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   BVerfG, 31.10.1988 - 2 BvR 95/88   

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BVerfG, 31.10.1988 - 2 BvR 95/88 (https://dejure.org/1988,1864)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.1988 - 2 BvR 95/88 (https://dejure.org/1988,1864)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 1988 - 2 BvR 95/88 (https://dejure.org/1988,1864)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 705
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Gleiches gälte, wenn die Erwiderung des Gegners, hier der Vortrag der Beklagten zur ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats, unschlüssig wäre (vgl. dazu BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Oktober 1988 - 2 BvR 95/88 - NJW 1989, 705 [BVerfG 31.10.1988 - 2 BvR 95/88]).
  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

    Der Gegner der verspätet vortragenden Partei hat aber nicht das Recht, durch Verweigerung jeder - selbst einer nachgereichten - Einlassung das Gericht zu zwingen, von dem verspäteten Vorbringen keine Kenntnis zu nehmen und dieses gemäß § 296 ZPO zurückzuweisen (BGHZ 94, 195, 214; BGH, Urteile vom 24. April 1985 - VIII ZR 95/84 - NJW 1985, 1539, 1543 und vom 26. November 1984 - VIII ZR 217/83 - NJW 1985, 1556, 1558; vgl. auch BVerfG NJW 1989, 705; 1992, 2144; Zöller/Greger aaO. § 283 Rn. 3; ders. § 296 Rn. 15 f; Zöller/Gummer aaO. § 527 Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01

    Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für

    Schon deshalb ist auch die gleichzeitig erhobene Verspätungsrüge unbegründet, weil unstreitiges Vorbringen mangels Beweiserheblichkeit nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führen kann und deshalb von den §§ 296, 528 ZPO nicht erfasst wird (BVerfG NJW 1989, 705; BGH NJW 1985, 1539,1543; NJW 1985, 1556,1558; BAG NJW 1989, 2213, 2214).
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