Rechtsprechung
| BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der Nichtigkeit
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
BGB-Gesellschaft: Kein Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 107, 268
- NJW 1989, 2059
- NJW-RR 1989, 971 (Ls.)
- MDR 1989, 897
- DNotZ 1990, 34
- WM 1989, 1226
- BB 1989, 1372
- DB 1989, 1562
- Rpfleger 1989, 325
Wird zitiert von ... (42)
- BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08
Immobilien - GbR ist grundbuchfähig
Das Vertrauen in die Vertretungsbefugnis eines oder mehrerer Gesellschafter wird auch durch den Grundbucheintrag nicht geschützt (Senat, BGHZ 107, 268, 272; Beschl. v. 26. Januar 2006, V ZB 132/05, NJW 2006, 2189, 2190). - BGH, 26.01.2006 - V ZB 132/05
Wohnungseigentum - GbR kann nicht Verwalter nach Wohnungseigentumsgesetz sein
Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts führt nicht dazu, dass diese Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz sein kann (Fortführung von BGHZ 107, 268, 272).*).Es sieht sich durch die Entscheidungen des Senats vom 18. Mai 1989 (BGHZ 107, 268 ff.) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Januar 1989 (BayObLGZ 1989, 4 ff.) an einer entsprechenden Entscheidung gehindert und hat die Sache daher dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Damit weicht das vorlegende Gericht in der entscheidungserheblichen Frage, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Verwalter nach §§ 26, 27 WEG sein kann, von dem Beschluss des Senats vom 18. Mai 1989 (BGHZ 107, 268 ff.) ab.
a) Rechtsprechung und Schrifttum haben dies in der Vergangenheit nahezu einhellig so gesehen (Senat, BGHZ 107, 268 ff.; BayObLGZ 1989, 4, 5; KG NJW 1995, 62 ff.;… Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 26 WEG Rdn. 95 m.w.Nachw. zur älteren Rspr.).
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft kann daher zum Verwalter einer Eigentümergemeinschaft bestellt werden (Senat, BGHZ 107, 268, 272; BayObLGZ 1989, 4, 6; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1299, 1300; BayObLG WuM 1993, 488, 489 f.).
Das Vertrauen in die Gesellschaftereigenschaft und die im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Vertretungsregelungen wird von der Rechtsordnung nicht geschützt (s. schon Senat, BGHZ 107, 268, 272; ähnlich auch nach der Änderung der Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts BayObLG ZMR 2003, 218, 220; Hügel, ZWE 2003, 323, 324 f.; Lautner, MittBayNot 2001, 425, 429; Müther, MDR 2002, 987, 988; Steinmann, GE 2001, 1663, 1664).
Eine dennoch erfolgte Bestellung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zum Verwalter ist nichtig (Senat, BGHZ 107, 268, 270 f.).
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Wohnungseigentum - Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Die Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses vom 18. April 1989 kann von den Antragstellern auch ohne gerichtliche Feststellung und ohne zeitliche Befristung geltend gemacht werden (BGHZ 107, 268, 270 f.;… Bärmann/Pick/Merle aaO. § 23 Rdn. 107; a.A. Häublein, ZMR 2000, 423, 430 ff.).
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Wohnungseigentum - Fälligkeit von Beitragsvorschüssen mit Verfallklausel
In diesem Fall entspricht die - auch in dem Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG mögliche (Senat, BGHZ 107, 268, 270) - Feststellung der Nichtigkeit dem mit der Beschlußanfechtung zum Ausdruck gebrachten Rechtsschutzziel, eine verbindliche Klärung der Gültigkeit des zur Überprüfung gestellten Eigentümerbeschlusses herbeizuführen (Suilmann, ZWE 2001, 402, 404). - BGH, 28.05.2009 - VII ZR 206/07
Wohnungseigentum - GbR kann nicht Verwalter sein, aber Rechte geltend machen
Handelt es sich bei dem vermeintlichen Verwalter um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht wirksam zum Verwalter bestellt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1989 - V ZB 4/89, BGHZ 107, 268, 271 f. und vom 26. Januar 2006 - V ZB 132/05, NJW 2006, 2189), ist der Beschluss dahin auszulegen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ermächtigt wird.*).Denn eine GbR kann nicht Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft sein (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1989 - V ZB 4/89, BGHZ 107, 268, 271 f. und vom 26. Januar 2006 - V ZB 132/05, NJW 2006, 2189).
- OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03
Wohnungseigentum
Da die Berufung auf deren Nichtigkeit jederzeit und gegenüber jedermann ohne rechtskräftige Feststellung zulässig ist, kommt den gerichtlichen Beschlüssen keine gestaltende, sondern nur eine deklaratorische Bedeutung zu (BGHZ 107, 268, 270; BayObLGZ 1986, 444;… Staudinger/Bub § 23 Rn. 259 mwNw;… Palandt/Bassenge § 23 Rn. 25).b) Soweit im Antrag ein Begehren auf Feststellung der Nichtigkeit der Entlastungsbeschlüsse zu sehen ist, so hält der Senat entgegen der Auffassung des Landgerichts einen solchen Antrag für zulässig, weil ungeachtet dessen, dass die Nichtigkeit jederzeit geltend gemacht werden kann, aus Gründen der Rechtssicherheit ein Rechtsschutzbedürfnis an gerichtlicher Feststellung besteht (BGHZ 107, 268, 270;… Weitnauer/Lüke § 23 Rn. 24;… Staudinger/Bub § 23 Rn. 259 mwNw.).
Der Feststellungsantrag ist jedoch unbegründet, weil die Beschlüsse nicht gegen zwingende Vorschriften des WEG oder gegen § 134 BGB oder § 138 BGB verstoßen (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG; vgl. zur Nichtigkeit BGHZ 107, 268, 271).
- BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93
Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …
Ein Beschluß ist nichtig, wenn er gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt oder zwingende Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes verletzt (BGHZ 107, 268, 271 f m.w.N.). - OLG Celle, 13.03.2006 - 4 W 47/06
Immobilien - Grundbuchfähigkeit einer GbR
Demgegenüber werde bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, für die kein Register geführt werde, das Vertrauen in die Gesellschaftereigenschaft und in die im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Vertretungsregelungen von der Rechtsordnung nicht geschützt (so schon BGHZ 107, 268, 272). - OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05
Wohnungseigentum - Kann eine GbR WEG-Verwalterin sein?
Die Bestellung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit aus Rechtsgründen nicht mehr unwirksam (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von BGH V. Zivilsenat, Beschl. v. 18.05.1989 -V ZB 4/89- BGHZ 107, 268).*).Der Senat sieht sich jedoch an einer Entscheidung in der Sache gehindert, weil er in der Frage der wirksamen Bestellung einer GbR zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage von der grundlegenden Entscheidung des V. Zivilsenats des BGH vom 18.05.1989 -Az: V ZB 4/89 -( BGHZ 107, 268= NJW 1989, 2059) abweichen will.
- BFH, 14.09.1994 - II R 95/92
Erbanfall oder Schenkung an Gesamthand
Die Personengesellschaft ist von der Persönlichkeit der Gesellschafter nicht zu trennen; die Gesellschafter selbst sind Träger der gesamthänderischen Rechte und Pflichten (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Mai 1989 V ZB 4/89, BGHZ 107, 268, Betriebs-Berater - BB - 1989, 1372). - OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 14/07
Wohnungseigentum - Wirksames Zustandekommen von Eigentümerbeschlüssen
- BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
Wohnungseigentum - Verwaltungskosten nach Ausscheiden aus WEG-Gemeinschaft
- BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11
Wohnungseigentum - Eigentum nicht wirksam erworben: Anfechtungsklage unzulässig!
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
Wohnungseigentum - Kostenbefreiung: Aufhebung durch Beschluss?
- BGH, 11.12.1989 - II ZR 117/89
Müssen alle Wohnungseigentümer in der Klageschrift namentlich aufgeführt werden?
- BGH, 12.10.1990 - V ZR 111/89
Berücksichtigung von AGB im Nachverfahren
- OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 169/03
Wohnungseigentum - Berichtigungsanspruch bei Verstoß gg. Verfügungsbeschränkung?
- OLG Frankfurt, 19.08.2003 - 20 W 472/02
Grundbuchverfahren: Erledigung der Hauptsache durch Beseitigung des …
- OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
Wohnungseigentum - Abberufung eines Verwalters bei unberechtigter Entnahme
- KG, 31.03.2009 - 1 W 209/05
Wohnungseigentum - Verwalterhandlungen bei ungültiger Bestellung unwirksam
- OLG Naumburg, 20.10.2002 - 11 Wx 14/02
Keine Beschwerdebefugnis des Notars, wenn die Eintragung im Grundbuch lediglich …
- OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02
Zur Auslegung einer Beschwerdeschrift, wenn ein Notar in diesem offen lässt, für …
- OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 214/11
Wohnungseigentum - Kein Zustimmungserfordernis bei gleichzeitiger Veräußerung!
- BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 94/10
Wohnungseigentum - Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!
- OLG Hamm, 25.08.2005 - 15 W 138/05
Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung für Gesamtgläubiger auch möglich, wenn …
- BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97
Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender …
- OLG Bremen, 21.12.2001 - 3 W 62/01
Wohnungseigentum - Bestellung eines nichtgeeigneten Verwalters
- OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 11 Wx 18/01
Eintragung eines Nießbrauchs bei Unsicherheit über materielle Rechtslage
- OLG Karlsruhe, 08.09.1992 - 11 W 34/92
Aussetzung eines Beschlußanfechtungsverfahrens während einer Zahlungsklage gegen …
- OLG Saarbrücken, 08.11.2011 - 5 W 224/11
Anspruch der Urkundsnotarin auf Erteilung einer Abschrift nur der Verfügung über …
- OLG Stuttgart, 20.01.1997 - 8 AR 62/96
Wohnungseigentum
- BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
Prüfung der Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses
- AG Kerpen, 18.07.2002 - 15 II 18/02
- KG, 10.05.1991 - 24 W 6578/90
- BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91
Anfechtung einer gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters bei anschließender …
- OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 46/03
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 96/10
Wohnungseigentum - Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
Wohnungseigentum - Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!
- OLG Stuttgart, 10.10.1989 - 8 W 625/88
- AG Osnabrück, 23.09.2005 - 40 II 87/03
Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses über nachträgliche …
- AG Chemnitz, 07.07.2010 - 18 C 272/10
Wohnungseigentum - Keine Wiedereinsetzung bei Nichtteilnahme an WEG-Versammlung
