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   BGH, 01.02.1989 - StB 48/88   

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BGH, 01.02.1989 - StB 48/88 (https://dejure.org/1989,6665)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1989 - StB 48/88 (https://dejure.org/1989,6665)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1989 - StB 48/88 (https://dejure.org/1989,6665)
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Sonstiges

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 97
  • NJW 1989, 1556
  • MDR 1989, 556
  • NStZ 1989, 265
  • StV 1989, 352
  • JR 1990, 71
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 24.06.1987 - 1 Ws 166/87
    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - StB 48/88
    Sie ist bis zu diesem Zeitpunkt frei widerruflich (OLG Celle MDR 1987, 956 ; Lackner, StGB 17. Aufl. § 56 c Anm. 4 b).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.1981 - 3 Ws 272/81
    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - StB 48/88
    Selbst wenn die Weisung dadurch nicht unrechtmäßig wird (OLG Celle a.a.O.; OLG Karlsruhe MDR 1982, 341; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 56 c Rdn. 10; Stree a.a.O. Rdn. 24; Lackner a.a.O. Anm. 4 b), so kann sie doch nicht zwangsweise durchgesetzt werden.
  • OLG Hamburg, 26.02.1992 - 2 Ws 56/92
    Diese Einwilligung war nur bis zur Erteilung der Weisung frei widerruflich; eine spätere Rücknahme läßt die Weisung nicht unrechtmäßig werden (vgl. BGHSt 36, 97, 99; Dreher/Tröndle, a.a.O., § 56 c Rdn. 10).

    Aus diesem Gesichtspunkt leitet der BGH her, der Gebrauch der dem Verurteilten zustehenden Freiheit zur Willensentschließung, wie er sich in der Rücknahme der Einwilligung und dem Verlassen des Heims oder der Anstalt ausdrücke, könne nicht ohne weiteres als gröblicher oder beharrlicher Verstoß gegen die erteilte Weisung zur Last gelegt werden; das gelte jedenfalls dann, wenn der Verurteilte aus seiner Sicht die Einwilligung nachträglich für verfehlt halte und er sich die Strafaussetzung nicht unter Vorspiegelung des Einverständnisses von vornherein erschlichen habe (BGHSt 36, 97, 99 f).

  • OLG Koblenz, 17.02.2003 - 2 Ws 94/03

    Bewährung, Widerruf, Weisung, Alkoholtherapie, Einwilligung, Rücknahme, Abbruch

    Denn ein Verurteilter kann aus seiner Sicht bei Würdigung des Einzelfalles durchaus verständliche Gründe für einen späteren Sinneswandel haben (vgl. BGHSt 36, 97, 99).
  • OLG Koblenz, 17.02.2003 - 2 Ws 98/03

    Bewährung, Widerruf, Weisung, Alkoholtherapie, Einwilligung, Rücknahme, Abbruch

    Denn ein Verurteilter kann aus seiner Sicht bei Würdigung des Einzelfalles durchaus verständliche Gründe für einen späteren Sinneswandel haben (vgl. BGHSt 36, 97, 99).
  • OLG Koblenz, 17.02.2003 - 2 Ws 95/03

    Bewährung, Widerruf, Weisung, Alkoholtherapie, Einwilligung, Rücknahme, Abbruch

    Denn ein Verurteilter kann aus seiner Sicht bei Würdigung des Einzelfalles durchaus verständliche Gründe für einen späteren Sinneswandel haben (vgl. BGHSt 36, 97, 99).
  • OLG Koblenz, 17.02.2003 - 2 Ws 96/03

    Bewährung, Widerruf, Weisung, Alkoholtherapie, Einwilligung, Rücknahme, Abbruch

    Denn ein Verurteilter kann aus seiner Sicht bei Würdigung des Einzelfalles durchaus verständliche Gründe für einen späteren Sinneswandel haben (vgl. BGHSt 36, 97, 99).
  • OLG Koblenz, 17.02.2003 - 2 Ws 97/03

    Bewährung, Widerruf, Weisung, Alkoholtherapie, Einwilligung, Rücknahme, Abbruch

    Denn ein Verurteilter kann aus seiner Sicht bei Würdigung des Einzelfalles durchaus verständliche Gründe für einen späteren Sinneswandel haben (vgl. BGHSt 36, 97, 99).
  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 3 Ws 301/17

    Widerruf; Strafaussetzung; Bestimmtheit; Therapieweisung

    Zudem könnte der Verurteilte eine Einwilligung grundsätzlich auch zurücknehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 1989 - 4 BJs 45/88 - StB 48/88 - NJW 1989, 1556).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02

    Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei

    In einem derart gelagerten Fall unveränderter Tatsachengrundlage kann zur Begründung einer nachträglichen Unterbringung nach § 1 Abs. 1 StrUBG nicht mit Erfolg auf das in der Bestimmung genannte Regelbeispiel für eine nach der Verurteilung eingetretene Tatsache abgestellt werden, dass der Verurteilte im Vollzug der Freiheitsstrafe beharrlich (vgl. hierzu BGHSt 36, 97, 99) die Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels (§ 2 StVollzG) verweigere, namentlich eine rückfallvermeidende Alkoholtherapie ablehne oder abbreche.
  • OLG Rostock, 06.12.2011 - I Ws 373/11

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen Therapieabbruchs

    Macht der Verurteilte jedoch von der ihm zustehenden Willensentschließung Gebrauch, nimmt er also die Einwilligung zurück und verlässt er das Heim oder die Anstalt, so kann ihm dies nicht ohne weiteres als gröblicher oder beharrlicher Verstoß gegen die ihm erteilte Weisung zur Last gelegt werden mit der Folge, dass die Strafaussetzung gem. § 56f I Nr. 2 StGB zu widerrufen wäre (BGH, Beschl. v. 01.02.1989 - 4 BJs 45/88 - StB 48/88, NJW 1989, 1556; Fischer 58. Aufl. StGB § 56c Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 47/02

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Rücknahme der Einwilligung des

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Verurteilte aus seiner Sicht die ursprünglich erteilte Einwilligung nachträglich aus verständlichen Gründen für verfehlt hält und er sich die Strafaussetzung nicht unter Vortäuschung seines Einverständnisses von vornherein erschlichen hat (BGHSt 36, 97).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1995 - 3 Ws 611/95
  • OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 Ws 235/03

    Kein Bewährungswiderruf wegen Nichtantritt einer stationären Alkolholtherapie

  • OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 Ws 154/03

    Kein Bewährungswiderruf wegen Nichtantritt einer stationären Alkolholtherapie

  • KG, 10.11.2021 - 5 Ws 219/21

    Voraussetzungen der nachträglichen Aufhebung einer Weisung zur Einnahme

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Rechtsprechung
   BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2042
BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88 (https://dejure.org/1988,2042)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1988 - 4 StR 250/88 (https://dejure.org/1988,2042)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1988 - 4 StR 250/88 (https://dejure.org/1988,2042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Überprüfung der Voraussetzungen des Rechtsfolgenausspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1556
  • MDR 1988, 1069
  • NStZ 1989, 84
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.04.1977 - RReg. 2 St 20/77
    Auszug aus BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88
    Eine solche Prüfung ist notwendig, wie sich - worauf das Bayerische Oberste Landesgericht zu Recht hingewiesen hat (NStZ 1985, 90; BayObLGSt 1978, 1; JR 1978, 248) - schon daraus ergibt, daß sonst der Angeklagte, gegen den eine Maßregel der Besserung und Sicherung neben einer Freisprechung angeordnet worden ist, in seinen Verteidigungsmöglichkeiten beschränkt und ohne inneren Grund schlechter gestellt werden würde, als wenn die Maßregel neben einer Verurteilung angeordnet worden wäre (vgl. auch Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren, 1964, S. 203).
  • BayObLG, 24.07.1984 - RReg. 1 St 199/84
    Auszug aus BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88
    Eine solche Prüfung ist notwendig, wie sich - worauf das Bayerische Oberste Landesgericht zu Recht hingewiesen hat (NStZ 1985, 90; BayObLGSt 1978, 1; JR 1978, 248) - schon daraus ergibt, daß sonst der Angeklagte, gegen den eine Maßregel der Besserung und Sicherung neben einer Freisprechung angeordnet worden ist, in seinen Verteidigungsmöglichkeiten beschränkt und ohne inneren Grund schlechter gestellt werden würde, als wenn die Maßregel neben einer Verurteilung angeordnet worden wäre (vgl. auch Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren, 1964, S. 203).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88
    Der Senat hatte das Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 20. Mai 1986 durch Beschluß vom 9. September 1986 (= BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 = bei Holtz MDR 1987, 93) mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden war und die Sache in diesem Umfang zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 15.03.1988 - 5 StR 87/88

    Maßregelanspruch - Aufhebung - Rechtswidrige Tat - Revision

    Auszug aus BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88
    Die im Beschluß des Senats vom 9. September 1986 erfolgte Aufhebung der Unterbringungsanordnung "mit den Feststellungen" erfaßte die Vorfälle vom 30. Oktober 1984 und vom 21. Juni 1985 (BGH NStZ 1988, 309; RGSt 69, 12, 14).
  • BayObLG, 13.01.1978 - RReg. 1 St 422/77

    Überprüfbarkeit von Sicherungsmaßregeln und Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88
    Eine solche Prüfung ist notwendig, wie sich - worauf das Bayerische Oberste Landesgericht zu Recht hingewiesen hat (NStZ 1985, 90; BayObLGSt 1978, 1; JR 1978, 248) - schon daraus ergibt, daß sonst der Angeklagte, gegen den eine Maßregel der Besserung und Sicherung neben einer Freisprechung angeordnet worden ist, in seinen Verteidigungsmöglichkeiten beschränkt und ohne inneren Grund schlechter gestellt werden würde, als wenn die Maßregel neben einer Verurteilung angeordnet worden wäre (vgl. auch Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren, 1964, S. 203).
  • RG, 20.11.1934 - 1 D 1222/34

    1. Wann erfordert die öffentliche Sicherheit nach dem § 42 b StGB. die

    Auszug aus BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88
    Die im Beschluß des Senats vom 9. September 1986 erfolgte Aufhebung der Unterbringungsanordnung "mit den Feststellungen" erfaßte die Vorfälle vom 30. Oktober 1984 und vom 21. Juni 1985 (BGH NStZ 1988, 309; RGSt 69, 12, 14).
  • BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Berücksichtigung einer

    Die vom Landgericht zum Maßregelausspruch zulässigerweise neu getroffenen Feststellungen (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 6, 8) rechtfertigen die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) nicht.
  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Soweit in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 6 und 8; vgl. auch RGSt 69, 12, 14) eine Aufrechterhaltung von Feststellungen abgelehnt wurde, betrifft dies andere Fallgestaltungen.
  • BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91

    Schizophrenie - Schuldfähigkeit - Unterbingung in einem psychiatrischen

    Das Rechtsmittel hat im Umfang der Anfechtung (vgl. dazu BGHSt 5, 267; BGH NStZ 1989, 84; BGH, Beschluß vom 3. April 1991 - 3 StR 64/91) Erfolg.

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß nach Aufhebung des Maßregelausspruchs trotz des bestehenbleibenden Freispruchs neue Feststellungen auch zum Tatgeschehen zu treffen sind (vgl. BGH NStZ 1989, 84 (85)).

  • BGH, 08.01.1992 - 5 StR 589/91

    Notwendigkeit einer tragfähigen Grundlage für die Unterbringung in einem

    Zu der Frage, in welchem Umfang neue Feststellungen zum Tatgeschehen möglich sind, verweist der Senat auf BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 8 = NStZ 1989, 84.
  • BGH, 23.10.1990 - 5 StR 433/90

    Anforderungen an Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus - Anforderungen an

    Die ihm zugrundeliegenden Feststellungen über die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat entfalten jedoch keine Bindungswirkung; der neue Tatrichter hat deshalb eigene Feststellungen zu treffen (vgl. BGHR StPO § 353 II Teilrechtskraft 6 und 8 = NStZ 1988, 309 und 1989, 84).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1989 - 4 BJs 45/88 StB 48/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,37068
BGH, 01.02.1989 - 4 BJs 45/88 StB 48/88 (https://dejure.org/1989,37068)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1989 - 4 BJs 45/88 StB 48/88 (https://dejure.org/1989,37068)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1989 - 4 BJs 45/88 StB 48/88 (https://dejure.org/1989,37068)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafaussetzung - Weisungen - Einwilligung des Verurteilten - Widerruf

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 97
  • NJW 1989, 1556
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