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   BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88   

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BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88 (https://dejure.org/1988,328)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1988 - II ZR 176/88 (https://dejure.org/1988,328)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1988 - II ZR 176/88 (https://dejure.org/1988,328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 11

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstufung einer größeren Leistung des Gesellschafters als Verpflichtung im Gründungsstadium - Erfüllung der Einlageverpflichtung bezüglich des Mehrbetrags bei Verbrauch vor Eintragung der GmbH - Eingriff der Unterbilanzhaftung Verjährung des Anspruchs aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 9 Abs. 2, § 11
    Erfüllung der Einlageverpflichtung bei Mehrleistungen; Verjährung des Anspruchs aus Unterbilanzhaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 105, 300
  • NJW 1989, 710
  • NJW-RR 1989, 483 (Ls.)
  • ZIP 1989, 27
  • MDR 1989, 520
  • DNotZ 1989, 516
  • BB 1989, 169
  • DB 1989, 217
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88
    Nach ihr wird ein Gesellschafter, der während des Gründungsstadiums über die gesetzlich oder statutarisch vorgesehenen Beträge hinaus freiwillig Zahlungen auf seine Stammeinlage leistet, von seiner Einlageverpflichtung nur insoweit frei, als diese Zahlungen der Gesellschaft im Zeitpunkt der Eintragung unverbraucht zur Verfügung stehen (vgl. BGHZ 37, 75, 77; 51, 157, 159 [BGH 02.12.1968 - II ZR 144/67]; 80, 129, 137).

    Diese Risikoverteilung gilt nach wie vor; nur gewährleistet seit dem Urteil des Senats vom 9. März 1981 (BGHZ 80, 129) die sogenannte Unterbilanzhaftung, daß das Stammkapital im Zeitpunkt der Eintragung im Interesse der Gläubiger unversehrt ist.

    Ermächtigen die Gründer den Geschäftsführer übereinstimmend, bereits vor der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister den Geschäftsbetrieb aufzunehmen, so haben sie in Höhe der Differenz zwischen dem Stammkapital (abzüglich etwaiger Gründungskosten) und dem Wert des Gesellschaftsvermögens im Zeitpunkt der Eintragung anteilig zu haften (BGHZ 80, 129, 140).

  • BGH, 29.03.1962 - II ZR 50/61

    Einzahlung auf Stammeinlage

    Auszug aus BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88
    Nach ihr wird ein Gesellschafter, der während des Gründungsstadiums über die gesetzlich oder statutarisch vorgesehenen Beträge hinaus freiwillig Zahlungen auf seine Stammeinlage leistet, von seiner Einlageverpflichtung nur insoweit frei, als diese Zahlungen der Gesellschaft im Zeitpunkt der Eintragung unverbraucht zur Verfügung stehen (vgl. BGHZ 37, 75, 77; 51, 157, 159 [BGH 02.12.1968 - II ZR 144/67]; 80, 129, 137).

    Dem Interesse der Gläubiger an der Unversehrtheit des Stammkapitals wurde damit der Vorzug gegeben vor dem Interesse der Gesellschafter, von der Leistungspflicht für freiwillig erbrachte, bei Entstehung der GmbH verlorene Einlagen befreit zu werden; die Gesellschafter, die im Interesse einer alsbaldigen Aufnahme der Geschäftstätigkeit und im Vertrauen auf den wirtschaftlichen Erfolg des gegründeten Unternehmens während der Gründungsphase freiwillige Mehrleistungen erbrachten, sollten das damit verbundene Risiko nicht auf die Gläubiger abwälzen dürfen, sondern selbst tragen (BGHZ 37, 75, 78).

  • BGH, 02.12.1968 - II ZR 144/67

    GmbH: Erfüllung der Einlagepflicht

    Auszug aus BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88
    Nach ihr wird ein Gesellschafter, der während des Gründungsstadiums über die gesetzlich oder statutarisch vorgesehenen Beträge hinaus freiwillig Zahlungen auf seine Stammeinlage leistet, von seiner Einlageverpflichtung nur insoweit frei, als diese Zahlungen der Gesellschaft im Zeitpunkt der Eintragung unverbraucht zur Verfügung stehen (vgl. BGHZ 37, 75, 77; 51, 157, 159 [BGH 02.12.1968 - II ZR 144/67]; 80, 129, 137).
  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88
    Ließ er die Frist ungenutzt verstreichen, ohne daß die Gesellschafter zu erkennen gaben, den Anspruch nur in der Sache bekämpfen zu wollen, so handeln diese nicht treuwidrig, wenn sie sich auf Verjährung berufen (vgl. BGHZ 71, 86, 96) [BGH 14.02.1978 - X ZR 19/76].
  • RG, 16.12.1913 - II 532/13

    Gesellschaft m. b. H. Barzahlung der Stammeinlage

    Auszug aus BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88
    Für ihre Ansicht, die Einlageverpflichtung sei nur teilweise erloschen, kann die Revision sich auf die frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 83, 370; 149, 293, 302 ff.) und des Senats berufen.
  • BGH, 16.11.1981 - II ZR 213/80

    Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis in einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88
    Da diese Haftung nicht auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt ist, vielmehr unbegrenzt jede darüber hinausgehende Überschuldung ausgleicht (vgl. Sen.Urt. v. 23. November 1981 - II ZR 115/81, WM 1982, 40), kommt es für sie nicht darauf an, worauf die Kapitallücke zurückzuführen ist, ob das Stammkapital durch Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft wertmäßig geschmälert oder ob es, weil von den Gesellschaftern schon vor Eintragung freiwillig aufgebracht, bis dahin verbraucht ist.
  • BGH, 23.11.1981 - II ZR 115/81

    Rückzahlungsverpflichtung einer GmbH wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88
    Da diese Haftung nicht auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt ist, vielmehr unbegrenzt jede darüber hinausgehende Überschuldung ausgleicht (vgl. Sen.Urt. v. 23. November 1981 - II ZR 115/81, WM 1982, 40), kommt es für sie nicht darauf an, worauf die Kapitallücke zurückzuführen ist, ob das Stammkapital durch Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft wertmäßig geschmälert oder ob es, weil von den Gesellschaftern schon vor Eintragung freiwillig aufgebracht, bis dahin verbraucht ist.
  • RG, 12.11.1935 - II 48/35

    1. Ist zur Wirksamkeit der Pfändung der Stammeinlageforderung einer Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88
    Für ihre Ansicht, die Einlageverpflichtung sei nur teilweise erloschen, kann die Revision sich auf die frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 83, 370; 149, 293, 302 ff.) und des Senats berufen.
  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 123/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH; Rechtsnatur der Verlustdeckungshaftung

    Gegen die Haftungsbeschränkung sind insbesondere nach Aufgabe des Vorbelastungsverbots und der damit verbundenen Einführung der Vorbelastungs- bzw. Unterbilanzhaftung (vgl. BGHZ 80, 129; 105, 300) berechtigte Bedenken erhoben worden.

    Denn dadurch, daß auch die Pflichten aus den von der Vor-GmbH getätigten Geschäften auf die eingetragene GmbH übergehen (vgl. dazu BGHZ 80, 129, 137 ff.) und darüber hinaus die Vorbelastungshaftung auch die den Mindesteinlagebetrag übersteigende Zahlung ergreift, die freiwillig vor Eintragung der GmbH zur Erfüllung der Resteinlagepflicht vorgenommen wird (vgl. BGHZ 105, 300), ist die besondere Gefahrenlage der Gläubiger, die dem Senat seinerzeit Veranlassung zur Annahme einer Außenhaftung gegeben hat, beseitigt.

  • BGH, 06.03.2012 - II ZR 56/10

    Zur Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer

    Kommt es zur Eintragung, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten aus der mit ihrer Zustimmung vor der Eintragung aufgenommenen Geschäftstätigkeit für die Differenz zwischen dem (statutarischen) Stammkapital abzüglich des satzungsmäßig festgelegten Gründungsaufwands und dem Wert des Gesellschaftsvermögens im Zeitpunkt der Eintragung (BGH, Urteil vom 9. März 1981 - II ZR 54/80, BGHZ 80, 129, 141; Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 176/88, BGHZ 105, 300, 303; Urteil vom 29. September 1997 - II ZR 245/96, ZIP 1997, 2008) entsprechend ihrer Beteiligungsquote (BGH, Urteil vom 17. Februar 2003 - II ZR 281/00, ZIP 2003, 625, 627; Urteil vom 16. Januar 2006 - II ZR 65/04, BGHZ 165, 391, 395).
  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Die reale Kapitalaufbringung als zentrales, die Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen rechtfertigendes Element ist sowohl bei der Mantelverwendung als auch bei der Aktivierung einer Vorratsgesellschaft nicht nur durch die registergerichtliche Präventivkontrolle, sondern weitergehend auf der materiell-rechtlichen Haftungsebene durch entsprechende Anwendung des Haftungsmodells der Unterbilanzhaftung (vgl. BGHZ 80, 129, 140; 105, 300, 303; 134, 333) sicherzustellen.
  • BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02

    Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung

    Die in der Entscheidung BGHZ 117, 323 offengelassene Frage, wie der Gläubigerschutz aus Anlaß der Mantelverwendung nach Vorratsgründung im Wege der analogen Anwendung der Gründungsvorschriften im einzelnen auszugestalten ist, betrifft sowohl den durch die formal-rechtliche registergerichtliche Präventivkontrolle abgesicherten Mindestschutz als auch den weitergehenden Schutz auf der (materiell-rechtlichen) Haftungsebene, aufgrund etwa der Handelndenhaftung (§ 11 Abs. 2 GmbHG) oder der vom Senat entwickelten Unterbilanzhaftung (vgl. BGHZ 80, 129, 140; 105, 300, 303; 134, 303).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Der Bundesgerichtshof geht erkennbar davon aus, dass den Interessen der Gläubiger ausreichend Rechnung getragen ist, wenn entweder die Unterbilanzhaftung der Gesellschafter (Haftung für die Differenz zwischen Stammkapital und dem Wert des Gesellschaftsvermögens zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister), welche eine Zustimmung der Gesellschafter zur Geschäftsaufnahme vor Offenlegung voraussetzt, oder eine Handelndenhaftung eingreift, wenn die Zustimmung zur Geschäftsaufnahme nicht erteilt ist (9. März 1981 - II ZR 54/80 - BGHZ 80, 129, 139; 24. Oktober 1988 - II ZR 176/88 - BGHZ 105, 300).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZR 249/08

    Kommanditgesellschaft: Außenhaftung eines atypischen stillen Gesellschafters

    Zwar kann in der Feststellung eines Jahresabschlusses ein Anerkenntnis des jeweiligen Gesellschafters liegen, dass die in dem Abschluss ausgewiesenen, gegen ihn gerichteten Forderungen bestehen (vgl. Sen.Urt. v. 2. März 2009 - II ZR 264/07, ZIP 2009, 1111 Tz. 15 m.w.Nachw.), mit der möglichen Folge, dass die Verjährung nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB neu beginnt (Senat, BGHZ 105, 300, 306).
  • BGH, 26.06.2006 - II ZR 43/05

    Rechtswirkung von Voreinzahlungen auf eine künftige Kapitalerhöhung

    b) Eine Voreinzahlung, die - wie im Streitfall - im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung bereits verbraucht ist, kann hingegen angesichts der überragenden Bedeutung, die das Gesetz der ordnungsgemäßen Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung als Korrelat der Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG beimisst (vgl. BGHZ 105, 300, 302), keine Tilgungswirkung entfalten.
  • BGH, 12.03.2007 - II ZR 302/05

    Haftung der Aktionäre bei der Verschmelzung von Aktiengesellschaften im Wege der

    Unabhängig davon haften die Gesellschafter nach dem Modell der Unterbilanzhaftung (BGHZ 155, 318, 326 i.V.m. BGHZ 80, 129, 140; 105, 300, 303; 134, 333; 140, 35), wenn durch eine mit ihrem Einverständnis aufgenommene Geschäftstätigkeit der Gesellschaft vor (bzw. ohne) deren Anmeldung zum Handelsregister Verluste entstanden sind und deshalb das statutarische Grundkapital nicht mehr gedeckt ist (vgl. auch Ulmer in Großkomm.z.GmbHG § 11 Rdn. 105).
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90

    BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für

    Im Hinblick auf die Erwägungen, die der Verjährungsregelung des § 9 II GmbHG zugrundeliegen (vgl. BGHZ 105, 305 = NJW 1989, 710 = LM § 11 GmbH Nr. 35) dürften keine Bedenken bestehen, diese Verjährungsfrist auch auf den Differenzhaftungsanspruch im Aktienrecht anzuwenden.

    Zum anderen kann davon ausgegangen werden, daß sich spätestens nach Ablauf dieser fünf Jahre gezeigt hat, ob sich die Überbewertung der Sacheinlage zum Nachteil der Gläubiger ausgewirkt hat (vgl. dazu Senat, BGHZ 105, 300 (305) = NJW 1989, 710 = LM § 11 GmbHG Nr. 35; Hachenburg-Ulmer, GmbH, 8. Aufl., § 9 Rdnr. 17).

  • BGH, 04.03.1996 - II ZR 123/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

    Sowohl gegen die Haftungsbeschränkung als auch gegen die Konzeption der Außenhaftung sind insbesondere nach Aufgabe des Vorbelastungsverbotes und der damit verbundenen Einführung der Vorbelastungs- bzw. Unterbilanzhaftung (vgl. BGHZ 80, 129; 105, 300) [BGH 24.10.1988 - II ZR 176/88]berechtigte Bedenken erhoben worden, denen sich der Senat nicht zu verschließen vermag.

    Denn dadurch, daß auch die Pflichten aus den von der Vor-GmbH getätigten Geschäften auf die eingetragene GmbH übergehen (vgl. dazu BGHZ 80, 129) und darüber hinaus die Vorbelastungshaftung die den Mindesteinlagebetrag übersteigende Zahlung ergreift, die vorzeitig zur Erfüllung der Resteinlagepflicht vorgenommen wird, (vgl. BGHZ 105, 300 [BGH 24.10.1988 - II ZR 176/88]), ist die besondere Gefahrenlage der Gläubiger, die dem Senat seinerzeit Veranlassung zur Annahme einer Außenhaftung gegeben hat, beseitigt.

  • BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus Unterbilanzhaftung

  • BGH, 10.12.2001 - II ZR 89/01

    Haftung der Mitglieder einer Vor-Genossenschaft; Verjährung des

  • BGH, 29.09.1997 - II ZR 245/96

    Aufstellung einer Vorbelastungsbilanz

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 263/91

    Verfügung über angeforderten Betrag zur Durchführung einer Kapitalerhöhung;

  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 102/93

    Passivierung von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen in einer

  • OLG Brandenburg, 11.11.2009 - 7 U 2/09

    GmbH: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Ausgleich einer Unterbilanz aus dem

  • OLG Schleswig, 07.09.2006 - 5 U 25/06

    Verjährung der Ansprüche auf Auffüllung des Stammkapitals bei wirtschaftlicher

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 918/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 921/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 920/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • OLG Dresden, 26.02.2001 - 2 U 2766/00

    Gesamtvollstreckungsverfahren; Insolvenzverfahren; Innenhaftung; Vorgesellschaft;

  • BGH, 26.11.2007 - II ZA 15/06

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags für die Durchführung einer vom

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 919/06

    Betriebsübergang - Ausbildungsvergütung

  • OLG Schleswig, 07.09.2006 - 5 U 26/06

    Wirtschaftliche Neugründung bei Wechsels des Geschäftsfeldes; Anspruch auf

  • OLG Jena, 27.09.2006 - 6 W 287/06

    Gründerhaftung bei Mantelverwendung

  • KG, 18.05.2004 - 1 W 7349/00

    Notargebühr: Höhe der Notargebühr bei Beurkundung der Gründung einer GmbH durch

  • LG München I, 18.12.2003 - 12 O 13994/02

    Streit um Ansprüche aus einer sog. "harten Patronatserklärung"; Zahlungsanspruch

  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01

    Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft

  • OLG Köln, 20.12.2001 - 18 U 138/01

    Aufrechnung eines Gesellschafters gegen den Anspruch der Vorgesellschaft aus

  • OLG Hamm, 01.12.1992 - 15 W 275/92

    Ablehnung der Eintragung einer GmbH bei Vorbelastung des eingezahlten

  • OLG Köln, 05.07.2007 - 18 U 74/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Auszahlung einer Gesellschaftsstammeinlage an

  • BayObLG, 01.10.1991 - BReg. 3 Z 110/91

    Zurückweisung des Eintragungsantrags bei Vorbelastungen der GmbH nach deren

  • BPatG, 10.01.2017 - 29 W (pat) 21/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Lit.Eifel" - Eintragung bzw.

  • OLG Köln, 14.03.1991 - 1 U 48/90
  • OLG Schleswig, 04.05.2007 - 5 U 100/06
  • OLG Dresden, 17.05.1994 - 3 U 1139/93
  • OLG Frankfurt, 05.05.1992 - 5 U 67/91
  • OLG Bremen, 06.05.1997 - 2 U 135/96

    Unterdeckung im Zeitpunkt der Gründung einer GmbH; Vorbelastungsbilanz zum Zwecke

  • OLG Düsseldorf, 13.03.1992 - 22 U 221/91
  • BGH, 18.11.1991 - II ZR 107/91
  • OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88

    Vorauszahlungen auf Stammeinlagen

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