Rechtsprechung
   BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1376
BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88 (https://dejure.org/1988,1376)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1988 - 1 StR 136/88 (https://dejure.org/1988,1376)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1988 - 1 StR 136/88 (https://dejure.org/1988,1376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln - Voraussetzungen für das Vorliegen einer prozessualen Tatidentität - Ermittlung des Verhältnisses des dem Waffenrecht unterfallenden Verhalten des Angeklagten zu dem vom ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 726
  • MDR 1988, 982
  • NStZ 1989, 38
  • StV 1989, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88
    Das unterscheidet diesen Fall auch - ungeachtet aller sonstigen, bedeutsamen Besonderheiten - wesentlich von der Situation, die den Entscheidungen BGHSt 29, 288 und BVerfGE 56, 22 (vgl. auch OLG Hamm MDR 1986, 253 [OLG Hamm 09.09.1985 - 1 Ws 83/85]) zugrunde lag, welche der Generalbundesanwalt für seine Auffassung, die Strafklage sei nicht verbraucht, in Anspruch nimmt.
  • BGH, 07.09.1982 - 3 StR 295/82

    Tateinheit zwischen Betäubungsmitteldelikt und Führen einer Schusswaffe bei

    Auszug aus BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88
    Nach Auffassung des Senats bilden die Einfuhr der Waffe und die Einfuhr des Rauschgifts, beides beim selben Grenzübertritt im selben Pkw verborgen, eine verfahrensrechtliche Tat (vgl. BGH NStZ 1982, 512).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88
    Das unterscheidet diesen Fall auch - ungeachtet aller sonstigen, bedeutsamen Besonderheiten - wesentlich von der Situation, die den Entscheidungen BGHSt 29, 288 und BVerfGE 56, 22 (vgl. auch OLG Hamm MDR 1986, 253 [OLG Hamm 09.09.1985 - 1 Ws 83/85]) zugrunde lag, welche der Generalbundesanwalt für seine Auffassung, die Strafklage sei nicht verbraucht, in Anspruch nimmt.
  • OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
    Auszug aus BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88
    Das unterscheidet diesen Fall auch - ungeachtet aller sonstigen, bedeutsamen Besonderheiten - wesentlich von der Situation, die den Entscheidungen BGHSt 29, 288 und BVerfGE 56, 22 (vgl. auch OLG Hamm MDR 1986, 253 [OLG Hamm 09.09.1985 - 1 Ws 83/85]) zugrunde lag, welche der Generalbundesanwalt für seine Auffassung, die Strafklage sei nicht verbraucht, in Anspruch nimmt.
  • BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83

    Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen

    Auszug aus BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88
    Eine Tat im Sinne von § 264 StPO sind - andererseits - die Einfuhr der Waffe und deren Besitz (vgl. BGH NStZ 1984, 171).
  • OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14

    Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und

    So hat der Bundesgerichtshof etwa die heimliche Einfuhr verschiedener Gegenstände (im konkreten Fall: Betäubungsmittel und Waffen) im einem Fahrzeug beim selben Grenzübertritt als eine verfahrensrechtliche Tat angesehen, ohne dass es auf die den einzelnen Gegenständen später zugedachte Bestimmung ankam (vgl. BGH NJW 1989, 726).
  • BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94

    Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision -

    Dieser enge tatsächliche Zusammenhang legt die Annahme von Tateinheit zwischen den ideell konkurrierenden Straftaten nach § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB und nach § 86 a Abs. 1 Nr. 2 StGB einerseits und dem Vergehen nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a lit. a WaffG andererseits nahe (vgl. für den gleichzeitigen Transport von Betäubungsmitteln und Waffen: BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 326/93; für die gleichzeitige Einfuhr von Betäubungsmitteln und Waffen: BGH NJW 1989, 726, 727).

    Die der Entscheidung BGHSt 29, 288 zugrundegelegten Grundsätze können dann keine Anwendung finden (vgl. BGH NJW 1989, 726, 727).

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Denn der gleichzeitige Transport der Schußwaffe nebst Munition und des Rauschgifts - versteckt in demselben Pkw - verbindet sämtliche von dem Angeklagten verwirklichten Straftatbestände zu ein und derselben Handlung im Rechtssinne (BGH NStZ 1982, 512; 1989, 38; Senatsurteil vom 26. August 1993 - 4 StR 326/93; Steindorf in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 53 WaffG Anm. 10 b).
  • OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17

    Strafklageverbrauch bei Verurteilung wegen eines Waffendelikts und nachfolgender

    Anderes würde in einer solchen Konstellation allenfalls dann gelten, wenn die anderen Vorwürfe den Ermittlungsbehörden noch nicht bekannt waren (vgl. BGH, Urteil vom 23.08.1988 - 1 StR 136/88, juris Rn. 17 f., NJW 1989, 726).
  • OLG Braunschweig, 21.10.1996 - Ss 48/96
    Insoweit unterscheidet sich dieser Fall nicht wesentlich von dem vom BGH entschiedenen Fall (NJW 1989, 726, verkürzt abgedruckt in NStZ 1989, 830), in dem der Täter Heroin und zugleich auch eine Waffe in demselben Pkw über die bulgarische Grenze schmuggelte, wobei auch dort die Waffe nicht für Zwecke des Betäubungsmittelhandels eingesetzt werden sollte, sondern "rein zufällig noch in seinem Besitz war".

    Dort waren die Taten, um deren spätere Aburteilung es ging, zur Zeit der ersten Entscheidung noch nicht bekannt (vgl. auch zu dieser Argumentation BGH NJW 1989, 726).

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Ausüben der

    Denn der gleichzeitige Transport der Waffen und des Rauschgifts im selben Koffer in dem Pkw verletzt sämtliche von den Angeklagten verwirklichten Straftatbestände durch ein und dieselbe Handlung (§ 52 Abs. 1 StGB; vgl. BGH NStZ 1982, 512; NStZ 1989, 38; Steindorf in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 90. Erg.Lfg. WaffenG § 53 Anm. 10 b; für die Fälle der Einfuhr von Betäubungsmitteln unter Mitführen von Waffen).
  • BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00

    Einstellung des Verfahrens wegen Verfahrenshindernis der Doppelanhängigkeit

    Da der Täter die Betäubungsmittel bei der Einfuhr in Besitz hat, stellen die Einfuhr und das - materiellrechtlich zurücktretende (Weber BtMG, § 29 Rn. 389 m.w.N.) - Dauerdelikt des Besitzes eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne von § 264 StPO dar (vgl. auch zum Waffenstrafrecht BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 11).
  • OLG Hamm, 13.02.2018 - 1 RVs 100/17

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das WaffG bei

    Anders als in den Fällen, in denen ein verbotener Gegenstand etwa in der Wohnung oder z.B. im Handschuhfach eines Fahrzeugs lediglich zeitgleich aufbewahrt wird, ist abweichend davon vorliegend mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sowohl der Schlagring als auch die Betäubungsmittel entweder sogar zeitgleich oder unmittelbar nacheinander folgend eingesteckt, zumindest aber auf Grundlage eines einheitlichen bewussten und auch zweckgerichteten Willens des Angeklagten gleichzeitig unmittelbar am Körper mitgeführt (vgl. für den Fall der zeitgleichen Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln beim selben Grenzübertritt im selben Pkw auch für den Fall, dass die Waffe nicht für Zwecke des Betäubungsmittelhandels eingesetzt werden sollte, BGH, Urteil vom 23. August 1988 - 1 StR 136/88 -, juris) worden sind.
  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

    Dabei lassen sich mit jeweils guten Gründen häufig unterschiedliche Ergebnisse vertreten (vgl. BGHR StPO § 264 I Tatidentität 4, 5, 7, 9 bis 11; BGHSt 32, 146 ff; 215 ff; BGHStV 81, 116).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08

    Verbot der Doppelbestrafung: Anklage wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    Treffen Waffen- und Betäubungsmitteldelikt in einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zusammen, so bilden sie eine Tat (vgl. hierzu auch BGH StV 1989, 48; StV 1991, 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80 und StV 2002, 2041; OLG Frankfurt StV 1994, 119; LG Freiburg StV 91, 17).
  • BGH, 19.08.1994 - 3 StR 264/94

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90

    Strafprozeßrecht: Strafklageverbrauch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht