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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89   

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BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89 (https://dejure.org/1989,900)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1989 - 1 StR 120/89 (https://dejure.org/1989,900)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1989 - 1 StR 120/89 (https://dejure.org/1989,900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Unterbringung in der Psychiatrie - Psychiatrische Anstalt - Anordnung der Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2959
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89
    Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer Unterbringung ist im übrigen auch zu beachten, daß der Angeklagte nicht schuldunfähig, sondern - wenn auch nur beschränkt - schuldfähig ist, so daß gegen ihn als Mittel der Einwirkung auch die Verhängung von Strafe zur Verfügung steht (vgl. BGH NJW 1976, 1949).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89
    Insgesamt ist der Angeklagte mit seinen bisherigen Taten daher allenfalls in Einzelfällen in den Bereich der mittleren Kriminalität gelangt, die die Unterbringung nach § 63 StGB, zwar rechtfertigen kann, aber auch eine Grenze dafür bildet (BGHSt 27, 246, 248).
  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 121/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des

    Vor diesem Hintergrund ist ihre Wertung, das Selbstbestimmungsrecht des Angeklagten müsse ausnahmsweise vor der Sicherheit der Allgemeinheit zurücktreten, nicht zu beanstanden, zumal der Angeklagte schuldunfähig ist, so dass gegen ihn andere Einwirkungsmöglichkeiten, wie die Verhängung einer Strafe, nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1989 - 1 StR 120/89, juris Rn. 4, NJW 1989, 2959; BTDrucks. 18/7244 S. 19).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Schon im Hinblick auf die von ihrem strafrechtlichen Gehalt her eher geringfügigen Anlaßtaten erscheint dies fraglich, zumal da früheres Aggressionsverhalten der Beschuldigten vor ihrer Aufnahme in die psychiatrische Klinik im Juni 1997 nicht festgestellt ist (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13

    Maßregelvollstreckung: Wahl zwischen der Aussetzung einer Unterbringung in einem

    Für dieses Erfordernis verlangt der Bundesgerichtshof eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" (BGH Beschluss vom 22. Februar 2011, 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271 [272]; Beschluss vom 31. Oktober 1989, 5 StR 496/89, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11; Beschluss vom 21. März 1989, 1 StR 120/89, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8; ebenso Fischer StGB, 61. Aufl., § 63 Rn. 15).

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist eine außerordentlich beschwerende Maßnahme (BGH BGH Urteil vom 11. August 2011, 4 StR 267/11 Rn. 11; Beschluss vom 22. Februar 2011, 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271 [272]; Beschluss vom 26. Juni 2007, 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300 [301]; Beschluss vom 28. Juni 2005, 2 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303 [304]; Beschluss vom 26. April 2001, 4 StR 583/00, StV 2002, 477 [f.]; Beschluss vom 21. März 1989, 1 StR 120/89, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).

  • BGH, 22.07.2010 - 5 StR 256/10

    Nachstellung (Tatfolgen; Feststellungen; sachverständige Beratung); kurze

    Schließlich hat das Landgericht im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Notwendigkeit einer Unterbringung auch nicht beachtet, dass der Angeklagte nicht schuldunfähig, sondern nur eingeschränkt schuldfähig ist, so dass gegen ihn als Mittel der Einwirkung auch die Verhängung von Strafe zur Verfügung steht (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 223/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (mangelhaft begründete

    Deshalb darf diese Maßregel nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades - nicht nur die einfache Möglichkeit - neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, besteht (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8 und 16; BGH NStZ 1995, 228 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 215/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungen der

    Es muss wahrscheinlich sein, dass der Rechtsfrieden durch neue Taten schwer gestört wird (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 11, 15, 19).
  • BGH, 24.11.2004 - 1 StR 493/04

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anwendung nur bei zumindest

    Nur Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen, rechtfertigen eine Unterbringung gemäß § 63 StGB (vgl. BVerfGE 70, 279, 312; BGHSt 27, 246, 248; BGH NJW 1989, 2959; st. Rspr.).
  • BGH, 27.05.1992 - 3 StR 10/92

    Grenze für die Anwendbarkeit der Maßregel der Unterbringung - Gerichtliche

    Entgegen dem Vorbringen der Revision hat das Landgericht nach einer umfassenden Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten die Überzeugung gewonnen, daß der Beschuldigte bei seinen bisherigen Taten die Schwelle zur mittleren Kriminalität, die die Grenze für die Anwendbarkeit der Maßregel der Unterbringung nach § 63 StGB - im Gegensatz zur Sicherungsverwahrung, § 66 StGB - bildet (vgl. BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8), noch nicht überschritten hat, und weiter, daß auch in Zukunft von ihm nur ähnlich gelagerte Taten der festgestellten Art, nämlich im wesentlichen Beförderungserschleichungen und kleinere Betrügereien, zu erwarten sein werden.

    Doch ändert diese Formulierung an der Bewertung als solcher, daß der genannte Bereich hier eben noch nicht erreicht ist, nichts (vgl. auch BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).

  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nur Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen, rechtfertigen eine Unterbringung gemäß § 63 StGB (vgl. BVerfGE 70, 297, 312; BGH, Urteil vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248; BGH, Beschluss vom 21. März 1989, NJW 1989, 2959; st. Rspr.).
  • BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Prognoseentscheidung

    Die Strafkammer geht zwar zunächst zutreffend davon aus, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. u. a. BVerfGE 70, 297, 312; BGHSt 27, 246; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 9, 11, 27; BGH StV 2006, 579; NStZ 1995, 228; NStZ-RR 2006, 203).
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 689/94

    Erheblichkeit der Taten - Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik -

  • BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91

    Zechprellereien keine für Unterbringung erhebliche Taten

  • BGH, 04.08.1998 - 5 StR 223/98

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus - Voraussetzungen für Anordnung und

  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 408/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Strafaussetzung zur

  • BGH, 07.12.1999 - 5 StR 533/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2000 - 1 Ws 975/99

    Gefahrprognose bei Sexualstraftaten

  • BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2000 - 1 Ws 976/99

    Gefahrprognose bei Sexualstraftaten

  • BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Wahrscheinlichkeit weiterer

  • BGH, 15.09.1992 - 1 StR 603/92

    Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus bei Bestehen der

  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 167/97

    Eindeutige Bewertung des Zustandes des Beschuldigten im Rahmen der

  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 702/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Zustand einer

  • BGH, 23.06.1993 - 3 StR 260/93

    Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 07.01.1998 - 2 StR 653/97

    Fehlen der erforderlichen umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des

  • OLG Köln, 29.05.1995 - 16 Wx 44/95

    Anforderungen an die Eigenschaft eines Voreigentümers als Schuldner der von ihm

  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 371/94

    Strafzumessung - Psychiatrische Anstalt - Unterbringungsanordnung

  • BGH, 03.04.1991 - 3 StR 64/91
  • LG Berlin, 02.08.2011 - 534-19/11

    Sicherungsverfahren: Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem

  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97
  • BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anforderungen

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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.06.1989 - 2 ObOWi 167/89   

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https://dejure.org/1989,3430
BayObLG, 21.06.1989 - 2 ObOWi 167/89 (https://dejure.org/1989,3430)
BayObLG, Entscheidung vom 21.06.1989 - 2 ObOWi 167/89 (https://dejure.org/1989,3430)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 2 ObOWi 167/89 (https://dejure.org/1989,3430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz; Fahrverbot; Ausnahme; Bauartbedingter Unterschied; Krankenrettungsfahrzeuge

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2959
  • NZV 1990, 38 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 09.11.2017 - 3 Ss OWi 1556/17

    Absehen von Regelfahrverbot für Krankenkraftwagen

    "Krankenkraftwagen" können aufgrund ihrer über den bloßen Verwendungszweck und ihre Ausrüstung hinausgehende bauartbedingten Abgrenzbarkeit von anderen Fahrzeugen derselben Fahrzeugart oder -klasse als Kraftfahrzeuge "einer bestimmten Art" gemäß § 25 I 1 StVG vom bußgeldrechtlichen Fahrverbot ausgenommen werden (u.a. Anschluss an BayObLG, Beschl. v. 21.06.1989 - 2 Ob OWi 167/89 = ZfS 1989, 359 = NJW 1989, 2959 = DAR 1989, 428 = VRS 77 [1989], 456 = VM 1990, Nr. 14 und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.09.2007 - 2 Ss [OWi] 118/07 = NZV 2008, 104 = DAR 2008, 154 = VRS 113 [2007], 442 = VM 2008, Nr. 23 = OLGSt StVG § 25 Nr. 38).

    substantiiert vorgetragenen Gründe für einen konkret drohenden Existenzverlust im Falle der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zur Abwendung einer unbilligen Härte mit einer nach § 25 I 1 a.E. StVG vorgesehenen Fahrverbotsbeschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten hinreichend Rechnung getragen werden konnte, zumal für die Anerkennung eines derartigen Falles hier ernstlich Anlass bestand (OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06 = VM 2007, Nr. 4 = VRR 2006, 432 und 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07 = NStZ-RR 2008, 119 = VRS 113 [2007], 357 = VRR 2008, 75 [Gieg] = DAR 2008, 33 [Ls]; vgl. ferner schon BayObLG, Beschluss vom 21.06.1989 - 2 Ob OWi 167/89 = ZfS 1989, 359 = NJW 1989, 2959 = DAR 1989, 428 = VRS 77 [1989], 456 = VM 1990, Nr. 14; 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90 = NZV 1991, 161 = MDR 1991, 471 = DAR 1991, 110 = ZfS 1991, 108 = VRS 80 [1991], 369 = VM 1991, Nr. 59 und 26.08.1999 - 1 ObOWi 395/99 = MDR 1999, 1504).

    b) Die Ausnahme für die im Beschlusstenor bezeichneten "Krankenkraftwagen" als Kraftfahrzeuge "einer bestimmten Art" i.S.v. § 25 I 1 a.E. StVG begegnet aufgrund ihrer über den bloßen Verwendungszweck und die Ausrüstung (vgl. neben §§ 52 III 1 Nr. 4, 55 III 1 StVZO und §§ 35 Abs. 5a, 38 StVO zur notwendigen Ausweisung als "Krankenkraftwagen" in den Zulassungsdokumenten auch Art. 41 II BayRDG v. 22.07.2008 [GVBl 2008, 429] in der ab 01.04.2017 gültigen Fassung vom 27.03.2017) hinausgehende, nämlich der auch nach außen hin eindeutig bauartbedingten Abgrenzbarkeit von anderen Fahrzeugen derselben Fahrzeugart oder -klasse keinen Bedenken (BayObLG, Beschluss vom 21.06.1989 - 2 Ob OWi 167/89 = ZfS 1989, 359 = NJW 1989, 2959 = DAR 1989, 428 = VRS 77 [1989], 456 = VM 1990, Nr. 14 ["Krankenrettungskraftfahrzeug"]; OLG Naumburg, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 Ss [B] 149/03 = DAR 2003, 573 = BA 41 [2004], 534 ["Leichenwagen"]; OLG Düsseldorf a.a.O. ["Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr" bzw. "Krankenkraftwagen"]; OLG Hamm, Urt. v. 20.04.2010 - 2 RBs 31/10 [bei juris]; vgl. ferner Burhoff[Hrsg.]/Deutscher a.a.O. Rn. 1446 ff., insbes.

  • OLG Naumburg, 07.05.2003 - 1 Ss (B) 149/03

    Fahrverbot - (Keine) Ausnahme für ein bestimmtes Kfz?

    Vielmehr ist eine weitere Differenzierung nach dem Verwendungszweck möglich, wenn die besondere Ausrüstung des Kraftfahrzeuges einen bestimmten Verwendungszweck bedingt (OLG Brandenburg VRS 96, 233 ff.; BayObLG NJW 1989, 2959; OLG Celle DAR 1996, 64).
  • BayObLG, 31.05.1991 - RReg. 1 St 63/91

    Ausnahmegenehmigung für das Führen von Feuerlöschfahrzeugen

    Dazu gehören auch Feuerlöschfahrzeuge der Klasse 3 (bis7,5 t, § 5 Abs. 1 StVZO ), denn sie unterscheiden sich nicht nur im Verwendungszweck, sondern insbesondere in der von diesem geprägten Bauart und Einrichtung deutlich von anderen Kraftfahrzeugen (vgl. BayObLGSt 1982, 101/102; BayObLG NJW 1989, 2959 ; OLG Karlsruhe VRS 63, 200/201; OLG Hamm VRS 62, 124/125; OLG Saarbrücken VRS 43, 22; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot - Führerscheinentzug 6.Aufl. Rn. 159 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.04.1989 - Ss 98/89 (Z)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8228
OLG Köln, 11.04.1989 - Ss 98/89 (Z) (https://dejure.org/1989,8228)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.1989 - Ss 98/89 (Z) (https://dejure.org/1989,8228)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 1989 - Ss 98/89 (Z) (https://dejure.org/1989,8228)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2959 (Ls.)
  • MDR 1989, 844
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