Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 06.04.1989 | AG Mainz, 22.02.1989

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 712/88 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1983
OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 712/88 (StVollz) (https://dejure.org/1989,1983)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.1989 - 3 Ws 712/88 (StVollz) (https://dejure.org/1989,1983)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 1989 - 3 Ws 712/88 (StVollz) (https://dejure.org/1989,1983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2637 (Ls.)
  • NStZ 1989, 343
  • StV 1989, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 06.07.1988 - 1 Vollz (Ws) 8/88

    Untersagung; CD-Plattenspieler; Gefährdung; Sicherheit; Anstalt; Mißbrauch;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 712/88
    Wie der Senat abschließend betont, setze er sich mit seinem Beschluß nicht in Widerspruch zur Entscheidung des OLG Zweibrücken (NStZ 1989, 143 Ä hier: IV (467) 172 e).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04

    Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 6.3.1989 ( NStZ 1989, 343 ) hinsichtlich des Besitzes eines CD-Players ausgeführt hat, kann der Nutzung als Versteck für kleinere Gegenstände dadurch begegnet werden, dass das Gerät verplompt bzw. versiegelt und sodann in die üblichen Kontrollen einbezogen wird.
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2766/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Den Versagungsgrund der Gefährdung von Sicherheit oder Ordnung der Anstalt sah sie unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NStZ 1989, 343 ) als nicht vorliegend an.

    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M - 3 Ws 712/88 (StVollz) -,veröffentlicht in NStZ 1989, 343 f., ist zwar allgemein ausgeführt, die nach Verplombung bzw. Versiegelung verbleibende Gefahr; daß ein CD-Player als Versteck für kleinere Gegenstände diene, stelle ein derart geringes Restrisiko dar; daß es zurücktreten müsse.

  • BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99

    Vorlagepflicht bei Abweichung; Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt

    An einer solchen differenzierten Beurteilung sieht sich das Oberlandesgericht München durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NStZ 1989, 343, 344) gehindert.
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04

    DVD-Player; Sicherheit; Ordnung; Justizvollzugsanstalt

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 6.3.1989 ( NStZ 1989, 343 ) hinsichtlich des Besitzes eines CD-Players ausgeführt hat, kann der Nutzung als Versteck für kleinere Gegenstände dadurch begegnet werden, dass das Gerät verplompt bzw. versiegelt und sodann in die üblichen Kontrollen einbezogen wird.
  • OLG Zweibrücken, 14.08.2000 - 1 Ws 319/00

    Justizvollzugsanstalt; Insasse; Häftling; Genehmigung; Kassettenrekorder;

    Unabhängig von der Frage, ob von einem Widerruf gemäß § 70 Abs. 3 StVollzG auszugehen ist kann auch bei Annahme einer Neugenehmigung, wovon die Kammer offenbar ausgeht, nicht unberücksichtigt bleiben, ob der Antragsteller das fragliche Gerät über die Justizvollzugsanstalt bezogen hat, in der er sich zuvor befand, und dass dort entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung getroffen worden sind (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1989, 343.344).
  • OLG Zweibrücken, 03.09.1993 - 1 Ws 378/93
    Schließlich ist die gegen den Beschwerdeführer getroffene Maßnahme auch deswegen unzulässig, weil "besondere Sicherungsmaßnahmen" ihrer Rechtsnatur nach nur zur Bewältigung zeitlich begrenzter und akuter Gefahrensituationen eingesetzt werden dürfen (Schwind in: Schwind/'Böhm aa0, 18 zu § 88 ; Calliess/ Müller-Dietz aa0, 4 zu § 88 ; Brühl in: AK- StVollzG aa0, 19 zu § 88 ; Rotthaus, NStZ 1989, 343 ).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 12/24

    Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 6.3.1989 (NStZ 1989, 343) hinsichtlich des Besitzes eines CD-Players ausgeführt hat, kann der Nutzung als Versteck für kleinere Gegenstände dadurch begegnet werden, dass das Gerät verplombt bzw. versiegelt und sodann in die üblichen Kontrollen einbezogen wird.
  • OLG München, 28.06.1996 - 3 Ws 358/91
    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (NStZ 1989, 343 ff.), wonach im Fall eines CD-Players Marke Sony, Typ CDP-7, eine Verplombung bzw. Versiegelung möglich sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.04.1989 - 3 Ws 281 - 284/89, 3 Ws 281/89, 3 Ws 282/89, 3 Ws 283/89, 3 Ws 284/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2973
OLG Düsseldorf, 06.04.1989 - 3 Ws 281 - 284/89, 3 Ws 281/89, 3 Ws 282/89, 3 Ws 283/89, 3 Ws 284/89 (https://dejure.org/1989,2973)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.04.1989 - 3 Ws 281 - 284/89, 3 Ws 281/89, 3 Ws 282/89, 3 Ws 283/89, 3 Ws 284/89 (https://dejure.org/1989,2973)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. April 1989 - 3 Ws 281 - 284/89, 3 Ws 281/89, 3 Ws 282/89, 3 Ws 283/89, 3 Ws 284/89 (https://dejure.org/1989,2973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2637
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 17.08.2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug/in der Sicherungsverwahrung

    Schon bei Vorhandensein von nur zwei Geräten in einer Vollzugsanstalt - selbst, wenn sie sich in unterschiedlichen räumlichen Bereichen befinden - besteht die nahe liegende und auch durch Kontrollen nicht auszuräumende Gefahr unerlaubter Übermittlung von Daten und Nachrichten mannigfacher Art. Ein Computer ermöglicht zudem durch elektronische Datenträger und leicht ausbaufähige und auswechselbare Datenspeicher einen schlechthin nicht mehr kontrollierbaren Datenaustausch aus der Anstalt heraus in die Außenwelt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1999, 271 und NJW 1989, 2637; zu den technischen Einzelheiten vgl. OLG Hamm StV 1997, 199).
  • OLG Hamm, 21.11.1995 - 3 Ws 451/95
    Ein derartiger Informationsfluß würde aber, wie in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden ist (,BVerfG, NStZ 1994, 453 ; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 2637 ; OLG Düsseldorf, GA 1986, 459 ) generell die Sicherheit der Anstalt gefährden, da auf diese Weise insbesondere auch Kenntnisse über die Sicherheitsvorkehrungen der Anstalt ausgetauscht werden könnten.
  • OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96

    Benutzung eines Computers in der Untersuchungshaft, Justizvollzugsanstalt, Haft,

    Ein derartiger Informationsfluß würde aber, wie in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden ist (BVerfG NStZ 1994, 453 ; OLG Düsseldorf NJW 1989, 2637 ; OLG Düsseldorf GA 1986, 459 ; Senat, JMB1 1996, 68 f) generell die Sicherheit der Anstalt gefährden, da auf diese Weise insbesondere auch Kenntnisse über die Sicherheitsvorkehrungen der Anstalt ausgetauscht werden könnten.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1999 - 1 Ws 536/99
    Dem Untersuchungsgefangenen ist die Benutzung eines eigenen Computers im Haftraum aus Sicherheitsgründen in aller Regel zu versagen (vgl. dazu ausführlich Senat in NStE Nr. 3 zu § 119 StPO sowie OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - in NJW 1989, 2637 und OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - in NStZ 1999, 271 f.; ferner OLG Hamm in JMBl. NW 1997, 33 f.; KK-Boujong, StPO , 4. Aufl., § 119 Rdn. 84; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 119 Rdn. 29, jeweils m.w.N.).
  • KG, 08.06.2005 - 5 Ws 171/05

    Strafvollzug: Ablehnung des Besitzes eines PC durch Sicherungsverwahrten

    Schon bei Vorhandensein von nur zwei Geräten in einer Vollzugsanstalt - selbst, wenn sie sich in unterschiedlichen räumlichen Bereichen befinden - besteht die nahe liegende und auch durch Kontrollen nicht auszuräumende Gefahr unerlaubter Übermittlung von Daten und Nachrichten mannigfacher Art. Ein Computer ermöglicht zudem durch elektronische Datenträger und leicht ausbaufähige und auswechselbare Datenspeicher einen schlechthin nicht mehr kontrollierbaren Datenaustausch aus der Anstalt heraus in die Außenwelt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1999, 271 und NJW 1989, 2637; zu den technischen Einzelheiten vgl. OLG Hamm StV 1997, 199).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Mainz, 22.02.1989 - 302 Js 12274/87 - 16 Ds   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6225
AG Mainz, 22.02.1989 - 302 Js 12274/87 - 16 Ds (https://dejure.org/1989,6225)
AG Mainz, Entscheidung vom 22.02.1989 - 302 Js 12274/87 - 16 Ds (https://dejure.org/1989,6225)
AG Mainz, Entscheidung vom 22. Februar 1989 - 302 Js 12274/87 - 16 Ds (https://dejure.org/1989,6225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,6225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2637
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht