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   KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88   

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https://dejure.org/1988,4102
KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88 (https://dejure.org/1988,4102)
KG, Entscheidung vom 12.04.1988 - 1 VA 1/88 (https://dejure.org/1988,4102)
KG, Entscheidung vom 12. April 1988 - 1 VA 1/88 (https://dejure.org/1988,4102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag eines Gläubigers auf Einsicht in die Akten des Zwangsvollstreckungsverfahrens seines Schuldners; Rechtliches Interesse des Gläubigers an der Akteneinsicht mit dem Ziel, die Erfolgsaussichten einer späteren möglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 534
  • MDR 1988, 973
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 09.01.1976 - 1 VA 4/75
    Auszug aus KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88
    Die Entscheidung des Vorstandes eines Gerichts nach § 299 Abs. 2 ZPO stellt einen Justizverwaltungsakt im Sinne dieser Vorschrift dar (Senat OLGZ 1976, 158/159).
  • KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87

    Rechtliches Interesse des Gläubigers an Akteneinsicht bei Hoffnung des Gläubigers

    Auszug aus KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88
    Wie der Senat bereits ausgeführt hat (aaO m.w.N.; ferner Beschluß vom 9.2.1988 - 1 VA 5/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen), muß pich das rechtliche Interesse stets unmittelbar aus der Rechtsordnung ergeben; es setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Rache voraus.
  • OLG Hamm, 29.12.1982 - 15 W 372/82

    Kein wirksames Nießbrauchsrecht ohne Nutzungen und Besitz

    Auszug aus KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88
    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht i. S. des § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG von der auf Grund des § 23 EGGVG ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Nds Rpfl 1983, 144 = Rpfleger 1983, 160) ab, wonach für die Erteilung von Abschriften aus einem Vermögensverzeichnis die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts angenommen worden ist.
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der

    Dazu gehören auch rechtlich begründete wirtschaftliche Interessen, sofern - wie gesagt - diese Interessen einen rechtlichen Bezug zum Streitstoff der Akten haben; es muss der Interessenkreis des Antragstellers durch das Verfahren konkret berührt werden (vgl. Senat ZVI 2006, 30, unter Hinweis auf KG NJW 1989, 534; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; vgl darüber hinaus BGH WM 2006, 1435 unter Hinweis auf BGHZ 4, 323; OLG Hamburg ZIP 2002, 266; Brandenburgisches OLG ZIP 2000, 1541; OLG Köln NJW-RR 1998, 407 m. w. N.; vgl. weiter OLG Dresden NZV 2002, 569; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1489; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 299 Rz. 24; Kissel/Mayer, a.a.O., § 12 GVG Rz. 115; Haertlein ZZP 114, 441, 444).
  • OLG Bremen, 05.04.2022 - 1 VA 4/21

    Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über ein

    Es entspricht einheitlicher Rechtsprechung der Obergerichte, dass das Vorliegen eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO zu verneinen ist, wenn ein Gläubiger, der (noch) nicht über einen Vollstreckungstitel verfügt, mit der begehrten Akteneinsicht lediglich das Ziel verfolgt zu klären, ob eine spätere mögliche Zwangsvollstreckung Aussicht auf Erfolg hat (so auch KG Berlin, Beschluss vom 12.04.1988 - 1 VA 1/88, juris Rn. 5, NJW 1988, 534; Beschluss vom 19.03.2008 - 1 VA 12-25/07, juris Rn. 18, NJW 2008, 583; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2005 - 11 VA 5/04, juris Rn. 12, JurBüro 2005, 434; siehe auch BayObLG, Beschluss vom 24.10.2019 - 1 VA 92/19, juris Rn. 47, NZI 2020, 44; OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.1988 - 15 VA 2/88, BeckRS 1988, 1511, NJW 1989, 533).

    Es liegt dagegen nicht bei solchen Personen vor, die sich eines Anspruchs gegen den Schuldner lediglich berühmen, ohne dass sie bereits über einen Titel als Voraussetzung für die Einleitung einer solchen Zwangsvollstreckung verfügten (so auch KG Berlin, Beschluss vom 12.04.1988 - 1 VA 1/88, juris Rn. 5, NJW 1988, 534).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 VA 2/04

    Verfahrensrecht: Anfechtbarkeit eines Justizverwaltungsakts; Akteneinsichtsrecht

    Dazu gehören auch rechtlich begründete wirtschaftliche Interessen, sofern diese Interessen einen rechtlichen Bezug zum Streitstoff der Akten haben; es muss der Interessenkreis des Antragstellers durch das Verfahren konkret berührt werden (vgl. KG NJW 1989, 534; 1988, 1738; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Zöller/Greger, a.a.O., § 299 Rz. 6a).
  • KG, 12.04.2016 - 1 VA 14/15

    Akteneinsicht in Verbraucherinsolvenzverfahrensakten: Antrag des Gläubigers nicht

    Es muss der Interessenkreis des jeweiligen Antragstellers durch das Verfahren konkret berührt werden, und zwar durch das Verfahren selbst oder wenigstens durch den diesem zugrunde liegenden Sachverhalt (Senat, Beschluss vom 12. April 1988 - 1 VA 1/88 - NJW 1989, 534).
  • OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02

    Begriff des rechtlichen Interesses im Zusammenhang mit der Ablehnung von

    Darunter ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (BGHZ 4, 323/325; OLG Hamm NJW 89, 533; KG NJW 89, 534).
  • OLG Brandenburg, 18.05.1998 - 2 VA 4/97

    Akteneinsicht aufgrund rechtlichem Interesse; Beginn der Verfahrensbeteiligung

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  • KG, 10.06.2003 - 1 W 55/03

    Gerichtskosten: Festsetzung gegen den Zweitschuldner nach Mitteilung eines

    Die Klägerin als über einen Vollstreckungstitel gegen die Schuldnerin verfügende Drittgläubigerin kann im übrigen Akteneinsicht in die Zwangsvollstreckungsakte, in der diese die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, gemäß § 299 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung nehmen (vgl. Senat NJW 1989, 534; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 900 Rdn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89

    Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht eines verfahrensunbeteiligten

    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (NJW 1989, 534 [KG Berlin 12.04.1988 - 1 VA 1/88]) hat der Direktor des angerufenen Amtsgerichts diesen Antrag abgelehnt, da ein rechtliches Interesse an der Gewährung von Akteneinsicht nicht vorliege.
  • OLG Brandenburg, 10.08.1998 - 2 VA 11/97

    Akteneinsichtsrecht eines Dritten im Gesamtvollstreckungsverfahren

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