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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85, 12.85, 4 C 12.85   

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https://dejure.org/1988,1541
BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85, 12.85, 4 C 12.85 (https://dejure.org/1988,1541)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1988 - 4 C 11.85, 12.85, 4 C 12.85 (https://dejure.org/1988,1541)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - 4 C 11.85, 12.85, 4 C 12.85 (https://dejure.org/1988,1541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungspflichtigkeit von Militärflugplätzen - Nachholen eines bei der Landbeschaffung für militärische Zwecke nicht auf den Flugplatz erstreckten Anhörungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Militärflugplatz - Genehmigungsverfahren - Anhörungsverfahren - Landbeschaffungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Militärflugplatz; Genehmigungsverfahren; Anhörungsverfahren; Landbeschaffungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Militärflugplatz; Genehmigungsverfahren; Anhörungsverfahren; Landbeschaffungsmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 470 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 1122
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85
    Unterbleibt es in gesetzwidriger Weise, so kann dies von den betroffenen Gemeinden im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen die Bezeichnung des Vorhabens nach § 1 Abs. 3 des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Februar 1957 (BGBl. I 134) - LBG - gerügt werden (s. dazu BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124).

    Im übrigen wird die Zulässigkeit des Vorhabens von der Rechtmäßigkeit der Landbeschaffungsmaßnahme nicht beeinflußt (BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 ).

    Gleichwohl läge ein Abwägungsfehler, der zur Aufhebung der angefochtenen Genehmigung führen könnte, nur dann vor, wenn rechtserhebliche Belange der Klägerinnen bei der Entscheidung zu berücksichtigen waren, die rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt worden sind (vgl. BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76] ; 74, 124 ).

    In materieller Hinsicht hat der Senat zu der Rechtsstellung der Gemeinden bei der Anfechtung von raumbedeutsamen Fachplanungen folgende Grundsätze entwickelt: Gemeinden können in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden, wenn das Vorhaben hinreichend bestimmte Planungen nachhaltig stört oder wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht (BVerwG, Urteil vom 11. April 1906 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 ).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85
    Daß er sie nicht zur Kenntnis genommen oder unter Verletzung der Beteiligungsrechte der Klägerinnen in seine Erwägungen nicht miteinbezogen hätte, läßt sich den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht entnehmen (s. dazu BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ; Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 u.a. - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8).

    Daraus ergeben sich bestimmte rechtliche Anforderungen nicht nur an das Ergebnis der Entscheidung, sondern auch an den Vorgang des Abwägens (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwGE 48, 56 ff.; 56, 110 ff.).

    Gleichwohl läge ein Abwägungsfehler, der zur Aufhebung der angefochtenen Genehmigung führen könnte, nur dann vor, wenn rechtserhebliche Belange der Klägerinnen bei der Entscheidung zu berücksichtigen waren, die rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt worden sind (vgl. BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76] ; 74, 124 ).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85
    Darüber hinaus kann die Gemeinde Planungsentscheidungen anfechten, wenn ihre kommunalen Einrichtungen durch sie erheblich beeinträchtigt werden (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1904 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 ).
  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85
    Daß er sie nicht zur Kenntnis genommen oder unter Verletzung der Beteiligungsrechte der Klägerinnen in seine Erwägungen nicht miteinbezogen hätte, läßt sich den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht entnehmen (s. dazu BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ; Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 u.a. - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85
    Es handelt sich dabei um eine Planungsentscheidung in dem Sinne, daß die Genehmigungsbehörde über das Vorhaben nicht anhand eines die rechtlichen Voraussetzungen vollständig regelnden Zulassungstatbestandes, sondern auch aufgrund eines planerischen Gestaltungsfreiraumes zu entscheiden hat (so bereits BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 4 C 82.66 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 2).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85
    Daraus ergeben sich bestimmte rechtliche Anforderungen nicht nur an das Ergebnis der Entscheidung, sondern auch an den Vorgang des Abwägens (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwGE 48, 56 ff.; 56, 110 ff.).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Diese besondere, unabhängige Sachkompetenz verleiht ihrer Stellungnahme einen hohen Stellenwert (vgl. zur Bedeutung einer Stellungnahme der Landesregierung im Rahmen einer Flugplatzgenehmigung nach § 6 LuftVG BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - 4 C 11.85 u.a. - NVwZ 1988, 1122 ).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Diese besondere, unabhängige Sachkompetenz verleiht ihrer Stellungnahme einen hohen Stellenwert (vgl. zur Bedeutung einer Stellungnahme der Landesregierung im Rahmen einer Flugplatzgenehmigung nach § 6 LuftVG BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - 4 C 11.85 u.a. - NVwZ 1988, 1122 ).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des

    Das gilt grundsätzlich auch für Militärflugplätze, die nach § 30 Abs. 1 Satz 2 LuftVG nicht der Planfeststellungspflicht unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 11.85 und 12.85 -, NVwZ 1988, S. 1122 ).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    a) Die Erteilung einer Änderungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG stellt eine planerische Ermessensentscheidung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 96.68 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 3 = DÖV 1971, 490 ; Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 11 u. 12.85 - NVwZ 1988, 1122 ; Urteil vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - BVerwGE 82, 246 ).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Diese besondere, unabhängige Sachkompetenz verleiht ihrer Stellungnahme einen hohen Stellenwert (vgl. zur Bedeutung einer Stellungnahme der Landesregierung im Rahmen einer Flugplatzgenehmigung nach § 6 LuftVG BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - 4 C 11.85 u.a. - NVwZ 1988, 1122 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Diese hat die den Fachbehörden zukommende Sachkompetenz zwar zu berücksichtigen, bleibt aber zur eigenverantwortlichen Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts verpflichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.05.1988 - 4 C 11.85 und 12.85 -, juris Rn. 21; Kämper in: BeckOK VwVfG, 48. Ed. 01.07.2020, § 73 Rn. 17, 23 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 8 A 10910/07

    Klagen gegen Erweiterung des Militärflugplatzes Ramstein auch in der Berufung

    Auch wenn die Anlage und Änderung militärischer Flugplätze gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 LuftVG nicht der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bedarf, unterliegt die - für den Ausbau militärischer Flugplätze regelmäßig erforderliche (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - 4 C 11 und 12.85 -, NVwZ 1988, S. 1122) - Genehmigung der Erweiterung eines militärischen Flugplatzes nach § 6 LuftVG als planerische Entscheidung dem für jede rechtstaatliche Planung geltenden Abwä­gungsgebot (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. März 2004 - 7 B 10162/04.OVG - S. 16 BA).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Da in diesen Fällen eine Planfeststellung nicht folgt, hat die Genehmigung den Charakter einer planerischen Entscheidung und unterliegt dem Erfordernis der Planrechtfertigung sowie dem Gebot der gerechten Abwägung (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

    Die vorliegende Genehmigung stellt sich als planerische Entscheidung dar, weil keine Planfeststellung nach § 8 LuftVG nachfolgt (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

  • VG Trier, 16.01.2003 - 2 L 1630/02
    Ungeachtet der Frage, ob bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung - um einen solchen handelt es sich bei der Erteilung einer Genehmigung im Sinne des § 6 Abs. 1 , Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550) [vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1988 - 4 C 11 und 12/85 -, NVwZ 1988, S. 1122 und vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40/86 -, BVerwGE 81, S. 95 ff. [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 40.86] ] - vor Stellung eines Antrags nach § 80a Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Gericht zunächst gemäß § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 6 VwGO ein behördliches Verfahren gemäß § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO durchgeführt werden muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 26. Februar 1999 - 6 B 10198/99.OVG -, AS 27, S. 328 , vom 18. März 1994 - 8 B 12060/93.OVG -, vom 9. September 1993 - 8 B 11920/93.OVG -, vom 14. Juni 1993 - 8 B 11088/93.OVG -, NJW 1994, S. 1015 = NVwZ 1994, S. 1015 [OVG Rheinland-Pfalz 14.06.1993 - 8 B 11088/93] = AS 24, 134 , vom 29. April 1992 - 12 B 10465/92.OVG - und vom 15. April 1992 - 6 B 10344/92 -, DVBl. 1992, 1296 = AS 24, S. 1 ff.) oder ob ein derartiges Verfahren entbehrlich ist (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO -Kommentar § 80 Rd.-Nrn. 72 ff.m.w.N.) und ob die Voraussetzungen der auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend anwendbaren Bestimmung des § 42 Abs. 2 VwGO schon nicht erfüllt sind kann der Antrag keinen Erfolg haben.

    Diesen Gestaltungsfreiraum hat die Genehmigungsbehörde durch eine Abwägung aller einschlägigen privaten und öffentlichen Belange auszufüllen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 9 B 63/01 -, NVwZ 2002, S. 1235, [BVerwG 20.02.2002 - 9 B 63/01] und Urteil vom 3. Mai 1988 a.a.O).

    Entscheidend ist insoweit aber lediglich, ob rechtserhebliche Belange der Antragsstellerin bei der Abwägung zu berücksichtigen waren und rechtsfehlerhaft nicht oder nur unzureichend berücksichtigt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2023 - 14 S 1705/22

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs wegen Unvereinbarkeit einer

    Dabei ist auch zu sehen, dass in der Verwaltungspraxis bin in die 1980er-Jahre für die Anlegung und die Änderung militärischer Flugplätze keine luftrechtlichen Genehmigungsverfahren durchgeführt wurden, weil die Auffassung vertreten wurde, dass § 6 LuftVG auf militärische Flugplätze nicht anwendbar sei (vgl. Kämper in Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, § 30 Rn. 31 m. w. N.) und erst 1988 das grundsätzliche Genehmigungserfordernis vom Bundesverwaltungsgericht verdeutlicht wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.1988 - 4 C 11.85 u. a. - NVwZ 1988, 1122, juris Rn. 11).
  • VG Neustadt, 12.02.2007 - 3 K 2158/04

    Klagen gegen die Erweiterung des Militärflughafens Ramstein bleiben ohne Erfolg

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88

    Landbeschaffung - Verwaltungsakt - Flughafenerweiterung - Mangelnde Genehmigung -

  • VG Stade, 15.09.2014 - 1 A 2114/12

    Anspruch auf Aufhebung eines luftverkehrsrechtlichen Negativattestes bei einem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1993 - 7 B 11228/93

    Außenstarterlaubnis; Außenlandeerlaubnis; Flugplatzzwang; Ausnahmecharakter der

  • VG Koblenz, 10.08.2009 - 4 K 522/09

    An das Eisenbahnbundesamt gerichteter Gebührenbescheid der Landwirtschaftskammer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93

    Betriebsgenehmigung ; Zivile Mitbenutzung eines Militärflugplatzes;

  • VG Neustadt, 12.02.2007 - 3 K 2274/05

    Klagen gegen die Erweiterung des Militärflughafens Ramstein bleiben ohne Erfolg

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99

    Normenkontrolle gegen Flughafen-Bebauungsplan

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 29/99

    Bebauungsplan, Flughafen, Normenkontrolle

  • VG Neustadt, 12.02.2007 - 3 K 1182/05

    Klagen gegen die Erweiterung des Militärflughafens Ramstein bleiben ohne Erfolg

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 7 B 11715/03

    Militärflugplatz Ramstein darf ausgebaut werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10154/99
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 7 B 10161/04

    Militärflugplatz Ramstein darf ausgebaut werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1574
VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85 (https://dejure.org/1988,1574)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.07.1988 - 11 TG 1736/85 (https://dejure.org/1988,1574)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 11 TG 1736/85 (https://dejure.org/1988,1574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 19 Abs 4 GG, § 123 VwGO, Art 48 NATOTrStatZAbk, Art 53 NATOTrStatZAbk
    Nutzung eines Flughafens durch US-NATO-Streitkräfte; vorläufiger Rechtsschutz

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 470
  • NVwZ 1989, 278 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (32)

  • VGH Bayern, 19.11.1985 - 20 CS 85 A.2304

    Eisenbahnrecht: Anfechtbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen durch eine

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Was den möglichen Anordnungsanspruch der beschwerdeführenden Beigeladenen angeht, ist zunächst zu berücksichtigen, daß sich nach der in der Rechtsprechung vorherrschenden Auffassung Gemeinden zur Begründung eigener Klagen auf Rechte ihrer Bürger nicht berufen können (vgl. Bay.VGH, DVB l. 1979, 673, 678 f. und DÖV 1986, 208; VGH Mannheim, DVB l. 1976, 538 ff. und DVB l. 1977, 345).

    Im übrigen fehlt hier der gesetzliche Anhaltspunkt dafür, daß eine solche Streithilfe zu den gemeindlichen Aufgaben gehört (vgl. Bay. VGH, DÖV 1986, 208).

    Dieses Recht wird z.B. durch eine überörtliche Fachplanung, die das Gemeindegebiet berührt, in der Regel jedoch nur dann beeinträchtigt, wenn bereits eine hinreichend bestimmte Planung vorliegt und nachhaltig gestört wird (BVerwG, a.a.O., sowie Urteil vom 22. Juni 1976 - BVerwG 4 C 40.75 -, Buchholz 442.40, § 6 LuftVG Nr. 11; Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 4 C 82.66 -, Buchholz 442.40, § 6 LuftVG Nr. 2; BVerwG, DVBl. 1984, 88; Bay.VGH, BayVBl. 1981, 401 ff., 407 f.; Bay.VGH, DÖV 1986, 208).

    Etwas anderes könnte möglicherweise dann gelten, wenn und soweit man mit einem Teil der Rechtsprechung aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht ein "Selbstgestaltungsrecht" ableitet bzw. eine solche Ableitung in Erwägung zieht (BVerwG, NJW 1976, 2175 f.; vgl. auch BVerwG, DVBl. 1984, 88; Bay.VGH, BayVBl. 1985, 626/628 und Bay.VGH, DÖV 1986, 208/209).

  • VGH Hessen, 26.01.1984 - 9 TG 198/83
    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in anderem Zusammenhang bereits ausgeführt hat (vgl. Beschluß vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 -, NJW 1984, 2055), werden ausländische Truppenverbände, die sich mit der Einwilligung eines anderen Landes auf dessen Staatsgebiet aufhalten, nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als nationale Organe des Entsendestaates behandelt, wenn sie nicht in die militärische Organisation des Aufnahmestaates integriert oder supranational sind.

    So hat der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 - a.a.O., bereits in anderem Zusammenhang auf die Möglichkeit hingewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland durch Hinweise auf schutzwerte Belange der deutschen Bevölkerung oder durch Verhandlungen mit den US-Truppen versuchen könne, zu erreichen, daß diese die (materiellen) deutsche Bau- und Lärmschutzvorschriften einhalten.

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich im übrigen in rechtlicher Hinsicht erheblich von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Februar 1980 - IX TG 5/79 - a.a.O., vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 - a.a.O., sowie vom 28. August 1985 - 9 TG 2605/84 - (ESVGH 36, 14 - NJW 1986, 677 = NVwZ 1986, 316 ) zugrunde lagen.

    Soweit die Antragstellerin in Ziffer 3 a ihres Antrags hilfsweise die Feststellung begehrt, daß die beabsichtigte Nutzung des Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim in der vorgesehenen Weise nicht erfolgen dürfe, solange die in dem Hauptantrag im einzelnen aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt seien und daß die Antragsgegnerin ferner ein Angebot auf Abschluß einer derartigen Vereinbarung erst bei Vorliegen der unter Ziffer 2 des Antrags genannten Voraussetzungen abgeben oder annehmen dürfe, kann dahinstehen, ob dieser Antrag bereits deswegen unzulässig ist, weil er nicht auf eine Maßnahme vorläufigen Rechtsschutzes gerichtet ist, sondern Feststellungen zum Inhalt hat, die nur Gegenstand eines Hauptsacheverfahrens sein können, wie der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 26. Januar 1984 a.a.O., vgl. dort Seiten 24/25 ) angenommen hat.

  • VGH Hessen, 06.02.1980 - IX TG 5/79
    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in anderem Zusammenhang (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1980 - IX TG 5/79 -, NJW 1980, 2660) bereits ausgeführt hat, haftet Regierungsakten nicht von vornherein die Justizfreiheit an.

    Schließlich ist hier zu berücksichtigen, daß die versuchte Einflußnahme auf die hier in Rede stehenden Absichten der US-Streitkräfte - wenn überhaupt - nur in Form einer Einflußnahme auf das Verhalten deutscher Behörden möglich ist und für die Antragsgegnerin mithin die einzige Möglichkeit darstellt, Rechtsschutz gegen etwaige mit einer solchen Nutzungsänderung verbundenen Rechtsverletzungen in Anspruch zu nehmen  (vgl. insoweit auch Hess.VGH, Beschluß vom 6. Februar 1980 - IX TG 5/79 - a.a.O.).

    Der gleiche Senat hat es in einer früheren Entscheidung (Beschluß vom 6. Februar 1980 - IX TG 5/79 -, a.a.O., nicht für ausgeschlossen gehalten, daß die zuständigen Bundesbehörden im Rahmen von Vereinbarungen, die nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut zu treffen seien, verpflichtet seien könnten, darauf hinzuwirken, daß Rechte Dritter nicht verletzt werden.

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich im übrigen in rechtlicher Hinsicht erheblich von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Februar 1980 - IX TG 5/79 - a.a.O., vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 - a.a.O., sowie vom 28. August 1985 - 9 TG 2605/84 - (ESVGH 36, 14 - NJW 1986, 677 = NVwZ 1986, 316 ) zugrunde lagen.

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Die Planungshoheit einer Gemeinde umfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das ihr als Selbstverwaltungskörperschaft zustehende Recht auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 -).

    Darüber hinaus kann aber auch eine Beeinträchtigung der Planungshoheit vorliegen, wenn durch ein großräumiges Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde gänzlich entzogen werden (BVerfGE 56, 298 ff.; BVerwG, Urteil vom 11. April 1986, a.a.O., Steinberg, DVBl. 1982, 13 ff., 15).

  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Dieses Recht wird z.B. durch eine überörtliche Fachplanung, die das Gemeindegebiet berührt, in der Regel jedoch nur dann beeinträchtigt, wenn bereits eine hinreichend bestimmte Planung vorliegt und nachhaltig gestört wird (BVerwG, a.a.O., sowie Urteil vom 22. Juni 1976 - BVerwG 4 C 40.75 -, Buchholz 442.40, § 6 LuftVG Nr. 11; Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 4 C 82.66 -, Buchholz 442.40, § 6 LuftVG Nr. 2; BVerwG, DVBl. 1984, 88; Bay.VGH, BayVBl. 1981, 401 ff., 407 f.; Bay.VGH, DÖV 1986, 208).

    Etwas anderes könnte möglicherweise dann gelten, wenn und soweit man mit einem Teil der Rechtsprechung aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht ein "Selbstgestaltungsrecht" ableitet bzw. eine solche Ableitung in Erwägung zieht (BVerwG, NJW 1976, 2175 f.; vgl. auch BVerwG, DVBl. 1984, 88; Bay.VGH, BayVBl. 1985, 626/628 und Bay.VGH, DÖV 1986, 208/209).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Insofern hat das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluß zu Recht darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 56, 298 ff. = NJW 1981, 1659 f.) Militärflugplätze nach § 30 LuftVG im Gegensatz zu zivilen Flugplätzen weder einer Planfeststellungspflicht noch einer externen Genehmigungspflicht nach § 6 LuftVG unterliegen.

    Darüber hinaus kann aber auch eine Beeinträchtigung der Planungshoheit vorliegen, wenn durch ein großräumiges Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde gänzlich entzogen werden (BVerfGE 56, 298 ff.; BVerwG, Urteil vom 11. April 1986, a.a.O., Steinberg, DVBl. 1982, 13 ff., 15).

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. dazu BVerfGE 40, 141 ff., 177 f.) obliegt den Organen der Bundesrepublik von Verfassungs wegen die Pflicht zum Schutz deutscher Staatsangehöriger und ihrer Interessen gegenüber fremden Staaten.

    Letzteres kann indes von den oben wiedergegebenen Ausführungen gerade nicht angenommen werden; denn diese Ausführungen konkretisieren und vertiefen nur die vom Bundesverfassungsgericht schon in früheren Entscheidungen zu dieser Problematik dargelegte Rechtsauffassung (vgl. BVerfGE 6, 290 ff.; 40, 141 ff., 147 ff.).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Diese wäre nur dann gegeben, wenn sich der angefochtene Beschluß des Verwaltungsgerichts, sofern er rechtskräftig bzw. unanfechtbar würde, infolge einer gegenüber den Beigeladenen eintretenden Bindungswirkung auf deren materielle Rechtsstellung auswirken und zu einer Beeinträchtigung ihrer eigenen subjektiven Rechte führen würde (vgl. BVerwGE 31, 233; 37, 43; 64, 67; 69, 256 ; BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1987 - BVerwG 4 C 35.85 - sowie Hess. VGH, Beschluß vom 29. April 1987 - 5 TH 338/87 -, DÖV 1988, 90 ).

    Eine ganz allgemeine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets ohne Zusammenhang mit bestimmten gemeindlichen Planungen berechtigt allerdings Gemeinden im Regelfall nicht zu verwaltungsgerichtlichen Klagen (vgl. etwa BVerwGE 69, 256 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1978 - 2 B 154/78

    Einstweilige Anordnung der Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis; Geltendmachung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Es kann vielmehr auch bei "streitigem Rechtsverhältnis", also bei offener Erfolgsaussicht der Klage in der Hauptsache, eine Regelung für die Dauer des Verfahrens ergehen, wenn diese - etwa zur Abwendung wesentlicher Nachteile - geboten erscheint und die Abwägung der Interessen des Antragstellers mit den öffentlichen Interessen hinsichtlich der vorläufigen Regelung die einstweilige Anordnung erlaubt (BVerwG, NJW 1976, 1113 f.; OVG Koblenz, NJW 1978, 2355; Kopp, a.a.O., RdNrn. 6 bis 8 zu § 123).

    Bei Ermessensentscheidungen ist darüber hinaus zu beachten, daß eine die Ausübung des behördlichen Ermessens ganz oder teilweise vorwegnehmende vorläufige Regelung im Wege der einstweiligen Anordnung nur möglich ist, wenn allein eine bestimmte Entscheidung ermessensgerecht sein kann, also eine sogenannte Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. BVerwGE 63, 110; Bay.VGH, BayVBl. 1983, 84; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Auflage, Anm. 14 zu § 123; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Auflage 1985, RdNr. 8 zu § 123; OVG Lüneburg, NJW 1960, 1879; OVG Koblenz, NJW 1978, 2355 f.).

  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Wer in einem stark lärmimmissionsbelasteten Raum ein Wohngrundstück besitzt bzw. sich in der Nähe eines Unternehmens ansiedelt, mit dessen Betrieb erhebliche Lärmimmissionen zwangsläufig verbunden sind, genießt von vornherein gegenüber den von einem solchen Betrieb ausgehenden (üblichen) Lärmimmissionen eine geringere Schutzwürdigkeit als ein Grundstückseigentümer, in dessen näherer Umgebung aufgrund der dort anzutreffenden tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten mit solchen Immissionen nicht zu rechnen ist (vgl. dazu BGHZ 30, 273, 277; BGHZ 59, 378; BGHZ 69, 111 sowie BVerwG NJW 1985, 3034 ff.).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • VGH Bayern, 16.04.1981 - 20 CS 80 D.61

    Luftverkehrsrecht: Flughafen München II Franz-Josef-Strauß, Baustopp

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • VGH Hessen, 29.04.1987 - 5 TH 338/87

    Befugnis eines Beigeladenen zur Rechtsmitteleinlegung

  • VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018

    Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 84.69
  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 9 TG 2605/84
  • BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvR 65/54

    Washingtoner Abkommen

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

  • VGH Bayern, 25.09.1985 - 20 CE 85 A.2045

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis einer Gemeinde im Raumordnungsverfahren;

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

  • BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76

    Ausschluß neuer Anträge - Vergabe von Studienplätzen - Einstweilige Anordnungen

  • BVerwG, 12.11.1982 - 4 C 67.80

    Landbeschaffung - Bezeichnung eines militärischen Vorhabens -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.08.1960 - II A 77/60
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Mit dem Entzug der Einsatzgenehmigung nehmen die US-Streitkräfte eine hoheitliche Maßnahme vor, die kraft Völkergewohnheitsrechts Immunität von der Jurisdiktion der Bundesrepublik Deutschland genießt (vgl. Hessischer VGH 14. Juli 1988 - 11 TG 1736/85 -) .
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 297/02

    Herausgabe einer im unberechtigten Besitz einer NATO-Truppe befindlichen

    Da der Bundesregierung aber bei der Entscheidung, ob und in welcher Weise sie einem Bürger durch außenpolitische Aktivitäten Schutz gewähren will, ein weites Ermessen zusteht, können ihre Handlungen und Unterlassungen nur auf Ermessensfehler hin überprüft werden (BVerfGE 55, 349, 364 f.; VGH Kassel, NJW 1989, 470, 476; VG Wiesbaden, NJW 1986, 680, 681 f.).
  • VGH Bayern, 01.03.2017 - 22 ZB 16.610

    Erfolglose Berufung - Rechtmäßige Inanspruchnahme der Gemeinde als

    Eine Sanierungsanordnung kann jedoch - wie auch andere hoheitliche Maßnahmen - aus völkerrechtlichen Gründen dem Entsendestaat gegenüber nicht ergehen (vgl. BVerfG, B.v. 29.10.1987 - 2 BvR 624/83 u.a. - NJW 1988, 1651/1652 Rn. 83; BVerwG, U.v. 16.12.1988 - 4 C 40/86 -BVerwGE 81, 95/110 Rn. 50; OVG RhPf, U.v. 10.11.1994 - 1 A 11198/93 - NVwZ-RR 1996, 320/321 Rn. 48; HessVGH, B.v. 14.7.1988 - 11 TG 1736/85 - NJW 1989, 470/473).
  • VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13

    Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren

    Die Möglichkeit einstweiliger Feststellung betonend bereits BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 -, juris (Rn. 35); HessVGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1988 - 11 TG 1736/85 -, juris (Rn. 56) mit Nachweisen zur gegenteiligen Auffassung, sowie vom 12. Oktober 1989 - 3 TG 2633/89 -, juris (Ls. 1 und Rn. 14) m.w.N.; vgl. aus der Rechtsprechung des OVG NRW die Beschlüsse vom 11. April 2005 - 13 B 1959/04 -, vom 16. März 2007 - 7 B 134/07 - und vom 16. Juli 2013 - 11 B 639/13 -, jeweils juris; anders hingegen noch Beschluss vom 28. April 1988 - 21 B 1011/88 -, juris (Ls. 1).
  • VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86

    Anspruch auf Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung der Schulen durch

    Gerichtliche Entscheidungen und hoheitliche Maßnahmen, die die Staatenimmunität der Truppen als Organe des Entsendestaates verletzen, sind nichtig und unbeachtlich 4 - 9 TG 198/83 -N3W 1984, S. 2055; VGH Kassel, Beschluss vom 14.3uli 1988 - 11 TG 1736/85 - N3W1.1989, S. 470/473; Lübbe-Wolf, NJW 19S3, S. 2222/2224; Sennekamp, NOW 1983, S. 2731/2732 m.w.N. in Fn. 9; Ronellenfitsch, Verwaltungsarchiv 1987, S. 317/324 f; Wallersheim, DVB1.1989, S. 16/22; Randelzhofer/Hardt, N3W 1989, S. 425/427 ff m.w.N.; Heitmann, NJW 1989, S. 432/434).
  • VG Stuttgart, 21.05.2010 - 2 K 497/10

    Zur Abfallentsorgung der Liegenschaften der US-Streitkräfte

    Unabhängig davon, dass in Art. 11 des Nato-Truppenstatut (NTS) die USA die Pflicht der Truppe und des zivilen Gefolges anerkannt haben, "das Recht des Aufnahmestaates zu achten", ergibt sich daraus nicht die Möglichkeit, dass deutsche Behörden die Möglichkeit hätten, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch einseitige hoheitliche Anordnung zu erzwingen (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 14.07.1988 - 11 TG 1736/85 - NJW 1989, 470, juris).
  • VG Darmstadt, 19.10.1989 - III/V E 1375/88

    Rechtmäßigkeit von Tiefflügen von Stationierungsstreitkräften über ein

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  • VG Ansbach, 20.10.2011 - AN 1 E 11.01582

    Gewährung von Anrechnungsstunden für Fachbetreuung an Gymnasien; Vorwegnahme der

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der begehrten Anrechnungsstunde kann sich demnach nur dann ergeben, wenn sich das Ermessen des zur Entscheidung zuständigen Schulleiters (vgl. Art. 57 BayEUG, § 4 Gymnasialschulordnung - GSO) auf Null reduziert (vgl. BayVGH, B. v. 3.6.2002, 7 CE 02.637, NVwZ-RR 2002, 839 ff.; VGH Kassel, B. v. 14.7.1988, 11 TG 1736/85, NJW 1989, 470 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.1987 - 7 B 241.87   

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https://dejure.org/1987,4993
BVerwG, 21.12.1987 - 7 B 241.87 (https://dejure.org/1987,4993)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1987 - 7 B 241.87 (https://dejure.org/1987,4993)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1987 - 7 B 241.87 (https://dejure.org/1987,4993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf individuelle Eintragung des Familiennamens in das Telefonbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 470
 
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