Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 05.05.1989 - 1 Ss 73/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 2483
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.07.1965 - 4 StR 191/65
Begriffe "Anlieger" und "Anliegerverkehr" - Erlaubnis zur Benutzung eines an …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.1989 - 1 Ss 73/89
Während bei einem bebauten Grundstück nach der Verkehrssitte in aller Regel zu vermuten ist, daß der übliche Zugang freigegeben ist, muß dies bei einem unbebauten Grundstück ausdrücklich oder stillschweigend erklärt sein (vgl. BGHSt 20, 242, 244; BayObLG, DAR 1967, 287; VerkMitt 1969, 35, 36).
- BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99
Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm; …
aa) Das Straßenverkehrsrecht definiert den Anlieger - ebensowenig im übrigen wie den Anwohner (vgl. hierzu Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 3 C 11.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 37) - nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1965 - 4 StR 191/65 - BGHSt 20, 242 ; BayObLG, Beschluß vom 8. Oktober 1980 - 2 Ob OWi 327/80 - VRS 60, 152; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 - NJW 1989, 2483 f.). - VGH Hessen, 25.07.1996 - 6 UE 2132/94
Zum Begriff des "Anliegers" in einer Landschaftsschutzverordnung, hier: Befahren …
Danach wird die Anliegereigenschaft durch rechtliche Beziehungen zu einem Grundstück begründet, wobei der Kreis der Berechtigten auf solche Verkehrsteilnehmer ausgedehnt ist, die zu den Anliegern "sogenannte tatsächliche Anliegerbeziehungen unterhalten oder anknüpfen wollen" (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 - NJW 1989, 2483 f.; dasselbe, Beschluß vom 4. Oktober 1977 - Ss 35/77 - VRS 54, 311 f.;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., 1995, Rdnr. 248 zu § 41 StVO mit weiteren Nachweisen).Auch eine allgemein gehaltene, an einen unbestimmten Personenkreis gerichtete Genehmigung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung des Anliegergrundstücks sei hierfür ausreichend (OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 - NJW 1989, 2483 f.).
Rechtsprechung
BayObLG, 09.09.1988 - 3 ObOWi 128/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Störung der Sonntagsruhe durch einen Landwirt i. F. e. Weihnachtsbaumverkaufs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verkauf von Weihnachtsbäumen als Verstoß gegen die Sonntagsruhe
Papierfundstellen
- NJW 1989, 2483
- NVwZ 1989, 1199 (Ls.)
- BayObLGSt 1988, 143
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 22.04.1986 - 3 ObOWi 26/86
Feiertag; Feiertagsruhe; Sonntag; Sonntagsruhe; Flohmarkt; Entgelt
Auszug aus BayObLG, 09.09.1988 - 3 ObOWi 128/88
Der Senat hat deshalb auch entschieden, daß werktägliche Arbeiten, die dem Gelderwerb dienen und sich in der Öffentlichkeit abspielen, jedenfalls dann grundsätzlich gegen das Sonntagsarbeitsverbot verstoßen, wenn hierdurch die Gefahr entsteht, daß die Bereitschaft anderer ähnlicher Unternehmen sinkt, dem Bedürfnis nach sonntäglicher Ruhe zu entsprechen (BayObLG BayVBl 1987, 760; BayObLGSt 1986, 37 = NStZ 1986, 420; BayObLGSt 1985, 28 = GewArch 1985, 143). - BayObLG, 27.05.1987 - 3 ObOWi 23/87
Auszug aus BayObLG, 09.09.1988 - 3 ObOWi 128/88
Der Senat hat deshalb auch entschieden, daß werktägliche Arbeiten, die dem Gelderwerb dienen und sich in der Öffentlichkeit abspielen, jedenfalls dann grundsätzlich gegen das Sonntagsarbeitsverbot verstoßen, wenn hierdurch die Gefahr entsteht, daß die Bereitschaft anderer ähnlicher Unternehmen sinkt, dem Bedürfnis nach sonntäglicher Ruhe zu entsprechen (BayObLG BayVBl 1987, 760; BayObLGSt 1986, 37 = NStZ 1986, 420; BayObLGSt 1985, 28 = GewArch 1985, 143). - BayObLG, 31.01.1985 - 3 ObOWi 173/84
Auszug aus BayObLG, 09.09.1988 - 3 ObOWi 128/88
Der Senat hat deshalb auch entschieden, daß werktägliche Arbeiten, die dem Gelderwerb dienen und sich in der Öffentlichkeit abspielen, jedenfalls dann grundsätzlich gegen das Sonntagsarbeitsverbot verstoßen, wenn hierdurch die Gefahr entsteht, daß die Bereitschaft anderer ähnlicher Unternehmen sinkt, dem Bedürfnis nach sonntäglicher Ruhe zu entsprechen (BayObLG BayVBl 1987, 760; BayObLGSt 1986, 37 = NStZ 1986, 420; BayObLGSt 1985, 28 = GewArch 1985, 143).