Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbfall.eu

    Wertermittlung bei Pflichtteilsansprüchen | Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht. Pflichtteil, Wertberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines Gutachtens auf Kosten des Erben; Umfang der Pflichtteilsergänzung

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 107, 200
  • NJW 1989, 2887
  • NJW-RR 1989, 1410 (Ls.)
  • MDR 1989, 800
  • FamRZ 1989, 856
  • WM 1989, 919



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Wird zitiert von ... (18)  

  • OLG Hamm, 22.02.2005 - 10 U 134/04  

    Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten bei Vorliegen einer

    Der Pflichtteilsberechtigte kann nach gefestigter Rechtsprechung vom Erben verlangen, dass dieser für ihn auf eigene Kosten ein Sachverständigengutachten über den Wert auch eines solchen Gegenstandes einholt, der gemäß § 2325 BGB zum (fiktiven) Nachlass hinzuzurechnen ist (BGHZ 107, 200, 201 f.; BGHZ 89, 24; Palandt, BGB, 64. Aufl., § 2314, Rdnr. 14).

    Hierbei ist die Wertermittlung bezogen auf die für die begehrte Pflichtteilsergänzung maßgeblichen Stichtage abzustellen,- nämlich auf den Tag des Erbfalls und den der Schenkung, der bei Grundstücken der Grundbuchumschreibung entspricht (BGHZ 107, 200, 202).

    Auch soweit der Bundesgerichtshof jenseits des Wortlautes von § 2314 I BGB Wertermittlungsansprüche gegen einen möglicherweise vom Erblasser Beschenkten zugebilligt hat, ist dies nur unter der Prämisse geschehen, dass der Pflichtteilsberechtigte die Wertermittlungskosten selbst übernehme (BGH, NJW 1993, 2737); der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich ausgeschlossen, dass der Beschenkte auf eigene Kosten eine Wertermittlung durchführen müsse (BGHZ 107, 200, 203/204).

    Ohnehin ist die nach § 2314 I 2 BGB verlangte Wertermittlung nicht bindend; sie soll dem Pflichtteilsberechtigten nur Anhaltspunkte für die Risiken der Durchsetzung des Pflichtteilsanspruches geben (BGHZ 107, 200; Palandt, aaO, § 2314, Rdnr. 14).

  • OLG Köln, 05.10.2005 - 2 U 153/04  

    Bewertung von Kunstgegenständen im Rahmen des Pflichtteilsanspruchs

    Hierüber ist vielmehr erst in der Leistungsstufe zu befinden, erforderlichenfalls nach Einholung eines weiteren Gutachtens durch das Gericht (vgl. BGHZ 107, 200 ff., 204; OLG Oldenburg NJW 1999, 1974 f.; OLG Karlsruhe ZEV 2004, 468 f.).

    Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht auf die eingeschränkte praktische Bedeutung der Wertermittlungsgutachten gemäß § 2314 BGB (BGHZ 107, 200 ff.) führt auch der Umstand, dass die Gutachten von T. und D. die Herleitung des jeweiligen Schätzergebnisses nicht bezogen auf jedes einzelne Kunstwerk dokumentieren, nicht dazu, dass die Beklagte noch zur Vorlage eines Sachverständigengutachtens mit entsprechender nachvollziehbarer Herleitung verpflichtet ist.

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88  

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    1989 inzwischen entschieden hat (BGHZ 107, 200 = NJW 1989, 2887), haftet der (zuletzt) Beschenkte in den Fällen des § 2329 BGB mit dem Erlangten nur bis zur Höhe des Fehlbetrages i. S. von § 2329 II BGB; der früher Beschenkte haftet nur bis zur Höhe des Fehlbetrages i. S. von § 2329 II BGB.
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