Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.06.1989 | BayObLG, 07.12.1988

Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1989 - 1 StR 25/89   

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BGH, 14.03.1989 - 1 StR 25/89 (https://dejure.org/1989,1690)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1989 - 1 StR 25/89 (https://dejure.org/1989,1690)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89 (https://dejure.org/1989,1690)
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Brennender Mann

§ 309 StGB aF, § 222 StGB, Zurechnung;

§ 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), § 222 StGB, Verhältnis § 32 - § 34 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen fahrlässiger Brandstiftung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung - Kausale Verknüpfung zwischen einer Brandlegung und dem Eintritt eines Todes für die Annahme einer fahrlässigen Tötung gemäß § 222 Strafgesetzbuch (StGB) - Zubodenwerfen einer ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer fahrlässigen Brandstiftung mit Todesfolge sowie zum Verhältnis von Notwehr und Notstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) § 32, § 34, § 222, § 309 2. Alt.
    Fahrlässige Brandstiftung mit Todesfolge; Verhältnis von Notwehr und Notstand

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2479
  • MDR 1989, 752
  • NStZ 1989, 431
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 14.03.1989 - 1 StR 25/89
    Bei der Neuverhandlung wird das Landgericht unter Beachtung der Grundsätze von BGHSt 31, 96 erneut zu prüfen haben, ob statt einer fahrlässigen Tötung der erschwerte Fall einer Brandstiftung (zweite Alternative des § 309 StGB) vorliegt.
  • BGH, 12.07.1988 - 4 StR 278/88

    Zulässigkeit der Revision eines Nebenklägers bei Erstreben einer Verurteilung

    Auszug aus BGH, 14.03.1989 - 1 StR 25/89
    In einem solchen Fall käme daneben § 222 StGB allerdings nicht mehr in Betracht (BGHR § 309 StGB Konkurrenzen 1).
  • BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52

    Rücklichter - § 222 StGB, fahrlässiges Dazwischentreten, Verantwortungsbereiche

    Auszug aus BGH, 14.03.1989 - 1 StR 25/89
    Eine Unterbrechung des Kausalverlaufs läge nur vor, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursachenkette beseitigt und nunmehr allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeiführt (RGSt 64, 373; BGHSt 4, 360, 362; BGH GA 1960, 112).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 aaO; vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100; vom 18. Juni 1957 - 5 StR 164/57, BGHSt 10, 291, 293 f.; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 526) oder des Täters selbst handelt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 198; vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89, NJW 1989, 2479 f.; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 348/51, bei Dallinger, MDR 1952, 16; RGSt 67, 258 f.), ist dabei ohne Bedeutung.
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Soweit der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer älteren, vereinzelt gebliebenen Entscheidung (BGH NJW 1966, 1823) zu einem Ergebnis gelangt ist, das hiermit in Widerspruch steht (Hertel NJW 1966, 2418; Kion JuS 1967, 499; Jähnke aaO Fußn. 3), kann schon zweifelhaft sein, ob in der Begründung dieses Urteils überhaupt eine abweichende Rechtsauffassung zum Ausdruck gekommen ist; Ausführungen desselben Senats in einer jüngeren Entscheidung (BGH NJW 1989, 2479 f) machen jedenfalls deutlich, daß er eine solche Rechtsauffassung nicht oder zumindest nicht mehr vertritt.
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

    Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, daß demgegenüber eine Unterbrechung des Kausalverlaufs dann vorliege, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursache beseitige und unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg allein herbeiführe (vgl. BGHSt 4, 360, 362; BGH NJW 1989, 2479, 2480; BGH NStZ 1985, 24; BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372; 69, 44, 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2019 - 6 A 2997/17

    Berufung einer ehemaligen Kommissaranwärterin gerichtet auf die erneute Bewertung

    Auch aus dem Urteil des BGH vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89 - folge für den Klausursachverhalt, dass C der Tötungserfolg zugerechnet werden müsse.

    Auch ihr Verweis auf das Urteil des BGH vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89 -, juris Rn. 10, verfange nicht.

    Auch der BGH (Urteil vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89 -) prüfe nicht die objektive Zurechnung, sondern handele die Probleme im Bereich der Kausalität ab.

  • KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14

    Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs: Wirksamkeit eines von einem

    Die Vorschrift des § 34 StGB verlangt, dass der Angeklagte zur Abwendung der Gefahr das geeignete Mittel angewendet hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89 - juris Rz. 30; Erb in: Münchener Kommentar, StGB, 2. Auflage 2011, § 34 Rn. 89; Perron in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Auflage 2014, § 34 Rn. 19; Zieschang in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage 2006, § 34 Rn. 51).
  • FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18

    Eintritt von Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des

    Von einer Unterbrechung des Kausalverlaufs spricht man vielmehr nur, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursachenkette beseitigt und nunmehr alleine unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeiführt (BGH-Urteil vom 14.03.1989 1 StR 25/89, MDR 1989, 752).
  • FG Nürnberg, 17.06.2021 - 4 K 1444/18

    Eintritt der Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des

    Von einer Unterbrechung des Kausalverlaufs spricht man vielmehr nur, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursachenkette beseitigt und nunmehr alleine unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeiführt (BGH-Urteil vom 14.03.1989 1 StR 25/89, MDR 1989, 752 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,833
BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87 (https://dejure.org/1989,833)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1989 - V ZR 289/87 (https://dejure.org/1989,833)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1989 - V ZR 289/87 (https://dejure.org/1989,833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kleingarten - Pachtzins - Höchstpacht - Altvertrag - Anspruch auf Rückzahlung - Gesetzliche Herabsetzung der Pachtzinsen

  • rechtsportal.de

    Anpassung des Pachtzinses; Überschreitung der gesetzlichen Höchstpacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 108, 147
  • NJW 1989, 2470
  • NJW 1989, 2479
  • NJW-RR 1989, 1243 (Ls.)
  • MDR 1989, 1090
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87
    Den von dem Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der alten Pachtpreisbindung geäußerten, aus dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) hergeleiteten verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfGE 52, 1, 39, 40) [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]hat der Gesetzgeber durch eine neuartige Bestimmung der Höchstpacht, die an die Pachten im erwerbsgärtnerischen Obst- und Gemüseanbau anknüpft, Rechnung getragen.

    Die Neuregelung berücksichtigt damit den Funktionswandel des Kleingartens vom Nutz- zum Wohngarten (BVerfGE 52, 1, 39) [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76] und stellt sicher, daß auch dem sozial schwächeren Teil der Bevölkerung die Anpachtung eines Kleingartens möglich bleibt (vgl. Allgemeine Begründung zum Regierungsentwurf des BKleingG, BT-Drucks. 9/1900, S. 9).

    Im Kleingartenrecht war eine solche Neuregelung nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 (BVerfGE 52, 1 ff. [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]) sogar zu erwarten.

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87
    Der Gesetzgeber kann bei der Neuregelung eines Rechtsgebiets auch in individuell geschützte Rechtspositionen eingreifen, wenn dies durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BVerfGE 31, 275, 284; 71, 137, 154).

    Angemessen und zumutbar kann auch die Bestimmung sein, daß die neuen Vorschriften mit ihrem Inkrafttreten für die bisherigen Rechte und Rechtsverhältnisse gelten (BVerfGE 31, 275, 285; 36, 281, 293).

    Die einheitliche Anwendung des neuen Rechts auf Alt- und Neuverträge mit Wirkung vom 1. April 1983 ist zudem aus besonderen sachlichen Gründen geboten, welche die Regelung in §§ 16 Abs. 1, 22 KleingG verfassungsrechtlich rechtfertigen (vgl. BVerfGE 31, 275, 290).

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83

    Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Fischereigesetzes

    Auszug aus BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87
    Der Gesetzgeber kann bei der Neuregelung eines Rechtsgebiets auch in individuell geschützte Rechtspositionen eingreifen, wenn dies durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BVerfGE 31, 275, 284; 71, 137, 154).

    Eine Übergangsregelung wäre nur dann unabdingbar gewesen, wenn der Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Rechtsposition erhebliche Investitionen des Betroffenen entwerten würde (BVerfGE 58, 300, 349; 71, 137, 145).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87
    Preisregelnde Gesetzesbestimmungen sind, soweit ihnen marktordnungs- oder sozialpolitische Erwägung zugrundeliegen, grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig (vgl. BVerfGE 8, 274, 330; 21, 87, 90).

    Neuartige Preisregelungen sind auch insoweit als durch den Zweck des Gesetzes gerechtfertigte, nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Eigentumsbindungen anzusehen, als sie eine Ermäßigung von Forderungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen herbeiführen (BVerfGE 8, 274, 330; BGH Urt. vom 12. Juni 1964, Ib ZR 223/62, LM GükG Nr. 21).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87
    Eine Übergangsregelung wäre nur dann unabdingbar gewesen, wenn der Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Rechtsposition erhebliche Investitionen des Betroffenen entwerten würde (BVerfGE 58, 300, 349; 71, 137, 145).
  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige

    Auszug aus BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87
    Verfassungsrechtliche Probleme könnten sich allenfalls dann ergeben, wenn die Verpachtung zum gesetzlich zulässigen Höchstpreis im Ergebnis zu Verlusten führte (vgl. BVerfGE 71, 230, 250 zur Einführung der Kappungsgrenze durch § 2 Abs. 1 MHRG).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

    Auszug aus BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87
    Bei der Beurteilung der Frage, ob der Gesetzgeber verfassungsrechtlich verpflichtet war, für die Betroffenen - weitergehende - schonende Übergangsregelungen vorzusehen, bedarf es grundsätzlich einer Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 70, 101, 114 m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.06.1964 - Ib ZR 223/62

    Anwendbarkeit des Güternahverkehrstarifs vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an

    Auszug aus BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87
    Neuartige Preisregelungen sind auch insoweit als durch den Zweck des Gesetzes gerechtfertigte, nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Eigentumsbindungen anzusehen, als sie eine Ermäßigung von Forderungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen herbeiführen (BVerfGE 8, 274, 330; BGH Urt. vom 12. Juni 1964, Ib ZR 223/62, LM GükG Nr. 21).
  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87
    Angemessen und zumutbar kann auch die Bestimmung sein, daß die neuen Vorschriften mit ihrem Inkrafttreten für die bisherigen Rechte und Rechtsverhältnisse gelten (BVerfGE 31, 275, 285; 36, 281, 293).
  • BGH, 17.01.1975 - V ZR 105/73

    Minigolf-Anlage - § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB, condictio ob rem bei gegenseitigen

    Auszug aus BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87
    Die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen (Rückzahlungsanspruch wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage nach § 242 BGB - BGHZ 25, 390, 395 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55] m. w. Nachw. - und Herausgabeanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB) hat das Berufungsgericht allerdings ebenso zutreffend erkannt wie den Grundsatz, daß der Anspruch aus § 242 BGB Vorrang vor Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung hat (Senatsurt. vom 17. Januar 1975, V ZR 105/73, NJW 1975, 776).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 13/83

    Wirksamkeit einer gegen Mietpreisbindung verstoßenden Mietpreiserhöhung

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 335/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG

  • BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60

    Keine Auslagenerstattung für Äußerungsberechtigte im konkreten

  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 92/66

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Preisvorschriften

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BGH, 18.03.2010 - III ZR 254/09

    Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über

    Zwar hat der Verstoß gegen ein preisrechtliches Verbotsgesetz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß § 134 BGB im Allgemeinen die Nichtigkeit der Entgeltregelung nur in dem Umfang zur Folge, als der zulässige Preis überschritten wird; im übrigen bleibt der zulässige Preis geschuldet (vgl. Senatsurteil BGHZ 145, 66, 76 f; BGHZ 51, 174, 181; 89, 316, 319 f; 108, 147, 150; BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 25/06 - NJW 2008, 55, 56 Rn. 14).
  • BGH, 07.10.2014 - EnZR 86/13

    Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Nichtigkeit des

    An die Stelle der unzulässigen Preisvereinbarung tritt der gesetzlich zulässige Preis (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 1984 - VIII ARZ 13/83, BGHZ 89, 316, 319; Urteil vom 23. Juni 1989 - V ZR 289/87, BGHZ 108, 147, 150; Urteil vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 25/06, NJW 2008, 55 Rn. 14; ebenso die allgemeine Meinung im Schrifttum, vgl. nur MünchKomm.BGB/Armbrüster, 6. Aufl., § 134 Rn. 63, 107; Erman/A. Arnold, BGB, 14. Aufl., § 134 Rn. 49 f.; jurisPK-BGB/Nassall, Stand Okt. 2014, § 134 Rn. 157).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zu Verstößen gegen preisrechtliche Vorschriften auch nicht darauf abgestellt, ob es sich um ein- oder zweiseitige Verbote handelt (vgl. etwa BGHZ 89, 316, 319; 108, 147, 150; BGH, NJW 2008, 55 Rn. 14).

  • BGH, 04.08.2000 - III ZR 158/99

    Höhe von Krankenhaus-Wahlleistungsentgelten

    Vereinbaren die Parteien eines Kleingartenpachtverhältnisses einen überhöhten Pachtzins, so tritt gemäß § 13 BKleingG an die Stelle der nichtigen Pachtzinsabrede die sich aus § 5 BKleingG ergebende Höchstpacht (BGHZ 108, 147, 150).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.12.1988 - RReg. 2 Z 32/88   

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https://dejure.org/1988,9856
BayObLG, 07.12.1988 - RReg. 2 Z 32/88 (https://dejure.org/1988,9856)
BayObLG, Entscheidung vom 07.12.1988 - RReg. 2 Z 32/88 (https://dejure.org/1988,9856)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Dezember 1988 - RReg. 2 Z 32/88 (https://dejure.org/1988,9856)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2479 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 692
  • BayObLGZ 1988, 392
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