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   OLG Köln, 06.06.1988 - 6 W 49/88   

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OLG Köln, 06.06.1988 - 6 W 49/88 (https://dejure.org/1988,3088)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.06.1988 - 6 W 49/88 (https://dejure.org/1988,3088)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Juni 1988 - 6 W 49/88 (https://dejure.org/1988,3088)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 594
  • afp 1988, 405
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    bb) Das Berufungsgericht hat sich indessen nicht damit auseinandergesetzt, daß im Schrifttum und in der Rechtsprechung der Instanzgerichte - zum Teil unter Berufung auf eigene Sachkunde, zum Teil nach Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe - ausgeführt wird, durch den Sendebericht werde nur die Herstellung der Verbindung zwischen dem Sende- und dem Empfangsgerät angezeigt, für die geglückte Übermittlung der Daten und das Ausbleiben von Störungen besitze das Sendeprotokoll hingegen keinerlei Aussagewert (so z.B. OLG München NJW 1993, 2447 [OLG München 16.12.1992 - 7 U 5553/92] m. Anm. Jaeger CR 1994, 155; KG KG-Report Berlin 1994, 155 = NJW 1994, 3172; OLG Köln NJW 1989, 594 [OLG Köln 06.06.1988 - 6 W 49/88] und jur-pc 1992, 1450; LAG Hamm NZA 1994, 335 [LAG Hamm 13.01.1993 - 14 Sa 1486/92]; Palandt/Heinrichs, BGB, 53. Aufl. , § 130 Rdnr. 21; Ebnet aaO. 2991); denn die Datenübertragung könne an Defekten am Empfangsgerät, z.B. einem Papierstau, oder an Leitungsstörungen oder -verzerrungen, die zum Abbruch der Verbindung führten, gescheitert sein, ohne daß die Unterbrechung und mißglückte Datenübermittlung im Sendebericht ausgewiesen werde.
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Nachdem mehrere Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten hatten, daß die Möglichkeit einer technischen Störung bei der Benutzung eines Telefaxgerätes von einem Anwalt stets beachtet werden müsse und er für diesen Fall entsprechend Vorsorge zu treffen habe (vgl Oberlandesgericht (OLG) Köln NJW 1989, 594; Oberlandesgericht (OLG) München NJW 1991, 303; Oberlandesgericht (OLG) Bamberg Urteil vom 8. November 1990 - 1 U 17/90 - ebenso LG Kassel Urteil vom 11. April 1991 - 2 S 106/91 - DAR 1991, 311 = ZfSch 1991, 344), hat der BGH dieser Auffassung für Störungen eines bei Gericht aufgestellten Empfangsgerätes eine Absage erteilt (NJW 1992, 244 f; ebenso bereits BFH vom 6. Februar 1991 - V B 44/89 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 23.10.1995 - II ZB 6/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten bei Erteilung von

    Selbst das Vorliegen eines "OK"-Vermerks im Sendebericht gibt dem Absender keine Gewißheit für den Zugang der Sendung, da dieser nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht den (ordnungsgemäßen) Ausdruck beim Empfänger belegt (OLG Köln, NJW 1989, 594, 595 [OLG Köln 06.06.1988 - 6 W 49/88]; KG, CR 1995, 27; Ebnet, NJW 1992, 2985, 2991 [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91]; Fritzsche, JZ 1995, 630 [BGH 07.12.1994 - VIII ZR 153/93]; zu den beweisrechtlichen Konsequenzen dieses Umstands BGH, Urt. v. 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, 667).
  • OLG München, 07.06.1990 - 12 UF 805/90

    Telefax-Defekt bei Gericht und Fristversäumung

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  • OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04

    Nachweis fristgerechter Übermittlung von Rechtmittelschriften per Telefax

    Soweit der Sendebericht vom 23. Dezember 2003 die Telefaxnummer des Amtsgerichts Nauen (+49 3321 455347), die Anzahl der Seiten (1) und den Vermerk "Ergebnis ok" ausweist, wird hierdurch nur die Herstellung der Verbindung zwischen dem Sende- und dem Empfangsgerät, nicht jedoch auch eine gelungene Übermittlung der Daten und das Ausbleiben von Störungen nachgewiesen (vgl. OLG München NJW 1993, 2447; Kammergericht NJW 1994, 3172; OLG Köln NJW 1989, 594; OLG Düsseldorf JMBl NW 1995, 152 f).
  • OLG Hamm, 14.09.2006 - 4 Ss OWi 583/06

    Schwarzarbeitsgesetz, selbständiges Betreiben eines Handwerks als stehendes

    So ist es möglich, dass durch Erschütterungen die Leitungsverbindungen für die Telefax-Datenübermittlung unterbrochen werden und dadurch keine oder eine unvollständige Übermittlung stattfindet, obwohl das Sendeprotokoll eine ordnungsgemäße Übermittlung aufweist (OLG Dresden, NJW 94, 1485, 1486; OLG Köln, NJW 89, 594, 595).
  • LAG Berlin, 18.08.1994 - 4 Sa 30/94

    Kündigung: Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Abfindungsanspruch

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem, der der Entscheidung des OLG Köln - NJW 89, 594 - zugrundelag.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1993 - A 16 S 2083/93

    Rechtsmitteleinlegung: Fristversäumnis aufgrund eines Fehlers im Telefaxgerät des

    Die bloße Möglichkeit, daß das Empfangsgerät unerkannt defekt sein könnte, braucht einen Rechtsmittelführer nicht zu veranlassen, andere Formen der Übermittlung zu wählen oder sich durch telefonische Nachfrage des Eingangs im Gericht zu versichern (so aber BGH, NJW 1989, 594/595), wenn er die Rechtsmittelfrist bis zum Schluß ausnützt (vgl. zu diesem Recht, das besonders für verfassungsrechtlich ohnehin problematische verkürzte Fristen wie die des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG gilt, BVerfGE 69, 381/386).
  • OLG Nürnberg, 07.05.1992 - 12 U 3817/91

    Darlegungspflicht beim Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Soll ein Rechtsmittel- oder ein Rechtsmittelbegründungsschriftsatz per Telefax übermittelt werden, so erfordert eine wirksame Endkontrolle fristwahrender Maßnahmen, daß die jeweilige Frist erst gelöscht wird, wenn ein von dem Telefaxgerät des Absenders ausgedruckter Einzelnachweis vorliegt, der die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (BGH NJW 1990, 187 im Anschluß an BGH NJW 1989, 589; BGH VersR 1988, 942; vgl. auch OLG Köln NJW 1989, 594).
  • OLG Bamberg, 08.11.1990 - 1 U 17/90

    Gesteigerte Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten bei fristwahrenden

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  • KG, 05.03.1993 - 3 UF 7296/92

    Wahrung der Berufungsfrist durch Eingang der Berufungsschrift per Fax gegen ein

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.1995 - A 4 S 383/94

    Wiedereinsetzung

  • OLG Köln, 12.07.1991 - 6 U 44/91

    Unterlassungserklärung per Telefax

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