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   BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88   

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https://dejure.org/1989,173
BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88 (https://dejure.org/1989,173)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1989 - 7 C 50.88 (https://dejure.org/1989,173)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1989 - 7 C 50.88 (https://dejure.org/1989,173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als verkehrsübliche, stationäre Veranstaltungen auf Straßen - Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisbedürftigkeit bei einer Veranstaltung im Sinne einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 34
  • NJW 1989, 2411
  • NVwZ 1989, 872 (Ls.)
  • NZV 1989, 325
  • DVBl 1989, 995
  • DÖV 1989, 1038
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Denn Art. 8 GG und die Vorschriften des Versammlungsgesetzes wollen, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 7. Juni 1978 a.a.O. ausgeführt hat, "das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage)" schützen (vgl. auch BVerfGE 69, 315 ).

    Denn die vom Versammlungsrecht geschützten Veranstaltungen sind nicht auf Zusammenkünfte traditioneller Art beschränkt, sondern umfassen vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Diese Voraussetzungen sind enger als diejenigen für Maßnahmen nach der polizeilichen Generalklausel, dies vor allem wegen der Beschränkung der Eingriffsbefugnis auf eine "unmittelbare Gefährdung" (vgl. dazu BVerfGE 69, 315 ; BVerwG, Urteil vom 8. September 1981 - BVerwG 1 C 88.77 - BVerwGE 64, 55 und Beschluß vom 21. August 1985 - BVerwG 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 6).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Entgegen der Auffassung der Revision sind diese Veranstaltungen mehr als eine bloße "Ansammlung", die als eine zufällig entstandene Personenmehrheit nicht unter den Versammlungsbegriff fällt (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 ).

    Denn Art. 8 GG und die Vorschriften des Versammlungsgesetzes wollen, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 7. Juni 1978 a.a.O. ausgeführt hat, "das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage)" schützen (vgl. auch BVerfGE 69, 315 ).

    Entscheidend ist, daß die Veranstaltung auf "Meinungsbildung und Meinungsäußerung in Gruppenform" (Urteil des Senats vom 7. Juni 1978 a.a.O.) gerichtet ist.

  • BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Diese Voraussetzungen sind enger als diejenigen für Maßnahmen nach der polizeilichen Generalklausel, dies vor allem wegen der Beschränkung der Eingriffsbefugnis auf eine "unmittelbare Gefährdung" (vgl. dazu BVerfGE 69, 315 ; BVerwG, Urteil vom 8. September 1981 - BVerwG 1 C 88.77 - BVerwGE 64, 55 und Beschluß vom 21. August 1985 - BVerwG 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 6).

    Der Schutz der "öffentlichen Sicherheit" im Sinne von § 15 VersammlG umfaßt die gesamte Rechtsordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1981 a.a.O. S. 58 f.) und damit auch straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln.

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 71.86

    Straßenverunreinigung wegen Großdemonstration II - Art. 8 GG; Verhältnis VersG -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnispflicht würde sich demgegenüber als ein unzulässiger gezielter Eingriff in das Versammlungsrecht darstellen und wird deshalb von der Ausschlußwirkung der Vorschriften des Versammlungsgesetzes erfaßt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 71.86 - BVerwGE 80, 158 ).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Es will also nicht nur Gefahren begegnen, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 40, 371 ; 67, 299 ; Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 67.68 - BVerwGE 34, 241 ; Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1988, 605).
  • BVerwG, 21.08.1985 - 1 B 11.85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mangelnde grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Diese Voraussetzungen sind enger als diejenigen für Maßnahmen nach der polizeilichen Generalklausel, dies vor allem wegen der Beschränkung der Eingriffsbefugnis auf eine "unmittelbare Gefährdung" (vgl. dazu BVerfGE 69, 315 ; BVerwG, Urteil vom 8. September 1981 - BVerwG 1 C 88.77 - BVerwGE 64, 55 und Beschluß vom 21. August 1985 - BVerwG 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 6).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Es will also nicht nur Gefahren begegnen, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 40, 371 ; 67, 299 ; Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 67.68 - BVerwGE 34, 241 ; Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1988, 605).
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Es will also nicht nur Gefahren begegnen, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 40, 371 ; 67, 299 ; Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 67.68 - BVerwGE 34, 241 ; Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1988, 605).
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68

    Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Es will also nicht nur Gefahren begegnen, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 40, 371 ; 67, 299 ; Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 67.68 - BVerwGE 34, 241 ; Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1988, 605).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 61.70

    Zur Erlaubnispflicht für Werbefahrten mit einem Kfz-Anhänger

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist hierfür erforderlich, aber auch ausreichend, daß die Inanspruchnahme der Straße mit einem gewissen Aufwand und Umfang verbunden ist (vgl. Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG 7 C 61.70 - Buchholz 442.15 § 5 StVO Nr. 3).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    a) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Begriff der Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes in Anlehnung an den verfassungsrechtlichen Versammlungsbegriff zu deuten und auf Veranstaltungen zu begrenzen, die durch eine gemeinschaftliche, auf Kommunikation angelegte Entfaltung mehrerer Personen gekennzeichnet sind (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 901 f.; BVerwGE 82, 34 ).

    Dies wird in Rechtsprechung und Literatur dahingehend verstanden, dass das Anmeldeerfordernis (§ 14 VersG) im Zusammenspiel mit der Auflagemöglichkeit (§ 15 VersG) sonstige Genehmigungs- und Erlaubnisakte der allgemeinen Rechtsordnung, die der Gefahrenabwehr dienen, ersetzt (vgl. BVerwGE 82, 34 ; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 12. Aufl., 2000, § 14 Rn. 34; Ridder/Breitbach/Rühl/ Steinmeier, Versammlungsrecht, 1992, § 15 Rn. 57).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Dieses Gesetz beruht auf der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für das Versammlungsrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 3 GG a.F. Soweit das Versammlungsgesetz abschließende Regelungen hinsichtlich der polizeilichen Eingriffsbefugnisse enthält, geht es daher als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vor (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 1726/01 - NVwZ 2005, 80; BVerwG, Urteil vom 21. April 1989 - BVerwG 7 C 50.88 - BVerwGE 82, 34 ).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

    Der Versammlungsbegriff des Versammlungsgesetzes entspricht demjenigen des Grundgesetzes (vgl. Urteil vom 21. April 1989 - BVerwG 7 C 50.88 - BVerwGE 82, 34 ; Laubinger/Repkewitz, VerwArch 2001, 585 ).

    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Versammlungsfreiheit will das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Menschen zum Zweck der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage) schützen (vgl. Urteile vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 und vom 21. April 1989 a.a.O. S. 38 f.).

    Eine Versammlung wird dadurch charakterisiert, dass eine Personenmehrheit durch einen gemeinsamen Zweck inhaltlich verbunden ist (vgl. Urteil vom 21. April 1989 a.a.O. S. 38).

    Die vom Versammlungsrecht geschützten Veranstaltungen sind nicht auf Zusammenkünfte traditioneller Art beschränkt, sondern umfassen vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens (vgl. Urteil vom 21. April 1989 a.a.O. S. 39; BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 a.a.O. S. 334).

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