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   AG Bonn, 05.07.1988 - 74 OWi 26 Js 1094/88 - 419/88   

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https://dejure.org/1988,8621
AG Bonn, 05.07.1988 - 74 OWi 26 Js 1094/88 - 419/88 (https://dejure.org/1988,8621)
AG Bonn, Entscheidung vom 05.07.1988 - 74 OWi 26 Js 1094/88 - 419/88 (https://dejure.org/1988,8621)
AG Bonn, Entscheidung vom 05. Juli 1988 - 74 OWi 26 Js 1094/88 - 419/88 (https://dejure.org/1988,8621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulversäumnis - Fernhalten vom Schulbesuch aus religiösen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1047
  • NVwZ 1989, 598 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1987 - 9 S 2805/85

    Schulunterricht zum Thema "Friedenssicherung und Bundeswehr"

    Auszug aus AG Bonn, 05.07.1988 - 74 OWi 419/88
    Demgegenüber begründet Art. 7 GG eine eigenständige staatliche Erziehungsgewalt, er spricht dem Staat eine umfassende Bildungs- und Erziehungsaufgabe zu, zu der auch die Befugnis gehört, grundsätzlich unabhängig von den Eltern Erziehungsziele festzusetzen und in der Schule zu verfolgen, um das Kind zu einem selbstverantwortlichen Mitglied der Gesellschaft heranzubilden (BVerfG, Beschluß vom 21.12.1977, NJW 1978, 807 ff., 809, VGH Mannheim, Urteil vom 27.05.1987, NJW 1987, 3274 ff., 3274; Evers. Die Befugnis des Staates zur Festlegung von Erziehungszielen in der föderalistischen Gesellschaft, Berlin 1979, Seite 55, 69).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus AG Bonn, 05.07.1988 - 74 OWi 419/88
    Demgegenüber begründet Art. 7 GG eine eigenständige staatliche Erziehungsgewalt, er spricht dem Staat eine umfassende Bildungs- und Erziehungsaufgabe zu, zu der auch die Befugnis gehört, grundsätzlich unabhängig von den Eltern Erziehungsziele festzusetzen und in der Schule zu verfolgen, um das Kind zu einem selbstverantwortlichen Mitglied der Gesellschaft heranzubilden (BVerfG, Beschluß vom 21.12.1977, NJW 1978, 807 ff., 809, VGH Mannheim, Urteil vom 27.05.1987, NJW 1987, 3274 ff., 3274; Evers. Die Befugnis des Staates zur Festlegung von Erziehungszielen in der föderalistischen Gesellschaft, Berlin 1979, Seite 55, 69).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - 2 L 239/01

    Keine Erfüllung der Schulpflicht durch Besuch einer nicht genehmigten Schule im

    Das Elternrecht wird daher durch die allgemeine Schulpflicht in verfassungsmäßiger Weise eingeschränkt; die Eltern können die Erfüllung der Schulpflicht nicht unter Berufung auf eine Glaubens- und Gewissensfreiheit oder auf andere Gründe, aus denen sie die öffentliche Schule als ungeeignet für ihre Kinder ansehen, verweigern (allgemeine Meinung, vgl. BVerfGE 34, 165 [186 f.]; BVerfG, Beschl. v. 05.09.1986 - 1 BvR 794/86 -, BayVBl 1986, 752; BVerwG, Beschl. v. 09.04.1975 - BVerwG VII B 68.74 -, Buchholz 421 [Kultur- und Schulwesen] Nr. 42; AG Bonn NJW 1989, 1047; VG Frankfurt NVwZ-RR 1988, 23; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl. 1983, RdNr. 186; Stein/Roell, Handbuch des Schulrechts, 1988, S. 263).
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