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   BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88   

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BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88 (https://dejure.org/1989,356)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1989 - 2 StR 402/88 (https://dejure.org/1989,356)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1989 - 2 StR 402/88 (https://dejure.org/1989,356)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

  • openjur.de

    §§ 337 Abs. 1, 338 Nr. 6 StPO; § 169 Satz 2 GVG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes - Abgrenzung des absoluten vom relativen Revisionsgrund - Pflicht des Gerichts zur Pflicht zur Aufklärung der Vernehmungs- und Verhandlungsunfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Monika Böttcher (Monika Weimar)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 119
  • NJW 1989, 1741
  • MDR 1989, 560
  • NStZ 1989, 375
  • StV 1989, 289
  • Rpfleger 1989, 253
  • ZUM 1989, 576
  • JR 1990, 385
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
    Die Frage, ob ein Verstoß gegen § 169 Satz 2 GVG einen absoluten oder nur einen relativen Revisionsgrund bildet, ist von der Rechtsprechung bisher nicht entschieden worden (vgl. BGHSt 22, 83; 23, 176, 181f); im Schrifttum ist sie umstritten (für absoluten Revisionsgrund: Eb. Schmidt NJW 1968, 804 - Anm. zu BGHSt 22, 83; ders., "Justiz und Publizistik", Heft 353/354 der Reihe "Recht und Staat" insbes.

    Überdies wird und wurde seit jeher § 338 Nr. 6 StPO in feststehender Rechtsprechung dahin verstanden, daß eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit und damit ein absoluter Revisionsgrund nur in der gesetzwidrigen Beschränkung der Öffentlichkeit zu sehen ist, nicht aber dann, wenn die Öffentlichkeit zugelassen wird, obwohl ihr Ausschluß gesetzlich erlaubt oder gar zwingend vorgeschrieben war (RGSt 3, 295; RGRspr. 1, 652; 4, 286; RG HRR 1939 Nr. 278; RGSt 77, 186; OGHSt 2, 337; BGH NJW 1952, 153; BGH GA 1953, 83, BGHSt 23, 82; 23, 176, 178).

    Mit dieser "überragenden Bedeutung ... für die Rechtspflege im ganzen" (BGHSt 9, 280, 281) ist das Öffentlichkeitsgebot eine "grundlegende Einrichtung des Rechtsstaats" (BGHSt 23, 176, 178f), zu deren Schutz der Gesetzgeber für jeden Fall einer gesetzwidrigen Beschränkung die Handhabe für die Beseitigung des Urteils, unabhängig davon, ob es auf dem Verfahrensfehler beruht, gegeben hat.

  • BGH, 13.02.1968 - 5 StR 706/67

    Fernsehaufnahme der Urteilsverkündung - § 169 S. 2 GVG, § 338 Nr. 6 StPO,

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
    Die Frage, ob ein Verstoß gegen § 169 Satz 2 GVG einen absoluten oder nur einen relativen Revisionsgrund bildet, ist von der Rechtsprechung bisher nicht entschieden worden (vgl. BGHSt 22, 83; 23, 176, 181f); im Schrifttum ist sie umstritten (für absoluten Revisionsgrund: Eb. Schmidt NJW 1968, 804 - Anm. zu BGHSt 22, 83; ders., "Justiz und Publizistik", Heft 353/354 der Reihe "Recht und Staat" insbes.

    S. 38ff; Roxin JZ 1968, 803 - Anm. zu BGHSt 22, 83; ders. in Festschrift für Karl Peters (1974) S. 393, 402ff; Kissel, GVG § 169 Rdn. 69; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 106.

    Roxin (JZ 1968, 803, 805) und Peters (Der neue Strafprozeß S. 71) ist darin zuzustimmen, daß eine auf Grund neuerer Entwicklung geschaffene Vorschrift über die Regelung, in die sie eingefügt wurde, hinausgreifen, die Regelung erweitern kann.

  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56

    Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
    Diesen Inhalt hatte der Begriff auch zur Zeit der Einfügung des § 169 Satz 2 GVG im Jahre 1964 (vgl. BGHSt 10, 202, 205f unter Hinweis auf Eb. Schmidt JZ 1956, 206, 210).

    Damit hat der Entwurf unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidungen BGHSt 10, 202 und BGH NJW 1961, 1781 (= BGHSt 16, 111) Erwägungen übernommen, die sich bereits dort finden.

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 226/69
    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
    Überdies wird und wurde seit jeher § 338 Nr. 6 StPO in feststehender Rechtsprechung dahin verstanden, daß eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit und damit ein absoluter Revisionsgrund nur in der gesetzwidrigen Beschränkung der Öffentlichkeit zu sehen ist, nicht aber dann, wenn die Öffentlichkeit zugelassen wird, obwohl ihr Ausschluß gesetzlich erlaubt oder gar zwingend vorgeschrieben war (RGSt 3, 295; RGRspr. 1, 652; 4, 286; RG HRR 1939 Nr. 278; RGSt 77, 186; OGHSt 2, 337; BGH NJW 1952, 153; BGH GA 1953, 83, BGHSt 23, 82; 23, 176, 178).
  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61

    Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
    Damit hat der Entwurf unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidungen BGHSt 10, 202 und BGH NJW 1961, 1781 (= BGHSt 16, 111) Erwägungen übernommen, die sich bereits dort finden.
  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
    Überdies wird und wurde seit jeher § 338 Nr. 6 StPO in feststehender Rechtsprechung dahin verstanden, daß eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit und damit ein absoluter Revisionsgrund nur in der gesetzwidrigen Beschränkung der Öffentlichkeit zu sehen ist, nicht aber dann, wenn die Öffentlichkeit zugelassen wird, obwohl ihr Ausschluß gesetzlich erlaubt oder gar zwingend vorgeschrieben war (RGSt 3, 295; RGRspr. 1, 652; 4, 286; RG HRR 1939 Nr. 278; RGSt 77, 186; OGHSt 2, 337; BGH NJW 1952, 153; BGH GA 1953, 83, BGHSt 23, 82; 23, 176, 178).
  • BGH, 27.10.1969 - 2 StR 636/68

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes - Anfertigung von Tonaufnahmen,

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
    Er hielt es - unter Hinweis auf die Möglichkeit der Verletzung der Menschenwürde und die Gefahr für die Wahrheitsfindung - für "angebracht, daß das Gesetz selbst über die Zulassung einer durch den Rundfunk, das Fernsehen und öffentliche Filmvorführungen erweiterten Öffentlichkeit entscheidet und daß es sich in dieser Entscheidung gegen die Zulassung ausspricht" (vgl. dazu auch BGHSt 23, 123, 124f).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
    Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens bedeutet, daß im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten jedermann die Möglichkeit hat, an den Verhandlungen der Gerichte als Zuhörer und Zuschauer teilzunehmen (vgl. z.B. BGHSt 27, 13, 14; Kissel, GVG § 169 Rdn. 21).
  • BGH, 23.05.1956 - 6 StR 14/56
    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
    Mit dieser "überragenden Bedeutung ... für die Rechtspflege im ganzen" (BGHSt 9, 280, 281) ist das Öffentlichkeitsgebot eine "grundlegende Einrichtung des Rechtsstaats" (BGHSt 23, 176, 178f), zu deren Schutz der Gesetzgeber für jeden Fall einer gesetzwidrigen Beschränkung die Handhabe für die Beseitigung des Urteils, unabhängig davon, ob es auf dem Verfahrensfehler beruht, gegeben hat.
  • RG, 14.02.1936 - 1 D 63/36

    Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das Gericht in einer teilweise nicht

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
    Er soll nach heutigem Verständnis verhindern, daß die "Tätigkeit des Gerichts hinter verschlossenen Türen in ein Dunkel gehüllt und dadurch Mißdeutungen und Argwohn ausgesetzt" ist (RGSt 70, 109, 112); er soll eine "unparteiische und gesetzmäßige Strafrechtspflege gewährleisten" (BGH GA 1953, 83, 84).
  • RG, 16.09.1943 - 3 D 207/43

    Nur eine ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit kann einen Grund für die

  • RG, 22.01.1881 - 3471/80

    1. Enthält der Spruch der Geschworenen, daß Angeklagter schuldig sei, den

  • OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 2 Ss OWi 295/17

    Einsatz privater Dienstleister bei kommunaler Verkehrsmessung

    Dabei sind das Gewicht des Verfahrensverstoßes und seine Bedeutung für die rechtlich geschützte Sphäre des Betroffenen einerseits und andererseits die Erwägung, dass der Staat eine funktionstüchtige Rechtspflege zu gewährleisten hat, zu beachten (BGH NStZ 1988, 142 [BGH 06.08.1987 - 4 StR 333/87] mit Anm. Dörig; BGH NStZ 1989, 375 mit Anm. Roxin 378 f.; BayObLGSt 1997, 46 Rn. 16).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    (4) Dem - für andere Fallgestaltungen zur Einschränkung der Annahme von Beweisverwertungsverboten entwickelten - Aspekt eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. BGHSt 31, 304, 306; BGH NStZ 1989, 375, 376; BGHR StPO § 105 Durchsuchung 4; Roxin, Strafverfahrensrecht aaO S. 182 Rdn. 21) kann bei solcher Verkennung des Richtervorbehalts keine Bedeutung zukommen (vgl. schon BGHSt 31 aaO; Roxin aaO S. 182 f. Rdn. 21; Gössel aaO Rdn. 178).

    Die Erwägungen des 2. Strafsenats (NStZ 1989, 375, 376) zum hypothetischen Ersatzeingriff waren für die Entscheidung nicht tragend (vgl. Roxin NStZ 1989, 376, 378).

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15

    Durchsuchung der vom Verdächtigen mitgeführten Sachen (Voraussetzungen;

    Diese Möglichkeit der hypothetisch rechtmäßigen Beweiserlangung ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 291; Urteil vom 15. Februar 1989 - 2 StR 402/88, NStZ 1989, 375, 376 mit Anm. Roxin; KK/Bruns, StPO § 105 Rn. 21; krit. MünchKomm/Hauschild, StPO, 2014, § 105 Rn. 39; LR/Tsambikakis, StPO § 105 Rn. 149).
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    cc) Die Bewertung des Landgerichts, es liege keine schwerwiegende Rechtsverletzung vor, die durch eine grobe Verkennung der Rechtslage geprägt sei, weshalb darauf abgestellt werden könne, ob die betreffenden Beweismittel auch bei einem hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlauf hätten gewonnen werden können, erscheint danach vertretbar und berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Februar 1989 - 2 StR 402/88 -, juris, Rn. 43).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Die Angeklagte war durch Urteil des Landgerichts Fulda vom 8. Januar 1988, das der Senat am 17. Februar 1989 bestätigt hatte (BGHSt 36, 119), wegen Mordes an ihren Kindern M. und K. zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt worden.
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot

    c) Dem - für andere Fallgestaltungen zur Einschränkung der Annahme von Beweisverwertungsverboten entwickelten - Aspekt eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (BGH, Urteil vom 17. März 1983 - 4 StR 640/82, BGHSt 31, 304, 306; Urteil vom 15. Februar 1989 - 2 StR 402/88, NStZ 1989, 375, 376; Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4) kann bei solcher Verkennung des Richtervorbehalts keine Bedeutung zukommen (BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 295 f.).
  • LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Es kann vielmehr vorliegend, da es sich nicht um einen Fall bewusster Umgehung des Richtervorbehalts handelt, darauf abgestellt werden, ob die beschlagnahmten Beweismittel auch bei einem möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. BGHSt 51, 258, Rn. 29; 31, 304, 306; BGH StV 2008, 121 ff.; NStZ 1989, 375, 376) gewonnen worden wären.
  • OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02

    Durchsuchung, Anordnungskompetenz, Gefahr im Verzug, objektive Willkür,

    Dabei ist nach bisheriger Rechtsprechung auch von Bedeutung, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen worden wäre und das Beweismittel somit auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können ("hypothetischer Ersatzeingriff"; BGH StV 89, 289, 290 a. E.; a. A. BGHSt 31, 304, 306 für den Fall, dass das Gesetz, wie § 100 b Abs. 1 StPO, eine polizeiliche Anordnungskompetenz überhaupt nicht vorsieht).
  • OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06

    Durchsuchung; Fehler; Willkür; Beweisverwertungsverbot

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch von Bedeutung, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen worden wäre und das Beweismittel somit auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können ("hypothetischer Ersatzeingriff"; BGH NStZ 1989, 375, 376; BGH StV 1999, 185, 187).
  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Es hat insbesondere auf BGH, NJW 1989, S. 1741 verwiesen, wo angenommen worden war, ein formaler Fehler bei der Durchsuchung - in jenem Fall fehlte die richterliche Gestattung einer erneuten Durchsuchung - hätte die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise nicht gehindert.
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96

    Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der

  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 237/13

    Mitteilungspflicht über die Erörterung einer Verständigung (keine Vorschrift zur

  • BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

  • OLG Koblenz, 19.01.2005 - 1 Ss 349/04

    Bußgeldurteil wegen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts eines Lkw:

  • BVerfG, 27.06.2007 - 2 BvR 1276/07

    Darlegungsanforderungen bei der Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01

    Verfassungsmäßigkeit der Verwertung von aufgrund eines rechtswidrigen

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 159/96

    Verlesung des Protokolls der haftrichterlichen Vernehmung - Rechtmäßigkeit einer

  • OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 3 Ws 301/03

    Rechtsmittel gegen eine erledigte Ermittlungsmaßnahme

  • LG Gera, 12.11.2007 - 110 Js 1215/07
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20

    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung

  • LG Darmstadt, 12.08.1993 - 3 Qs 360/93

    Ermittlung wegen Herstellung synthetischer Betäubungsmittel und Ablehnung der

  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
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