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   BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88   

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BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88 (https://dejure.org/1988,791)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1988 - 9 CB 47.88 (https://dejure.org/1988,791)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1988 - 9 CB 47.88 (https://dejure.org/1988,791)
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Indische Militäroperationen gegen Tamilen

Vernehmung eines ausländischen Ministers zu hoheitlicher Tätigkeit als nicht erreichbares Beweismittel, § 363 ZPO, § 20 Abs. 2 GVG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Souveräner Staat - Völkergewohnheitsrecht - Immunität - Zeugenvernehmung - Indischer Minister - Ausschluss der Ladung - Berufung - Verfahrensfehler - Rügerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 678
  • NVwZ 1989, 353 (Ls.)
  • DVBl 1989, 261
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift kann im Verwaltungsprozeß nach § 558 ZPO i.V.m. § 173 VwGO in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn ein Beteiligter das Rügerecht bereits in der Berufungsinstanz nach § 295 Abs. 1 ZPO verloren hat (vgl. Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - BVerwGE 19, 231 und stand. Rspr., z.B. Beschluß vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 31).

    Denn jedenfalls kann nach der über § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozeß anwendbaren Vorschrift des § 558 ZPO die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn ein Beteiligter das Rügerecht - auch in bezug auf mögliche Verfahrensfehler bei der Ladung - bereits in der Berufungsinstanz nach § 295 Abs. 1 ZPO verloren hat (vgl. Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - BVerwGE 19, 231 <234 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]/235>).

    Das ist hier der Fall, denn der im Beschwerde- und Berufungsverfahren anwaltlich vertretene und in der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts erschienene Kläger und sein Prozeßbevollmächtigter haben ausweislich der Sitzungsniederschrift vor dem Verwaltungsgerichtshof rügelos zur Sache verhandelt und Beweisanträge gestellt, ohne daß sie - was für eine beachtliche Rüge im Sinne des § 295 Abs. 1 ZPO notwendig gewesen wäre - eindeutig zum Ausdruck gebracht hätten, sich mit dem gerügten Verfahrensverstoß nicht abfinden zu wollen (vgl. Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - a.a.O.).

  • BGH, 26.09.1978 - VI ZR 267/76

    Uneingeschränkte Immunität von souveränen Staaten nach Völkergewohnheitsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Im Bereich hoheitlicher Tätigkeit genießen souveräne Staaten nach Völkergewohnheitsrecht, das gemäß Art. 25 GG auch für deutsche Gerichte verbindlich ist (vgl. auch § 20 Abs. 2 GVG), uneingeschränkte Immunität, die auch die für sie handelnden Organe des Staates umfaßt (wie BGH, NJW 1979, 1101).

    Im Bereich hoheitlicher Tätigkeit (acta iuris imperii) genießen souveräne Staaten nach Völkergewohnheitsrecht, das gemäß Art. 25 GG auch für deutsche Gerichte verbindlich ist (vgl. auch § 20 Abs. 2 GVG), uneingeschränkte Immunität, die auch die für sie handelnden Organe des Staates umfaßt (vgl. BVerfGE 16, 27 [BVerfG 30.04.1963 - 2 BvM 1/62]; 46, 342 ; BGH, NJW 1979, 1101; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl. 1986, S. 93; von Schönfeld, NJW 1986, 2980; Geiger, NJW 1987, 1124).

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift kann im Verwaltungsprozeß nach § 558 ZPO i.V.m. § 173 VwGO in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn ein Beteiligter das Rügerecht bereits in der Berufungsinstanz nach § 295 Abs. 1 ZPO verloren hat (vgl. Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - BVerwGE 19, 231 und stand. Rspr., z.B. Beschluß vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 31).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags durch das Gericht (Beschluß vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 31 = NJW 1988, 722).

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Im Bereich hoheitlicher Tätigkeit (acta iuris imperii) genießen souveräne Staaten nach Völkergewohnheitsrecht, das gemäß Art. 25 GG auch für deutsche Gerichte verbindlich ist (vgl. auch § 20 Abs. 2 GVG), uneingeschränkte Immunität, die auch die für sie handelnden Organe des Staates umfaßt (vgl. BVerfGE 16, 27 [BVerfG 30.04.1963 - 2 BvM 1/62]; 46, 342 ; BGH, NJW 1979, 1101; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl. 1986, S. 93; von Schönfeld, NJW 1986, 2980; Geiger, NJW 1987, 1124).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Im Bereich hoheitlicher Tätigkeit (acta iuris imperii) genießen souveräne Staaten nach Völkergewohnheitsrecht, das gemäß Art. 25 GG auch für deutsche Gerichte verbindlich ist (vgl. auch § 20 Abs. 2 GVG), uneingeschränkte Immunität, die auch die für sie handelnden Organe des Staates umfaßt (vgl. BVerfGE 16, 27 [BVerfG 30.04.1963 - 2 BvM 1/62]; 46, 342 ; BGH, NJW 1979, 1101; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl. 1986, S. 93; von Schönfeld, NJW 1986, 2980; Geiger, NJW 1987, 1124).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in einer Reihe von Urteilen (vgl. etwa vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269) entschieden, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen in einem Bürgerkrieg oder bei bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen eine asylrechtlich erhebliche Gruppen- oder Einzelverfolgung in Betracht kommen kann.
  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77

    Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Nach § 133 Nr. 3 VwGO ist ein Beteiligter u.a. dann nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten gewesen, wenn er zur mündlichen Verhandlung nicht (ordnungsgemäß) geladen war und an ihr daher weder selbst noch durch einen Bevollmächtigten teilnehmen konnte (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 486.82 - BVerwGE 66, 311 und vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 4; ebenso BFHE 125, 28).
  • BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80

    Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Nach § 133 Nr. 3 VwGO ist ein Beteiligter u.a. dann nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten gewesen, wenn er zur mündlichen Verhandlung nicht (ordnungsgemäß) geladen war und an ihr daher weder selbst noch durch einen Bevollmächtigten teilnehmen konnte (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 486.82 - BVerwGE 66, 311 und vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 4; ebenso BFHE 125, 28).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81

    Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Ferner ist Indiendem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 18. März 1970 (BGBl. 1977 II S. 1472) bisher nicht beigetreten (vgl. das vorgenannte Verzeichnis "Völkerrechtliche Vereinbarungen" vom 4. Februar 1988, a.a.O., S. 383), dessen entsprechende Anwendung auf Vernehmungen in Verwaltungssachen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 10466.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 5 = NJW 1984, 574).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Die allgemeine Wiederholung der Tatbestandsvoraussetzungen ohne nähere Substantiierung von Art und Inhalt der konkreten Wahrnehmung einer als Zeugen benannten Person reicht nicht aus (Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 9 C 486.82

    Verletzung der Rechte eines Verfahrensbeteiligten durch die Durchführung einer

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in den veröffentlichten Entscheidungen die Ablehnung von Beweisanträgen in der Vorinstanz darauf geprüft hat, ob die jeweilige Begründung im Prozessrecht keine Stütze findet und deshalb ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör anzunehmen ist, findet sich zumeist kein Hinweis darauf, ob der jeweilige Revisionsführer eine entsprechende Rüge bereits in der Vorinstanz angebracht hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. August 2005, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 313; Beschluss vom 29. September 2005, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 3; ferner grundsätzlich für die verfahrensfehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen: BVerwG, NVwZ 2000, Beilage Nr. 9, 99 ff. ; BVerwG, NJW 1989, 1233; NJW 1989, 678 f.; DVBl 1986, 148; in der Entscheidung vom 22. März 2001 - BVerwG 7 B 3/01, nach JURIS - wird im Sachverhalt beiläufig eine Gegenvorstellung des Revisionsführers in der Vorinstanz erwähnt, ohne dass dies in den Entscheidungsgründen als etwaiges Zulässigkeitserfordernis aufgegriffen wird).
  • BVerwG, 12.12.2023 - 2 B 36.22
    Unter der nächsten mündlichen Verhandlung ist auch der Teil der mündlichen Verhandlung zu verstehen, die sich unmittelbar an den Verfahrensabschnitt anschließt, in dem der Verfahrensrechtsverstoß geschehen sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1998 - 9 C 45.97 - BVerwGE 107, 128 ; Beschlüsse vom 30. September 1988 - 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84, vom 21. Juli 1997 - 7 B 175.97 - juris Rn. 5 und vom 31. März 2022 - 2 B 52.21 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 69 Rn. 14).
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß jedoch gemäß § 29 5 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO dieser Mangel spätestens in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt werden, wobei hierunter auch der Teil der mündlichen Verhandlung zu verstehen ist, der sich unmittelbar an den Verfahrensabschnitt anschließt, in dem der Verfahrensrechtsverstoß geschehen sein soll (vgl. die Beschlüsse vom 21. Juli 1997 - BVerwG 7 B 175.97-, vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Buchholz § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 = NJW 1989, 1233 und vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 = NJW 1989, 678).
  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft;

    Dieses Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines zusätzlichen Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 BVerwG 8 C 15.84 BVerwGE 71, 38 , vom 6. Oktober 1987 BVerwG 9 C 12.87 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1 und Beschluss vom 30. September 1988 BVerwG 9 CB 47.88 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 25 ).
  • BFH, 18.02.2008 - V B 35/06

    Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen - Änderungsbescheid im

    cc) Der bloße Hinweis des Klägers, die Rechtsfrage sei weiterhin klärungsbedürftig, weil gegen das Urteil des BFH in BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862 beim BVerfG ein Verfahren unter dem Az. 1 BvR 2241/04 anhängig sei, reicht für eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ebenfalls nicht aus (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. September 1988 9 CB 47/88, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1989, 678; BFH-Beschluss vom 14. März 2006 IV B 2/05, BFH/NV 2006, 1283, m.w.N.).
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98

    Unterlassene Beeidigung eines Zeugen; Ermessen bei Vereidigung eines Zeugen;

    § 295 ZPO gilt gemäß § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozeß mit der Folge, daß der ungerügt gebliebene Verfahrensmangel nach § 173 VwGO i.V.m. § 558 ZPO in der Revisionsinstanz - und ebenso mit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht mehr geltend gemacht werden kann (stRspr; vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 21. Juli 1997 - BVerwG 7 B 175.97 - sowie die Beschlüsse des Senats vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 = NJW 1989, 678 und vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Bucholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 = NJW 1989, 379).
  • BVerwG, 31.03.2022 - 2 B 52.21

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; richterliche Inaugenscheinnahme von Videos

    Unter der nächsten mündlichen Verhandlung ist auch der Teil der mündlichen Verhandlung zu verstehen, die sich unmittelbar an den Verfahrensabschnitt anschließt, in dem der Verfahrensrechtsverstoß geschehen sein soll (BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 1988 - 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84, vom 8. Dezember 1988 - 9 B 388.88 - Buchholz § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 und vom 21. Juli 1997 - 7 B 175.97 - und Urteil vom 6. Juli 1998 - 9 C 45.97 - BVerwGE 107, 128 ).
  • BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach §

    Ob die in dem Beweisantrag aufgestellte Behauptung überhaupt einer Klärung durch Zeugenbeweis zugänglich wäre und unter welchen Voraussetzungen der genannte Mitarbeiter des türkischen Generalkonsulats als Zeuge über seine hoheitliche Tätigkeit vernommen werden könnte, kann deshalb dahinstehen (vgl. hierzu etwa Beschluss vom 30. September 1988 BVerwG 9 CB 47.88 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20

    Erfordernis der Überzeugungsgewissheit für die Verhängung einer

    Der Beteiligte muss vielmehr die ihm nach der Prozessordnung zu Gebote stehenden Möglichkeiten nutzen, um den Verfahrensmangel in der Instanz zu beseitigen (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1976 - 6 C 21.76 - NJW 1977, 313 und Beschluss vom 30. September 1988 - 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 26; BFH, Beschluss vom 31. Januar 1989 - VII B 162/88 - NVwZ-RR 1990, 335 f.).
  • OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18

    Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen

    In die gleiche Richtung gehen Anträge auf Vernehmung der Verteidigungsminister der USA, Frankreichs und Russlands sowie des Königs von Jordanien und des syrischen Staatspräsidenten zur Anzahl und Häufigkeit von Luftangriffen und sonstigem Beschuss auf Raqqa, die sämtlich als bedeutungslos bzw. aus den Gründen des § 244 Abs. 5 S. 2 StPO abgelehnt wurden, ungeachtet der Frage, inwieweit eine Ladung dieser Personen völkerrechtlich überhaupt zulässig wäre (vgl. BVerwG Beschluss vom 30. September 1988 - 9 CB 47/88) und dass erkennbar war, weshalb diese Zeugen eigene zeugnisfähige Wahrnehmungen zu diesen Beweisthemen haben sollten.
  • BFH, 27.11.2007 - V B 171/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Hinweis auf anhängige Verfassungsbeschwerde

  • BVerwG, 30.03.1995 - 8 B 167.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtvorliegen eines

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 11 LA 477/09

    Rücknahme einer durch Ehe mit einer Deutschen erteilten Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 11.05.1994 - 8 B 50.94

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör; Wohnungswesen:

  • BVerwG, 07.06.1994 - 8 B 10.94

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlenden Verfahrensmangels - Nichtruhen der

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 6.90

    Anforderungen an die Begründung der zulassungsfreien Verfahrensrevision -

  • BVerwG, 28.07.2004 - 2 B 67.04

    Unzureichende Substantiierung der Revisionszulassungsgründe

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 54.90
  • VGH Hessen, 17.01.2003 - 3 UZ 484/01

    Gehörsrüge bei abgelehntem Beweisantrag

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 7.90

    Zulassungsfreie Verfahrensrevision - Darlegung eines Vertretungsmangels

  • VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 3537/11

    Versteigerung mexikanischer Kunstgegenstände zulässig

  • BVerwG, 10.01.2001 - 6 B 42.00

    Freies Ermessen eines Tatsachengerichts hinsichtlich Art und Zahl einzuholender

  • BVerwG, 19.03.1993 - 8 C 25.90

    Revisionsrechtliche Geltendmachung "fehlender Urteilsgründe" als Verfahrensmangel

  • BVerwG, 15.06.1989 - 9 B 95.89

    Bestehen einer asylerhebliche Gefährdung von Tamilen in Sri Lanka - Vorliegen

  • OLG Hamm, 20.08.1998 - 16 U (Baul) 4/98

    Streit um die Höhe einer Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstückes;

  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 B 77.93

    Versäumung der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde -

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.11.1988 - 4 Ss OWi 832/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3331
OLG Hamm, 17.11.1988 - 4 Ss OWi 832/88 (https://dejure.org/1988,3331)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.11.1988 - 4 Ss OWi 832/88 (https://dejure.org/1988,3331)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. November 1988 - 4 Ss OWi 832/88 (https://dejure.org/1988,3331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß eines im Auftrage von Kommunalbehörden handelnden privaten Müllantsorgungsunternehmen gegen die Strassenverkehrszulassungsordnung; Berücksichtigung von Lenkzeitbestimmungen durch private Müllentsorgungsfahrzeuge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGVOEWGVO Nr. 3820/85 Art. 4 Nr. 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 678 (Ls.)
  • NStZ 1989, 279 (Ls.)
  • NZV 1989, 160
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.12.1979 - 47/79

    Nehlsen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.1988 - 4 Ss OWi 832/88
    Durch die VO (EWG) Nr. 3820/85 ist die zu Art. 4 Nr. 4 VO (EWG) Nr. 543/69 ergangene Entscheidung des EUGH vom 6.12.1979 (Rechtssache 47/79) überholt.

    Ersichtlich abgestellt auf die Ziele der VO (EWG) Nr. 543/69 , nämlich Harmonisierung innerstaatlicher Vorschriften zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und "Beseitigung dar Unterschiede ..., die die Wettbewerbsbedingungen im Verkehr wesentlich zu verfälschen geeignet sind", erkannte der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom S. Dezember 1979 (Rechtssache 47/79) auf Vorlage durch das Oberverwaltungsgericht Bremen, daß der Begriff "Fahrzeuge, die von anderen Trägern öffentlicher Gewalt zu öffentlichen Zwecken eingesetzt werden", im Sinne des Artikels 4 Nr. 4 der VO Nr. 543/69 i.d.F. der VO (EWG) Nr. 2827/77 "dahin zu verstehen ist, daß er sich nur auf Fahrzeuge bezieht, die im Eigentum oder in der Verfügungsgewalt des Trägers öffentlicher Gewalt stehen.".

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.1988 - 4 Ss OWi 832/88
    Hatte der Senat hinsichtlich das alten Rechts erhebliche Bedenken, ob Art. 4 Nr. 4 EG ... dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot entsprach, um eine staatliche Unrechtsfolge ermöglichen zu können, was bei den in den Regelfällen hohen Geldbußen zu beachten, besonders nahe lag (BVerfGE 9, 169 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 197/53] ; 14, 251 [BVerfG 25.07.1962 - 2 BvL 4/62] ; so macht Art. 4 Nr. 6 VO Nr. 3820/85 den Willen dos Verordnungsgebers nun eindeutig ersichtlich. Privilegiert sind alle in der Müllentsorgung von Behörden eingesetzte Fahrzeuge, gleichgültig - und dies ist aus dem Fortfall des Merkmals "Wettbewerb" bereits zu folgern - ob sie von der Behörde als Halterin oder von einem entsprechenden privaten Unternahmen betrieben werden. Nach der vom Senat erbetenen Stellungnahme des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. September 1988 - II A 7 - 8888 (8851.3/7.1) - entspricht diese - einfachewörtliche - Interpretation der neuen Privilegierungsvorschrift nicht nur der Verwaltungspraxis aller Bundesländer , sondern auch der aller Länder der Europäischen Gemeinschaft, zumal sich den anderssprachigen Texten die Auslegung eindeutiger entnehmen lasse als dem deutschen Text.
  • OLG Hamm, 16.11.1981 - 4 Ss OWi 1103/81
    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.1988 - 4 Ss OWi 832/88
    Der Senat hat diese Frage verneint, weil kein Anlaß bestehe, kommunale und private Müllfahrzeuge im gegebenen Zusammenhange unterschiedlich zu behandeln; es müsse den Gemeinden, Städten und Kreisen überlassen bleiben, ob sie die öffentliche Aufgabe der Müllentsorgung durch eigene oder Fahrzeuge privater Spezialunternehmen erfüllten - letztlich eine Haushaltsentscheidung; durch die Art ihres Einsatzes, vor allem aber durch die Art der Verträge und deren gewöhnlich langfristige Geltung wären sie dem Wettbewerb entzogen (Beschluß des Senats vom 16. November 1981 - 4 Ss OWi 1103/81 = 8 OWi 21 Js 129/81 AG Hagen; abgedruckt in VRS 82, 312 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.1985 - 4 Ss 63/85

    Trunkenheitsfahrt; Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts; Straftat im Ausland

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.1988 - 4 Ss OWi 832/88
    Auch in einem solchen, sachlich unbestrittenem Falle wie dem vorliegenden sieht der Senat einen "inneren Grund" (EWGHE 1963, 63, 78, 81; 1981, 1191; 1982, 3415; BGH in NJW 85, 2905) für die Verpflichtung zur Vorlage nicht mehr für gegeben an.
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.1988 - 4 Ss OWi 832/88
    Der Senat hat diese Frage verneint, weil kein Anlaß bestehe, kommunale und private Müllfahrzeuge im gegebenen Zusammenhange unterschiedlich zu behandeln; es müsse den Gemeinden, Städten und Kreisen überlassen bleiben, ob sie die öffentliche Aufgabe der Müllentsorgung durch eigene oder Fahrzeuge privater Spezialunternehmen erfüllten - letztlich eine Haushaltsentscheidung; durch die Art ihres Einsatzes, vor allem aber durch die Art der Verträge und deren gewöhnlich langfristige Geltung wären sie dem Wettbewerb entzogen (Beschluß des Senats vom 16. November 1981 - 4 Ss OWi 1103/81 = 8 OWi 21 Js 129/81 AG Hagen; abgedruckt in VRS 82, 312 ).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.1988 - 4 Ss OWi 832/88
    Hatte der Senat hinsichtlich das alten Rechts erhebliche Bedenken, ob Art. 4 Nr. 4 EG ... dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot entsprach, um eine staatliche Unrechtsfolge ermöglichen zu können, was bei den in den Regelfällen hohen Geldbußen zu beachten, besonders nahe lag (BVerfGE 9, 169 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 197/53] ; 14, 251 [BVerfG 25.07.1962 - 2 BvL 4/62] ; so macht Art. 4 Nr. 6 VO Nr. 3820/85 den Willen dos Verordnungsgebers nun eindeutig ersichtlich. Privilegiert sind alle in der Müllentsorgung von Behörden eingesetzte Fahrzeuge, gleichgültig - und dies ist aus dem Fortfall des Merkmals "Wettbewerb" bereits zu folgern - ob sie von der Behörde als Halterin oder von einem entsprechenden privaten Unternahmen betrieben werden. Nach der vom Senat erbetenen Stellungnahme des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. September 1988 - II A 7 - 8888 (8851.3/7.1) - entspricht diese - einfachewörtliche - Interpretation der neuen Privilegierungsvorschrift nicht nur der Verwaltungspraxis aller Bundesländer , sondern auch der aller Länder der Europäischen Gemeinschaft, zumal sich den anderssprachigen Texten die Auslegung eindeutiger entnehmen lasse als dem deutschen Text.
  • OLG Hamm, 23.11.1990 - 3 Ss OWi 583/90

    Differenzierung der Lenkzeiten und Ruhezeiten für die Müllabfuhr und sonstigen

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  • BayObLG, 04.07.1989 - 3 ObOWi 86/89

    Anwendbarkeit von straßenverkehrsordnungsrechtlichen Vorschriften auf

    In diesen Fällen wurde also eine Gemeinschaftsregelung nicht für erforderlich erachtet und damit der sachliche Geltungsbereich der EWG-Sozialvorschriften eingegrenzt (BayObLG NZV 1988, 156; OLG Köln VM 1988, 54; Der Bundesminister für Verkehr VKBl. 1987, 724; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 30. Aufl. StVZO § 57a Rn. 4; Hein/Eichhoff/Pukall/Krien Güterkraftverkehrsrecht Kz § 110 VO (EWG) Nr. 3820 Art. 4 Anm. 1; Lüttkes/Meier/Wagner Straßenverkehr Kz 19 VO (EWG) Nr. 3820/85 Art. 4 Anm. 10 und 13; Wann Lenk- und Ruhezelten im Straßenverkehr VO (EWG) Nr. 3820/85 Art. 4 Anm. 2; Neubauer/Kürmeier Arbeitszeit und Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr S. 5; Barth/Wehrmeister StVZO - Stand 31.10.1987 - § 57a Anm. 1 und 2; Mindorf DAR 1986, 350; Gerlach/Mergenthaler Kraftverkehrskontrolle - Stand 15.02.1989 - VO (EWG) Nr. 3820/85 Art. 4 Rn. 11; a.A. Oberlandesgerichte Düsseldorf DAR 1986, 157 und Hamm NZV 1989, 160 hinsichtlich § 15a StVZO .
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