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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88   

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https://dejure.org/1989,1526
BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88 (https://dejure.org/1989,1526)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1989 - 3 StR 313/88 (https://dejure.org/1989,1526)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 3 StR 313/88 (https://dejure.org/1989,1526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Scheinrechnungen als nachgemachte oder verfälschte Belege - Schriftliche Lügen als nachgemachte oder verfälschte Belege - Strafbarkeit wegen fortgesetzter gewerbsmäßiger Steuerhehlerei - Strafbarkeit wegen fortgesetzter Umsatzsteuerhinterziehung - Strafbarkeit wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 370 Abs. 3 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1620 (Ls.)
  • MDR 1989, 563
  • NStZ 1989, 272
  • StV 1989, 305
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82

    Strafschärfung bei fortgesetzter Verwendung falscher oder nachgemachter Belege

    Auszug aus BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88
    Dagegen würde er sie zur Tatbegehung benutzen, wenn er sie dem Finanzamt einreicht oder sie einem zur Prüfung erschienenen Amtsträger vorlegt (BGHSt 31, 225f.; Senatsurteil vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 194/88, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Nach einhelliger Meinung des Schrifttums ist eine schriftliche Lüge, derer sich der Täter in Belegform bedient, für sich allein nicht geeignet, die Voraussetzungen der Begriffe des "Nachmachens" oder "Verfälschens" im Sinne des § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO zu erfüllen (Hübner a.a.O. § 370 Rdn. 160; Zeller in Koch AO 3. Aufl. § 370 Rdn. 62; Kuhn/Kutter/Hofmann AO 15. Aufl. § 370 Anm. 12 b, S. 802; Klein/Orlopp a.a.O. § 370 Anm. 15 Nr. 4, S. 881; Samson a.a.O. § 370 Rdn. 211; Bender, Zoll- und Verbrauchssteuerstrafrecht 5. Aufl. Tz. 66, S. 147; vgl. BGHSt 31, 225f.).

  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 370/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88
    Denn dort werden ersichtlich solche Fälle als Belege bezeichnet, "die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind" (vgl. BGHSt 12, 100, 103 zu § 406 Abs. 1 Nr. 1 RAbgO, eingefügt durch Gesetz vom 11. Mai 1956, BGBl. I S. 418; § 405 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RAbgO i.d.F. d. Ges. vom 12. August 1968, BGBl. I S. 953).
  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88

    Begriff der fortgesetzten Begehung

    Auszug aus BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88
    Dagegen würde er sie zur Tatbegehung benutzen, wenn er sie dem Finanzamt einreicht oder sie einem zur Prüfung erschienenen Amtsträger vorlegt (BGHSt 31, 225f.; Senatsurteil vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 194/88, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    Auszug aus BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88
    Auf die vom Landgericht hervorgehobene Unterscheidung kommt es schon deshalb nicht an, weil die neue Rechtslage insgesamt zu sehen ist und die Behältnisse, die bei der Anschaffung des Alkohols verwendet worden sind, nach § 74 StGB hätten eingezogen werden können, dessen Anwendung durch § 375 AO nicht ausgeschlossen wird (Hübner a.a.O. § 375 Rdn. 54; vgl. BGHSt 24, 224 [BGH 28.09.1971 - 1 StR 261/71]).
  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung,

    Insoweit gelten die Grundsätze, die zum Regelbeispiel des Verwendens nachgemachter oder verfälschter Belege (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AO) aufgestellt sind (BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04 Rn. 17; Beschlüsse vom 16. August 1989 - 3 StR 91/89 Rn. 6, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 3; vom 5. April 1989 - 3 StR 87/89 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 2 und vom 24. Januar 1989 - 3 StR 313/88 Rn. 4, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 1), entsprechend.
  • LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung:

    Es liegt aber ein im Gesetz nicht benannter besonders schwerer Fall vor: eine bewusste und nachhaltige Nutzung von Abdeckrechnungen zum Zwecke der Verschleierung von Schwarzarbeit legt bei unternehmerischer Tätigkeit mit erheblichen Hinterziehungsbeträgen die Annahme eines unbenannten Regelbeispiels des besonders schweren Falles nahe (vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - 1 StR 283/09, Rn. 50; BGH, Beschluss vom 24.01.1989 - 3 StR 313/88, zitiert nach juris, dort Rn. 6).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

    Dieser wäre erst dann erfüllt, wenn die gefälschten Belege gegenüber der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren vorgelegt worden wären (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 1 m.w.N.); dies war hier nicht der Fall.
  • BGH, 20.11.1990 - 1 StR 548/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Falls des

    Die Ansicht des Landgerichts trifft zu, daß die von dem Angeklagten in anderen Einzelfällen angefertigten, inhaltlich unrichtigen Lohnkonten und Lohnbelege als "schriftliche Lügen" nicht von § 267 StGB erfaßt werden (vgl. auch BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.08.1989 - 3 StR 91/89

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aufgrund Verfälschungen von Belegen -

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 3 StR 313/88 (BGHR AO § 370 III 4, Belege 1; wistra 1989, 190) ausgeführt hat, setzen die Begriffe des "Nachmachens" und "Verfälschens" in § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO eine Täuschung über den erkennbaren Aussteller der Belege voraus.
  • BGH, 05.04.1989 - 3 StR 87/89

    Strafrechtliche Wirkungen der fortgesetzten Benutzung unechter Belege zur

    Dem kann aber im Rahmen des geltenden Rechts durch Annahme eines besonders schweren Falles der Steuerhinterziehung außerhalb der Regelbeispiele Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Januar 1989 - 3 StR 313/88 - zum Abdruck in BGHR AO § 370 III 1 Belege 1 vorgesehen).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.02.1988 - 2 Ss 24/88   

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https://dejure.org/1988,3984
OLG Koblenz, 02.02.1988 - 2 Ss 24/88 (https://dejure.org/1988,3984)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.02.1988 - 2 Ss 24/88 (https://dejure.org/1988,3984)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 2 Ss 24/88 (https://dejure.org/1988,3984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Unfallbeteiligung i.S.d. § 142 Abs. 4 StGB; Voraussetzungen des Vorsatzes i.S.d. § 142 Abs. 1 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1620 (Ls.)
  • NZV 1989, 200
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.1988 - 2 Ss 24/88
    Diese Bestimmung wird so verstanden, daß die nicht ganz unbegründete, aus dem äußeren Anschein der Unfallsituation zu folgernde Möglichkeit der Mitverursachung ausreicht (BGHSt 15, 1 [BGH 22.07.1960 - 4 StR 232/60] ; OLG Frankfurt, NJW 1983, 2038), nicht jedoch eine nur mittelbare, für die Haftung offensichtlich unerhebliche Kausalität (BayObLG VRS 42, 200).
  • OLG Frankfurt, 18.04.1983 - 3 Ss 49/83

    Überlassen eines Fahrzeugs; Fahrgeübter fahrtüchtiger Dritter; Aufenthalt am

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.1988 - 2 Ss 24/88
    Diese Bestimmung wird so verstanden, daß die nicht ganz unbegründete, aus dem äußeren Anschein der Unfallsituation zu folgernde Möglichkeit der Mitverursachung ausreicht (BGHSt 15, 1 [BGH 22.07.1960 - 4 StR 232/60] ; OLG Frankfurt, NJW 1983, 2038), nicht jedoch eine nur mittelbare, für die Haftung offensichtlich unerhebliche Kausalität (BayObLG VRS 42, 200).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 4 Ss 181/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfallbeteiligung bei mittelbarer

    Bei nur mittelbarer Mitverursachung muss - anders als bei direkter Beteiligung - verkehrswidriges Verhalten oder eine über die normale Verkehrsteilnahme hinausgehende Einwirkung hinzukommen (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 142 StGB Rdnr. 29 a.E.; OLG Karlsruhe VRS 74, 432 zum Verlieren von Fahrzeugteilen; OLG Koblenz VRS 74, 435).

    Es ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen der Angeklagte zu der Erkenntnis gelangt sein soll, er habe eine Mitursache für den Unfall gesetzt (OLG Koblenz, VRS 74, 435, 436).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.02.1989 - 3 Ss 667/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4142
OLG Stuttgart, 21.02.1989 - 3 Ss 667/88 (https://dejure.org/1989,4142)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.02.1989 - 3 Ss 667/88 (https://dejure.org/1989,4142)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 3 Ss 667/88 (https://dejure.org/1989,4142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages; Einordnung einer Sitzblockade als Gewalt ; Ausrichtung des Opferhandelns an der an ihm geübten Gewalt als entscheidendes Kriterium für das Vorliegen einer Nötigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1620
  • MDR 1989, 840
  • NStZ 1989, 367 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.1989 - 3 Ss 667/88
    Ob die Rechtslage anders zu beurteilen wäre, wenn der Fahrer unmittelbar aufgrund des (abstrakten) Anhaltebefehls eines vor Ort befindlichen Vorgesetzten oder einer entsprechenden polizeilichen Weisung gehalten hätte (letzterenfalls bejahend: OLG Köln, NJW 1983, 2206 [OLG Köln 27.04.1983 - 3 Ss 128/83] , OLG Zweibrücken, NJW 1986, 1055 [OLG Zweibrücken 04.11.1985 - 1 Ss 170/85] und insbesondere OLG Düsseldorf, VRS 73, 194, 196 f; verneinend: OLG Stuttgart, MDR 1986, 602 und Hörn in Systematischer Kommentar zum StGB, § 240 - Stand: Februar 1987 - Rdnr. 7 a), kann hier dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1987 - 2 Ss 171/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.1989 - 3 Ss 667/88
    Ob die Rechtslage anders zu beurteilen wäre, wenn der Fahrer unmittelbar aufgrund des (abstrakten) Anhaltebefehls eines vor Ort befindlichen Vorgesetzten oder einer entsprechenden polizeilichen Weisung gehalten hätte (letzterenfalls bejahend: OLG Köln, NJW 1983, 2206 [OLG Köln 27.04.1983 - 3 Ss 128/83] , OLG Zweibrücken, NJW 1986, 1055 [OLG Zweibrücken 04.11.1985 - 1 Ss 170/85] und insbesondere OLG Düsseldorf, VRS 73, 194, 196 f; verneinend: OLG Stuttgart, MDR 1986, 602 und Hörn in Systematischer Kommentar zum StGB, § 240 - Stand: Februar 1987 - Rdnr. 7 a), kann hier dahinstehen.
  • OLG Koblenz, 27.06.1985 - 1 Ss 171/85

    Strafrechtliche Verurteilung von Demonstranten wegen gemeinschaftlicher Nötigung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.1989 - 3 Ss 667/88
    Die gegenteilige Meinung von Schroeder, NJW 1985, 2392 [OLG Koblenz 27.06.1985 - 1 Ss 171/85] ist - abgesehen von ihrer mangelnden Praktikabilität (hierzu Schäfer in Leipziger Kommentar, 10. Auflage, § 240 StGB - Stand: August 1986 - Rdnr. 27 bei f) - schon vom Denkansatz her nicht zu billigen.
  • OLG Köln, 27.04.1983 - 3 Ss 128/83

    Blockieren einer Straße durch Sitzen auf der Fahrbahn als Nötigung; Schutzgut des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.1989 - 3 Ss 667/88
    Ob die Rechtslage anders zu beurteilen wäre, wenn der Fahrer unmittelbar aufgrund des (abstrakten) Anhaltebefehls eines vor Ort befindlichen Vorgesetzten oder einer entsprechenden polizeilichen Weisung gehalten hätte (letzterenfalls bejahend: OLG Köln, NJW 1983, 2206 [OLG Köln 27.04.1983 - 3 Ss 128/83] , OLG Zweibrücken, NJW 1986, 1055 [OLG Zweibrücken 04.11.1985 - 1 Ss 170/85] und insbesondere OLG Düsseldorf, VRS 73, 194, 196 f; verneinend: OLG Stuttgart, MDR 1986, 602 und Hörn in Systematischer Kommentar zum StGB, § 240 - Stand: Februar 1987 - Rdnr. 7 a), kann hier dahinstehen.
  • OLG Zweibrücken, 04.11.1985 - 1 Ss 170/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.1989 - 3 Ss 667/88
    Ob die Rechtslage anders zu beurteilen wäre, wenn der Fahrer unmittelbar aufgrund des (abstrakten) Anhaltebefehls eines vor Ort befindlichen Vorgesetzten oder einer entsprechenden polizeilichen Weisung gehalten hätte (letzterenfalls bejahend: OLG Köln, NJW 1983, 2206 [OLG Köln 27.04.1983 - 3 Ss 128/83] , OLG Zweibrücken, NJW 1986, 1055 [OLG Zweibrücken 04.11.1985 - 1 Ss 170/85] und insbesondere OLG Düsseldorf, VRS 73, 194, 196 f; verneinend: OLG Stuttgart, MDR 1986, 602 und Hörn in Systematischer Kommentar zum StGB, § 240 - Stand: Februar 1987 - Rdnr. 7 a), kann hier dahinstehen.
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