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   BGH, 30.11.1988 - 3 StR 380/88   

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https://dejure.org/1988,2943
BGH, 30.11.1988 - 3 StR 380/88 (https://dejure.org/1988,2943)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1988 - 3 StR 380/88 (https://dejure.org/1988,2943)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1988 - 3 StR 380/88 (https://dejure.org/1988,2943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Begriffs "Einwirken" im Zusammenhang mit dem Bestimmen einer Person zur Aufnahme der Prostitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1044
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1985 - 1 StR 686/84

    Begriff des "Bestimmens"; Begriff des "Einwirkens"

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 380/88
    Vielmehr ist unter "Einwirken" eine intensive Einflußnahme zu verstehen, die über eine bloße entsprechende unmittelbare psychische Beeinflussung hinausgeht (vgl. BGH MDR 1985, 422; Lenckner in Schönke-Schröder StGB 23. Aufl. § 180 a Rdn. 31), also mit einer gewissen Hartnäckigkeit geschieht (Laufhütte in LK 10. Aufl. § 180 a Rdn. 27).
  • BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99

    Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung;

    Einschüchterung, Drohung, aber auch Gewaltanwendung in Betracht (BGHR StGB § 180 a IV Einwirken 1 und 2; BGH NJW 1985, 924 - jeweils zu § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB a.F.).

    Der Gesetzgeber erachtet die bloße Einwirkung als derart sozialgefährlich, daß er sie dem erfolgreichen Zuführen (jetzt: dem Dazubringen) zur Prostitution gleichstellt (vgl. BGH, Urt. vom 18. Januar 1977 - 1 StR 787/76; BGH NJW 1985, 924; BGHR StGB § 180 a IV Einwirken 1 - jeweils zu der Vorläufervorschrift des § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB a.F.).

  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    Einwirken in diesem Sinne erfaßt alle Formen der intellektuellen Beeinflussung, verlangt darüber hinaus aber auch eine gewisse Hartnäckigkeit (BGH NJW 1989, 1044, 1045).
  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04

    Intertemporales Strafrecht (Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs einer

    Als Mittel kommen wiederholtes Drängen, Überreden, Versprechungen, Wecken von Neugier, Einsatz der Autorität, Täuschung, Einschüchterung, Drohung oder auch Gewaltanwendung in Betracht (BGHSt 45, 158, 161 f.; BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

    Der neue Tatrichter wird unter Beachtung vorstehender Grundsätze für jeden Fall die Voraussetzungen der "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" neu zu prüfen und nähere Feststellungen zum "Einwirken" (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2; BGHSt 42, 179 ff.) bzw. zum "Dazubringen" im Sinne des § 180 b Abs. 2 StGB zu treffen haben, wobei auch die Verwirklichung der zuletzt genannten Tatbestandsmerkmale sich jedenfalls in den Fällen II. 2 bis II. 5 der Urteilsgründe aufdrängt.
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 499/99

    Förderung der Prostitution

    Aus ihm ergibt sich zwar, daß die Angeklagte jeweils auf die zu den Tatzeiten noch nicht 21 Jahre alte Zeugin eingewirkt hat, weil dazu wiederholtes Drängen und Überreden ausreicht (BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2; BGH NJW 1985, 924 - jeweils zu § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB F.: 10.3.1987).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90

    Untersuchung eines Zeugen zur Prüfung der Glaubwürdigkeit seiner Aussage -

    Zumindest in dieser Gewaltanwendung liegt die von der Rechtsprechung geforderte intensive Einflußnahme (BGH NJW 1989, 1044; 1990, 196).
  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 238/89

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen versuchter Förderung der Prostitution -

    Sie erfaßt alle Formen der intellektuellen Beeinflussung, verlangt aber, wovon das Landgericht bei der rechtlichen Würdigung auch ausgeht, eine gewisse Hartnäckigkeit (BGH NJW 1989, 1044, 1045 m.Nachw.).
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