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   OLG Frankfurt, 21.10.1988 - 1 Ss 4/88   

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https://dejure.org/1988,2801
OLG Frankfurt, 21.10.1988 - 1 Ss 4/88 (https://dejure.org/1988,2801)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.10.1988 - 1 Ss 4/88 (https://dejure.org/1988,2801)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Oktober 1988 - 1 Ss 4/88 (https://dejure.org/1988,2801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 847
  • NStZ 1989, 76
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.1988 - 1 Ss 4/88
    Das Wesentliche des hiernach notwendigen Beziehungsverhältnisses zwischen Vorteil und Diensthandlung (BGHSt 15, 88, 91, 97; BGHSt 15, 239, 242, 249; BGHSt 31, 264, 280, 282 ..) ist der Abschluß einer sogen. Unrechtsvereinbarung zwischen Amtsträger und Vorteilsgeber bzw. die auf einen solchen Abschluß zielende ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung (Fordern, Anbieten).

    Die Bestechungsvorschriften sollen den bösen Schein der Käuflichkeit von Diensthandlungen eindämmen, durch den das Vertrauen der Allgemeinheit in die Sachlichkeit staatlichen Handelns erschüttert wird, und sollen das Amtsethos stärken (.. BGHSt 15, 88, 96, 97 ..).

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.1988 - 1 Ss 4/88
    Das Wesentliche des hiernach notwendigen Beziehungsverhältnisses zwischen Vorteil und Diensthandlung (BGHSt 15, 88, 91, 97; BGHSt 15, 239, 242, 249; BGHSt 31, 264, 280, 282 ..) ist der Abschluß einer sogen. Unrechtsvereinbarung zwischen Amtsträger und Vorteilsgeber bzw. die auf einen solchen Abschluß zielende ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung (Fordern, Anbieten).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.1988 - 1 Ss 4/88
    Das Wesentliche des hiernach notwendigen Beziehungsverhältnisses zwischen Vorteil und Diensthandlung (BGHSt 15, 88, 91, 97; BGHSt 15, 239, 242, 249; BGHSt 31, 264, 280, 282 ..) ist der Abschluß einer sogen. Unrechtsvereinbarung zwischen Amtsträger und Vorteilsgeber bzw. die auf einen solchen Abschluß zielende ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung (Fordern, Anbieten).
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.1988 - 1 Ss 4/88
    (c) Der Verwirklichung des Tatbestandes [des § 331 StGB] steht nicht entgegen, daß der Angekl. die Geldzuwendungen von anderen Amtsträgern erhalten hat (Cramer, in: Schönke-Schröder, § 333 Rdnr. 17; RGSt 42, 382, 385; BGHSt 14, 123, 124).
  • BGH, 19.12.1957 - 4 StR 485/57
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.1988 - 1 Ss 4/88
    Zu den in das Amt einschlagenden Handlungen i. S. des § 331 Abs. 1 StGB gehören solche, die in den Kreis der Obliegenheiten fallen, welche dem Beamten durch Gesetze und Dienstvorschriften übertragen sind, ferner derartige, welche ihm gerade durch seine amtliche Stellung ermöglicht werden, die er also nur vermöge seiner amtlichen Stellung vornehmen kann (BGHSt 11, 125, 127).
  • RG, 25.06.1909 - V 209/90

    1. Inwieweit ist eine Teilnahme an den Verbrechen und Vergehen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.1988 - 1 Ss 4/88
    (c) Der Verwirklichung des Tatbestandes [des § 331 StGB] steht nicht entgegen, daß der Angekl. die Geldzuwendungen von anderen Amtsträgern erhalten hat (Cramer, in: Schönke-Schröder, § 333 Rdnr. 17; RGSt 42, 382, 385; BGHSt 14, 123, 124).
  • OLG Hamm, 24.08.2001 - 2 Ss 1238/00

    Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Unrechtsvereinbarung

    Denn das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes wird nämlich auch dann zutiefst erschüttert, wenn Amtsträger untereinander die Vornahme oder Nichtvornahme von Diensthandlungen mit Gegenleistungen verknüpfen und sich bei ihrer Entscheidungsfindung nicht ausschließlich von sachbezogenen Erwägungen leiten lassen (vgl. dazu auch OLG Frankfurt NJW 1989, 847, 848).
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