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   BayObLG, 29.02.1988 - RReg. 5 St 251/87   

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BayObLG, 29.02.1988 - RReg. 5 St 251/87 (https://dejure.org/1988,1722)
BayObLG, Entscheidung vom 29.02.1988 - RReg. 5 St 251/87 (https://dejure.org/1988,1722)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Februar 1988 - RReg. 5 St 251/87 (https://dejure.org/1988,1722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2553
  • StV 1989, 206
  • BayObLGSt 1988, 30
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 08.12.1981 - 1 Ss 133/81
    Auszug aus BayObLG, 29.02.1988 - RReg. 5 St 251/87
    Ein solcher Anschein besteht schon dann, wenn die Reproduktion einer Originalurkunde soweit ähnlich ist, daß die Möglichkeit einer Verwechslung nicht auszuschließen ist (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1982, 2268 [hier: III (334) 153 f] ..); denn dann täuscht das gefertigte Schriftstück, auch wenn es sich tatsächlich um eine Abbildung handelt, vor, es werde nicht nur wiedergegeben, was in einem anderen Schriftstück verkörpert ist, sondern es enthalte eine eigene Erklärung des angeblichen Ausstellers, für die dieser einstehen wolle.
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09

    Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer

    Dafür muss die Reproduktion jedoch den Anschein einer von einem bestimmten Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, also einer Originalurkunde so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann (BayObLG NJW 1989, 2553, 2554; Fischer aaO § 267 Rdn. 12d).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06

    Urkundenfälschung: Urkundenqualität von Fotokopien

    a) Dabei kommt es jedoch entgegen der Auffassung des Amtsgerichts weder entscheidend auf die Qualität des Falsifikats (BayObLG, JZ 1988, 272; BayObLG, NJW 1989, 2553; Cramer/Heine, a.a.O.) noch darauf an, ob das Vorliegen einer Kopie sofort erkennbar ist oder nicht.
  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 380/11

    Urkundenfälschung durch Herstellung einer Farbkopie; Untreue zum Nachteil einer

    Es müsste darüber hinaus eine vom Landgericht nicht festgestellte Veränderung des Originalversicherungsscheins vorgenommen worden sein; erst dann kann eine Reproduktion durch eine Farbkopie den Anschein einer von einem Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, dass die Möglichkeit einer Verwechslung mit dem Original nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09, NStZ 2010, 703; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 94/06

    Begriff der "unechten Urkunde" im Sinne des § 267 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

    Eine unechte Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB liegt auch nach einer fotografischen Reproduktion des Originals mittels Farbkopierer (hier: Kopie eines Privatrezeptes zum Zwecke der Vorlage in der Apotheke als Originalrezept) vor (im Anschluss an BayObLGSt 1988, 30).

    Ein solcher Anschein besteht schon dann, wenn die Reproduktion einer Originalurkunde soweit ähnlich ist, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht auszuschließen ist (BayObLGSt 1988, 30; Tröndle / Fischer a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - 2b Ss 222/00

    Fotokopie als Urkunde

    Nur wenn die Kopie als Original erscheinen soll, ist sie als Urkunde im Sinne, von § 267 StGB anzusehen (BayObLGSt 1988, 30, 31 = NJW 1989, 2553; Tröndle/Fischer, a. a. O.).
  • BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23

    Rechtsfolgenausspruch, Urteilsgründe, Fälschung beweiserheblicher Daten,

    Auch sie stellen nicht ohne weiteres unechte oder gefälschte Urkunden dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, juris; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554; Zieschang in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., §âEUR...267 Rn. 128 m.w.N.).

    Dafür muss die Reproduktion jedoch den Anschein einer von einem bestimmten Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, also einer Originalurkunde so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554).

  • BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92

    Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

    Ausnahmsweise kann eine Fotokopie dann als Urkunde bewertet werden, wenn sie den Anschein einer Urschrift erweckt und erwecken soll (BayObLGSt 1988, 30/31 f.).
  • BayObLG, 27.07.1990 - RReg. 3 St 116/90

    gefälschtes Schreiben der Krankenkasse - § 267 StGB, Kopie

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  • BayObLG, 20.02.2002 - 5St RR 10/02
    Anders ist es nur dann, wenn eine Fotokopie so verändert wird, daß die manipulierte Kopie den Anschein einer vom angegebenen Aussteller herrührenden Originalurkunde erweckt und erwecken soll (BayObLG NJW 1989, 2553/2554).2.
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