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   BGH, 15.12.1988 - 1 StR 612/88   

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https://dejure.org/1988,3591
BGH, 15.12.1988 - 1 StR 612/88 (https://dejure.org/1988,3591)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1988 - 1 StR 612/88 (https://dejure.org/1988,3591)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1988 - 1 StR 612/88 (https://dejure.org/1988,3591)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen einer auf einer Störung des sexuellen Trieblebens und Gefühlslebens beruhenden schweren seelischen Abartigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen einer auf einer Störung des sexuellen Trieblebens und Gefühlslebens beruhenden schweren seelischen Abartigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2958
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81

    Erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - 1 StR 612/88
    Dabei spielt auch die zunehmende Häufung der Vorfälle eine Rolle, die als wesentliches Indiz für eine sich progressiv entwickelnde Triebanomalie angesehen wird (vgl. BGH NJW 1982, 2009; Schorsch in: Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung 1986 S. 288 f. und 309 f.; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 20 Rdn. 23; Lange in LK § 21 Rdn. 48; Rudolphi SK § 20 StGB Rdn. 27; Blau JR 1983, 69, 71).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 363/15

    Keine Bindungswirkung bzgl. Feststellungen und Entscheidung des früheren

    b) Aber auch die - vom Landgericht Hannover durch sein Urteil vom 23. April 2012 insoweit bindend festgestellten - besonderen Tatumstände, insbesondere das außergewöhnliche Verhalten des Angeklagten bei der Tatausführung, machten die Prüfung seiner Schuldfähigkeit erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1988 - 1 StR 612/88, NJW 1989, 2958 und 4 StR 535/88, NStZ 1989, 190 mwN; LK/Schöch aaO, Rn. 236 mwN).
  • BGH, 27.03.2001 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort des Angeklagten; Unmittelbar vor dem Urteil verkündeter Beschluß

    Zu Recht weist die Revision darauf hin, daß sich die Strafkammer bei dieser Sachlage hätte gedrängt sehen müssen, ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 7, 8).
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

    Ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Annahme einer Persönlichkeitsentartung kann dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung sein (dazu BGH, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 1 StR 612/88; Blau a.a.O. S. 71; Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer solchen Persönlichkeitsentartung bildet dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung (vgl. BGH NJW 1982, 2009; 1989, 2958 f.; BGH StV 1984, 507; BGH NStZ 1989, 190 f.; BGH bei Holtz MDR 1989, 492; BGH JR 1990, 119; vgl. auch Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48).
  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

    Ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Annahme einer Persönlichkeitsentartung kann dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung sein (dazu BGH, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 1 StR 612/88; Blau a.a.O. S. 71; Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48).
  • BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95

    Ausschluß der Schuldfähigkeit - Sachverständiger - Triebanomalie

    Zur Beurteilung dieser Frage war die Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen geboten (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 7, 8; seelische Abartigkeit 16).
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