Weitere Entscheidung unten: KG, 09.09.1988

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.02.1988 - 9 U 84/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4729
OLG Oldenburg, 01.02.1988 - 9 U 84/87 (https://dejure.org/1988,4729)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.02.1988 - 9 U 84/87 (https://dejure.org/1988,4729)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Februar 1988 - 9 U 84/87 (https://dejure.org/1988,4729)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 305
  • NJW-RR 1989, 343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2004 - 4 U 644/03

    Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Die Zulassung aber und selbst die bloße Duldung des öffentlichen Verkehrs auf einem Privatweg verpflichten den Eigentümer grundsätzlich zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (OLG Oldenburg, NJW 1989, 305 [306]; OLG Brandenburg, VersR 1996, 478 [479]).
  • OLG Hamm, 16.05.2013 - 6 U 178/12

    Winter - Glätte - Verkehrssicherungspflichten in der Rechtsprechung des

    Allerdings kann eine tatsächliche Duldung der Nutzung eines Privatgrundstücks durch Unbefugte genügen, um Sicherungspflichten auch auf solche Benutzer eines Grundstücks zu erstrecken, die dieses zwar im Grundsatz unbefugt nutzen, aber geduldet werden (so etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.07.2004, 4 U 466/03-116, zit. nach juris; OLGR Frankfurt 2001, 188; OLGR Brandenburg 1995, 209; OLG Oldenburg, NJW 1989, 305, 306).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2004 - 4 U 466/03

    Übernahme der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Grundstücks durch

    Die Zulassung aber und selbst die bloße Duldung des öffentlichen Verkehrs auf einem Privatweg verpflichten den Eigentümer grundsätzlich zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (OLG Oldenburg, NJW 1989, 305 [306]; OLG Brandenburg, VersR 1996, 478 [479]).
  • LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13

    Die stürzende Mutter

    Auch bei Privatwegen ist nämlich anerkannt, dass den jeweiligen Straßeneigentümer Verkehrssicherungspflichten treffen, wenn der Weg erkennbar von der Öffentlichkeit benutzt wird und dies vom Eigentümer geduldet wird (vgl. Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.07.2004, Az.: 4 U 644/03, Randzeile 24, zitiert nach Juris; OLG Oldenburg, NJW 1989, 305 f; OLG Düsseldorf, VersR 1983, 544).
  • OLG Nürnberg, 11.02.2013 - 4 U 2428/12

    Haftung eines bayrischen Landkreises wegen Verkehrssicherheitspflichtverletzung:

    Die Zulassung oder auch nur die Duldung öffentlichen Verkehrs auf einem privaten Grundstück verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (vgl. OLG Jena, Urt. v. 12.10.2005, MDR 2006, 514; OLG Oldenburg, NJW 1989, S. 305 f.).
  • OLG Brandenburg, 23.01.1996 - 2 U 117/95
    Die Zulassung oder auch nur die Duldung öffentlichen Verkehrs auf einem privaten Grundstück verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (vgl. Senatsurteil vom 11.7.1995, 2 U 53/95; Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl., § 16 Rz. 405; OLG Oldenburg, NJW 1989, S. 305 f. [OLG Oldenburg 01.02.1988 - 9 U 84/87]).
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Rechtsprechung
   KG, 09.09.1988 - 21 U 7270/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4817
KG, 09.09.1988 - 21 U 7270/87 (https://dejure.org/1988,4817)
KG, Entscheidung vom 09.09.1988 - 21 U 7270/87 (https://dejure.org/1988,4817)
KG, Entscheidung vom 09. September 1988 - 21 U 7270/87 (https://dejure.org/1988,4817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweispflicht im Fall des Bereicherungsanspruchs wegen Erfüllung einer Nichtschuld; Provisionsanspruch aus Inkassoauftrag; Anspruch auf Rückabtretung der Forderungen aus einem Vollstreckungstitel

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • brinkmann-dewert.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Haftung gem. § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Reitwegen gem. § 50 LG/NW (RA Dr. Johannes Brinkmann)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 305
  • NJW-RR 1989, 247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Aachen, 22.12.1999 - 101 C 489/99

    Beweislast für einen kostenlosen Eintrag bzw. Grundeintrag in das Bundesdeutsche

    Daher kann der Kläger ab diesem Zeitpunkt nur den gesetzlichen Zinssatz verlangen (vgl. hierzu Kammergericht Berlin NJW 89, Seite 305).
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