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   EuGH, 08.12.1987 - 144/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,283
EuGH, 08.12.1987 - 144/86 (https://dejure.org/1987,283)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.1987 - 144/86 (https://dejure.org/1987,283)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1987 - 144/86 (https://dejure.org/1987,283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    ÜBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968, ARTIKEL 21
    ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - RECHTSHÄNGIGKEIT - BEGRIFF - AUTONOME AUSLEGUNG - KLAGEN WEGEN DESSELBEN ANSPRUCHS - KLAGE AUF FESTSTELLUNG DER UNWIRKSAMKEIT ODER AUF AUFLÖSUNG EINES VERTRAGS UND ...

  • EU-Kommission

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

  • Wolters Kluwer

    ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - RECHTSHÄNGIGKEIT - BEGRIFF - AUTONOME AUSLEGUNG - KLAGEN WEGEN DESSELBEN ANSPRUCHS - KLAGE AUF FESTSTELLUNG DER UNWIRKSAMKEIT ODER AUF AUFLÖSUNG EINES VERTRAGS UND ...

  • Judicialis

    ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 ART. 21

  • archive.org PDF

    Begriff der Rechtshängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Rechtshängigkeit - Begriff - Autonome Auslegung - Klagen wegen desselben Anspruchs - Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit oder auf Auflösung eines Vertrags und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Streitgegenstandslehre - nationales Recht unter gemeineuropäischem Einfluss? (Helmut Rüßmann; ZZP 1998, 399)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 665
 
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Wird zitiert von ... (81)

  • OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 5 U 98/17

    Haftung einer schweizer Bank bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

    aa) Zwei Rechtsstreitigkeiten, die auf derselben Grundlage (Sachverhalt und Rechtsvorschrift), nämlich demselben Vertragsverhältnis beruhen, betreffen denselben Anspruch, wenn sie auch denselben Gegenstand (Zweck) haben, wofür - unabhängig von der formalen Identität - ihr Kernpunkt entscheidend ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 1987, Az.: 144/86, abgedruckt in NJW 1989, 665; EuGH, Urteil vom 6. Dezember 1994, Az.: C-406/92, abgedruckt in EuZW 1995, 309, jeweils zu Art. 21 EuGVÜ; ausdrücklich zum LugÜ jetzt EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017, Az.: C-467/16, abgedruckt in FamRZ 2018, 286; sogenannte "Kernpunkttheorie").
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Für die Unvereinbarkeit zweier Entscheidungen im Sinne von Art. 34 Nr. 3 Brüssel-I-VO und die Frage, ob in zwei Prozessen derselbe Anspruch anhängig ist, kommt es nicht auf die formale Identität der Klagen, sondern darauf an, ob der Kernpunkt der Klagen derselbe ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 1987 - 144/86, Slg. 1987, 4861 = NJW 1989, 665 Rn. 8 und 13 - Gubisch Maschinenfabrik; BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - VIII ZR 106/01, NJW 2002, 2795 f.).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    aaa) Entscheidend dafür, ob derselbe Anspruch im Sinne des Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ verfolgt wird, ist nicht die formale Identität der Anträge, sondern der "Kernpunkt" beider Streitigkeiten (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 1987 - Rs 144/86 = NJW 1989, 665 unter 16. und 17. der Gründe; BGH, Urteil vom 8. Februar 1995 - VIII ZR 14/94 = WM 1995, 1124 unter II 1 mit zustimmender Anmerkung Geimer EuZW 1995, 379).

    Auslegungsmaßstab sind das Übereinkommen selbst und die mit ihm verfolgten Ziele, nicht die Besonderheiten des Verfahrensrechts der einzelnen Vertragsstaaten (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 1987 a.a.O. unter 11. der Gründe und vom 6. Dezember 1994 a.a.O. unter 47. der Gründe; MünchKommZPO-Gottwald, IZPR Art. 21 EuGVÜ Rdnr. 3; Kropholler a.a.O. Art. 21 EuGVÜ Rdnr. 3; Huber, JZ 1995, 603, 604).

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