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BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85 |
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Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidung durch Zeitablauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsbeschwerde - Eilverfahren - Zeitablauf - Zulässigkeit
Verfahrensgang
- VG Trier, 04.11.1985 - 1 L 98/85II
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1985 - 7 B 71/85
- BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
- BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Papierfundstellen
- BVerfGE 79, 275
- NJW 1989, 1665 (Ls.)
- NVwZ 1989, 451
- DVBl 1989, 409
Wird zitiert von ... (130) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Sind im Eilverfahren ergangene Entscheidungen Gegenstand der Verfassungsbeschwerde, verlangt § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht ohne weiteres, daß der Rechtsweg im Verfahren der Hauptsache erschöpft wird (BVerfGE 69, 315 (339 f.) m.w.N.).Davon geht auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Brokdorf-Entscheidung aus (vgl. BVerfGE 69, 315 (368)).
Fehl geht insoweit sein Hinweis auf die Gründe der Brokdorf-Entscheidung (BVerfGE 69, 315 (340 f.)).
- BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Den damit verbundenen Antrag auf Aufhebung des Versammlungsverbots im Wege einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß desselben Tages abgelehnt (BVerfGE 71, 158 ).Zwar wurde das Vorhaben nicht vollends entwertet, wenn es nicht zum gewählten Zeitpunkt im Rahmen seiner Gesamtkonzeption verwirklicht werden konnte (vgl. BVerfGE 71, 158 (162)).
Schließlich kann der Beschwerdeführer nicht geltend machen, er habe darauf vertrauen dürfen, das Hauptsacheverfahren nicht durchführen zu müssen, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem im Eilverfahren ergangenen Beschluß vom 8. November 1985 die Verfassungsbeschwerde als zulässig bezeichnet habe (vgl. BVerfGE 71, 158 (161)).
- BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Das bedeutet, daß auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein kann, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (zuletzt BVerfGE 77, 381 (401)).Das ist der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muß (BVerfGE 70, 180 (186) m.w.N.), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (BVerfGE 65, 227 ) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (BVerfGE 59, 63 (84)), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 (401 f.) m.w.N.).
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Der in dieser Norm zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität fordert aber, daß der Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder sie gar zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 (113)). - BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
Eurocontrol II
Auszug aus BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Das ist der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muß (BVerfGE 70, 180 (186) m.w.N.), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (BVerfGE 65, 227 ) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (BVerfGE 59, 63 (84)), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 (401 f.) m.w.N.). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78
Ausbildungskapazität
Auszug aus BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Andernfalls übernähme das Bundesverfassungsgericht die Aufgabe der Revisionsinstanz (vgl. dazu BVerfGE 51, 130 (140);… Beschluß nach § 93 a Abs. 3 BVerfGG a.F. vom 6. Februar 1984 - 1 BvR 1204/83 -, NVwZ 1984, S. 781). - BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Auszug aus BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Das ist der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muß (BVerfGE 70, 180 (186) m.w.N.), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (BVerfGE 65, 227 ) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (BVerfGE 59, 63 (84)), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 (401 f.) m.w.N.). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Das ist der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muß (BVerfGE 70, 180 (186) m.w.N.), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (BVerfGE 65, 227 ) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (BVerfGE 59, 63 (84)), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 (401 f.) m.w.N.). - BVerfG, 06.02.1984 - 1 BvR 1204/83
Grenzziehung - Elternrecht - Schulaufsichtsrechtliche Gestaltungsbefugnis des …
Auszug aus BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Andernfalls übernähme das Bundesverfassungsgericht die Aufgabe der Revisionsinstanz (vgl. dazu BVerfGE 51, 130 (140); Beschluß nach § 93 a Abs. 3 BVerfGG a.F. vom 6. Februar 1984 - 1 BvR 1204/83 -, NVwZ 1984, S. 781).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Andererseits darf der Beschwerdeführer aber nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen oder einfachrechtlichen Aufklärung abhängt und die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ). - BVerfG, 11.04.2024 - 1 BvR 2290/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche …
Zwar gebietet dieser regelmäßig die Erschöpfung des Rechtswegs auch in der Hauptsache, wenn im einstweiligen Rechtsschutz Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich - wie hier - ebenso auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ; stRspr).Für die Entscheidung bedarf es zudem auch keiner weiteren Tatsachenfeststellungen, womit die tatsächliche beziehungsweise fachrechtliche Lage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung ausreichend geklärt ist und auch im Übrigen die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ).
Von einem vornherein aussichtslosen Rechtsbehelf muss aber nicht Gebrauch gemacht werden (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 79, 275 ).
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Ein Beschwerdeführer, der sich gegen Entscheidungen in einem letztinstanzlich abgeschlossenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wendet, kann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn er gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes rügt (vgl. BVerfGE 59, 63 ), wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Abhilfemöglichkeit bietet (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ) oder wenn dem Beschwerdeführer die Beschreitung des Hauptsacherechtswegs unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ).
- BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen …
Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 m.w.N.; 79, 275 ; 86, 15 ). - BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Mit der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wird ein Verfassungsverstoß durch die Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts selbst geltend gemacht (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 93, 1 ). - VerfGH Saarland, 28.08.2020 - Lv 15/20
Coronakrise: Vorschriften zur Kontaktnachverfolgung erfordern …
Von den Voraussetzungen der materiellen Subsidiarität darf nämlich abgesehen werden, wenn die verfassungsgerichtliche Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängig und sie von allgemeiner Bedeutung ist, oder dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, würde er zunächst auf den fachgerichtlichen Rechtsweg verwiesen (BVerfGE 79, 275, 279; 86, 14, 22;… Lenz/Hansel, § 90 Rn. 492). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Darüber hinaus ist die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; stRspr). - BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04
Vater erhält vorläufig Umgangsrecht
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese im Einzelfall für den Beschwerdeführer zumutbar ist (vgl. BVerfGE 79, 275 ).Schon aus diesem Grunde bedarf es nicht der Erschöpfung des Hauptsacherechtsweges (vgl. BVerfGE 79, 275 ).
- BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des …
a) Bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren richten, gebietet der Grundsatz der materiellen Subsidiarität regelmäßig die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache, wenn Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 86, 15 ; stRspr).Letzteres ist der Fall, wenn der Hauptsacherechtsbehelf in der Fachgerichtsbarkeit von vornherein aussichtslos ist, oder wenn die tatsächliche oder einfachrechtliche Lage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung ausreichend geklärt ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 104, 65 ).
- BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im …
Allerdings müssen Beschreitung und Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs für den Beschwerdeführer zumutbar sein (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; BVerfG, Erster Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -). - BVerfG, 24.11.2023 - 1 BvR 1962/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine im Wege der einstweiligen Verfügung …
- BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der …
- BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 22/12
Polizeiliche Generalklausel wohl keine geeignete Rechtsgrundlage für …
- BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - zur Parteifähigkeit einer …
- BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen …
- BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes …
- BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …
- BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
Schuldnerspiegel
- BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan
- BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen …
- BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06
Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß
- BVerfG, 02.06.2022 - 1 BvR 1071/22
Verfassungsbeschwerde zu einer Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der …
- BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen die Versagung von Eilrechtsschutz …
- BVerfG, 03.01.2007 - 1 BvR 1936/05
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines …
- BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
DSF
- BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand
- BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92
Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des …
- BVerfG, 10.05.2016 - 1 BvR 2322/14
Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung in Sachen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 40.18
Bestandskräftige "Altanschließerbescheide" müssen nicht aufgehoben werden
- BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags …
- BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der …
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG
- BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
Anspruch des DITIB Landesverbandes Hessen auf erneute Durchführung des …
- BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03
Zum Tischgebet im Kindergarten
- BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen die …
- BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06
Keine Verletzung von Art 80 Abs 1 GG durch Übernahme der Altersgrenze von 65 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 11.19
Beitragsbescheid; Bestandskraft; Aufhebung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; …
- VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 39/15
Verfassungsbeschwerde subsidiär, wenn bei Verfahren des einstweiligen …
- BVerfG, 20.12.2002 - 1 BvR 2305/02
Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand ohne Erfolg
- BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13
Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl § 8 Abs 7 S 2 Halbs 1 KAG BB wegen zeitlich …
- BVerfG, 19.09.2017 - 1 BvR 1719/17
Subsidiarität einer mittelbar gegen §1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG gerichteten …
- BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 2077/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes …
- VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 55-IV-19
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren
- VerfGH Saarland, 23.10.2020 - Lv 9/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Verordnung mangels …
- BVerfG, 12.03.2012 - 2 BvR 2606/11
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine an …
- VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 23/16
Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Auferlegung der Kosten eines …
- BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zumutbarkeit der Erschöpfung des …
- BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
Verletzung der Rechtsweggarantie durch Zurückweisung eines Antrags auf …
- BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen …
- BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 1147/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung im einstweiligen …
- BVerfG, 13.08.2009 - 1 BvR 1737/09
Im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität und mangels hinreichender …
- BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 2674/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untersagung von …
- BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung …
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05
Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige …
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 590/15
Nach einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist regelmäßig die …
- BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1504/03
Zur Zusammensetzung des Senats einer Universität - Hier: Mehrheit der …
- BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 1919/95
Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung, …
- BVerfG, 11.03.2004 - 1 BvR 517/99
Zur Anwendbarkeit von RBerG Art 1 § 1, UWG § 1 auf eine Fernseh- und eine …
- BVerfG, 01.10.2020 - 1 BvR 1106/20
Verfassungsbeschwerde bezüglich der Höhe von Asylbewerberleistungen für in …
- BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 3219/06
Fehlende Rechtswegerschöpfung auch im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren gem …
- BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
Effektiver Rechtsschutz im Verfahren gem § 80 Abs 5 VwGO - Verweigerung von …
- BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Ablehnung eines …
- BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1645/14
Unzulässige Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung
- BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Abgeordneten Gysi
- BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 1006/14
Nichtannahmebeschluss: Anspruch politischer Parteien auf Chancengleichheit bzgl …
- BVerfG, 30.09.2009 - 1 BvR 2124/09
- BVerfG, 17.04.2008 - 1 BvR 790/07
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der …
- BVerfG, 28.09.2005 - 1 BvR 1789/05
Berücksichtigung des Einkommens des Lebenspartners bei der Berechnung der …
- BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 2037/10
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung und Darlegung …
- VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 6-IV-98
- VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 22/08
Gegendarstellungsbegehren von Behörden
- VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders …
- BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung - …
- BVerfG, 22.05.2002 - 1 BvR 797/96
Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 22.03.2001 - 1 BvR 1003/95
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den …
- BVerfG, 27.10.2004 - 1 BvR 2292/04
Wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
- BVerfG, 20.10.2004 - 1 BvR 117/03
Zum so genannten Dosenpfand
- BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung der Zuweisung …
- BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 1245/00
Unzulässigwerden einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen, deren …
- BVerfG, 22.02.2006 - 2 BvR 1657/05
Zur Zulassung einer muslimischen Lehramtsbewerberin zum schulischen …
- VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
- BVerfG, 19.09.2017 - 1 BvR 1928/17
Subsidiarität einer gegen die Versagung von finanzgerichtlichem Eilrechtsschutz …
- BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
Meinungsäußerungsfreiheit und fehlerhafte Einstufung der Meinungsäußerung
- BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1614/20
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung …
- BVerfG, 23.11.2012 - 2 BvQ 50/12
Eilantrag der NPD auf Verpflichtung der Stadt Günzburg zur Überlassung eines …
- BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
Subsidiaritä der Verfassungbsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs im …
- VGH Bayern, 20.07.2010 - 8 ZB 10.1109
Bindung einer Miteigentümergemeinschaft an straßenrechtliche Widmung
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvR 3340/14
Beschwerdeführende, die sich gegen Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen …
- BVerfG, 18.09.1992 - 1 BvR 1074/92
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung nach …
- VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 1/03
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch der Eltern auf Erweiterung des …
- BVerfG, 27.04.1992 - 1 BvR 507/92
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Verfahren des …
- VerfGH Thüringen, 05.10.2021 - VerfGH 5/21
Verfassungsbeschwerde
- VG Frankfurt/Oder, 18.05.2020 - 5 K 2282/17
- BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15
Beschwerdeführende, die sich gegen Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen …
- BVerfG, 28.10.1999 - 1 BvR 1841/99
Zur Bedeutung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei …
- BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 2386/94
Zur Zurückweisung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …
- VerfGH Thüringen, 23.06.2021 - VerfGH 5/21
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz …
- BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1560/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Zulassung zum Studium …
- BVerfG, 23.03.2004 - 1 BvR 745/01
Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 502/94
Meinungsfreiheit und vorläufiger Rechtsschutz
- StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen …
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
Fehlende Rechtswegerschöpfung hinsichtlich des Rechtswegs in der Hauptsache trotz …
- BVerfG, 26.02.2003 - 1 BvR 2079/02
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Falle einer auf Eigenbedarf gestützte …
- BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 1498/92
Zur Frage des besonderen Gewichts einer geltend gemachten Grundrechtsverletzung …
- BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 2334/94
Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren des einstweiligen …
- BGH, 17.06.1994 - V ZR 39/92
Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über Grundstücke - Geeignete Bewerber …
- BayObLG, 25.01.2021 - 203 StObWs 514/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Strafvollstreckungskammer, Freiheitsstrafe, …
- BVerfG, 02.07.2004 - 1 BvR 1335/04
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Rüge fachgerichtlicher Entscheidungen …
- BVerfG, 05.08.1997 - 1 BvR 2246/96
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung durch …
- VerfGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 VB 100/16
- VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 53/15
Keine Verletzung von Landesgrundrechten durch Bescheid des Bundesamtes für …
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01
Zur Frage der Rechtswegerschöpfung und des Erlasses einer eA in einem die …
- StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1551
Grundrechtsklage; Normenkontrollverfahren; Prüfungsgegenstand; Rechtsnorm; …
- StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1192
Rechtswegerschöpfung; Frist; Grundrechtsklagefrist; Grundrechtsklage; …
- StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen …
- BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21
Eilantrag zu einem äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch mangels …
- BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
Verfassungsbeschwerde gegen die einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung …
- StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1564
Grundrechtsklage; Rechtsnorm; Rechtsverordnung; Prüfungsgegenstand; …
- VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
- VerfG Brandenburg, 26.02.2004 - VfGBbg 3/04
Zivilrecht, materielles; Vollstreckungsrecht; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität
- BVerfG, 29.01.1998 - 1 BvR 2422/97
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Fachgerichtlicher Eilrechtsschutz
- VG Cottbus, 13.01.2020 - 6 K 2546/17
Beiträge
- BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung …
- BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvQ 28/14
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der …
- VerfGH Saarland, 04.02.2009 - Lv 9/08
Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlenden Rechtschutzbedürfnisses …
- VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
- VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01
Zum Erfordernis, dass eine Gerichtsentscheidung auf dem Gehörverstoß beruhen …
- BVerfG, 20.02.1991 - 1 BvR 1206/90
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Verfahren mit …
- BVerfG, 25.05.1992 - 1 BvR 1914/91
Verfassungsbeschwerde gegen Hoheitsakt der DDR - Subsidiarität der …
Rechtsprechung
BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Mitverpflichtung aus einem Darlehensvertrag - Übernahme der Verpflichtung aus einem Darlehensvertrag bei Ausfall des Erstschuldners - Erhaltung des unveräußerlichen Menschenrechts auf Hoffnung, auf das Streben nach Glück
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners bei Verbraucherkrediten
- rechtsportal.de
BGB §§ 138, 310, 607
Wirksamkeit eines Konsumentenratenkreditvertrages im Hinblick auf eine Überforderung des Darlehensnehmers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 12.01.1988 - 6 U 86/87
- BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88
Papierfundstellen
- NJW 1989, 1665
- NJW-RR 1989, 815 (Ls.)
- ZIP 1989, 487
- MDR 1989, 613
- WM 1989, 595
- BB 1989, 799
- DB 1989, 1231
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85
Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …
Auszug aus BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88
So ist in der neueren Rechtsprechung zum Konsumentenratenkredit anerkannt, daß bei Verträgen mit objektiv überhöhten Zinsforderungen und sonstigen unbilligen Bedingungen die wirtschaftlich schwächere Lage des Kreditnehmers zu den persönlichen Voraussetzungen des wucherähnlichen Kreditgeschäfts gehört (st. Senatsrechtsprechung, vgl. BGHZ 98, 174, 178) [BGH 10.07.1986 - III ZR 133/85].Dem Kreditnehmer kommt in diesem Zusammenhang keine Vermutung zugute, wie sie der Senat beim wucherähnlichen Konsumentenkredit für gerechtfertigt hält, wenn es um die Feststellung geht, der Kreditnehmer habe sich Kreditbedingungen, die ihn objektiv unbillig benachteiligen, nur aufgrund seiner wirtschaftlich schwächeren Lage, Rechtsunerfahrenheit und Geschäftsungewandtheit unterworfen und der Kreditgeber habe das erkannt oder zumindest erkennen müssen (BGHZ 98, 174, 178) [BGH 10.07.1986 - III ZR 133/85].
- OLG Stuttgart, 12.01.1988 - 6 U 86/87
Vermögensloser Schuldner; Arbeitseinkommen; Verpflichtung zu Ratenzahlungen; …
Auszug aus BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88
Zur Begründung der Klageabweisung hat das Berufungsgericht (WM 1988, 450) ausgeführt:. - BGH, 28.04.1988 - III ZR 120/87
Schadensumfang bei Verzug mit Rückzahlung eines Konsumentenratenkredits
Auszug aus BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88
Zu beanstanden waren lediglich einige der ergänzenden Bestimmungen im Kreditantragsformular der Bank; insbesondere widersprechen "Verzugszinsen von 1, 6 % des fälligen Betrags für jeden angefangenen Monat" den Grundsätzen, die der erkennende Senat inzwischen zur Zulässigkeit von Verzugsschadenspauschalierungen in AGB entwickelt hat (Senatsurteile vom 28. April 1988 - III ZR 57/87 und 120/87 = WM 1988, 929, 1044 m.w.Nachw. = BGHR BGB § 288 Abs. 2 - Bankkredit 1 und Ratenkredit 1).
- BGH, 08.07.1982 - III ZR 35/81
Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages wegen der Höhe des effektiven …
Auszug aus BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88
Wenn ein Vertrag mit ohnehin übermäßig drückenden Bedingungen für den Fall des Kreditnehmerverzugs noch eine weitere unbillige Steigerung der Belastungen vorsieht, kann der Umstand, daß der Verzugseintritt aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers naheliegt und wahrscheinlich ist, entscheidend dazu beitragen, den Vertrag nach § 138 Abs. 1 BGB als sittenwidrig erscheinen zu lassen (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 1982 - III ZR 35/81 = NJW 1982, 2436 zu II 4 d). - BGH, 25.03.1966 - VIII ZR 225/65
Auszug aus BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88
Auch wenn sich aus dem Vertragsinhalt objektiv kein erhebliches Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ergibt, kann die Tatsache, daß ein Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse voraussichtlich niemals wird erfüllen können, einen Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB begründen, wenn hinzukommt, daß dem Schuldner diese Tatsache bei Vertragsschluß nicht hinreichend bewußt wird, etwa weil er, gerade volljährig geworden, noch völlig unerfahren ist (vgl. BGH Urteile vom 25. März 1966 - VIII ZR 225/65 = NJW 1966, 1451 [BGH 25.03.1966 - VIII ZR 225/65] und vom 10. März 1982 - VIII ZR 222/81 = NJW 1982, 1457). - BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87
Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen …
Auszug aus BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88
Zu beanstanden waren lediglich einige der ergänzenden Bestimmungen im Kreditantragsformular der Bank; insbesondere widersprechen "Verzugszinsen von 1, 6 % des fälligen Betrags für jeden angefangenen Monat" den Grundsätzen, die der erkennende Senat inzwischen zur Zulässigkeit von Verzugsschadenspauschalierungen in AGB entwickelt hat (Senatsurteile vom 28. April 1988 - III ZR 57/87 und 120/87 = WM 1988, 929, 1044 m.w.Nachw. = BGHR BGB § 288 Abs. 2 - Bankkredit 1 und Ratenkredit 1). - BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 222/81
Zustandekommen eines Aussteueranschaffungsvertrags über Bettwäschegarnituren - …
Auszug aus BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88
Auch wenn sich aus dem Vertragsinhalt objektiv kein erhebliches Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ergibt, kann die Tatsache, daß ein Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse voraussichtlich niemals wird erfüllen können, einen Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB begründen, wenn hinzukommt, daß dem Schuldner diese Tatsache bei Vertragsschluß nicht hinreichend bewußt wird, etwa weil er, gerade volljährig geworden, noch völlig unerfahren ist (vgl. BGH Urteile vom 25. März 1966 - VIII ZR 225/65 = NJW 1966, 1451 [BGH 25.03.1966 - VIII ZR 225/65] und vom 10. März 1982 - VIII ZR 222/81 = NJW 1982, 1457). - BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88
Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte
Auszug aus BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88
Die Auffassung des Berufungsgerichts, ein Darlehensvertrag sei nach § 310 BGB nichtig, wenn der - vermögenslose - Darlehensnehmer die übernommenen Verpflichtungen voraussichtlich allenfalls unter Einsatz seines gesamten pfändbaren Arbeitseinkommens erfüllen könne, ist bereits vom IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 28. Februar 1989 abgelehnt worden (IX ZR 130/88, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). - LG Lübeck, 11.12.1986 - 10 O 43/86
Begründetheit einer Klage und Widerklage in Sachen Darlehensvertrag und …
Auszug aus BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88
Ein Verstoß gegen § 138 BGB ist nicht etwa stets schon dann zu bejahen, wenn ein Ratenkreditvertrag einem Kreditnehmer monatliche Belastungen auferlegt, die höher liegen als der pfändbare Betrag seines Arbeitseinkommens nach § 850 c ZPO (vgl. LG Lübeck WM 1987, 955).
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Der III. Zivilsenat ist dem im wesentlichen beigetreten (ZIP 1989, S. 487 ff.).Auch die Auslegung und Anwendung des § 138 BGB durch den III. Senat des Bundesgerichtshofs (ZIP 1989, S. 487) sei nicht zu beanstanden.
- BGH, 16.05.1991 - IX ZR 245/90
Sittenwidrigkeit eines Bürgschaftsversprechens bei Mittellosigkeit des Bürgen
Im übrigen war die Klägerin als Bürgschaftsgläubigerin zu einer besonderen Aufklärung des Beklagten über das von ihm übernommene Risiko nicht verpflichtet (…Senatsurt. v. 19.1.1989 aaO., 246;… v. 28.2.1989 aaO., 484; v. 16.3.1989 aaO., 669, v. 22.10.1987 - IX ZR 267/88, WM 1987, 1481, 1483 und v. 17.10.1985 - IX ZR 168/84, WM 1986, 11, 12).Soweit vereinzelt die Ansicht vertreten wird, in.Fällen der vorliegenden Art folge die Nichtigkeit des Bürgschaftsvertrags aus einer analogen Anwendung des § 310 BGB, weil derjenige, der sich vermögenslos bis an die Grenze des Existenzminimums verschulde, faktisch im gleichen Maße seine wirtschaftliche Handlungsfreiheit aufgebe, wie derjenige, der von vornherein über sein künftiges Vermögen im Ganzen oder über einen Bruchteil davon verfüge (vgl. zum Beispiel Schwintowski ZZB 1989, 91 ff; Bender EWiR 1989, 239 f), hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 28.2.1989 (…aaO., 483 m.w.N.) ausgeführt, daß eine entsprechende Anwendung des § 310 BGB nach Sinn und Zweck der Norm ausscheidet (vgl. auch BGH, Urt. v. 16.3.1989 - III ZR 37/88, WM 1989, 595, 596).
Hinzu kommt, daß im entscheidenden Zeitpunkt des Vertragsschlusses niemals mit hinreichender Sicherheit vorhergesagt werden kann, wie sich das Vermögen des Schuldners im Laufe seines weiteren Lebens entwickeln wird und ob die Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeit in der Zukunft tatsächlich den Einsatz des gesamten Vermögens oder einer.bestimmten Quote des Vermögens erfordert (BGH, Urt. v. 16.3.1989 - III ZR 37/88 aaO.;… Westermann aaO.;… Eckert aaO.).
Pfändungschutzbestimmungen des Zwangsvollstreckungsrechts, gegebenenfalls durch eine Neuordnung des Insolvenzrechts Rechnung zu tragen (BGH, Urt. v. 16.3.1989 - III ZR 37/88, aaO., 596).
Für eine Berücksichtigung der darin festgelegten Maßstäbe bereits auf der materiell-rechtlichen Ebene des § 138 BGB besteht keine Notwendigkeit, denn es erscheint durchaus sinnvoll, den Vertragspartnern im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Einschätzung ihrer Leistungsfähigkeit selbst zu überlassen und dem Schuldner erst bei einer späteren Vollstreckung den Schutz zu gewähren, den er wirklich benötigt (BGH, Urt. v. 19.3.1989 - III ZR 37/88, aaO.;… Westermann aaO., 747;… Medicus aaO., 822 ff;… Rümker aaO., 442;… Eckert aaO., 88, 91).
- BGH, 18.01.1996 - IX ZR 171/95
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
Der Umstand allein, daß eine Ehefrau für ihren Ehemann eine Bürgschaft übernimmt, die sie nicht voll erfüllen kann, macht dieses Rechtsgeschäft jedoch noch nicht sittenwidrig (BGH, Urt. v. 16. März 1989 - III ZR 37/88, NJW 1989, 1665, 1666; v. 5. Januar 1995 - IX ZR 85/94, WM 1995, 237, 238, z.V.b. in BGHZ 128, 230; v. 30. März 1995 - IX ZR 98/94, WM 1995, 900, 902; vgl. auch BGHZ 125, 206, 209 f).Denn soweit die finanzielle Überforderung des Mitverpflichteten zur Sittenwidrigkeit gem. § 138 Abs. 1 BGB führen kann, darf nicht darauf abgestellt werden, ob jeder einzelne auch bei Ausfall des anderen die Verpflichtung allein erfüllen kann (BGH, Urt. v. 16. März 1989 - III ZR 37/88, NJW 1989, 1665, 1666 f).
- BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97
Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer …
Zwar ist der Bank der Vorwurf, mit dem Haftungsbegehren für den Darlehensnehmer bewußt eine aussichtslose Situation geschaffen zu haben, grundsätzlich dann nicht zu machen, wenn mehrere Personen, die ein gemeinsames Interesse an der Kreditgewährung haben, sich als Gesamtschuldner verpflichten und zusammen über ein Erwerbseinkommen oder Vermögen verfügen, das ihnen eine Kredittilgung ohne Gefährdung des eigenen Lebensunterhalts ermöglicht (siehe dazu BGH, Urteile vom 16. März 1989 - III ZR 37/88, WM 1989, 595, 597 f. und vom 16. November 1989 - III ZR 236/88, WM 1990, 59 f.;… vgl. auch Nobbe, Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Bankrecht, 6. Aufl. Rdn. 714). - BGH, 16.11.1989 - III ZR 236/88
Wirksamkeit der Schuldmitübernahme durch den Partner einer ehelichen …
Die Auffassung des Berufungsgerichts, ein Darlehensvertrag sei gemäß § 310 BGB nichtig, wenn der - vermögenslose - Darlehensnehmer zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen voraussichtlich sein ganzes künftiges pfändbares Arbeitseinkommen einsetzen müsse, hat der erkennende Senat bereits in seiner - nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen - Entscheidung vom 16. März 1989 ausdrücklich abgelehnt (III ZR 37/88 = WM 1989, 595 = BGHR BGB § 310 - Geldschuld 1 - ebenso schon BGH Urteil vom 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 = BGHZ 107, 92 = ZIP 1989, 427 = BGHR BGB § 310 - Anwendung, entsprechende 1 -).Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 16. März 1989 a.a.O. nicht ausgeschlossen, daß auch ein Darlehensvertrag mit ausgewogenen Bedingungen zu mißbilligen sein kann, wenn der Darlehensnehmer durch die übernommenen Verpflichtungen von vornherein hoffnungslos überfordert wird, das selbst aber - im Gegensatz zu seinem Verhandlungspartner - bei Vertragsschluß nicht klar genug erkennt.
Der Vorwurf, bewußt eine für den Darlehensnehmer aussichtslose Situation geschaffen zu haben, läßt sich der Bank jedenfalls dann aber nicht machen, wenn mehrere Personen, die ein gemeinsames Interesse an der Kreditgewährung haben, sich als Gesamtschuldner verpflichten und zusammen über ein Erwerbseinkommen verfügen, das ihnen eine Kredittilgung ohne Gefährdung des eigenen Lebensunterhalts ermöglicht; es ist nicht darauf abzustellen, ob jeder einzelne auch bei Ausfall der übrigen die Verpflichtungen allein erfüllen könnte (Senatsurteil vom 16. März 1989 aaO).
- BGH, 22.01.1991 - XI ZR 111/90
Vereinbarung eines Hausbesuchs; Begriff der vorhergehenden Bestellung
b) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Kreditvertrag mit Rücksicht auf die Vertragsfreiheit als Teil der Privatautonomie nicht allein deswegen als sittenwidrig und daher nichtig zu erachten, weil der vermögenslose Darlehensnehmer die übernommenen Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich nie oder nur unter besonders günstigen Bedingungen erfüllen kann (Urteile vom 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 = BGHZ 107, 92; vom 16. März 1989 III ZR 37/88 = WM 1989, 595; vgl. ferner Urteile vom 19. Januar 1989 - IX ZR 124/88 = WM 1989, 245; vom 16. März 1989 - IX ZR 171/88 = WM 1989, 667 und vom 16. November 1989 III ZR 236/88 = WM 1990, 59). - OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05
Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen, insbesondere dem Kauf von Aktien …
Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2005 zu dem genannten Beschluss Stellung genommen und unter Hinweis auf BGH, WM 1989, 595, die Auffassung vertreten, dass auf Grund der Gesamtumstände die finanzielle Überforderung der Beklagten zur Nichtigkeit des Darlehensvertrages geführt habe.Aus dem von der Beklagten in Bezug genommenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. März 1989 (III ZR 37/88) ergibt sich als Grundsatz, dass ein (Konsumentenraten)Kreditvertrag gerade nicht allein deswegen nichtig ist, weil der Darlehensnehmer die übernommenen Verpflichtungen voraussichtlich nicht oder allenfalls unter Einsatz seines gesamten pfändbaren Arbeitseinkommens erfüllen kann.
- OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07
Zur Haftung der darlehensgebenden Bank wegen unterlassener Aufklärung
Es kann offen bleiben, ob in Ansehung der vorstehend unter Ziffer 1. a. aufgeführten Grundsätze der von den Klägern herangezogenen - früheren - Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGH NJW 1989, 1665 f. auch für den dort behandelten Ausnahmefall, wonach ein sittenwidriges Geschäft vorliegen kann, wenn der Kreditgeber erkennt oder gar selbst dazu beigetragen hat, dass dem Kreditnehmer seine hoffnungslose finanzielle Überforderung bei Vertragsschluss nicht hinreichend bewusst ist, uneingeschränkt zu folgen wäre.Für das Vorliegen der subjektiven Umstände des oben unter Ziffer 1. b. erörterten und von den Klägern herangezogenen Ausnahmefalls trifft den Darlehensnehmer als Schuldner die volle Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH NJW 1989, 1665, 1666;… Gundlach, in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 82 Rn. 93).
- BGH, 26.11.1991 - XI ZR 115/90
Abschluß eines Darlehensvertrages als Haustürgeschäft
Vergeblich beruft sich die Klägerin auf die von der Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 16. März 1989 - III ZR 37/88 = WM 1989, 595 …und vom 22. Januar 1991 aaO) aufgestellten Grundsätze, nach denen im Einzelfall bei Hinzutreten besonderer Umstände ein Vertrag als sittenwidrig angesehen werden kann, wenn ein Vertragspartner voraussichtlich niemals zur Vertragserfüllung im Stande sein wird. - OLG Karlsruhe, 24.01.2007 - 13 U 7/06
Verbraucherdarlehensvertrag: Eintritt der mit der Schuldrechtsmodernisierung neu …
Eine finanzielle Überforderung der Beklagten würde grundsätzlich selbst dann keine Anwendung von § 138 BGB begründen, wenn die von ihr zu leistenden Zahlungen höher als ihr pfändbares Einkommen gewesen sein sollten, denn der Schuldner hat grundsätzlich selbst zu prüfen und zu entscheiden, wo die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit liegen (BGH NJW 1989, 1665). - OLG Brandenburg, 09.08.2001 - 9 UF 238/00
Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt; Wirksamkeit einer …
- BGH, 23.11.1989 - III ZR 40/89
Kann bei Vereinbarung einer Sicherungsgrundschuld das abstrakte Schuldversprechen …
- OLG Saarbrücken, 20.12.2012 - 8 U 376/11
Bankkreditvertrag: Abgrenzung zwischen Mitdarlehensnehmer und Mithaftender bei …
- OLG Karlsruhe, 04.09.1997 - 2 UF 170/96
Übernahme einer Unterhaltsfortzahlungsverpflichtung auch für den Fall der …
- BGH, 27.04.1989 - III ZR 148/87
Erlöschen einer Darlehensforderung durch Befriedigung aufgrund einer …
- OLG Hamm, 29.11.2012 - 5 U 181/11
Sittenwidrigkeit der Mithaftung des über erhebliches Vermögen verfügenden …
- OLG Hamm, 29.01.1992 - 31 U 179/91
Unwirksamkeit einer Bürgschaftsverpflichtung bei Unvermögen der Erfüllung der …
- LG Wiesbaden, 05.12.2013 - 9 O 108/13
Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens als Ratenkredit durch Kündigung bei …
- OLG Köln, 02.01.2002 - 13 W 59/01
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 25/88
Voraussetzungen für die Nichtigkeit einer Bürgschaftsübernahme
- OLG Braunschweig, 12.09.2001 - 3 U 84/01
Stille Gesellschaft, fehlerhafte Gesellschaft, Angebot und Annahme, Angebot unter …