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   BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89   

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https://dejure.org/1989,1259
BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89 (https://dejure.org/1989,1259)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1989 - 7 B 9.89 (https://dejure.org/1989,1259)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 7 B 9.89 (https://dejure.org/1989,1259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr - Mangelnde Eignung - Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis - Entziehung - Eignung - Eignungsmangel - Kraftfahrteignung - Eignungsgutachten - medizinisch-psychologisches Gutachten - Trunkenheitsfahrt - Alkohol - Alkoholverträglichkeit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15 b Abs. 1 S. 2, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1623
  • NVwZ 1989, 671 (Ls.)
  • NZV 1989, 205
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89
    Im Rahmen der dabei erforderlichen Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers sind alle Umstände heranzuziehen, die Aufschluß über die körperliche, geistige und charakterliche Eignung des Kraftfahrers geben können; dazu gehört auch ein Verhalten des Kraftfahrers, das sich nicht in einer (bestimmten) strafrechtlichen Verurteilung niedergeschlagen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 87.84 - BVerwGE 77, 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89
    In einem Fall wie dem des Klägers liegt zumindest der Verdacht nahe, daß seine Kraftfahreignung aufgrund hoher Alkoholverträglichkeit in Frage gestellt sein könnte (vgl. dazu zuletzt das Urteil des beschließenden Senates vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - NJW 1989.116).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Dem steht zunächst nicht entgegen, daß der Kläger wegen Trunkenheit im Verkehr vom Amtsgericht nach § 316 StGB rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist (vgl. Beschluß vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85).

    Im Einklang mit ihnen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden, daß Personen, die Blutalkoholwerte von 1, 6 Promille und mehr erreichen, regelmäßig - auch wenn sie Ersttäter sind - an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leiden, so daß die Straßenverkehrsbehörden in solchen Fällen Art, Inhalt und Folgen einer möglichen Alkoholabhängigkeit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers und ihrer Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr mit den erforderlichen und angemessenen Mitteln aufzuklären haben (vgl. etwa Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., Beschluß vom 24. Januar 1989, a.a.O. und Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 11 B 120.93 - Buchholz 442.16 § 12 StVZO Nr. 3, jeweils m. w. N.; ferner Iffland, NZV 1993, 369 (373); Müller, Blutalkohol 1993, 65 ff.; Stephan, NZV 1993, 129 (137)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Wie zur Anordnung nach § 15 b Abs. 2 StVZO in der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1969 und vom 13. November 1997, jeweils a.a.O., ferner Beschluss vom 24. Januar 1989 - 7 B 9.89 -, Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 85, anerkannt war, darf die Fahrerlaubnisbehörde, wenn die Anordnung nicht befolgt wird, (lediglich) daraus auf die Nichteignung schließen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 1 S 52.16

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Führen nichterlaubnispflichtiger Fahrzeuge; Radfahrer;

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB setzt eine rechtswidrige Tat, die "bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen" wurde, voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1989 - 7 B 9.89 - juris Rn. 4; VG Bayreuth, Beschluss vom 16. März 2012 - B 1 S 12.136 - juris Rn. 24).
  • VG Bremen, 11.12.1991 - 5 A 462/90

    Allein wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer BAK von 2,22%

    oder eine wiederholte Auffälligkeit mit jeweils hohen Blutalkoholwerten beim Führen von Fahrrädern in zeitlich kurzem Abstand (BVerwG, NZV 1989, 205 = NJW 1989, 1623 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85).

    Eine in kurzem zeitlichen Abstand wiederholte Teilnahme in stark alkoholisiertem Zustand mit dem Fahrrad im Straßenverkehr gibt ebenfalls Anlaß, an der Kraftfahreignung zu zweifeln (BVerwG, NZV 1989, 205 = NJW 1989, 1623 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85 für BAK-Werte von 2, 61%o und 1, 94%).

    In diesen Fällen ist es zwar gerechtfertigt, eine Eignungsuntersuchung anzuordnen, es ist bei einer derartigen Konstellation allerdings gutachterlich gerade zu klären, ob der oder die Betreffende in der Lage ist, den Genuß von größeren Mengen Alkohols und das Führen von Kraftfahrzeugen strikt zu trennen (BVerwG, NZV 1989, 205 = NJW 1989, 1623 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85).

  • VG Oldenburg, 13.03.2012 - 7 B 2863/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - hier: Teilnahme am Straßenverkehr durch

    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lässt häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig mit einem Kraftfahrzeug alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen könnte (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - 7 B 9.89 - und vom 9. September 1996 - 11 B 61.96 - zitiert nach juris).

    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).

  • VG Potsdam, 14.08.2007 - 10 K 881/07

    Trunkenheitsfahrt Fahrrad; Zweifel an Kraftfahrtauglichkeit; Wiederholungsgefahr

    Zwar handelt es sich im Fahrerlaubnis- und im Strafrecht um jeweils eigenständige Verfahren, die unabhängig voneinander durchzuführen sind (vgl. insoweit zum früheren Fahrerlaubnisrecht BVerwG, Beschl. v. 24. Jan. 1989 -7 B 9/89-, NJW 1989, 1623), jedoch ist beiden Rechtsmaterien zu entnehmen, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber nicht ohne weiteres identische Folgerungen ohne Unterscheidung der benutzten Fahrzeugart ziehen wollte.
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 12 ME 181/11

    Anforderungen an die Fragestellung an einen Gutachter bei beabsichtigten Entzug

    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).".
  • BVerwG, 29.08.1995 - 11 B 92.95

    Straßenverkehrsrecht: Überprüfung der Fahreignung trotz strafgerichtlicher

    Insofern dient eine von der Verwaltungsbehörde wegen Eignungszweifeln berechtigt angeordnete Beibringung eines Gutachtens der Feststellung, ob der Betreffende wegen normabweichenden Trinkverhaltens zum Führen eines Kraftfahrzeuges (weiterhin) geeignet ist (vgl. etwa Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 87.84 - BVerwGE 77, 40 [BVerwG 20.02.1987 - 7 C 87/84]; Beschluß vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85 m.w.N.).
  • VG Mainz, 12.02.2008 - 7 L 34/08

    Radfahrerin mit 1,62 Promille: Fahrerlaubnisentzug

    Damit wird der Situation Rechnung getragen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand häufig den Schluss zulässt, dass der Betreffende auch künftig unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnehmen könnte und zwar gerade auch mit einem Kraftfahrzeug (so bereits BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1989, NJW 1989, S. 1623).
  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten

  • BVerwG, 22.06.1994 - 11 B 82.94

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 06.07.1994 - 11 B 56.94

    Voraussetzungen einer medizinischpsychologischen Untersuchung - Einordnung als

  • VG Göttingen, 13.08.2008 - 1 B 202/08

    Teilnahme am Straßenverkehr durch alkoholisierten Radfahrer; Alkoholmissbrauch;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2010 - 1 M 231/10

    Radfahrer; Trunkenheitsfahrt; Fahrerlaubnisentzug

  • VG Oldenburg, 24.03.2009 - 7 B 457/09

    Alkohol; Fahrerlaubnis; Fahrrad; Streitwert

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 10 S 2703/89

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ausräumen von Eignungsbedenken

  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 S 21.203

    Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8

  • VG Münster, 05.05.2011 - 10 L 222/11

    Anforderungen an eine Fahrerlaubnisentziehung und die Anordnung einer

  • VG Ansbach, 10.05.2006 - AN 10 S 06.01103

    Straßenverkehrsrecht: Entzug der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt mit dem Fahrrad

  • VG München, 11.08.2008 - M 1 S 08.3327

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; MPU; Fragestellung bei Gutachtensanordnung

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