die dem immissionsbetroffenen Nachbarn aus der Durchführung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erwachsen, neben anderen Gesichtspunkten - wie etwa der Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs (vgl. hierzu BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]) - einen maßgeblichen Richtpunkt dar (zur Angemessenheit des Ausgleichsanspruches vgl. auch Kuschnerus, DVBl. 1986, 429 und BVerwGE 77, 295 ).
Demgegenüber hält der beschließende Senat, wie sich im einzelnen aus seinem Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33 - 35.83 - (BVerwGE 77, 285 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 66 = NJW 1987, 2886) ergibt, bis zum Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 43 BImSchG für die Frage der (einfachrechtlichen) Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen im öffentlichrechtlichen Nachbarschaftsverhältnis von Verkehrsanlage und betroffenen Anliegern weiterhin die niedrigeren Werte für maßgeblich, wie sie im Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - (BVerwGE 51, 15 <29 ff. [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]. 34> = DVBl. 1976, 779 ) zugrunde gelegt worden sind.
- BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80
Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke; …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Hierauf haben die von den Einwirkungen der Anlage betroffenen Nachbarn einen unmittelbaren Rechtsanspruch (vgl. - zu Verkehrsanlagen - auch § 41 BImSchG und hierzu BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80] …sowie Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - a.a.O.), der hier gegenüber der Gemeinde, sonst - bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben - gegenüber der Genehmigungsbehörde geltend zu machen ist, die dem Vorhabenträger die entsprechenden Pflichten aufzuerlegen hat.Ansprüche aus § 42 BImSchG können zwar derzeit nicht durchgesetzt werden, weil die zum Vollzug des Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BImSchG nicht erlassen worden sind (vgl. BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80]).
Der bezeichnete Ausgleichsanspruch in Geld ist öffentlichrechtlicher Art und greift als einheitlicher Anspruch unabhängig davon ein, ob durch die von der geplanten Verkehrsanlage ausgehenden Lärmimmissionen die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle einer schweren und unerträglichen Betroffenheit des Anliegergrundstücks überschritten wird (vgl. BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80]; Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 17 - 19.84 - BVerwGE 77, 295 = Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 2 = NJW 1987, 2884 mit weiteren Nachweisen, sowie zum Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff wegen Lärmimmissionen bei schon länger bestehenden Straßen sowie bei solchen Straßen, denen kein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegen hat, zuletzt Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1987 - III ZR 204/86 - UPR 1988.142 mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87
Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Wird eine Verkehrsanlage zulässigerweise auf der Grundlage eines Bebauungsplans gebaut und sind im Plan als (bauliche und sonstige technische) Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Maßnahmen des (passiven) Schallschutzes an vorhandenen Gebäuden festgesetzt, so besteht auf der Grundlage der zu seinem Schutz getroffenen Festsetzung ein Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Ausführung solcher Maßnahmen schon aus einem allgemeinen Rechtssatz über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis (im Anschluß an das Urteil des 7. Senats vom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 -).Ein solcher Anspruch auf Ersatz der Kosten, die dem Gebäudeeigentümer aus der Verwirklichung der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG/BauGB zu seinem Schutz im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen von baulichen oder sonstigen technischen Vorkehrungen erwachsen, besteht aber schon aufgrund eines das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes, wonach unzumutbare Beeinträchtigungen durch ein öffentlicher Planung bedürftiges Vorhaben im nachbarschaftlichen Austauschverhältnis vom Betroffenen nicht ohne Ausgleich hingenommen werden müssen (vgl. dazu u.a. Korbmacher, DöV 1982, 517 ; Bender, DVBl. 1984, 301 ; vgl. ebenfalls in diesem Sinne das Urteil des 7. Senats vom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 - NJW 1988.2396 -).
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Die eine bestimmte Nutzung ermöglichende Festsetzung, wie etwa die Festsetzung einer Verkehrsfläche, steht in einem untrennbaren Zusammenhang mit den Festsetzungen, die gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG/BauGB dem erforderlichen Schutz vor den von der Anlage ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen dienen (vgl. Beschluß des Senats vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 29 = DVBl. 1987, 1273).Hierauf haben die von den Einwirkungen der Anlage betroffenen Nachbarn einen unmittelbaren Rechtsanspruch (vgl. - zu Verkehrsanlagen - auch § 41 BImSchG und hierzu BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80] sowie Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - a.a.O.), der hier gegenüber der Gemeinde, sonst - bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben - gegenüber der Genehmigungsbehörde geltend zu machen ist, die dem Vorhabenträger die entsprechenden Pflichten aufzuerlegen hat.
- BGH, 10.12.1987 - III ZR 204/86
Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung - …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Der bezeichnete Ausgleichsanspruch in Geld ist öffentlichrechtlicher Art und greift als einheitlicher Anspruch unabhängig davon ein, ob durch die von der geplanten Verkehrsanlage ausgehenden Lärmimmissionen die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle einer schweren und unerträglichen Betroffenheit des Anliegergrundstücks überschritten wird (vgl. BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80]; Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 17 - 19.84 - BVerwGE 77, 295 = Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 2 = NJW 1987, 2884 mit weiteren Nachweisen, sowie zum Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff wegen Lärmimmissionen bei schon länger bestehenden Straßen sowie bei solchen Straßen, denen kein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegen hat, zuletzt Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1987 - III ZR 204/86 - UPR 1988.142 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82
Beamtenrecht - Schadensersatz - Dienstfahrten - Kfz-Sachschäden
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Straßen - auch Bundesstraßen (§ 17 Abs. 3 Satz 1 FStrG) - können aber statt auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses auch aufgrund eines gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BBauG/BauGB Verkehrsflächen festsetzenden Bebauungsplans, sogar im Wege sogenannter "isolierter Straßenplanung" (vgl. auch § 125 Abs. 1 BBauG/BauGB), gebaut werden (vgl. dazu BVerwGE 38, 152 [BVerwG 03.06.1971 - IV C 64/70]; 72, 172 [BVerwG 17.10.1985 - 2 C 45/82]). - BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur …
- BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80
Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Straßen - auch Bundesstraßen (§ 17 Abs. 3 Satz 1 FStrG) - können aber statt auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses auch aufgrund eines gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BBauG/BauGB Verkehrsflächen festsetzenden Bebauungsplans, sogar im Wege sogenannter "isolierter Straßenplanung" (vgl. auch § 125 Abs. 1 BBauG/BauGB), gebaut werden (vgl. dazu BVerwGE 38, 152 [BVerwG 03.06.1971 - IV C 64/70]; 72, 172 [BVerwG 17.10.1985 - 2 C 45/82]). - BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70
Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Straßen - auch Bundesstraßen (§ 17 Abs. 3 Satz 1 FStrG) - können aber statt auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses auch aufgrund eines gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BBauG/BauGB Verkehrsflächen festsetzenden Bebauungsplans, sogar im Wege sogenannter "isolierter Straßenplanung" (vgl. auch § 125 Abs. 1 BBauG/BauGB), gebaut werden (vgl. dazu BVerwGE 38, 152 [BVerwG 03.06.1971 - IV C 64/70]; 72, 172 [BVerwG 17.10.1985 - 2 C 45/82]). - BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83
Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien
- OVG Berlin, 22.04.1983 - 2 A 6.81
Unvereinbarkeit eines Bebauungsplanes wegen fehlender Festsetzung über die …
- BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87
Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss
- BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 49.83
Berichtigung eines Urteilstenors
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
- BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78
Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung
- BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 55.80
Begründetheit des Rechtsmittels eines beigeladenen Unternehmers gegen ein der …
- BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78
Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen - …
- BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74
Entstehung und Verteilungsmaßstab im Erschließungsbeitragsrecht; Anforderungen an …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1984 - 6 C 15/83
Lärm; Lärmschutz; Lärmschutzmaßnahmen; Zumutbarkeit; Bebauungsplan
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449
Straßenplanung durch Bebauungsplan
Auch ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage ist in diesen Fällen mittelbar vorhabensbedingter Immissionen die gebotene Konfliktbewältigung in einem der Planung nachgeordneten Verfahren jedenfalls dann sichergestellt, wenn die planende Gemeinde das Schutzniveau der 16. BImSchV für maßgeblich erklärt hat, weil der betroffene Grundeigentümer aufgrund eines ungeschriebenen "allgemeinen Rechtssatzes über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184) Aufwendungsersatz für die zur Erreichung dieses Schutzniveaus erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beanspruchen kann.Soweit die Änderungs-Bebauungspläne 3/1 und 3/11 baulichen Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden festsetzen (Nr. 1.1 Abs. 4 der textlichen Festsetzungen), ist eine Beschränkung der Eigentümerbefugnisse schon deshalb ausgeschlossen, weil baulicher Schallschutz insoweit nur von den betroffenen Gebäudeeigentümern selbst bzw. mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190); dafür, dass die Voraussetzungen eines Baugebots (§ 176 BauGB) vorliegen könnten, auf dessen Grundlage baulicher Schallschutz ausnahmsweise auch gegen den Eigentümerwillen durchgesetzt werden könnte, ist nichts ersichtlich, zumal auch die Vertreter der Antragsgegnerin im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt haben, in keinem Fall sei beabsichtigt, die Anlieger der B***** Allee Süd gegen deren Willen zum physisch-realen Einbau von Lärmschutzfenstern zu zwingen.
Der Senat stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch ohne ausdrücklich geregelte gesetzliche Anspruchsgrundlage aufgrund eines "das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes" ein Anspruch auf Ersatz der Kosten besteht, die dem Gebäudeeigentümer bei der Verwirklichung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes erwachsen (grundlegend BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190 ff., bestätigt durch BVerwG vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260; vgl. aber bereits BVerwG vom 29.4.1987 BVerwGE 79, 254/262 f. bei unzumutbaren Lärmeinwirkungen durch eine Feuerwehrsirene).
(1) Dieser ungeschriebene "allgemeine Rechtssatz über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. LS 2) ist rechtsdogmatisch hinreichend abgesichert.
Da baulicher Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden - vorbehaltlich eines unter Umständen in Betracht zu ziehenden Baugebots (§ 176 BauGB) - grundsätzlich nur von den betroffenen Grundeigentümern selbst oder mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann, wird eine Verwirklichung des Schallschutzes im Regelfall dadurch gewährleistet, dass der Eigentümer bei der Ausführung passiver Schallschutzmaßnahmen Kostenerstattung vom jeweiligen Träger der Straßenbaulast verlangen kann (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O S. 190).
Denn auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB können zwar Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen wie insbesondere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes festgesetzt werden; in der Rechtsprechung ist aber geklärt, dass sich diese Befugnis nicht auch darauf erstreckt, Festsetzungen über die Erstattung der Kosten solcher Vorkehrungen mit rechtsbegründender Wirkung in den Bebauungsplan aufnehmen zu können (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. LS 1;… bestätigt durch BVerwG vom 17.5.1995 a.a.O. und vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260).
Es leitet diesen ungeschriebenen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung in einer Art Gesamtanalogie aus verschiedenen Erstattungs- oder Entschädigungsvorschriften wie insbesondere auch § 42 BImSchG als jeweils spezifische Ausprägung dieses allgemeinen Rechtsgrundsatzes her (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. S. 190).
Entgegengehalten wurde ihr vereinzelt, dass der vom Bundesverwaltungsgericht eingeschlagene Weg eines allgemeinen öffentlich-rechtlichen Ausgleichsanspruchs das Gebot planerischer Konfliktbewältigung aushöhle und dem Abwägungsgebot widerspreche (so Geiger, Urteilsanmerkung zu BVerwG vom 7.9.1988, BayVBl 1989, 87/90; ähnlich Silagi, UPR 1997, 272/276).
Dies schließt freilich nicht aus, dass der Plangeber - wie hier die Antragsgegnerin in den "flankierenden" Änderungs-Bebauungsplänen 3/1 und 3/11 durch Bezugnahme auf ihre Erstattungsrichtlinie - Geldersatzansprüche selbst ausdrücklich anerkennt und dadurch die Abgewogenheit der Planung zusätzlich dokumentiert; eine konstitutive, für den Bestand des Plans tragende Bedeutung haben solche Verlautbarungen oder Hinweise aber nicht (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O.), zumal die einem nachfolgenden Verfahren vorbehaltene Entscheidung über die Höhe des konkret zu leistenden Erstattungsbetrags hierdurch auch nicht präjudiziert werden kann (…BVerwG vom 28.1.1999 a.a.O. S. 260).
Zwar billigte das Bundesverwaltungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 7.9.1988 (a.a.O.) dem Gebäudeeigentümer einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Ausführung passiver Lärmschutzmaßnahmen ausdrücklich "auf der Grundlage der zu seinem Schutz getroffenen Festsetzung" zu.
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Die Beeinträchtigungen können aber auch wegen ihrer unvermeidbaren Intensität und überwiegender öffentlicher Belange im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG einen finanziellen Ausgleich erfordern (vgl. BVerfGE 58, 137 (147 ff.) [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 24/78]; 79, 174 (192) [BVerfG 24.11.1988 - 2 BvC 6/88]; BVerwGE 77, 295 (297 f.); 84, 361 (367 f. [BVerwG 15.02.1990 - 4 C 45/87]); 94, 1; vgl. auch BVerwGE 80, 184 (190) [BVerwG 07.09.1988 - 4 N 1/87]; B. Sommer, ZfBR 1990, 54 ff. (55)). - VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2039
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes …
Auch ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage ist in diesen Fällen mittelbar vorhabensbedingter Immissionen die gebotene Konfliktbewältigung in einem der Planung nachgeordneten Verfahren jedenfalls dann sichergestellt, wenn die planende Gemeinde das Schutzniveau der 16. BImSchV für maßgeblich erklärt hat, weil der betroffene Grundeigentümer aufgrund eines ungeschriebenen "allgemeinen Rechtssatzes über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184) Aufwendungsersatz für die zur Erreichung dieses Schutzniveaus erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beanspruchen kann.Soweit die Änderungs-Bebauungspläne 3/1 und 3/11 baulichen Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden festsetzen (Nr. 1.1 Abs. 4 der textlichen Festsetzungen), ist eine Beschränkung der Eigentümerbefugnisse schon deshalb ausgeschlossen, weil baulicher Schallschutz insoweit nur von den betroffenen Gebäudeeigentümern selbst bzw. mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190); dafür, dass die Voraussetzungen eines Baugebots (§ 176 BauGB) vorliegen könnten, auf dessen Grundlage baulicher Schallschutz ausnahmsweise auch gegen den Eigentümerwillen durchgesetzt werden könnte, ist nichts ersichtlich, zumal auch die Vertreter der Antragsgegnerin im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt haben, in keinem Fall sei beabsichtigt, die Anlieger der B***** Allee Süd gegen deren Willen zum physisch-realen Einbau von Lärmschutzfenstern zu zwingen.
Der Senat stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch ohne ausdrücklich geregelte gesetzliche Anspruchsgrundlage aufgrund eines "das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes" ein Anspruch auf Ersatz der Kosten besteht, die dem Gebäudeeigentümer bei der Verwirklichung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes erwachsen (grundlegend BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190 ff., bestätigt durch BVerwG vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260; vgl. aber bereits BVerwG vom 29.4.1987 BVerwGE 79, 254/262 f. bei unzumutbaren Lärmeinwirkungen durch eine Feuerwehrsirene).
(1) Dieser ungeschriebene "allgemeine Rechtssatz über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. LS 2) ist rechtsdogmatisch hinreichend abgesichert.
Da baulicher Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden - vorbehaltlich eines unter Umständen in Betracht zu ziehenden Baugebots (§ 176 BauGB) - grundsätzlich nur von den betroffenen Grundeigentümern selbst oder mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann, wird eine Verwirklichung des Schallschutzes im Regelfall dadurch gewährleistet, dass der Eigentümer bei der Ausführung passiver Schallschutzmaßnahmen Kostenerstattung vom jeweiligen Träger der Straßenbaulast verlangen kann (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O S. 190).
Denn auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB können zwar Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen wie insbesondere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes festgesetzt werden; in der Rechtsprechung ist aber geklärt, dass sich diese Befugnis nicht auch darauf erstreckt, Festsetzungen über die Erstattung der Kosten solcher Vorkehrungen mit rechtsbegründender Wirkung in den Bebauungsplan aufnehmen zu können (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. LS 1;… bestätigt durch BVerwG vom 17.5.1995 a.a.O. und vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260).
Es leitet diesen ungeschriebenen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung in einer Art Gesamtanalogie aus verschiedenen Erstattungs- oder Entschädigungsvorschriften wie insbesondere auch § 42 BImSchG als jeweils spezifische Ausprägung dieses allgemeinen Rechtsgrundsatzes her (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. S. 190).
Entgegengehalten wurde ihr vereinzelt, dass der vom Bundesverwaltungsgericht eingeschlagene Weg eines allgemeinen öffentlich-rechtlichen Ausgleichsanspruchs das Gebot planerischer Konfliktbewältigung aushöhle und dem Abwägungsgebot widerspreche (so Geiger, Urteilsanmerkung zu BVerwG vom 7.9.1988, BayVBl 1989, 87/90; ähnlich Silagi, UPR 1997, 272/276).
Dies schließt freilich nicht aus, dass der Plangeber - wie hier die Antragsgegnerin in den "flankierenden" Änderungs-Bebauungsplänen 3/1 und 3/11 durch Bezugnahme auf ihre Erstattungsrichtlinie - Geldersatzansprüche selbst ausdrücklich anerkennt und dadurch die Abgewogenheit der Planung zusätzlich dokumentiert; eine konstitutive, für den Bestand des Plans tragende Bedeutung haben solche Verlautbarungen oder Hinweise aber nicht (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O.), zumal die einem nachfolgenden Verfahren vorbehaltene Entscheidung über die Höhe des konkret zu leistenden Erstattungsbetrags hierdurch auch nicht präjudiziert werden kann (…BVerwG vom 28.1.1999 a.a.O. S. 260).
Zwar billigte das Bundesverwaltungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 7.9.1988 (a.a.O.) dem Gebäudeeigentümer einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Ausführung passiver Lärmschutzmaßnahmen ausdrücklich "auf der Grundlage der zu seinem Schutz getroffenen Festsetzung" zu.
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes …
Auch ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage ist in diesen Fällen mittelbar vorhabensbedingter Immissionen die gebotene Konfliktbewältigung in einem der Planung nachgeordneten Verfahren jedenfalls dann sichergestellt, wenn die planende Gemeinde das Schutzniveau der 16. BImSchV für maßgeblich erklärt hat, weil der betroffene Grundeigentümer aufgrund eines ungeschriebenen "allgemeinen Rechtssatzes über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184) Aufwendungsersatz für die zur Erreichung dieses Schutzniveaus erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beanspruchen kann.Soweit die Änderungs-Bebauungspläne 3/1 und 3/11 baulichen Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden festsetzen (Nr. 1.1 Abs. 4 der textlichen Festsetzungen), ist eine Beschränkung der Eigentümerbefugnisse schon deshalb ausgeschlossen, weil baulicher Schallschutz insoweit nur von den betroffenen Gebäudeeigentümern selbst bzw. mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190); dafür, dass die Voraussetzungen eines Baugebots (§ 176 BauGB) vorliegen könnten, auf dessen Grundlage baulicher Schallschutz ausnahmsweise auch gegen den Eigentümerwillen durchgesetzt werden könnte, ist nichts ersichtlich, zumal auch die Vertreter der Antragsgegnerin im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt haben, in keinem Fall sei beabsichtigt, die Anlieger der B***** Allee Süd gegen deren Willen zum physisch-realen Einbau von Lärmschutzfenstern zu zwingen.
Der Senat stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch ohne ausdrücklich geregelte gesetzliche Anspruchsgrundlage aufgrund eines "das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes" ein Anspruch auf Ersatz der Kosten besteht, die dem Gebäudeeigentümer bei der Verwirklichung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes erwachsen (grundlegend BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/190 ff., bestätigt durch BVerwG vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260; vgl. aber bereits BVerwG vom 29.4.1987 BVerwGE 79, 254/262 f. bei unzumutbaren Lärmeinwirkungen durch eine Feuerwehrsirene).
(1) Dieser ungeschriebene "allgemeine Rechtssatz über den notwendigen Ausgleich zwischen störender und gestörter Nutzung im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis" (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. LS 2) ist rechtsdogmatisch hinreichend abgesichert.
Da baulicher Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden - vorbehaltlich eines unter Umständen in Betracht zu ziehenden Baugebots (§ 176 BauGB) - grundsätzlich nur von den betroffenen Grundeigentümern selbst oder mit deren Einverständnis verwirklicht werden kann, wird eine Verwirklichung des Schallschutzes im Regelfall dadurch gewährleistet, dass der Eigentümer bei der Ausführung passiver Schallschutzmaßnahmen Kostenerstattung vom jeweiligen Träger der Straßenbaulast verlangen kann (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O S. 190).
Denn auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB können zwar Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen wie insbesondere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes festgesetzt werden; in der Rechtsprechung ist aber geklärt, dass sich diese Befugnis nicht auch darauf erstreckt, Festsetzungen über die Erstattung der Kosten solcher Vorkehrungen mit rechtsbegründender Wirkung in den Bebauungsplan aufnehmen zu können (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. LS 1;… bestätigt durch BVerwG vom 17.5.1995 a.a.O. und vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/260).
Es leitet diesen ungeschriebenen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung in einer Art Gesamtanalogie aus verschiedenen Erstattungs- oder Entschädigungsvorschriften wie insbesondere auch § 42 BImSchG als jeweils spezifische Ausprägung dieses allgemeinen Rechtsgrundsatzes her (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O. S. 190).
Entgegengehalten wurde ihr vereinzelt, dass der vom Bundesverwaltungsgericht eingeschlagene Weg eines allgemeinen öffentlich-rechtlichen Ausgleichsanspruchs das Gebot planerischer Konfliktbewältigung aushöhle und dem Abwägungsgebot widerspreche (so Geiger, Urteilsanmerkung zu BVerwG vom 7.9.1988, BayVBl 1989, 87/90; ähnlich Silagi, UPR 1997, 272/276).
Dies schließt freilich nicht aus, dass der Plangeber - wie hier die Antragsgegnerin in den "flankierenden" Änderungs-Bebauungsplänen 3/1 und 3/11 durch Bezugnahme auf ihre Erstattungsrichtlinie - Geldersatzansprüche selbst ausdrücklich anerkennt und dadurch die Abgewogenheit der Planung zusätzlich dokumentiert; eine konstitutive, für den Bestand des Plans tragende Bedeutung haben solche Verlautbarungen oder Hinweise aber nicht (BVerwG vom 7.9.1988 a.a.O.), zumal die einem nachfolgenden Verfahren vorbehaltene Entscheidung über die Höhe des konkret zu leistenden Erstattungsbetrags hierdurch auch nicht präjudiziert werden kann (…BVerwG vom 28.1.1999 a.a.O. S. 260).
Zwar billigte das Bundesverwaltungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 7.9.1988 (a.a.O.) dem Gebäudeeigentümer einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Ausführung passiver Lärmschutzmaßnahmen ausdrücklich "auf der Grundlage der zu seinem Schutz getroffenen Festsetzung" zu.
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88
Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …
Es mußte sich dabei um Vorkehrungen handeln, denen die konkret vorzunehmenden Maßnahmen mit hinreichender Bestimmtheit entnommen werden können (BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - BVerwGE 80, 184 [186]). - BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98
Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …
Nach dem Senatsbeschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - (BVerwGE 80, 184) können der Einbau von Schallschutzfenstern und sonstige Maßnahmen des passiven Schallschutzes Gegenstand einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sein.Denn auf Geld gerichtete Ansprüche können nicht Gegenstand einer bauplanerischen Festsetzung sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - a.a.O.).
- BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94
Verkehrslärm in der Bauleitplanung
Nach dem Senatsbeschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - (BVerwGE 80, 184) fallen hierunter auch der Einbau von Schallschutzfenstern und sonstige Maßnahmen des passiven Schallschutzes.Ein solcher gesetzlicher Erstattungsanspruch, der voraussetzt, daß der Berechtigte selbst Maßnahmen des passiven Schallschutzes an der baulichen Anlage ergreift, kann aber nicht Gegenstand einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09
Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines …
Die Pflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG ist nach ständiger Rechtsprechung für Nachbarn drittschützend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.09.1988 - 4 N 1/87 - BVerwGE 80, 184; BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 - BVerwGE 119, 329;… Dietlein in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 5 BImSchG RdNr. 87 f.). - VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 532/18
Eigenschutz bei Starkregen
Zwar kann sich ausnahmsweise im Einzelfall ein Anspruch eines Einzelnen auf Vollzug von Festsetzungen ergeben, wenn aus eindeutiger Willensäußerung des Satzungsgebers geschlossen werden kann, dass die Festsetzung Nachbarschutz vermitteln soll (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 ZB 09.225 -, juris Rn. 13), oder wenn diese im Zusammenhang mit der Zulassung einer Nutzung einhergehen, die potentiell zu mehr als nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Planbetroffenen führen und zudem Konfliktbewältigungsmaßnahmen festgesetzt werden (…vgl. insoweit zum aktiven Schallschutz BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1988 - 4 B 157/88 -, Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 32 = juris Rn. 4, und vom 7. September 1988 - 4 N 1/87 -, BVerwGE 80, 184 = juris Rn. 22). - BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers
aa) Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat für den Bereich des Straßenbaus entschieden, daß ein öffentlich-rechtlicher, unter dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs geltend gemachter Entschädigungsanspruch wegen Lärmimmissionen infolge nicht ausreichender Schallschutzmaßnahmen dann ausscheidet, wenn die öffentliche Unternehmung (in jenem Fall der Ausbau einer Autobahn), die zu der Lärmimmission führt, auf einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluß beruht, der Schallschutzmaßnahmen nicht berücksichtigt (BGHZ 140, 285, 293 ff., 298 ff., beruhend auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, NJW 1987, 2884 f.; NJW 1989, 467, 469). - BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92
Naturschutzverordnung
- BGH, 23.04.2015 - III ZR 397/13
Beeinträchtigung eines Hausgrundstücks durch den Bau der Ortsumgehung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08
Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten …
- BVerwG, 09.05.1997 - 4 N 1.96
Bauplanungsrecht - Ausgleich eines planbedingten Eingriffs i.S. von § 8a Abs. 1 …
- BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91
Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm
- BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97
Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz …
- BVerwG, 05.04.1993 - 4 NB 3.91
Mindestgröße für Baugrundstücke?
- BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2018 - 8 A 11691/17
Immissionsschutzrecht, Baurecht
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09
Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem …
- BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92
Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn
- BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
Flächennutzungsplan; Normenkontrolle; Zulässigkeit der -; Porphyrsteinbruch; …
- BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87
Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 137/09
Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen nicht hinreichender …
- BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90
Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart
- BVerwG, 28.01.2016 - 4 B 43.14
Rechtswegzuständigkeit für Erstattungsansprüche wegen passiven Schallschutzes …
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94
Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei …
- VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 1064/88
Straßenplanung aufgrund straßenrechtlicher Planfeststellung oder Straßenplans
- BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92
Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung …
- BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89
Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2015 - 8 A 1031/15
Aufhebungsbegehren bzgl. einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1996 - 7a D 122/94
Bauleitplanung: Ausfertigung und Bekanntmachung von Bebauunsplänen in …
- BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 13.90
Bebauungsplan; Mischgebiet; prozentuale Beschränkung der Wohnnutzung; …
- BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- VGH Bayern, 06.05.1994 - 2 N 91.1373
- VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15
Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen …
- OVG Hamburg, 10.05.2005 - 2 E 9/99
Bauleitplanung für Hafen
- OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
Ansprüche wegen Beeinträchtigung des Eigentums durch Straßenbauarbeiten
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 1122/14
Berücksichtigung vorhandener Bebauung bei Überplanung
- BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89
Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart
- BVerwG, 30.11.2006 - 4 BN 14.06
Grundsätze für die Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit durch die …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Zentralplatz" abgelehnt
- BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 97.89
Schutz der Anlieger vor
- OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 138/13
Abwägung; Flächennutzungsplan; Lärm; Reflexion; Schallreflexionen
- VGH Hessen, 24.02.1998 - 14 UE 1897/91
Prozeßhindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit; Prüfung der Rechtswegfrage …
- VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19
Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach …
- OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07
Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; …
- OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07
Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12
Umsatzumverteilungen, Kaufkraftabfluss, Einzelhandels- und städtebauliche …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2010 - 1 B 11357/09
Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010
- BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88
Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den …
- VG Stuttgart, 22.05.2005 - 16 K 1120/05
Feinstaubbelastung; Anspruch von Straßenanwohnern auf Erlass eines …
- VGH Bayern, 23.08.2018 - 1 NE 18.1123
Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 5 S 2869/99
Normenkontrolle: Bebauungsplan - Straßenplanung - Trassenvariante - …
- VGH Bayern, 15.03.2017 - 2 N 15.619
Abwägungsgebot und Gebot der Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2004 - 3 S 2517/03
Gültigkeit eines Bebauungsplans - Ausweisung einer Wohnbebauung angrenzend an die …
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 5 S 5/95
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: unzulässige Festsetzung von Nutzungszeiten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 11 E 469/08
- VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
Wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße im Sinne der §§ 41, 42 BImSchG
- VGH Bayern, 13.03.1995 - 2 N 94.1198
- VGH Bayern, 17.03.2021 - 1 N 17.2540
Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Entwicklung des Ortskerns
- BVerwG, 26.05.2015 - 4 BN 8.15
Immissionsschutz im Bebauungsplan; Festsetzung von (Aufenthalts-)Räumen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 2 D 119/09
Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich Verkehrsflächen für …
- VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
Bebauungsplan "Königsplatz und Augsburg Boulevard" ist unwirksam
- BVerwG, 18.11.1997 - 4 BN 26.97
Bauleitplanung - Kompensation planbedingter Eingriffe i. S. von § 8a Abs. 1 …
- OVG Niedersachsen, 25.01.1993 - 6 L 195/90
Nachbar; Sportanlage; Durchsetzung; Bebauungsplan; Baugenehmigung; …
- VG Stuttgart, 23.07.2013 - 3 K 2914/11
Immissionsschutz: Genehmigung einer Windkraftanlage
- VG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 8 L 1767/11
Eilrechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte …
- OVG Niedersachsen, 09.11.2000 - 1 K 3742/99
Allgemeines Wohngebiet; Bebauungsplan; Gemengelage; Gewerbebetrieb; …
- BVerwG, 02.11.1988 - 4 B 157.88
Maßgeblichter Zeitpunkt für die Verwirklichung erforderlicher Lärmschulmaßnahmen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10758/12
Normenkontrollverfahren gegen Einkaufszentrum in Kaiserslautern erfolglos
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 7 D 122/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1992 - 11a B 885/92
Verwaltungsprozeßrecht: Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Wege der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2023 - 5 KM 559/22
Windenergieanlage; Nachbarschutz; Raumordnungsbelange; schädliche …
- VGH Bayern, 21.02.2013 - 2 N 11.1018
Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Abwägung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - 7 A 3784/00
Bauleitplanung: Lösung eines Nutzungskonflikts durch Festsetzung einer …
- VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 4076/97
Rücknahmefiktion nach VwGO § 126 Abs 2 wegen Nichtbetreibens des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 2 K 117/03
Rechtsschutzinteresse bei Straßenplanung durch Bebauungsplan
- OVG Bremen, 04.04.2003 - 1 B 95/03
Nachbarklage gegen Sportanlage; Lärmschutz - Befreiung; Sportanlage; Verkehrslärm
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1992 - 11a D 48/91
Bauleitplanung: Beschränkung der in einem Industriegebiet zulässigen Nutzungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1992 - 19 A 31/90
- VG Gelsenkirchen, 25.07.2016 - 5 L 476/16
1. Die nachbarschützende Wirkung von grundsätzlich allein öffentlichen Belangen …
- VG Minden, 26.03.2012 - 9 K 963/09
Verletzung der Auskunfts- und Stellungnahmepflicht bei Beratung über …
- OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans mit der Festsetzung eines Sondergebiets für …
- VGH Bayern, 08.11.2011 - 15 N 11.781
Umbau Königsplatz in Augsburg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2000 - 10 A 5607/99
Verpflichtung zur Herstellung einer in einem Bebauungsplan längs der Bahntrasse …
- OVG Niedersachsen, 29.10.1992 - 6 K 3012/91
Bebauungsplan; Ortsdurchfahrt; Bundesstraße; Umgehung; Gemeinde; …
- VG Koblenz, 26.04.2010 - 4 K 1138/09
Kein Anspruch auf Schutzplanke für Grundstück
- BVerwG, 09.08.2000 - 4 BN 30.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1347
Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen
- OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
Abwägung; öffentliches Interesse
- VGH Bayern, 11.07.1996 - 13 A 94.2891
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1993 - 11a B 2255/93
Bauleitplanung: Fehlende hinreichende Bestimmtheit der Festsetzung von …
- VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1302
Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen
- VG München, 03.03.2015 - M 1 K 14.2363
Bebauungsplan mit Festsetzung einer Lärmschutzwand wegen Sportlärms
- OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 3499/00
Abwägung; Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Aufstellung; Bauleitplanung; …
- VGH Bayern, 20.07.2011 - 2 NE 11.1019
Bebauungsplan; Normenkontrollantrag; einstweilige Außervollzugsetzung; Antrag auf …
- VG Ansbach, 28.01.1992 - AN 20 K 91.00071
- VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1296
Klagen von Anwohnern gegen Windräder zwischen Dasing und Aichach abgewiesen
- VG Würzburg, 18.04.2013 - W 5 K 12.445
Bebauungsplan; Lärmschutzanlage; Vollziehungspflicht; Erschließungspflicht; …
- BVerwG, 04.03.1991 - 4 NB 2.91
Vorliegen einer Divergenzentscheidung des Normenkontrollgerichts
- VG Magdeburg, 11.10.2022 - 4 A 240/20
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines …
- VG Regensburg, 30.06.2016 - RO 7 K 15.640
Erfolglose Nachbarklage gegen Erweiterung einer Biogasanlage - Geruchsimmissionen …
- VG Augsburg, 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung einer Biogasanlage
- VG Freiburg, 03.04.2001 - 3 K 2472/99
Planfeststellung; Verwirklichung von Schutzmaßnahmen; Zuständigkeit des …
- VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10
Herleitung eines subjektiv-öffentlichen Rechts aus den Festsetzungen eines …
- VG Berlin, 15.01.2015 - 13 K 13.13
Baugenehmigung und Befreiung für ein Ausflugslokal
- VG Schleswig, 26.04.2023 - 2 B 10/23
Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
Rechtsprechung
AG Lübeck, 19.10.1987 - 751 Js 22352/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 467
- MDR 1989, 478
- StV 1989, 22