Weitere Entscheidung unten: LG Koblenz, 08.07.1988

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.12.1988 - 1 Ws 1142/88, 1 Ws 1194/88   

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OLG Düsseldorf, 06.12.1988 - 1 Ws 1142/88, 1 Ws 1194/88 (https://dejure.org/1988,1551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.1988 - 1 Ws 1142/88, 1 Ws 1194/88 (https://dejure.org/1988,1551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 1988 - 1 Ws 1142/88, 1 Ws 1194/88 (https://dejure.org/1988,1551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 677
  • StV 1992, 363
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Sei eine solche nach § 140 StPO nicht geboten und damit auch nicht im Sinne des Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK im Interesse der Rechtspflege erforderlich, bedürfe es der unentgeltlichen Zurverfügungstellung eines Dolmetschers für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger auch dann nicht, wenn der Angeklagte mittellos sei (so auch OLG Düsseldorf NJW 1989, 677 f. = StV 1992, 363 f. m. Anm. Wolf; OLG Hamm NStZ 1990, 143, 144; StV 1995, 64, 65; OLG Köln NJW 1991, 2223, 2224; OLG Koblenz MDR 1994, 1137; Basdorf in GS für Karlheinz Meyer S. 30 ff.).
  • OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen

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  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 1 Ws 111/99

    Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher, bedingte Entlassung,

    Die Tatsache, daß ein mittelloser Verurteilter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, reicht bereits für sich allein nicht aus, um die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung zu begründen (OLG Hamm, StV 1995, 64; OLG Hamm, NStZ 1990, 143; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 677).
  • OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99

    Beiordnung eines Dolmetschers)

    Zur Begründung dieser Ansicht wird ausgeführt, den sich aus Art. 6 Abs. 3 MRK ergebenden Anspruch auf unentgeltlichen Beistand eines Pflichtverteidigers könne derjenige nicht geltend machen, der sich eines Wahlverteidigers bediene; gleiches gelte auch für den Anspruch auf unentgeltliche Heranziehung eines Dolmetschers für die Zwecke der Verteidigung, da dieser nicht weiter gehen könne als der Anspruch auf unentgeltliche Verteidigung (OLG Düsseldorf NJW 1989, 677).
  • OLG Hamm, 04.01.1994 - 3 Ws 660/93

    Beiordnung, Dolmetscher, Dolmetscherkosten, Kosten, Gerichtssprache, MRK,

    Der Angeklagte, der dieses Recht ausschlage und sich eines Wahlverteidigers bediene, müsse auch selbst für die Möglichkeit einer Verständigung mit diesem sorgen (vgl. Kleinknecht/Meyer; a.a.O., m.w.N.; KG GA 1977, 278; OLG Zweibrücken, NJW 1980, 2143; OLG Düsseldorf MDR 1989, 668 ; NJW 1989, 677 ).
  • OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger;

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  • OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94

    Notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

    Wenn deshalb nach § 140 Abs. 2 StPO die Mitwirkung eines Verteidigers nicht erforderlich ist, kann dies nicht dadurch möglich,gemacht und als geboten angesehen werden, daß die Notwendigkeit, einen Dolmetscher zur Verhandlung zuzuziehen, die Notwendigkeit auch der Mitwirkung eines Verteidigers nach sich zieht (OLG Hamm, aa0; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 677 ).
  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des

    Die Gegenmeinung (OLG Düsseldorf NJW 1989, 677 ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, NStZ 1990, 143 ; OLG Köln NJW 1991, 2223; Hilger NStZ 1990, 404/405, Kleinknecht-Meyer/Goßner, StPO , 41. Auflage, § 140 Rdn. 30) hält allein die Tatsache, daß ein mittelloser Angeklagter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, für noch nicht ausreichend, die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung zu begründen.
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ws 331/99

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren

    Vielmehr ist im Einzelfall auf die konkrete Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit des Ausländers abzustellen und zu prüfen, ob er im Einzelfall des Beistands eines Verteidigers bedarf (so auch OLG Hamm NStZ 1990, 143 = StV 1990, 103; ähnlich OLG Düsseldorf StV 1992, 363).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    Der Senat bleibt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Strafsenats und des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (StV 1986, 491 und MDR 1989, 668 ) bei seiner Auffassung (vgl. NJW 1989, 677/678), daß der fremdsprachige Angeklagte keinen Anspruch auf unentgeltliche Beiordnung eines Dolmetschers zur Durchführung von seiner Verteidigung dienenden Gesprächen mit seinem Wahlverteidiger hat.
  • LG Detmold, 28.06.2016 - 21 Qs 49/16

    Pflichtverteidiger - unerlaubter Aufenthalt

  • OLG Nürnberg, 03.12.1997 - Ws 1165/97

    Notwendige Verteidigung für fremdsprachigen Ausländer - Bestellung eines

  • OLG Frankfurt, 16.07.1996 - 3 Ws 577/96

    Strafprozeßrecht: Unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers für Gespräche

  • OLG Stuttgart, 12.09.1994 - 1 Ws 176/94

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Erstattung der Auslagen für die

  • BayObLG, 20.12.1989 - RReg. 4 St 245/89

    Notwendige Verteidigung; Beiordnung; Angeklagter; Dolmetscher; Mittellos;

  • OLG Stuttgart, 20.10.1992 - 1 Ws 185/92
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 08.07.1988 - 1 Qs 234/88   

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LG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juli 1988 - 1 Qs 234/88 (https://dejure.org/1988,6191)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 677
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