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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84   

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BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 (https://dejure.org/1989,32)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 (https://dejure.org/1989,32)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 (https://dejure.org/1989,32)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens (Multiple-Choice-Verfahren) als Form der Ärztlichen Prüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - "Beschränkung auf zweimalige Wiederholung verfassungsgemäß"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorprüfung - Arzt - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorprüfung - Arzt - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 1
  • NJW 1989, 2317 (Ls.)
  • NJW 1989, 2939 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 850
  • DVBl 1989, 814
 
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Wird zitiert von ... (571)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Auf die Sprungrevision des Beklagten wies das Bundesverwaltungsgericht durch sein Urteil vom 18. Mai 1982 (BVerwGE 65, 323 = Buchholz 421.0 Nr. 159) die Klage insgesamt ab.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht zutreffend ausführt, ist damit die wesentliche Entscheidung darüber getroffen, wie einerseits der im Verfassungsrang stehende Gemeinschaftswert der Volksgesundheit geschützt und gefördert werden soll, andererseits das Grundrecht der Berufsfreiheit im Bereich der Ärzteausbildung auszugestalten und einzuschränken ist (BVerwGE 65, 323 (325)).

    Liegt sie von vornherein im Grenzbereich dessen, was viele Studenten bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad normalerweise leisten können, und das ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts für die 60 vom Hundert-Grenze anzunehmen (BVerwGE 65, 323 (340)), so müssen zwangsläufig schon kleine Abweichungen des Schwierigkeitsgrades zu drastischen Schwankungen der Mißerfolgsquote führen.

    Dem Verordnungsgeber gebühre bei einem solchen Sachverhalt ein zeitlicher Anpassungsspielraum, den die Dritte Änderungsverordnung zur Approbationsordnung vom 15. Juli 1981 (AppOÄ 1981) durch eine "Nachbesserung" des § 14 Abs. 5 in verfassungsmäßiger Weise genutzt habe (BVerwGE 65, 323 (341 f.)).

    Daher sei trotz der Schwierigkeiten, Einigkeit über den notwendigen Mindeststandard an Wissen herbeizuführen, unter diesem Gesichtspunkt gegen die absolute Bestehensgrenze nichts einzuwenden (BVerwGE 65, 323 (338)).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Die Ärztliche Prüfung, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 BÄO eine Voraussetzung für die Approbation als Arzt bildet, ist eine subjektive Zulassungsvoraussetzung, durch die in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG ) eingegriffen wird (grundlegend BVerfGE 7, 377 (406) - Apothekenurteil).

    Obwohl nach Art. 12 Abs. 1 GG strenge fachliche Qualifikationsnachweise verlangt werden dürfen, können die entsprechenden Regelungen nur Bestand haben, wenn sie zu diesem Zweck nicht außer Verhältnis stehen, wenn sie also dafür geeignet, erforderlich und den Betroffenen zumutbar sind (st. Rspr.; BVerfGE 7, 377 (406); 69, 209 (218) m.w.N.).

    a) Subjektive Zulassungsvoraussetzungen sind Teil der rechtlichen Ordnung eines Berufsbildes (BVerfGE 7, 377 (406); 25, 236 (247)).

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Die Gesundheit der Bevölkerung ist ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfGE 9, 338 (346); 13, 97 (107); 25, 236 (247); 78, 179 (192)).

    Dessen Schutz rechtfertigt bei Ärzten strenge fachliche Maßstäbe und sogar einen gewissen "Überschuß" an Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen (vgl. BVerfGE 25, 236 (248)).

    a) Subjektive Zulassungsvoraussetzungen sind Teil der rechtlichen Ordnung eines Berufsbildes (BVerfGE 7, 377 (406); 25, 236 (247)).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Dazu sind sie als Mittel geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 (316)).

    Erforderlich ist ein Eingriff in die Berufsfreiheit nur dann, wenn ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger fühlbar einschränkendes Mittel fehlt (vgl. BVerfGE 30, 292 (316); 75, 246 (269)).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Der Gesetzgeber soll im Bereich der Grundrechtsausübung die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und, sofern Einzelregelungen einer Verordnung überlassen bleiben, die Tendenz und das Programm schon so weit umreißen, daß sich der Zweck und der mögliche Inhalt der Verordnung bestimmen lassen (BVerfGE 20, 296 (305); 38, 61 (83); 58, 257 (268)).

    Allerdings müssen sich die gesetzlichen Vorgaben nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm ergeben; es genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (BVerfGE 19, 17 (30); 58, 257 (277); 62, 203 (210)).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Allerdings müssen sich die gesetzlichen Vorgaben nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm ergeben; es genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (BVerfGE 19, 17 (30); 58, 257 (277); 62, 203 (210)).

    Es ist ein Gebot der Praktikabilität, die Aufstellung etwa von Prüfungsstoffkatalogen dem Verordnungsgeber zu überlassen, der sich dabei an dem gesetzlich vorgegebenen Zweck der Prüfung orientieren muß (vgl. BVerfGE 62, 203 (212) mit Beispielen, unter anderem § 4 Abs. 1 BÄO).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1982 - 9 S 1863/81

    Arzt; Prüfung; absolute Bestehensgrenze; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Hingegen verpflichtete der Verwaltungsgerichtshof den Beklagten des Ausgangsverfahrens, die Vorprüfung des Beschwerdeführers für bestanden zu erklären (DÖV 1982, S. 507).

    Das hat der Verwaltungsgerichtshof im Ausgangsverfahren des Beschwerdeführers zu 2) zutreffend dargetan (DÖV 1982, S. 507).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Der Verordnungsgeber hätte eine entsprechende Tendenz jedenfalls rechtzeitig beseitigt und damit den zeitlichen Anpassungsspielraum genutzt, der ihm bei komplexen und sich entwickelnden Sachverhalten zuzubilligen ist (vgl. BVerfGE 33, 171 (189 f.); 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

    Voraussetzung ist vielmehr, daß ausreichende Erfahrungen und Erkenntnisse fehlten, als die Norm geschaffen wurde (BVerfGE 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Der Verordnungsgeber hätte eine entsprechende Tendenz jedenfalls rechtzeitig beseitigt und damit den zeitlichen Anpassungsspielraum genutzt, der ihm bei komplexen und sich entwickelnden Sachverhalten zuzubilligen ist (vgl. BVerfGE 33, 171 (189 f.); 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

    Voraussetzung ist vielmehr, daß ausreichende Erfahrungen und Erkenntnisse fehlten, als die Norm geschaffen wurde (BVerfGE 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Der Verordnungsgeber hätte eine entsprechende Tendenz jedenfalls rechtzeitig beseitigt und damit den zeitlichen Anpassungsspielraum genutzt, der ihm bei komplexen und sich entwickelnden Sachverhalten zuzubilligen ist (vgl. BVerfGE 33, 171 (189 f.); 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

    Voraussetzung ist vielmehr, daß ausreichende Erfahrungen und Erkenntnisse fehlten, als die Norm geschaffen wurde (BVerfGE 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83

    Steuerberaterprüfung

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvL 28/64

    Verfassungsmäßigkeit der § 6 Abs. 3 FischG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    aa) Die weitgehende oder vollständige Freistellung des unentgeltlichen Erwerbs betrieblichen Vermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist dann erforderlich, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung steht, mit dem der Gesetzgeber unter Bewirkung geringerer Ungleichheiten das angestrebte Regelungsziel gleich wirksam erreichen oder fördern kann (entsprechend für Eingriffskonstellationen vgl. BVerfGE 80, 1 ; 117, 163 ; 121, 317 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Die Leistungsanforderungen in einer solchen Prüfung und die Maßstäbe, nach denen die erbrachten Leistungen zu bewerten sind, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage; die Prüfungsschranke darf nach Art und Höhe nicht ungeeignet, unnötig oder unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 80, 1 [24]).

    Aber auch die Bestehensgrenze, also der Maßstab für ungenügende Prüfungsleistungen, läßt sich nicht starr und ohne den Blick auf durch schnittliche Ergebnisse bestimmen (zu einer ähnlichen Problematik bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren vgl. BVerfGE 80, 1 [26 ff.]).

    Auszugehen ist von dem Zweck, dem eine Prüfung als Berufszugangsschranke dient und den sie nach Art. 12 Abs. 1 GG nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verfolgen darf (vgl. BVerfGE 80, 1 [24 ff.]).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Da das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 12 Abs. 1 GG schon durch die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts verletzt worden ist, ist die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen, um eine Verkürzung des Rechtsweges zu vermeiden (vgl. BVerfGE 80, 1 [34]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.05.1988 - 1 BvR 644/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2269
BVerfG, 19.05.1988 - 1 BvR 644/88 (https://dejure.org/1988,2269)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1988 - 1 BvR 644/88 (https://dejure.org/1988,2269)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - 1 BvR 644/88 (https://dejure.org/1988,2269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 2; GG Art. 17; VwGO § 40
    Verfassungsbeschwerde gegen Petitionsentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Petition - Rechtswegerschöpfung

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2939 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 953
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.09.1976 - 7 B 101.75

    Ablehnende Petitionsbescheide - Verwaltungsakt - Bundesaufsicht über Länder

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1988 - 1 BvR 644/88
    Gegen Entscheidungen oder Petitionen ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (BVerwG, NJW 1977, 118).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 138/07

    Anforderungen an die Bescheidung einer Petition

    Sofern der Beschwerdeführer meint, der Deutsche Bundestag habe das eigentliche Anliegen seiner Petition nicht behandelt, was ausweislich des Inhalts der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses nicht zutrifft, wäre eine Verletzung des Petitionsbehandlungsanspruchs vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde zunächst im Verwaltungsrechtsweg geltend zu machen gewesen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 1988 - 1 BvR 644/88 -, NVwZ 1989, S. 953).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.07.2016 - 1 VB 61/16

    Statthaftigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Petitionsentscheidung;

    Das in Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 17 GG für jedermann verankerte Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, kann unter Beachtung der allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen auf dem Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19.5.1988 - 1 BvR 644/88 -, Juris = NVwZ 1989, S. 953 m.w.N.).

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Petitionsentscheidung oder wegen nicht ordnungsgemäßer Bescheidung einer Petition ist unzulässig, wenn nicht zuvor der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten erschöpft wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19.5.1988 - 1 BvR 644/88 -, Juris = NVwZ 1989, S. 953).

  • VerfGH Bayern, 02.05.2017 - 64-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen behauptete nicht ordnungsgemäße Verbescheidung einer

    Dem entsprechend gehen sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG vom 19.5.1988 NVwZ 1989, 953; vom 27.9.2011 NVwZ-RR 2012, 1) als auch der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen (Beschluss vom 29.1.2009 - Vf. 61-VI-08 - juris Rn. 7) davon aus, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen die behauptete nicht ordnungsgemäße Verbescheidung einer Petition unzulässig ist, wenn nicht zuvor der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten erschöpft worden ist.
  • BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 1558/11

    Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet Nutzung

    Angesichts des Umstandes, dass gegen die rechtswidrige Behandlung einer Petition der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten beschritten werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 1988 - 1 BvR 644/88 -, juris, m.w.N.), erscheint es aber zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen, dass vor den Verwaltungsgerichten auch die rechtswidrige Ablehnung der Behandlung einer Petition als "öffentliche Petition" gerügt werden kann.
  • VGH Bayern, 30.11.2021 - 5 C 21.1640

    Verwaltungsrechtsweg bei Aufsichtsbeschwerde gegen Einstellungsverfügung der

    Für Klagen, die eine Verletzung des Petitionsrechts aus Art. 17 GG geltend machen, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (BVerfG, B.v.19.5.1988 - 1 BvR 644/88 - NVwZ 1989, 953; B.v. 27.9.2011 - 2 BvR 1558/11 - NVwZ-RR 2012, 1; BVerwG, U.v. 28.11.1975 - VII C 53.73 - NJW 1976, 637/638; BayVerfGH, E.v. 2.5.2017 - 64-VI-15 - BayVBl 2017, 674).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 3 N 210.12
    Dass gegen Entscheidungen über Petitionen ebenso der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist wie für Klagen, mit denen die ordnungsgemäße Bescheidung einer Petition begehrt wird, ist geklärt - 3 - - 4 - und ergibt sich unter anderem aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 1988 (-1 BvR 644/88 -, zit. nach juris).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 75-IV-09
    Wenn sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition wendet, ist der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet (allg. Meinung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 1 BvR 644/88 - zitiert nach Juris; BVerwG, NJW 1991, 936, [937]; H. H. Klein in: Maunz-Dürig, GG, Art. 17 Rn. 128 ff.; SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 61-IV-08).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2020 - VerfGH 150/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Petitionsausschusses des

    Gegen rechtswidrige Behandlungen von Petitionen ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1988 - 1 BvR 644/88, NVwZ 1989, 953 = juris, Rn. 1, vom 27. September 2012 - 2 BvR 1558/11, NVwZ-RR 2012, 1 = juris, Rn. 7, und vom 12. März 2020 - 2 BvR 264/20, juris, Rn. 1).
  • VerfG Brandenburg, 26.03.2009 - VfGBbg 51/08

    Petition; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung

    Denn insofern hätte sie zunächst den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten beschreiten müssen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 1 BvR 644/88 -, NVwZ 1989, 953).
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 69-IV-10
    Gegen den von ihm beanstandeten Umgang des Sächsischen Landtages mit seiner Petition steht dem Beschwerdeführer nach allgemein anerkannter Rechtsansicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen (allg. Meinung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1988, NVwZ 1989, 953; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1990, NJW 1991, 936 [937]; H. H. Klein in: Maunz-Dürig, GG, 50. Lfg.
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 61-IV-08
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2005 - VfGBbg 64/05

    Prozeßkostenhilfe; Verweisung; Rechtswegerschöpfung

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2010 - 93-IV-10
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 06.04.1989 - 2-VII-87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4263
VerfGH Bayern, 06.04.1989 - 2-VII-87 (https://dejure.org/1989,4263)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.1989 - 2-VII-87 (https://dejure.org/1989,4263)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 1989 - 2-VII-87 (https://dejure.org/1989,4263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2939
  • NVwZ 1989, 1154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 6.4.1989 (NJW 1989, 2939) die besondere Schutzwürdigkeit von medizinischen Daten eines Krankenhauspatienten - gerade auch im Verhältnis zu den Interessen privater (Mikrofilm-)Unternehmer - bekräftigt.
  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des

    Ein Eingriff in die Berufsfreiheit konnte sich hieraus nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs somit nur dann ergeben, wenn die Regelung mittelbare Auswirkungen auf die Berufsfreiheit hatte, die nach Inhalt und Zweckrichtung einen hinreichend nahen Bezug zur Berufsausübung aufwiesen (VerfGH vom 6.4.1989 VerfGHE 42, 41/45 f.; vom 13.3.2008 VerfGHE 61, 55/63).

    Dabei steht dem Normgeber ein besonders weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu, wenn eine Rechtsvorschrift - wie hier § 1 Abs. 1 Satz 1 EQV - keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (VerfGHE 42, 41/47).

  • VerfGH Bayern, 16.11.2020 - 90-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung von Vorschriften der Achten Bayerischen

    aa) Es ist in Anbetracht der obigen Ausführungen fernliegend, dass der Normgeber den weiten Gestaltungsspielraum, den er bei der Ausfüllung des Programmsatzes des Art. 153 Satz 1 BV hat (VerfGH vom 6.4.1989 VerfGHE 42, 41/49), durch die angeordneten vorübergehenden Betriebsschließungen verletzt haben könnte.
  • VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10

    Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst

    aa) Unter Beruf ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (VerfGH vom 6.4.1989 = VerfGH 42, 41/46; BVerfG vom 19.7.2000 = BVerfGE 102, 197/212 f.).
  • VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 60-VIII-20

    Unzulässiger Feststellungsantrag im Rahmen eines Verfahrens der

    Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Überprüfung ist aber stets die Rechtsvorschrift, wie sie sich in ihrem objektiven Sinn darstellt, nicht hingegen die Auslegung, die sie beim Vollzug im Einzelfall gefunden hat (vgl. zur Popularklage VerfGH vom 28.4.1976 VerfGHE 29, 44/50); es geht gerade nicht darum, eine angegriffene Rechtsnorm einfachrechtlich verbindlich auszulegen (vgl. VerfGH vom 7.10.1988 VerfGHE 41, 106/111; vom 6.4.1989 VerfGHE 42, 41/48; Wolff, a. a. O., Rn. 28 f.; Müller, a. a. O., Rn. 35).
  • VerfGH Bayern, 19.10.2017 - 17-VII-14

    Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor

    Unter Beruf ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (VerfGH vom 6.4.1989 VerfGHE 42, 41/46; VerfGHE 65, 88/100; BVerfG vom 19.7.2000 BVerfGE 102, 197/212 f.; BVerwG vom 22.6.1994 BVerwGE 96, 136/139 f. m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
    Im Übrigen erstreckt sich der Schutzbereich des Art. 103 BV nicht auf bloße Aussichten, Erwartungen oder Erwerbschancen (vgl. VerfGH 42, 41/47).
  • VerfGH Bayern, 11.11.2015 - 2-VII-15

    Popularklage gegen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns

    c) Aus Art. 166 BV ergeben sich in Bezug auf Berufsausübungsregelungen keine Grundsätze, die über die Gewährleistung in Art. 101 BV hinausreichen (VerfGH vom 6.4.1989 VerfGHE 42, 41/49; vom 13.12.1999 VerfGHE 52, 173/185).
  • VerfGH Bayern, 13.03.2008 - 12-VII-06

    Popularklage gegen Entwicklungssatzung

    Der Schutzbereich des Grundrechts der Handlungsfreiheit, das den beruflichen und wirtschaftlichen Bereich umfasst (vgl. VerfGH vom 12.1.2005 = VerfGH 58, 1/34), kann zwar auch durch Rechtsvorschriften ohne unmittelbar berufsregelnde Zielrichtung wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen berührt sein (vgl. VerfGH vom 6.4.1989 = VerfGH 42, 41/45 f.).
  • VerfGH Bayern, 25.01.1990 - 2-VII-88

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Grundsätzlich können auch Rechtsvorschriften ohne unmittelbar berufsregelnde Zielrichtung wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen den Schutzbereich des Grundrechts der Berufsfreiheit berühren (vgl. VerfGH 42, 41/45 = BayVBl. 1989, 397; BVerfGE 46, 120/145).
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