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   BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88   

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BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88 (https://dejure.org/1988,646)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1988 - 4 B 153.88 (https://dejure.org/1988,646)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1988 - 4 B 153.88 (https://dejure.org/1988,646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Versagung - Verletzung der Ladungsfrist - Rüge - Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den Anspruch auf rechtliches Gehör; "Landwirtschaft" i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 601
  • NVwZ 1989, 352 (Ls.)
  • DVBl 1989, 63
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Das Recht auf rechtliches Gehör wird nicht "versagt", wenn der Betroffene oder sein Vertreter es unterläßt, von den ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, Gebrauch zu machen (wie BVerwGE 19, 231, 237 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63] = RzW 1965, 239 L).

    Das Fehlen eines die Rüge betreffenden Vermerks in der Verhandlungsniederschrift mag dann unschädlich sein, wenn nachweisbar eine Rüge erhoben worden ist (BVerwG, Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 -, BVerwGE 19, 231 ).

    Der Kläger hat daher sein Rügerecht gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO verloren (vgl. BVerwGE 19, 231 ff.).

    Nur dann, wenn ihnen oder ihren Prozeßbevollmächtigten dies nicht möglich ist, kann der Verfahrensverstoß zugleich zu einer Versagung rechtlichen Gehörs führen (BVerwGE 19, 231 ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 30; BFH, Urteil vom 5. Oktober 1967 - V B 29.67 -, NJW 1968, 1111 ).

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Ferner kann für, die Ernsthaftigkeit der landwirtschaftlichen Betriebsführung von Bedeutung sein, daß im konkreten Fall allein die landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht, nicht aber der Wunsch, im Außenbereich zu wohnen (BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 234 = BRS Nr. 46, Nr. 75).
  • BFH, 05.10.1967 - V B 29/67

    Verhandlungsführung - Überflüssiges Vorbringen - Rechtliches Gehör - Revision

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Nur dann, wenn ihnen oder ihren Prozeßbevollmächtigten dies nicht möglich ist, kann der Verfahrensverstoß zugleich zu einer Versagung rechtlichen Gehörs führen (BVerwGE 19, 231 ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 30; BFH, Urteil vom 5. Oktober 1967 - V B 29.67 -, NJW 1968, 1111 ).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Nur dann, wenn ihnen oder ihren Prozeßbevollmächtigten dies nicht möglich ist, kann der Verfahrensverstoß zugleich zu einer Versagung rechtlichen Gehörs führen (BVerwGE 19, 231 ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 30; BFH, Urteil vom 5. Oktober 1967 - V B 29.67 -, NJW 1968, 1111 ).
  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 1.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Ladungsfrist - Abkürzung - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Zwar kann eine von § 102 Abs. 1 VwGO nicht gedeckte Verkürzung der Ladungsfrist unter besonderen Umständen zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen und sich dann als ein die Revision rechtfertigender Verfahrensfehler darstellen (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 1.83 - NJW 1985, 340 = Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt nur vor, wenn die Landwirtschaft nachhaltig, das heißt auf eine dem Wesen der Landwirtschaft entsprechende lange Dauer, betrieben wird (BVerwGE 41, 138).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 71.77

    Mündliche Verhandlung - Öffentlichkeit der Verhandlung - Revision

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    § 295 Abs. 1 ZPO läßt die Heilung von Verfahrensmängeln nicht nur im Falle eines ausdrücklichen Verzichts, sondern auch im Falle des Unterbleibens einer Rüge seitens der betroffenen Partei zu (BVerwG, Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG 8 C 391.59 -, NJW 1961, 379 ; Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 71.77 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 1).
  • BVerwG, 20.01.1981 - 4 B 167.80

    "Nachhaltigkeit" als Voraussetzungen für die Privilegierung eines

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
    Gerade Nebenerwerbsstellen setzen begrifflich voraus, daß sie dem Inhaber einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung seiner Existenz bieten und ihm entsprechende zusätzliche Einnahmen (oder Ersparnisse) vermitteln (BVerwG, Beschluß vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 175).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Das Recht auf rechtliches Gehör wird nicht versagt, wenn der Betroffene oder sein Vertreter es unterläßt, von den ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, Gebrauch zu machen (Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8; Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Sie haben damit ihr Rügerecht nach § 173 VwGO i.V.m. § 295 ZPO verloren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 und vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 97 Rn. 5).

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn der Betroffene oder sein Vertreter von den ihm in der mündlichen Verhandlung zur Verfügung stehenden verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, keinen Gebrauch macht (vgl. BVerwGE 19, 231 ; Beschlüsse vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - NJW 1980, 1972 und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - NJW 1989, 601; Kopp, a.a.O., § 138 Rn. 19).

  • OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16

    Bauvertrag; einstweilige Verfügung; Vormerkung; Bauhandwerker-Sicherungshypothek;

    Ihre rügelose Einlassung führte dementsprechend gem. § 295 I ZPO jedenfalls zur Heilung eines insofern möglicherweise gegebenen Verfahrensfehlers, denn auf die Einhaltung der Ladungsfrist kann die Partei verzichten, so dass § 295 II ZPO nicht eingreift (BVerwG, NJW 1989, 601; Huber in Musielak/Voit, a.a.O., § 295 Rn. 4).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist nämlich die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 m.weit.Nachw.; BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1976 - BVerwg VIII C 54.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 113 S. 75 und vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 17.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 175 S. 63 ; Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG II CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96 S. 41 , vom 4. Juni 1984 - BVerwG 9 B 905.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 150 S. 45 und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 3 m.weit.Nachw.).

    Auch ein solcher Verfahrensfehler führt nur dann zu einer Versagung rechtlichen Gehörs, wenn es der betroffenen Partei oder ihrem Prozeßbevollmächtigten nicht möglich ist, sich mit den Mitteln des Prozeßrechts rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Beschluß vom 31. August 1988, a.a.O. S. 6 m.weit.Nachw.).

  • BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 8/14 R

    Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - Beitragszuschuss -

    Eine Versagung rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, weil die Klägerin nicht von den ihr im Verfahrensrecht eröffneten Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr BSG Beschluss vom 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B - Juris RdNr 7; BVerwG Beschluss vom 31.8.1988 - 4 B 153/88 - Juris RdNr 10, jeweils mwN) .
  • BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 6/14 R

    Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - kein Zuschuss des

    Eine Versagung rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, weil der Kläger nicht von den ihm im Verfahrensrecht eröffneten Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr BSG Beschluss vom 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B - Juris RdNr 7; BVerwG Beschluss vom 31.8.1988 - 4 B 153/88 - Juris RdNr 10, mwN) .
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22

    Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks;

    Zudem kann mit Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einer Versagung des rechtlichen Gehörs nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozessvertreter es unterlassen haben, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 31.08.1988 - 4 B 153.88 - NJW 1989, 601; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.08.2018 - A 12 S 1364/18 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

    Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1990 - BVerwG 2 B 37.90 - und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - NJW 1989, 601).
  • BVerwG, 21.01.1997 - 8 B 2.97

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist für den Termin zur mündlichen Verhandlung -

    Auch ein solcher Verfahrensverstoß rechtfertigt nur dann die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs, wenn es der betroffenen Partei oder ihrem Prozeßbevollmächtigten nicht möglich war, sich mit den Mitteln des Prozeßrechts rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 3 m.w.N.; Urteil vom 3. Juli 1992, a.a.O. S. 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92

    Überprüfung einer Stellplatzbeschränkungssatzung - Sachverhaltsaufklärung durch

    Eine Verletzung von Art. 103 GG ist aber zu verneinen, da die Beklagte es versäumt hat, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht eine Vertagung zu beantragen und damit nicht alles unternommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. u.a. BVerfGE 5, 9; BVerwG, Urt. vom 15.12.1976 -- 8 C 54.76 --, Buchholz 448.0 § 12 Nr. 113; Beschlüsse vom 3.12.1979 -- 2 B 16.78 --, NJW 1980, 1972; vom 31.8.1988 -- 4 B 153.88 --, NJW 1989, 601; vom 25.4.1990 -- 2 B 37.90 --).
  • BVerwG, 19.08.1992 - 8 B 88.92

    Ablehnung einer Terminverlegung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 114.90

    Bindung bei Aufhebung und Zurückverweisung

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 115/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - unterbliebene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen

  • BVerwG, 30.06.2014 - 9 B 13.14

    Erforderlichkeit der Erstattung von Kosten zwischen der Gemeinde und einem

  • BSG, 07.11.2018 - B 4 AS 379/17 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 307.99

    Umfang der Rügepflicht einer Verletzung rechtlichen Gehörs - Hinreichende

  • BVerwG, 17.02.2010 - 1 B 2.10

    Revision aufgrund der Frage nach den negativen Einflüssen von Fehlzeiten für die

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Unzumutbare Härte - Militärische Verwendung des

  • VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen der Vertagung einer

  • BVerwG, 04.12.1996 - 8 B 145.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Anspruch auf

  • BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 174/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B

    Verlust des Rügerechts bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 28.04.1997 - 1 B 79.97

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine auf mehrere, jeweils selbstständig

  • BVerwG, 06.02.1997 - 8 B 15.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verfahrensfehlers -

  • OVG Sachsen, 19.08.2020 - 2 A 900/17

    Terminverlegung; Terminkollision; Verhinderung Prozessbevollmächtigter; Vorrang

  • BVerwG, 18.10.2000 - 6 B 44.00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Erstreckung der Besonderheiten des

  • BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 28.03.1991 - 2 B 37.91

    Zulassung der Revision wegen Zweifeln über die Auslegung einer Vorschrift -

  • BVerwG, 30.06.2021 - 1 B 33.21
  • BSG, 22.03.2011 - B 14 AS 177/10 B
  • VK Düsseldorf, 12.04.2001 - VK-7/01

    Vergabe eines Sukzessivlieferungsvertrages zur Lieferung von

  • BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91

    Abgrenzung der gerichtlichen Prüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht über

  • BVerwG, 04.01.1991 - 9 B 134.90

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vernehmung eines in Holland

  • BVerwG, 07.02.1990 - 1 B 129.89

    Zeitpunkt für die Beurteilung der angefochten Verfügung - Versagung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1996 - 15 A 2986/96

    Grundsatz der Gewährung des rechtlichen Gehörs

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1279
BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85 (https://dejure.org/1988,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1988 - 5 C 65.85 (https://dejure.org/1988,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1988 - 5 C 65.85 (https://dejure.org/1988,1279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfeträger - Schwerbehinderte - Pflegegeld - Versorgungsamt - Ausweiseintragung - Mindestalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 54
  • NJW 1989, 601
  • NVwZ 1989, 374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 11.81

    Rundfunkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte - Bindung an Feststellung des

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Daher könne auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (siehe BVerwGE 66, 315) eine Bindungswirkung allenfalls hinsichtlich der allgemeinen Pflegebedürftigkeit angenommen werden.

    Auf diesen Aspekt haben der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 1982 (BVerwGE 66, 315 ) und auch der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 15. Juli 1985 - BVerwG 5 B 85.85 - maßgeblich abgestellt.

  • BVerwG, 22.08.1974 - V C 52.73

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld wegen der Notwendigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die Pflegebedürftigkeit und die Hilfebedürftigkeit im Sinne dieser Vorschrift nicht ausschließlich nach medizinischen Kriterien zu beurteilen sind, über die ärztliche Begutachtung hinaus kommen u.a. Feststellungen des Trägers der Sozialhilfe durch seinen fürsorgerischen Dienst an Ort und Stelle in Betracht; neben der medizinischen Beurteilung des Gesundheitszustandes erscheinen Feststellungen (durch Vernehmung von Zeugen) dazu, wie der Hilfesuchende tatsächlich mit den den Alltag bestimmenden Verrichtungen fertig wird, nicht minder bedeutsam (Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - und Urteil vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ).
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 10.69

    Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Bedenken gegen die Annahme einer solchen Feststellungswirkung bestünden dann, wenn sie aus rechtsstaatlichen Gründen ein formelles Gesetz voraussetzte (vgl. z.B. § 15 Abs. 5 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge in der Fassung vom 23. Oktober 1961 und dazu die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1969 <BVerwGE 34, 90> und vom 25. Juni 1970 <BVerwGE 35, 316>) und wenn ein solches Gesetz nicht schon darin erblickt werden könnte, daß dem Behinderten aufgrund einer unanfechtbar gewordenen Feststellung nach dem § 3 Abs. 4 SchwbG F. 1979 ein Ausweis ausgestellt wird, der nach dem § 3 Abs. 5 SchwbG F. 1979 dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen dient.
  • BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 10/84

    Hilflosigkeit iS des Steuerrechts - Familienselbsthilfe

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    So erklärt sich, daß das Bundessozialgericht in Übereinstimmung mit der in der Bundestags-Drucksache 7/4960, S. 6, gegebenen Begründung stets ausführt, die Versorgungsbehörden seien zuständig, über die gesundheitlichen Voraussetzungen des Vergünstigungsmerkmals "H" zu entscheiden (Urteile vom 6. November 1985 <BSGE 59, 103 = SozR 3875 § 3 SchwbGAwV Nr. 2> und vom 7. Mai 1986 ).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76

    Rechtsanspruch auf Pflege für erwerbsunfähige Hirnverletzte

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Die Ausführungen des Bundessozialgerichts insbesondere im Urteil vom 6. November 1985 (a.a.O.; siehe ferner die Urteile vom 20. Januar 1977 <BSGE 43, 107 = SozR 2200 § 558 RVO Nr. 2> und vom 7. Mai 1986 ) dahin:.
  • BVerwG, 16.10.1969 - I C 20.66
    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Bedenken gegen die Annahme einer solchen Feststellungswirkung bestünden dann, wenn sie aus rechtsstaatlichen Gründen ein formelles Gesetz voraussetzte (vgl. z.B. § 15 Abs. 5 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge in der Fassung vom 23. Oktober 1961 und dazu die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1969 <BVerwGE 34, 90> und vom 25. Juni 1970 <BVerwGE 35, 316>) und wenn ein solches Gesetz nicht schon darin erblickt werden könnte, daß dem Behinderten aufgrund einer unanfechtbar gewordenen Feststellung nach dem § 3 Abs. 4 SchwbG F. 1979 ein Ausweis ausgestellt wird, der nach dem § 3 Abs. 5 SchwbG F. 1979 dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen dient.
  • BVerwG, 15.07.1986 - 5 B 85.85

    Bindungswirkung eines Schwerbehindertenausweises - Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Auf diesen Aspekt haben der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 1982 (BVerwGE 66, 315 ) und auch der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 15. Juli 1985 - BVerwG 5 B 85.85 - maßgeblich abgestellt.
  • BVerwG, 11.04.1983 - 5 C 60.82

    Pauschaliertes Pflegegeld - Rentengleiche wirtschaftliche Dauerleistung -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die Pflegebedürftigkeit und die Hilfebedürftigkeit im Sinne dieser Vorschrift nicht ausschließlich nach medizinischen Kriterien zu beurteilen sind, über die ärztliche Begutachtung hinaus kommen u.a. Feststellungen des Trägers der Sozialhilfe durch seinen fürsorgerischen Dienst an Ort und Stelle in Betracht; neben der medizinischen Beurteilung des Gesundheitszustandes erscheinen Feststellungen (durch Vernehmung von Zeugen) dazu, wie der Hilfesuchende tatsächlich mit den den Alltag bestimmenden Verrichtungen fertig wird, nicht minder bedeutsam (Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - und Urteil vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 48.88

    Die Statusentscheidungen der Versorgungsämter nach § 3 Abs. 1 und 4 SchwbG 1979

    Eine solche Bindungswirkung setzt zunächst voraus, daß der Gegenstand der genannten Entscheidungen der Versorgungsämter tatbestandlich mit dem für die Pflegegeldgewährung erforderlichen Merkmal "Blindheit" übereinstimmt (BVerwGE 80, 54 mit weiteren Nachweisen); sie bedarf ferner im Interesse der Rechtsklarheit zwischen den beteiligten Behörden einer eindeutigen gesetzlichen Regelung.

    Der erkennende Senat, der diese Frage in seinem Urteil vom 17. August 1988 (BVerwGE 80, 54 ) offenlassen konnte, schließt sich nunmehr dieser einhelligen Auffassung der damit befaßten obersten Bundesgerichte an.

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Denn nach § 15 SGB XI ist für die Annahme von Pflegebedürftigkeit iS der Pflegeversicherung ein spezielles Maß an Hilflosigkeit erforderlich; erst recht fordert § 15 Abs. 1 Nr. 3 iVm Abs. 3 Nr. 3 SGB XI für die Zuordnung zur Pflegestufe III ein gesteigertes Maß der Hilflosigkeit, das anhand der aufgezeigten eigenständigen Kriterien zu ermitteln ist (so auch für die Hilflosigkeit iS des § 69 Abs. 3 BSHG: BVerwGE 80, 54, 60).
  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94

    Schwerpflegebedürftigkeit bei Kleinkindern

    Auf diesen Maßstab wollte der Gesetzgeber, wie die Begründung zum Entwurf des 3. BSHG-ÄndG deutlich macht (BT-Drucks 7/308, S 16), offensichtlich auch bei denjenigen Kindern abstellen, die das erste Lebensjahr vollendet haben, obwohl sie nach dem Gesetzeswortlaut den für alle Pflegebedürftigen maßgebenden Voraussetzungen unterworfen werden (so auch: BVerwGE 80, 54, 61).

    Dies schließt es aus, Pflegebedürftigkeit iS von § 69 Abs. 3 BSHG bei Kindern allein deshalb abzulehnen, weil die Hilfebedürftigkeit ohne Rücksicht auf das Bestehen von Krankheit oder Behinderung schon durch den Entwicklungsstand des Kindes begründet ist (BVerwGE 80, 54, 61).

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 14/89

    Anfechtung einer rechtswidrige Begünstigung, die befristet ist

    In der Rechtsprechung war allerdings anerkannt, daß diese Definition so zu verstehen ist, daß nur hilflos ist, wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf, wie dies in § 35 Bundesversorgungsgesetz ( BVG ) seit dem 1. Neuordnungsgesetz vom 27. Juni 1960 (BGBl I S. 453) - 1. NOG - formuliert ist (vgl. BSGE 59, 103, 104 = SozR 3875 § 3 Nr. 2; vgl. auch BSGE 43, 107, 108 = SozR 2200 § 558 Nr. 2; abweichend für die Definitionen in den §§ 68, 69 Bundessozialhilfegesetz - BSHG - BVerwGE 80, 54, 59 ff..) und wie dies auch in die Lohnsteuerrichtlinien übernommen worden ist (vgl. Nr. 70 Abs. 3 LStR 1981, BStBl I 132, LStR 1984 in BStBl I unter Nr. 2/83).

    Diese Überlegung wird bestätigt durch die vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommene Differenzierung zwischen der Hilfe zur Pflege nach § 68 Abs. 1 BSHG - wenn eine Person infolge von Krankheit oder Behinderung nicht ohne Wartung und Pflege bleiben kann - und der Zahlung von Pflegegeld nach § 69 BSHG - mit den qualifizierten Anforderungen an die Hilflosigkeit - (BVerwGE 80, 54 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 6 S 316/90

    Bindungswirkung von Feststellung "blind" in Schwerbehindertenausweis

    Dieses "Entscheidungsmonopol" der Versorgungsbehörde hat zur Folge, daß deren auf § 4 Abs. 1 SchwbG beruhende Statusentscheidungen für die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden verbindlich sind (BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, BVerwGE 66, 315, 318 m.w.N., und Urteil vom 11.7.1985, DVBl. 1985, 1317; Urteil des Senats vom 5.7.1989 -- 6 S 1739/87 --; OVG Hamburg, Urteil vom 28.2.1986, FEVS 38, 377; offengelassen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.8.1988, BVerwGE 80, 54 ff.).

    Entgegen der Ansicht des Beklagten fehlt es auch nicht an der Vergleichbarkeit der "Tatbestände nach ihren Merkmalen" (vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 17.8.1988, BVerwGE 80, 54, 57/58).

    Verschiedenheit des Wortlauts der Vorschriften gibt Anhaltspunkte dafür, daß es auch materiell um Verschiedenes geht (BVerwG, Urteil vom 17.8.1988, a.a.O., S. 58); Gleichheit des Wortlauts begründet in aller Regel Vergleichbarkeit.

  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 14/94

    Pflegegeld - Zeitaufwand - Kinder - geistige Behinderung - Down-Syndrom -

    Denn § 53 Abs. 1 SGB V setzt ein gesteigertes Maß der Hilflosigkeit voraus, das anhand der aufgezeigten eigenständigen Kriterien zu ermitteln ist (so auch für die Hilflosigkeit iS des § 69 Abs. 3 BSHG: BVerwGE 80, 54, 60).
  • BGH, 29.04.1993 - I ZR 150/91

    Ausgleichsanspruch des Vertrags-/Eigenhändlers wegen Alters oder Krankheit

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bejahung der Schwerbehinderteneigenschaft und für die Bejahung der krankheitsbedingten Unzumutbarkeit der Vertragsfortführung decken sich nicht (vgl. BVerwGE 80, 54, 57 f.).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 10.04

    Abkömmling, keine Bindung der Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft der

    Als gesetzliche Grundlage einer nicht nur im Verhältnis der ausstellenden Behörde zum Inhaber des feststellenden Verwaltungsakts, sondern auch im Verhältnis zu Dritten bestehenden Bindungswirkung scheidet § 15 Abs. 2 Satz 2 BVFG in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 aus (zur Bindungswirkung nach § 15 Abs. 5 BVFG F. 1961, der § 15 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BVFG entspricht, siehe BVerwGE 85, 79 ; vgl. auch schon BVerwGE 80, 54 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2018 - L 8 SB 324/18

    Merkzeichen 'B' bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im

    Soweit das BVerwG (17.08.1988 - 5 C 65/85 = juris) die Träger der Sozialhilfe nicht an die Eintragung des Merkzeichens "H" im Ausweis gebunden sieht, mag das sozialhilferechtlichen Besonderheiten geschuldet sein.
  • BSG, 14.12.1994 - 1 RK 65/93

    Isolierte Feststellung - Schwerstpflegebedürftigkeit - Rechtsschutzinteresse

    Denn § 53 Abs. 1 SGB V setzt ein gesteigertes Maß der Hilflosigkeit voraus, das anhand der aufgezeigten eigenständigen Kriterien zu ermitteln ist (so auch für die Hilflosigkeit iS des § 69 Abs. 3 BSHG: BVerwGE 80, 54, 60).
  • BVerwG, 22.12.1994 - 5 B 63.94

    Wahl der richtigen Klageart bei Entscheidungen auf Gewährung von Pflegegeld

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1993 - 4 S 1645/91

    Beamtenversorgung: zur Gewährung eines Unfallausgleichs wegen eines Dienstunfalls

  • BVerwG, 30.12.1988 - 5 B 99.88

    Gewährung eines pauschalierten Pflegegeldes - Hilfe in besonderen Lebenslagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2003 - 2 A 10045

    Ärztlicher Bereitschaftsdienst als vergütete Mehrarbeitszeit; Arbeitszeitregelung

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