Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 24.08.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87   

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BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87 (https://dejure.org/1989,255)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1989 - 9 C 44.87 (https://dejure.org/1989,255)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1989 - 9 C 44.87 (https://dejure.org/1989,255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - Rechtsstreit - Ausreise in einen Drittstaat - Revision - Textübermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 164
  • NJW 1989, 2641 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 673
  • DVBl 1989, 718
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Ein politisch Verfolgter ist schutzlos, solange er keinen wirksamen Schutz vor Verfolgungsmaßnahmen seines Heimatstaates genießt (BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - DVBl. 1988, 1028, InfAuslR 1988, 297, zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt; Randelzhofer in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Rdnr. 89).

    Dies ergibt sich aus der Funktion des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, der eine durch Verfolgung und Flucht entstandene ausweglose Lage des politisch Verfolgten beseitigen will und demzufolge nicht eingreift, wenn diese Situation bereits durch anderweitige Schutzerlangung behoben worden ist (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 196.83

    Asylanerkennung - Asylbewerber - Abschiebung - Inhaftierung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Der Senat hat bereits entschieden, daß Voraussetzung für einen wirksamen Asylantrag der Aufenthalt des Asylbewerbers in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitpunkt der Antragstellung ist; nicht erforderlich hingegen ist ein ständiger Aufenthalt des Asylbewerbers bis zur endgültigen Entscheidung über den Asylantrag (vgl. Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 196.83 - BVerwGE 69, 323 [BVerwG 26.06.1984 - 9 C 196/83]).

    Da das Rechtsschutzinteresse sich aus der rechtlichen und nicht aus der faktischen Wirkung des angestrebten Urteils herleitet, hat es keine Bedeutung, wie groß oder gering die Wahrscheinlichkeit ist, daß der Kläger künftig von einer erstrittenen Anerkennung als Asylberechtigter tatsächlich Nutzen haben wird (Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 196.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 105.85

    Anderweitiger Verfolgungsschutz - Asylanerkennung - Abgeschlossenes Ereignis -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Demgegenüber ist jedoch darauf hinzuweisen, daß in § 2 Abs. 1 AsylVfG a.F. der Ausschluß aller derjenigen politisch Verfolgten von der Anerkennung als Asylberechtigte ausgesprochen war, die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung Sicherheit vor Verfolgung genießen, also auch derjenigen, die anderweitige Sicherheit erst nach der Asylantragstellung in Deutschland und damit auch erst nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erlangt haben (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181 ).

    Da der Verwaltungsgerichtshof die Sicherheit des Klägers vor Verfolgung in den USA unmittelbar festgestellt hat, braucht der Senat auch nicht auf die Frage einzugehen, ob - wofür einiges spricht - aufgrund des möglicherweise entsprechend anzuwendenden § 2 Abs. 2 AsylVfG wegen des nunmehr vier Jahre währenden Aufenthalts des Klägers in den USA die Vermutung gilt, daß er dort Sicherheit vor politischer Verfolgung genießt, so daß ihm der freiwillige Verzicht hierauf im Falle einer Rückkehr in die Bundesrepublik asylrechtlich entgegenzuhalten wäre (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - a.a.O.).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Ein politisch Verfolgter ist schutzlos, solange er keinen wirksamen Schutz vor Verfolgungsmaßnahmen seines Heimatstaates genießt (BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - DVBl. 1988, 1028, InfAuslR 1988, 297, zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt; Randelzhofer in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Rdnr. 89).
  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Da jedoch auch durch die Vorlage einer als Telebrief oder Telekopie dem Gericht übermittelten Fotokopie des eigenhändig unterschriebenen Originalschriftsatzes die verläßliche Zuordnung dieser Eingabe an eine bestimmte Person als verantwortlicher Urheber und ihr Charakter als gewollte Prozeßerklärung und nicht bloßer Entwurf hinreichend gesichert sind, so daß damit der Zweck des Erfordernisses einer eigenhändigen Unterschrift erreicht ist, sieht die Rechtsprechung die Einlegung und die Begründung eines Rechtsmittels durch Benutzung der modernen Textübermittlungssysteme wie Telebrief und Telekopie als zulässig an (vgl. im einzelnen Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 40.87 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt, sowie Urteil vom 13. Februar 1987 - BVerwG 8 C 25.85 - BVerwGE 77, 38).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Da jedoch auch durch die Vorlage einer als Telebrief oder Telekopie dem Gericht übermittelten Fotokopie des eigenhändig unterschriebenen Originalschriftsatzes die verläßliche Zuordnung dieser Eingabe an eine bestimmte Person als verantwortlicher Urheber und ihr Charakter als gewollte Prozeßerklärung und nicht bloßer Entwurf hinreichend gesichert sind, so daß damit der Zweck des Erfordernisses einer eigenhändigen Unterschrift erreicht ist, sieht die Rechtsprechung die Einlegung und die Begründung eines Rechtsmittels durch Benutzung der modernen Textübermittlungssysteme wie Telebrief und Telekopie als zulässig an (vgl. im einzelnen Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 40.87 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt, sowie Urteil vom 13. Februar 1987 - BVerwG 8 C 25.85 - BVerwGE 77, 38).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 88.83

    Ausschluss des Asylrechts - Verfolgungsschutz - Fluchtland - Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Dem Änderungsgesetzgeber ging es, wie die Gesetzesmaterialien erkennen lassen (vgl. Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]), vielmehr allein darum, der durch den Begriff "finden" im Tatbestand des § 2 Abs. 1 AsylVfG a.F. eröffneten und vom Bundesverwaltungsgericht auch praktizierten Auslegung die Grundlage zu entziehen, wonach der politisch Verfolgte den Schutz in dem Drittstaat auch gesucht haben mußte (Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - BVerwGE 69, 289 [BVerwG 05.06.1984 - 9 C 88/83]).
  • BVerfG, 19.01.1988 - 2 BvL 2/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Ein politisch Verfolgter ist schutzlos, solange er keinen wirksamen Schutz vor Verfolgungsmaßnahmen seines Heimatstaates genießt (BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - DVBl. 1988, 1028, InfAuslR 1988, 297, zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt; Randelzhofer in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Rdnr. 89).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Dem Änderungsgesetzgeber ging es, wie die Gesetzesmaterialien erkennen lassen (vgl. Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]), vielmehr allein darum, der durch den Begriff "finden" im Tatbestand des § 2 Abs. 1 AsylVfG a.F. eröffneten und vom Bundesverwaltungsgericht auch praktizierten Auslegung die Grundlage zu entziehen, wonach der politisch Verfolgte den Schutz in dem Drittstaat auch gesucht haben mußte (Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - BVerwGE 69, 289 [BVerwG 05.06.1984 - 9 C 88/83]).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 73.73

    Erneutes Aufgreifen eines "bestandskräftigen" Verwaltungsaktes

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Solange aber die dem gerichtlichen Urteil eigenen Wirkungen rechtlich möglich und auch nur mit Hilfe des Gerichts, eben durch richterliche Entscheidung, erreichbar sind, kann ein objektives Interesse am Ergehen dieser Entscheidung grundsätzlich nicht verneint werden (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 - BVerwGE MM, 120 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15

    Deutschland muss amerikanische Drohneneinsätze prüfen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1989 - 9 C 44.87 -, BVerwGE 81, 164 = juris, Rn. 9; Beschluss vom 25.10.2016 - 5 P 8.15 -, NZA-RR 2017, 108 = juris, Rn. 10.
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Kein Rechtsschutzinteresse besteht, wenn das Rechtsschutzbegehren nutzlos ist oder auf einfacherem und schnellerem Wege ohne Inanspruchnahme der Gerichte realisiert werden kann (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1989 - 9 C 44.87 - BVerwGE 81, 164 ).

    2.1.2 Das Vorhandensein des für jedes Gesuch um gerichtlichen Rechtsschutz erforderlichen Interesses an der Erlangung dieses Rechtsschutzes folgt bei Leistungsklagen (einschließlich der verwaltungsgerichtlichen Verpflichtungsklage) in aller Regel bereits aus dem Umstand, dass ein Kläger einen auf Leistung an sich selbst gerichteten, bislang nicht erfüllten Anspruch geltend macht; bereits dadurch, dass sich ein Kläger wegen der ausstehenden Leistung - überhaupt - an das Gericht wendet, wird offenbar, dass er an der gerichtlichen Entscheidung "subjektiv" interessiert ist (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1989 - 9 C 44.87 - BVerwGE 81, 164 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 3 MR 7/21

    Corona - Videoaufsicht bei elektronischer Hochschulprüfung zulässig

    Das Vorhandensein des für jedes Gesuch um gerichtlichen Rechtsschutz erforderlichen Interesses an der Erlangung dieses Rechtsschutzes folgt bei Leistungs- und auch Gestaltungsklagen ebenso wie bei Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz wie dem Vorliegenden in aller Regel bereits aus dem Umstand, dass der Kläger bzw. Antragsteller einen auf Leistung an sich selbst gerichteten, bislang nicht erfüllten Anspruch geltend macht oder die (ggf. vorläufige) Außervollzugsetzung einer ihn beschwerenden Regelung begehrt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.06.2020 - 2 BvR 297/20 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urt. v. 17.01.1989 - 9 C 44.87 -, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.08.1988 - HPV TL 23/81   

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https://dejure.org/1988,2113
VGH Hessen, 24.08.1988 - HPV TL 23/81 (https://dejure.org/1988,2113)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.08.1988 - HPV TL 23/81 (https://dejure.org/1988,2113)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. August 1988 - HPV TL 23/81 (https://dejure.org/1988,2113)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2641
  • NVwZ 1989, 1086 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 915/85

    Mitbestimmung - Einführung eines autonomen ADV-System

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Fachsenat in seinen Beschlüssen vom 24.8.1988 - HPV TL 23/81 - und - HPV TL 524/84 - angeschlossen hat, muß in Fällen, in denen sich der streitige Sachverhalt "erledigt" hat, der nach Ansicht des Antragstellers ein Beteiligungsrecht auslöst, von den Tatsacheninstanzen auf Anträge hingewirkt werden, die der neuen Sachlage und damit der Prozeßlage nach der Erledigung entsprechen.

    Es ist zu Anträgen überzugehen, welche die hinter dem streitauslösenden Sachverhalt stehenden allgemein personalvertretungsrechtlichen Fragen zur Entscheidung des Gerichts stellen (so Beschlüsse des erkennenden Fachsenats vom 24.8.1988, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 15.2.1988, RiA 1988, 187 = ZBR 1988, 197 m.w.N.).

    Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken des Beteiligten hinsichtlich der beiden erstgenannten Mitbestimmungstatbestände hat der erkennende Fachsenat in seinem Beschluß vom 24.8.1988 - HPV TL 23/81 - folgendes ausgeführt:.

    Unter einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung" im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 2 HPVG F. 1984 werden solche Maßnahmen verstanden, die darauf abzielen, das Arbeitsergebnis einzelner oder aller Beschäftigter zu erhöhen (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 24.8.1988, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 15.12.1978, Buchholz 238.3 A § 76 BPersVG Nr. 1 = PersV 1980, 145 = ZBR 1980, 59 und Beschluß vom 30.8.1985, BVerwGE 72, 94 = PersV 1985, 247).

    Unter den Tatbestand der "Einführung (grundlegend) neuer Arbeitsmethoden" fällt die Festlegung, auf welchen Bearbeitungsweg und mit welchen Arbeitsmitteln durch welche Beschäftigte die der jeweiligen Dienststelle vom Gesetz oder auf andere Weise gestellte Aufgabe erfüllt werden soll (vgl. hierzu Beschluß des erkennenden Fachsenats vom 24.8.1988 - a.a.O. - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 30.8.1985, BVerwGE 72, 94 m.w.N.).

    Wegen der geänderten Konfiguration des Systems kommt auch der Mitbestimmungstatbestand der "Gestaltung des Arbeitsplatzes" nach § 61 Abs. 1 Nr. 16 HPVG in Betracht (vgl. hierzu ebenfalls Beschluß des erkennenden Fachsenats vom 24.8.1988, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.8.1985, BVerwGE 72, 94).

  • VGH Hessen, 20.09.1989 - HPV TL 3278/86

    Personalrat eines Staatstheaters - kein Mitbestimmungsrecht bei

    Die Streitfrage bedarf deshalb der gerichtlichen Klärung (BVerwG, Beschluß vom 27. Februar 1986 -- 6 P 32/82 --, Die Personalvertretung 86, 329; Beschluß vom 12. August 1988 -- 6 P 5/87 --, ZBR 1989, 80 = Die Personalvertretung 1989, 268 = NVwZ 1989, 377 = Recht im Amt 1989, 52 = DÖV 1989, 125 = BVerwGE 80, 50; Hess. VGH, Beschluß vom 24. August 1988 -- HPV TL 23/81 --).

    Zu Recht hat der Antragsteller (sinngemäß) die dem ursprünglichen Streit zugrundeliegende allgemeine personalvertretungsrechtliche Frage, ob vorstellungsbedingte Arbeitszeitverlegungen seiner Mitbestimmung unterliegen, zum Gegenstand seines Antrags gemacht (Hess. VGH, Beschluß vom 24. August 1988 -- HPV TL 23/81 --, m.w.N.).

  • VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 10/85

    Mitbestimmung - Besetzung einer höherbewerteten Stelle - Beteiligter im

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Fachsenat in seinen Beschlüssen vom 24. August 1988 - HPV TL 23/81 - und - HPV TL 524/84 - angeschlossen hat, muß in Fällen, in denen sich der streitige Sachverhalt "erledigt" hat, der nach Ansicht des Antragstellers einen personalvertretungsrechtlichen Anspruch oder ein Beteiligungsrecht auslöst, von den Tatsacheninstanzen auf Anträge hingewirkt werden, die der neuen Sachlage und damit der Prozeßlage nach der Erledigung entsprechen.

    Es ist zu Anträgen überzugehen, welche die hinter dem streitauslösenden Sachverhalt stehenden allgemeinen personalvertretungsrechtlichen Fragen zur Entscheidung des Gerichts stellen (so Beschlüsse des erkennenden Fachsenats vom 24. August 1988, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1988, RiA 1988, 187 = ZBR 1988, 197 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 29.11.1989 - HPV TL 1890/88

    Mitbestimmungsverfahren - Abbruch - Rechtsschutzbedürfnis des Personalrats für

    Dies ist die Frage, ob die Zustimmungsverweigerung im Schreiben des Antragstellers vom 7.1.1988 den an eine ordnungsgemäße schriftliche Begründung einer derartigen Verweigerung zu stellenden Anforderungen genügt (vgl. hierzu auch die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 24.8.1988 -- HPV TL 23/81 -- und -- HPV TL 524/84 --).

    1986, 116; Beschluß vom 12.8.1988 -- 6 P 5.87 --, BVerwGE 80, 50, und Beschluß vom 25.8.1988 -- 6 P 36.85 --, ZBR 89, 81 = RiA 89, 102 = PersV 89, 271; ebenso Hess. VGH, Beschluß vom 24.8.1988 -- HPV TL 23/81 --).

  • VGH Hessen, 20.09.1989 - HPV TL 581/87

    Regreßanspruch gegen Beschäftigten - Verletzung des Mitwirkungsrechts des

    Da sich der konkrete Anlaß, der dem vorliegenden Verfahren zugrunde lag, mit Entscheidung des Magistrats der Stadt D vom 22. Januar 1986 erledigt hatte, hätte der Antragsteller nicht beantragen dürfen, daß die Zustellung des Leistungsbescheids vom 17. Oktober 1985 vor dem 31. Oktober 1985 sein Mitwirkungsrecht aus § 62 Abs. 2 verletzt hat; vielmehr muß er die hinter dem konkreten Einzelfall liegende personalvertretungsrechtliche Frage, die dem ursprünglichen Streit zugrunde lag, zum Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung machen (BVerwG, Beschluß vom 12. März 1986 -- 6 P 5/85 --, BVerwGE 74, 100; Hess.VGH, Beschluß vom 24. August 1988 -- HPV TL 23/81 --, m.w.N.).

    In diesem Rahmen können sie den Antrag von Amts wegen so berichtigen und umformulieren, daß der Zweck des Verfahrens erfüllt wird (Lorenzen/Hass/Schmidt, a.a.O., § 83 Rdnr. 52; Hess.VGH, Beschluß vom 24. August 1988 -- HPV TL 23/81 --).

  • VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 30/83

    Zur Antragsbefugnis

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Fachsenat in seinen Beschlüssen vom 24. August 1988 -- HPV TL 23/81 -- und HPV TL 524/84 -- angeschlossen hat, muß in Fällen, in denen sich der streitige Sachverhalt "erledigt" hat, der nach Ansicht des Antragstellers ein Beteiligungsrecht auslöst, von den Tatsacheninstanzen auf Anträge hingewirkt werden, die der neuen Sachlage und damit der Prozeßlage nach der Erledigung entsprechen.

    Es ist zu Anträgen überzugehen, welche die hinter dem streitauslösenden Sachverhalt stehenden allgemein personalvertretungsrechtlichen Fragen zur Entscheidung des Gerichts stellen (so Beschlüsse des erkennenden Fachsenats vom 24. August 1988, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1988, RiA 1988, 187 = ZBR 1988, 197 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3992/87

    Personalvertretung: Einführung einer Telefongebührenerfassung

    Sollte die in Rede stehende Maßnahme mittlerweile durchgeführt sein, so stünde dies dem Rechtsschutzinteresse nicht entgegen; es hätte sich im Gegenteil noch verstärkt (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 24.8.1988 - HPV TL 23/81 -).
  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 630/87

    Personalvertretung: Mitbestimmung bei der Gestaltung des Lehrerzimmers

    Allerdings muß der Arbeitsplatz nicht in einem bestimmten Gebäude liegen oder stationär sein; er kann sich sogar im Freien oder in einem Fahrzeug befinden und darüberhinaus in der Weise beweglich sein, daß der Beschäftigte an verschiedenen Orten seine Arbeitsleistung erbringen muß (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1978 - 6 P 13.78 - ZBR 1980, 59 ff., 63, 30. August 1985 - 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94 ff., 98, 17. Februar 1986 - 6 P 21.84 - BVerwGE 74, 28 ff., 17. Juli 1987 - 6 P 6.85 - BVerwGE 78, 47 ff., 22. Juni 1989 - 6 PB 16/88 - PersV 1990, 89; Hess. VGH, Beschlüsse vom 24. August 1988 - HPV TL 23/81 - NJW 1989, 2641 ff., 2643, 25. September 1991 - BPV TK 932/91 - Seite 15/16 des amtlichen Umdrucks).
  • VGH Hessen, 28.03.1990 - BPV TK 3254/89

    Zur Mitbestimmung bei Anordnungen über das Verhalten der Amtsleitung gegenüber

    Insoweit verweist der Fachsenat auf die Ausführungen im Beschluß vom 24.8.1988 -- HPV TL 23/81 -- (NJW 1989 S. 2641, dort allerdings ohne den hier maßgeblichen Teil veröffentlicht).
  • VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3572/87

    Personalvertretung: Einführung der EDV

    Wird die Verletzung von Mitbestimmungsrechten festgestellt, so ist der Dienststellenleiter -- will er dem Gesetz Genüge tun -- verpflichtet, die Maßnahme rückgängig zu machen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluß vom 15.12.1978 -- 6 P 13.78 --, Buchholz 238.3 A § 76 BPersVG Nr. 1 = Personalvertretung 1980 S. 145 = ZBR 1980 S. 59; Hess. VGH, Beschluß vom 24.8.1988 -- HPV TL 23/81 --).
  • VGH Hessen, 27.09.1994 - TL 1053/94

    Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Schaffung von Arbeitsplätzen ohne

  • VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 1402/91

    Rechtsfolgen der gerichtlichen Aufhebung eines Einigungsstellenbeschlusses nach

  • VGH Hessen, 29.11.1989 - HPV TL 467/84

    Mitbestimmung des Personalrates - Wahrnehmung einer Sonderaufgabe aufgrund

  • VGH Hessen, 02.04.1992 - HPV TL 1/88

    Initiativantrag auf Einbau von Isolierverglasung in die Fenster eines

  • VGH Hessen, 02.04.1992 - HPV TL 580/87

    Personalvertretungsrecht: Mitwirkung bei der Freischaltung eines Diensttelefons

  • VGH Hessen, 28.03.1990 - BPV TK 3509/89

    Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei Auflösung von Arbeitsplätzen

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