Rechtsprechung
| BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89 |
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Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät von Anwalt und Wirtschaftsprüfer
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 108, 290
- NJW 1989, 2890
- MDR 1990, 150
- BB 1989, 1994
- DB 1989, 2168
- AnwBl 1989, 563
Wird zitiert von ... (32)
- BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97
Singularzulassung zum OLG
Zwar konnte ein solches Verbot letztlich nicht durchgesetzt werden (…vgl. Stenografisches Protokoll der 33. Sitzung des Rechtsausschusses des 3. Deutschen Bundestages vom 6. November 1958, S. 14 ff.; Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 19. Februar 1959, 3. WP, 62. Sitzung, S. 3359; Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 18. März 1959, 3. WP, 66. Sitzung, S. 3532); die überörtliche Sozietät wurde jedoch bis Ende der achtziger Jahre als nicht zulässig angesehen (vgl. BGHZ 108, 290). - BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Sozietätsverbot
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1989 (BGHZ 108, 290) wird dies als zulässig angesehen.Durch die Zulassung überörtlicher Sozietäten im Jahre 1989 (BGHZ 108, 290) haben sich die Berufsbilder des Anwaltsnotars und des Nur-Notars noch weiter voneinander entfernt, weil letztere auf einen engen örtlichen Wirkungskreis beschränkt sind.
- BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96
Zweigstellenverbot - berufswidrige Werbung
Vielmehr können auch bei einer überörtlichen Sozietät die beteiligten Rechtsanwälte weiterhin gemäß §§ 18, 27 BRAO "ihre" Kanzlei jeweils an dem Ort des Gerichts haben, bei dem sie zugelassen sind (vgl. BGHZ 108, 290, 294 f.; 119, 225, 230 - Überörtliche Anwaltssozietät).Dies gilt insbesondere dann, wenn er auch diese zweite Kanzlei - ähnlich wie die erste - zu einem tatsächlichen Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit (zu einer "Niederlassung") macht (vgl. BGHZ 108, 290, 294 f.;… vgl. auch Henssler/Prütting aaO § 28 Rdn. 8;… Odersky, Festschrift Merz, S. 439, 443 f.).
(1) Das Zweigstellenverbot, von dessen Verfassungsmäßigkeit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bis in die jüngste Zeit ohne weiteres ausgegangen ist (vgl. BGHZ 108, 290, 294; 117, 382, 384; 119, 225, 227 - Überörtliche Anwaltssozietät), verletzt auch unter den heutigen Verhältnissen nicht die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der Berufsausübung (vgl. dazu auch OLG Stuttgart NJW 1993, 1336, 1337;… Feuerich/Braun aaO § 28 Rdn. 2;… vgl. aber auch Henssler/Prütting aaO § 28 Rdn. 4;… Kleine-Cosack aaO § 28 Rdn. 2).
- BGH, 23.09.1992 - I ZR 150/90
Überörtliche Anwaltssozietät - Verletzung Berufs-/Standesrecht; …
Der Bundesgerichtshof hat sich in jüngster Zeit wiederholt für deren Zulässigkeit ausgesprochen (BGHZ 108, 290, 293 ff.; BGHSt 37, 220, 223; BGH, Beschl. v. 27.5.1991 - AnwSt (B) 2/91, NJW 1991, 2780, 2781).Rechtsanwälte, die nach ihrem Zusammenschluß mit anderen Rechtsanwälten weiterhin bei bestimmten Gerichten zugelassen bleiben und die ihre Wohnsitzpflicht sowie die Pflicht erfüllen, am Ort ihrer Zulassung eine Kanzlei zu unterhalten, verletzen weder die Pflicht zur Lokalisierung ( § 18 BRAO ) noch ihre Residenzpflicht gemäß § 27 BRAO (BGHZ 108, 290, 294;… Odersky aaO, S. 439, 442).
Zutreffend ist der Ansatz der Revision, daß ein Rechtsanwalt im geschäftlichen Verkehr auf die Mitarbeit in einer (überörtlichen) Sozietät nur hinweisen darf, wenn die mit den Sozien getroffenen vertraglichen Absprachen den Vorstellungen entsprechen, die das rechtsuchende Publikum mit der Kundgabe einer Sozietät berechtigterweise verbindet (BGHZ 108, 290, 295).
- BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person
Danach ist auch die Bildung überörtlicher Sozietäten zulässig; § 28 Abs. 1 der Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts (Richtlinien nach § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO; RichtlRA), wonach eine Anwaltssozietät nur im Rahmen einer gemeinsamen Kanzlei begründet werden kann, steht dem ebensowenig entgegen, wie das Lokalisierungsgebot des § 18, die Residenzpflicht des § 27, das Zweigstellenverbot des § 28 BRAO oder ein vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht (vgl. BGHZ 108, 290, 293 ff.; BGH Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 150/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94
Postulationsfähigkeit
Auch eine Gefährdung des anwaltlichen Dienstleistungsangebots im ländlichen Raum sei aufgrund der hohen Anwaltsdichte und der verstärkten Bildung überörtlicher Sozietäten, die vom Bundesgerichtshof seit 1989 für zulässig erachtet wird (vgl. BGH, NJW 1989, S. 2890), nicht mehr zu besorgen. - BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90
Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät
An dieser Auffassung hat der Beschluß des Senats vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 30/89 (BGHZ 108, 290, 295) nichts geändert.Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 18. September 1989 zur Frage der Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät (BGHZ 108, 290 ) war zur Tatzeit noch nicht ergangen, so daß ein Irrtum über deren Reichweite ausscheidet.
- OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
Irreführung durch Briefkopfgestaltung überörtlicher Partnerschaft von Patent- und …
Auch in haftungsrechtlicher Hinsicht wird zu Lasten der Mandanten kein unzutreffender Eindruck erweckt, da auch die Angestellten und freien Mitarbeiter unstreitig aufgrund der getroffenen Absprachen berechtigt sind, die Partnerschaft vertraglich zu verpflichten, was in der bisherigen Rechtsprechung zum Auftreten von Sozietäten als wesentliches Kriterium angesehen wurde (BGHZ 108, 290, 295 = NJW 1993, 196, 198 - Überörtliche Sozietät).Soweit die Klägerin darauf hinweist, das Auftreten einer Außen- bzw. Scheinsozietät sei nach der Rechtsprechung (BGHSt 37, 220; BGHZ 108, 290) auch weiterhin als unzulässige Werbung anzusehen, an dieser Betrachtungsweise habe sich auch durch die Entscheidung "Internationale Sozietät" nichts geändert, jedenfalls fehle es an der darin geforderten gesellschaftsrechtlichen Regelung, vermag der Senat allein in dem Fehlen einer solchen gesellschaftsrechtlichen Regelung keine relevante Abweichung zu sehen, die eine Irreführung im Sinne von § 3 UWG begründen könnte.
- OLG Nürnberg, 19.06.1990 - 3 U 388/90
BRAO §§ 18, 27, 28
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.03.1992 - V ZB 7/92
Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht bei bloßer Eintragung in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
Ausschließung des Verteidigers im ehrengerichtlichen Verfahren beim Verdacht der …
- BGH, 24.06.1993 - V ZB 30/93
Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht ohne Kanzlei im Beitrittsgebiet
- VGH Hessen, 07.05.1993 - 11 TH 1563/92
Unanwendbarkeit des GVG § 17a auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren; …
- BGH, 25.11.1994 - V ZR 184/93
Verlautbarung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit Kanzleisitz und Registrierung …
- BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in Zulassungssachen nach der BRAO
- OLG Köln, 25.03.1992 - 17 W 66/92
BRAGO § 11; EinigungsV Anl. I Kap. III A III Nr. 26a
- OLG München, 12.04.1990 - 6 U 5905/89
Zulässigkeit überörtlicher Sozietät
- BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 39/92
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen zu großer Entfernung …
- BGH, 08.12.1993 - XII ZB 149/93
Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts vor dem Bezirksgericht - Eintragung in …
- BGH, 06.07.1992 - II ZB 1/92
Postulationsfähigkeit vor dem Bezirksgericht bei Unterhalt eines Zweitbüros
- OLG München, 14.02.1995 - 11 W 729/95
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1, § 52
- BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 69/90
- KG, 22.12.1992 - 1 W 4118/92
BRAO § 18, § 27, § 28, § 45; EinigungsV Anl. I Kap. III …
- BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 5/90
- BGH, 14.05.1992 - VII ZB 12/91
- AGH Bayern, 15.11.2010 - BayAGH I - 1/10
Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung einer Anwalts-GmbH & Co KG zur …
- LG Essen, 25.01.1990 - 43 O 256/89
BRAO §§ 18, 27, 28; UWG § 1
- BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 34/90
- VG Darmstadt, 23.03.2011 - 2 K 91/10
örtliche Zuständigkeit bei mehreren Wohnsitzen
- BezG Erfurt, 23.06.1993 - 3 U 5/93
BRAO § 27 Abs. 2; EinigungsV Anlage 1 Kapitel 3 Sachgebiet A Abschnitt 3 …
- OLG Hamm, 04.03.2011 - 2 AGH 1
- AGH Nordrhein-Westfalen, 04.03.2011 - 2 AGH 1
