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   BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88   

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BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88 (https://dejure.org/1988,782)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1988 - IVa ZB 12/88 (https://dejure.org/1988,782)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1988 - IVa ZB 12/88 (https://dejure.org/1988,782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Rechtsmittels zur Prüfung der ordnungsgemäßen Vertretung durch die Eltern - Antrag auf Entlassung des für das zugewendete Vermögen zuständigen Testamentsvollstreckers durch die Eltern für das Kind - Heilung des Verfahrensfehlers des Fehlens der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des Antragsstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 106, 96
  • NJW 1989, 984
  • NJW-RR 1989, 581 (Ls.)
  • MDR 1989, 336
  • FamRZ 1989, 269
  • Rpfleger 1989, 102
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
    Das ist für den Fall der Verneinung der Verfahrensfähigkeit (Prozeßfähigkeit) seit langem anerkannt (BGHZ 18, 184, 190; vgl. aber auch BGHZ 35, 1, 6) [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60] und kann - auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - nicht anders sein, wenn es um eine Frage der (Reichweite der) gesetzlichen Vertretung geht.
  • BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60

    Beschwerderecht eines Geisteskranken

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
    Das ist für den Fall der Verneinung der Verfahrensfähigkeit (Prozeßfähigkeit) seit langem anerkannt (BGHZ 18, 184, 190; vgl. aber auch BGHZ 35, 1, 6) [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60] und kann - auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - nicht anders sein, wenn es um eine Frage der (Reichweite der) gesetzlichen Vertretung geht.
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
    Das ist für den Zivilprozeß seit RGZ 126, 261, 263 (vgl. auch BGHZ 41, 104, 106) unzweifelhaft.
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
    Wenn dieser im Schrifttum weithin gebilligten Auffassung von Baur entgegengehalten wird (DNotZ 1965, 484; zustimmend Palandt/Edenhofer, BGB 47. Aufl. § 2227 Anm. 3; wie Senat BayObLGZ 1916 Nr. 1553; dahingestellt BayObLGZ 1976, 67, 70), das Recht, die Entlassung des Testamentsvollstreckers zu beantragen, folge nicht aus der Verwaltung des Nachlasses, sondern aus der Erbenstellung, dann ist das an sich richtig.
  • RG, 28.11.1929 - IV 255/29

    1. Kann eine Partei im Ehescheidungsstreit durch einen Abwesenheitspfleger

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
    Das ist für den Zivilprozeß seit RGZ 126, 261, 263 (vgl. auch BGHZ 41, 104, 106) unzweifelhaft.
  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 300/15

    Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament: Erbschaftsausschlagung durch

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bislang offen gelassen (BGHZ 106, 96, 100 = NJW 1989, 984, 985).

    Gesetzliche Folge einer Beschränkung der elterlichen Sorge ist, dass die Vermögenssorge einschließlich der gesetzlichen Vertretung für das von Todes wegen erworbene Vermögen insgesamt ausgeschlossen ist (BGHZ 106, 96, 99 f. = NJW 1989, 984, 985).

    Davon abgesehen hat der Ausschluss von der Vermögensverwaltung durch letztwillige Verfügung aber in jedem Fall zur Folge, dass die elterliche Sorge bezüglich des von Todes wegen erworbenen Vermögens in vollem Umfang ausgeschlossen ist (BGHZ 106, 96, 99 f. = NJW 1989, 984).

  • BGH, 07.09.2017 - IX ZR 224/16

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Unentgeltliche

    Die zwischenzeitlich volljährig gewordene Beklagte ist in den vorliegenden Rechtsstreit eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 359/81, NJW 1983, 2084, 2085) und hat die bisherige Prozessführung ihrer Eltern genehmigt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1988 - IVa ZB 12/88, BGHZ 106, 96, 100 f; Urteil vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95, NJW 1996, 1059, 1060; vom 21. Juni 1999 - II ZR 27/98, ZIP 1999, 1969, 1970; MünchKomm-ZPO/Lindacher, 5. Aufl., § 52 Rn. 44; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 56 Rn. 12).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

    Eine solche Genehmigung kann im Zweifel auch konkludent erfolgen (vgl. BGH, Beschl. v. 30. November 1988 - IVa ZB 12/88, NJW 1989, 984 f.).
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung;

    Die Klägerin zu 1 war wegen der Anordnung der Testamentsvollstreckung nach § 1638 BGB gehindert, die Klägerin zu 2 zu vertreten; der dort angeordnete Ausschluß der Vermögenssorge der gesetzlichen Vertreter gilt bei Anordnung der Testamentsvollstreckung auch außerhalb der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (BGH Urt. v. 30. November 1988 - IV a ZB 12/88, WM 1989, 282, 283).
  • BGH, 10.02.2022 - V ZB 87/20

    Grundbuchverfahren: Tod eines Mitgesellschafters und Rechtsnachfolge in die

    Dies ist für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 1999 - V ZB 15/99, NJW 1999, 2369, 2370; allgemein BGH, Beschluss vom 30. November 1988 - IVa ZB 12/88, BGHZ 106, 96, 99 mwN).
  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 303/20

    Heilung des Vertretungsmangels auch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in der

    Ist die Beistandschaft des Jugendamts beendet, erlangt der sorgeberechtigte Elternteil die gesetzliche Vertretung des Kindes zurück und kann Verfahrenshandlungen, bei denen das Kind nicht wirksam gesetzlich vertreten war, rückwirkend genehmigen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 30. November 1988 - IVa ZB 12/88, BGHZ 106, 96, 100 = FamRZ 1989, 269, 270).

    Deshalb kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Vertretungsmangel in jeder Lage des Verfahrens, also auch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in der jeweiligen Instanz, geheilt werden, indem der gesetzliche Vertreter die Verfahrensführung genehmigt, und zwar auch noch in der Rechtsmittelinstanz (BGHZ 106, 96, 100 = FamRZ 1989, 269, 270 f. mwN; BGH Urteile vom 21. Juni 1999 - II ZR 27/98 - NJW 1999, 3263 und vom 19. Juli 2010 - II ZR 56/09 - NJW 2010, 2886 Rn. 8).

    Diese Genehmigung kann auch schlüssig erklärt werden (BGHZ 106, 96, 100 = FamRZ 1989, 269, 270; BGH Urteile vom 16. Februar 2009 - II ZR 282/07 - NJW-RR 2009, 690 Rn. 12 und vom 21. Juni 1999 - II ZR 27/98 - NJW 1999, 3263).

    Da § 547 ZPO kraft der ausdrücklichen Verweisung in § 72 Abs. 3 FamFG auch im Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anzuwenden ist, bestehen keine Bedenken, diesen Rechtsgedanken grundsätzlich auch in Familienstreitsachen zur Geltung zu bringen (vgl. BGHZ 106, 96, 100 f. = FamRZ 1989, 269, 270).

  • OLG Hamm, 20.12.2007 - 15 W 41/07

    Rechnungslegungspflicht des Verwalters

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Vorinstanzen von einer rückwirkenden Genehmigung der Verfahrensführung ausgegangen sind (zur Möglichkeit derselben vgl. BGH NJW 1989, 984f).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 76/04

    Wirksamkeit des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren bei Prozessunfähigkeit

    Allerdings hat es sich nicht damit auseinandergesetzt, ob die Frage der Prozeßunfähigkeit dahinstehen konnte, weil seitens des Betreuers des Schuldners eine stillschweigende Genehmigung der Verfahrensführung erklärt worden ist (vgl. BGHZ 106, 96, 100 f.), indem er - nach Aktenlage in Kenntnis des Zuschlagsbeschlusses und des Teilungsplanes - die Auszahlung des für den Schuldner hinterlegten Übererlöses (§ 117 Abs. 3 ZVG) veranlaßt hat.
  • OLG Schleswig, 23.03.2007 - 8 WF 191/06

    Ergänzungspflegschaft: Notwendigkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

    Die Eltern können daher z. B. nicht die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB beantragen (BGHZ 106, 96 ff.) und haben keine Kontrollbefugnisse, weder als gesetzliche Vertreter (Münchener Kommentar/ Huber, BGB, 4. Aufl., § 1638 Rdnr. 18) noch - mangels gesetzlicher Grundlage - aus eigenem Recht (Erman/Michalski, BGB, 10. Aufl., § 1638 Rdnr. 10).
  • OLG München, 10.04.2020 - 31 Wx 354/17

    Widerruf des Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein

    Wird ein Erbschein erteilt, ohne dass ein wirksamer Antrag vorlag, zwingt dies nur dann nicht zur Einziehung, wenn der Antragsberechtigte die Erteilung nachträglich genehmigt hat (BGH NJW 1989, 984; BayObLG NJW-RR 2001, 950).
  • BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21

    Grundbuchsache: Tod eines Mitgesellschafters und Rechtsnachfolge in die

  • VG Gießen, 29.04.2015 - 7 K 2496/14

    Schulweg als besondere Gefahr

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem

  • BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1

  • OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen Gewährung von Darlehen aus der

  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95

    Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines

  • OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95

    Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins und Einziehung des dem Vorerben

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 26/88

    Rechtliches Gehör in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • LG Bonn, 26.01.1995 - 4 T 87/95

    Recht eines Schenkers auf Bestimmung des Ausschlusses der Eltern des Beschenkten

  • LG Hamburg, 09.10.1992 - 311 S 132/92

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch Grundstückskäufer

  • OLG Naumburg, 27.01.2022 - 2 Wx 1/22

    Gesetzliche Erbfolge - insbesondere Ehegattenerbrecht - bei dem Erbfall eines im

  • LG Augsburg, 08.10.1991 - 4 S 1785/91

    Mietvertragskündigung durch Käufer vor Eigentumsumschreibung nur in offener

  • BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen einen früheren Verwalter ;

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