Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.11.1988

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87   

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https://dejure.org/1988,49
BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 (https://dejure.org/1988,49)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 (https://dejure.org/1988,49)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 (https://dejure.org/1988,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von Verletzten- oder Übergangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unvereinbarkeit des Ruhens von Krankengeld-Spitzenbeträgen nach RVO - zur Verfassungsmäßigkeit von Ruhensbestimmungen im Sozialversicherungsrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Rente - Krankengeld-Spitzenbetrag

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 87
  • NJW 1989, 1275 (Ls.)
  • NZA 1989, 406
  • BB 1989, 776
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in zwei Entscheidungen mit der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit bei Ruhensvorschriften im Recht der Sozialversicherung befaßt (BVerfGE 31, 185 ; 53, 313).

    Wie der Gesetzgeber im einzelnen unerwünschte Doppelleistungen verhindert, unterliegt weitgehend seiner Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 185 [192]).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Dies ist mit dem Beitrags- oder Versicherungsprinzip, dessen Bedeutung für das System der Sozialversicherung das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerfGE 59, 36 [49ff.]; 63, 152 [171]), nicht zu vereinbaren.

    Der rechtfertigende Grund für die jeweils angegriffene Regelung wurde einmal mehr in diesem, einmal mehr in jenem Prinzip gefunden (vgl. BVerfGE 59, 36 [49f.] m.w.N.).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Es kommt folgendes hinzu: Zwar sind bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz stets als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (vgl. BVerfGE 17, 1 [23] m.w.N.; 63, 119 [128]).

    Doch kann - wie in den Vorlagen des Bundessozialgerichts dargelegt worden ist - hier nicht davon ausgegangen werden, die Benachteiligung betreffe nur eine kleine Zahl von Personen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz sei im Einzelfall nicht sehr intensiv (vgl. BVerfGE 63, 119 ).

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in zwei Entscheidungen mit der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit bei Ruhensvorschriften im Recht der Sozialversicherung befaßt (BVerfGE 31, 185 ; 53, 313).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 71, 146 [154 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Dies ist mit dem Beitrags- oder Versicherungsprinzip, dessen Bedeutung für das System der Sozialversicherung das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerfGE 59, 36 [49ff.]; 63, 152 [171]), nicht zu vereinbaren.
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 39/76
    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundessozialgericht hatte diese Vorschrift so ausgelegt, daß das Wort "solange" zugleich als " soweit" zu lesen war (vgl. BSGE 43, 68 [71]; 44, 226; BSG, SozR 2200, § 1241 RVO Nr. 5).
  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 15/76
    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundessozialgericht hatte diese Vorschrift so ausgelegt, daß das Wort "solange" zugleich als " soweit" zu lesen war (vgl. BSGE 43, 68 [71]; 44, 226; BSG, SozR 2200, § 1241 RVO Nr. 5).
  • BVerfG - 1 BvL 71/86 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Die Vorlage des Bundessozialgerichts 1 BvL 71/86.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Es kommt folgendes hinzu: Zwar sind bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz stets als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (vgl. BVerfGE 17, 1 [23] m.w.N.; 63, 119 [128]).
  • BVerfG - 1 BvL 9/87 (anhängig)
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Die damit verbundene Ungleichbehandlung eines wesentlichen Teils der betroffenen Steuerpflichtigen kann nicht damit gerechtfertigt werden, daß bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende Regelungen notwendig sein können und dabei in Einzelfällen entstehende Härten oder Ungerechtigkeiten hingenommen werden müssen (vgl. BVerfGE 79, 87 (100), m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16

    BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu

    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 79, 87 ; st. Rspr.).".

    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssten hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betreffe und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv sei (vgl. BVerfGE 79, 87 ; st. Rspr.).

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 17/12 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Ruhen beim Bezug von Übergangsgeld -

    Das BVerfG sah es als nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar an, dass nach § 183 Abs. 6 RVO ua der Bezug von Übg aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch insoweit zum Ruhen des Krg-Anspruchs führt, als dieses höher wäre, erklärte die Regelung aber nicht für nichtig (BVerfGE 79, 87 = SozR 2200 § 183 Nr. 54, LS) .

    Wie der Gesetzgeber im einzelnen unerwünschte Doppelleistungen verhindert, unterliegt weitgehend seiner Gestaltungsfreiheit (vgl BVerfGE 31, 185, 192 = SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG; BVerfGE 79, 87, 98 = SozR 2200 § 183 Nr. 54 S 157 mwN) .

    Es genügt, wenn eine anderweitige - der zum Ruhen gebrachten Leistung adäquate - soziale Absicherung besteht (vgl zum Ganzen BVerfGE 31, 185, 193 f = SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG; BVerfGE 79, 87, 98 = SozR 2200 § 183 Nr. 54 S 157 mwN) .

    Dadurch könnte bei einer Rehabilitationsmaßnahme der Fall eintreten, dass sich der arbeitsunfähige Versicherte besserstellt als der arbeitsfähige Versicherte, bei dem die Kürzungsbestimmungen zur Anwendung kommen (vgl BVerfGE 79, 87, 105 = SozR 2200 § 183 Nr. 54 S 162 mwN) .

    Der erkennende Senat muss vorliegend nicht über die weitere Frage entscheiden, ob und inwieweit das Aufstockungsverbot bei freiwillig Versicherten abweichend auszulegen ist (vgl hierzu BVerfGE 79, 87, 103 f = SozR 2200 § 183 Nr. 54 S 160 f; BSGE 89, 283, 284 = SozR 3-2500 § 11 Nr. 3 S 8 f; für den Bereich der Mindestbeitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung: Besprechungsergebnis der KK-Spitzenverbände vom 14./15.3.2002, Die Leistungen 2002, 490) .

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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85   

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https://dejure.org/1988,384
BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85 (https://dejure.org/1988,384)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.1988 - 1 BvR 37/85 (https://dejure.org/1988,384)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 1988 - 1 BvR 37/85 (https://dejure.org/1988,384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in das Geburtenbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Legitimation - Nichteheliches Kind - Ausländischer Vater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 203
  • NJW 1989, 1275
  • FamRZ 1989, 143
  • Rpfleger 1989, 103
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Dem nichtehelichen Vater, der mit Kind und Mutter zusammenlebt und damit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung seiner elterlichen Verantwortung erfüllt, kann das Recht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht abgesprochen werden (BVerfGE 56, 363 [384]).

    Hinsichtlich des nichtehelichen Vaters ist anerkannt, daß jedenfalls sein Zusammenleben mit dem Kind als eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Gemeinschaft anzusehen ist (BVerfGE 56, 363 [382]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Danach hängt die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde allein davon ab, ob die Gerichte bei der Anwendung des Art. 30 EGBGB a. F. sonstige Fehler gemacht haben, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht immer betont, daß das Kindeswohl letztlich bestimmend sein muß und ihm der Vorrang vor den Elterninteressen einzuräumen ist (vgl. BVerfGE 68, 176 [188]; 72, 155 [172]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Die Wiedergabe des Inhalts des Grundrechts ohne Bezug auf den Lebenssachverhalt genügt aber nicht den Anforderungen des § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]).
  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Art. 6 Abs. 5 GG enthält eine Schutznorm zugunsten des nichtehelichen Kindes (BVerfGE 17, 148 [153 f.]).
  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Aus dieser Vorschrift wurde von der Rechtsprechung eine allseitige Kollisionsnorm entwickelt; danach richtet sich die Legitimation eines nichtehelichen Kindes nach den Gesetzen des Staates, dem der Vater zur Zeit der Legitimation angehörte (vgl. BGHZ 50, 370 [372]).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Diese Verfassungsnorm schützt das Zusammenleben von Eltern und Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 28, 104 [112]).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Diese Anknüpfung an das Mannesrecht wurde für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten, wenn die vaterrechtliche Ausrichtung des Absatzes 1 dieser Vorschrift durch eine kindes- und mutterschaftsfreundliche Auslegung des Absatzes 2 ausgeglichen wird (vgl. BGHZ 64, 19 [24]).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht immer betont, daß das Kindeswohl letztlich bestimmend sein muß und ihm der Vorrang vor den Elterninteressen einzuräumen ist (vgl. BVerfGE 68, 176 [188]; 72, 155 [172]).
  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Dies ist aber Voraussetzung für die Zulässigkeit der Rüge (vgl. BVerfGE 45, 63 [74 f.]).
  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind

    Das gilt unabhängig davon, ob die statusrechtliche Zuordnung als Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auf leiblicher Abstammung (Rn. 3) oder auf fachrechtlicher Zuweisung beruht (vgl. BVerfGE 79, 203 ; 80, 286 ; 108, 82 ; siehe auch BVerfGE 133, 59 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Es ist zwar nicht erforderlich, dass der Beschwerdeführer alle in Betracht kommenden Grundrechte ausdrücklich benennt (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 59, 98 ); seinem Vortrag muss sich aber entnehmen lassen, inwiefern er sich durch den angegriffenen Hoheitsakt in seinen Rechten verletzt sieht (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 79, 203 ; 99, 84 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Wenn aber das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Rechte nur zusammen mit Pflichten vermittelt, kann auch Inhaber dieses Rechts nur sein, wer zugleich die Elternverantwortung trägt, unabhängig davon, ob sich die Elternschaft allein auf Abstammung oder auf Rechtszuweisung gründet (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 201 ; 79, 203 ; 80, 286 ).
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