Rechtsprechung
| BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Supermarkt
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines von zwei GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines zwischen zwei GmbHs geschlossenen Beherrschungsvertrages; Eintragung des Unternehmensvertrages
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Handelsregistereintragung des GmbH-Gewinnabführungsvertrags
- Betriebs-Berater
Handelsregistereintragung des GmbH-Gewinnabführungsvertrags
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Erforderlichkeit der Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister der beherrschten GmbH
Kurzfassungen/Presse (3)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Abhängiges Unternehmen, Anmeldung, Beherrschungsvertrag, Beschlussfassung, Beschwerdebefugnis, Beurkundung, Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Gewinnabführungsvertrag, Handelsregister, herrschendes Unternehmen, Konzernrecht, Notar, Unternehmensvertrag, Zustimmung
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
FGG § 20
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Sind Zustimmungsbeschlüsse zu Unternehmensverträgen zwingend zu beurkunden? - Überlegungen anhand von Gestaltungsbeispielen" von Dr. Jens Kleinert und Joachim Lahl, original erschienen in: GmbHR 2003, 698 - 705.
Verfahrensgang
- BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88
- EGMR, 11.12.2007 - 77910/01
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 105, 324
- NJW 1989, 295
- NJW-RR 1989, 160 (Ls.)
- ZIP 1989, 29
- MDR 1989, 234
- DNotZ 1989, 102
- WM 1988, 1819
- BB 1989, 19
- BB 1989, 95
- DB 1988, 2623
- Rpfleger 1989, 109
Wird zitiert von ... (113)
- LG Konstanz, 26.11.1992 - 3 HT 1/92
Konzernrecht, GmbH, Unternehmensvertrag, Aufhebung
Auf der Grundlage der durch den Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 24.10.1988 (BGHZ 105, 324 ff.) aufgestellten Erfordernisse ist neben dem Aufhebungsvertrag der zustimmende Beschluß der Gesellschafterversammlung sowohl der herrschenden wie auch der beherrschten GmbH nachzuweisen.Wie der Bundesgerichtshof mehrfach klargestellt hat, ändert der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag den rechtlichen Status der abhängigen GmbH und ist als satzungsgleicher Organisationsvertrag zu qualifizieren (vgl. BGHZ 103, 1 (4); 105, 324 (331); NJW 1992, 1452 (1454)).
Aus diesem Grund unterliegt der Abschluß eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages als satzungsgleiches Rechtsgeschäft der analogen Anwendung der §§ 53, 54 GmbHG (ausdrucklich BGHZ 105, 324 (339);… Ulmer, in: Hachenburg, 8. Aufl. 1991, § 53 RdNr. 154; für eine unmittelbare Anwendung:.
112 ff.), ist zwar zuzugestehen, daß auch der Bundesgerichtshof auf die Wertung des AG-Vertragskonzens, des § 293 Abs. 11 AktG , verwiesen hat (vgl. BGHZ 105, 324 (335)), um eine Zustimmungspflicht der Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens zu begründen.
Da es sich vorliegend um eine Einmann-GbmH handeln kann auch die in dem Beschluß vom 24.10.1988 durch den Bundesgerichtshof offen gelassenen Frage, welche konkreten Mehrheitserfordernisse in dieser Hinsicht gelten (vgl. BGHZ 105, 324 (332)), unbeantwortet bleiben.
Die Argumente, die der Bundesgerichtshof zur Begründung einer Zustimmung gegenüber dem Abschluß des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auf seiten der herrschenden Gesellschaft vorgebracht hat (vgl. BGHZ 105, 324 (333 ff.)), treffen auch gleichermaßen auf die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu (anders, aber ohne weitere Begründung Ulmer, a.a.0., § 53 RdNr. 157).
In diesem Zusammenhang kann auch nicht auf das Weisungsrecht, gem. §§ 37 Abs. 1, 45, 46 Nr. 6 GmbHG verwiesen werden (vgl. BGH NJW 1992, 1452 (1454) gegen Gäbelein GmbHR 1989, 502 (503)), da der internen Gesellschafterweisung zur (Nicht-) Aufhebung im Gegensatz zu einem formellen Zustimmungsbeschluß kein Erfordernis der Wirksamkeit der Aufhebung des Unternehmensver-trages sein kann und da die Vertragsaufhebung auch bei fehlender Weisung grundsätzlich wirksam bleibt (vgl. entsprechend BGHZ 105, 324 (334 f.) m.w.N.).
Ebensowenig kann entgegengesetzt werden, daß im GmbH-Recht eine dem § 119 Abs. 11 AktG entsprechende Regelung fehlt (ablehnend auch BGHZ 105, 324 (335), allerdings ohne konkrete Bezugnahme; einschränkender nunmehr BGH NJW 1992, 1452 (1454)).
Die weitere Überlegung, unternehmensteuerliche Aspekte zur Ermittlung der Anmeldungs- und Eintragungserfordernisse heranzuziehen, scheitert an dem in BGHZ 105, 324 (339) bekräftigten zweckbedingten Unterschied zwischen dem Steuer- und Gesellschaftsrecht.
- BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90
Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern
c) Bei Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen mit einer abhängigen GmbH, die vor Bekanntwerden der Entscheidung vom 24. Oktober 1988 (BGHZ 105, 324) beendet worden sind, haftet das herrschende Unternehmen trotz fehlender Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister grundsätzlich nur für solche Forderungen, die bis zur Vertragsbeendigung begründet worden sind.Die Eintragung in das für die abhängige GmbH zuständige Handelsregister ist Wirksamkeitsvoraussetzung für einen mit einer solchen Gesellschaft geschlossenen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag (BGHZ 105, 324, 342 ff.; vgl. § 294 Abs. 1 und 2 AktG).
Die Entscheidung des Senats vom 24. Oktober 1988 (BGHZ 105, 324), wonach Unternehmensverträge mit einer abhängigen GmbH in das für diese zuständige Handelsregister eingetragen werden müßten, könne keine rückwirkende Verpflichtung der Beklagten zur Publizierung des Vertrages begründen.
Die gegenteilige Ansicht läßt sich für den GmbH-Vertragskonzern nicht daraus herleiten, daß der Abschluß eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages materiell einer Satzungsänderung gleichkommt (BGHZ 105, 324, 338) und dies dann mit den sich aus den §§ 53, 54 GmbHG für die Formerfordernisse ergebenden Folgen auch für die Beendigung des Vertrages gelten müsse (…so Priester, Entwicklungen im GmbH-Konzernrecht, ZGR-Sonderband 1986, S. 151, 185; Wirth, DB 1990, 2105, 2107).
Für die Beendigung eines Unternehmensvertrages mit einer GmbH als abhängiger Gesellschaft besteht zwar eine Eintragungspflicht; sie bestand auch schon vor der Entscheidung des Senats vom 24. Oktober 1988 (BGHZ 105, 324), in der dies erstmals höchstrichterlich ausgesprochen worden ist.
- BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91
Zulässigkeit der Gründung von Vorratsgesellschaften
Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Vorstand, ist daher auch beschwerdeberechtigt i.S. des § 20 Abs: 2 FGG (Ergänzung zu BGHZ 105, 324 ).Wie das vorlegende Gericht zutreffend erkennt, kann diese Rechtsfrage auch nicht durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 105, 324 als geklärt gelten, weil diese eine Anmeldung in den Angelegenheiten einer bereits eingetragenen Gesellschaft betrifft und der Fall der erstmaligen Anmeldung einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der Beschwerdebefugnis nicht notwendigerweise rechtlich gleich zu beurteilen sein muß.
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHZ 105, 324, 327 f. ausgeführt hat, erfolgt jedenfalls eine Anmeldung, die auf eine Eintragung mit konstitutiver Wirkung gerichtet ist, im Namen der Kapitalgesellschaft, in deren Angelegenheiten die Eintragung zu bewirken ist.
Die auch im Schrifttum bisher noch überwiegende gegenteilige Ansicht wird, soweit sie nicht noch auf der vom Senat in BGHZ 105, 324 aufgegebenen Auffassung beruht, die generell nur die anmeldenden Personen als solche als Antragsteller und deshalb als Beschwerdeberechtigte gemäß § 20 Abs. 2 FGG ansah (…vgl. KK/Kraft, AktG 2. Aufl. § 38 Rdn. 17;… Eckardt in: Geßler/Hefermehl, AktG § 36 Rdn. 19;… Scholz/K. Schmidt, GmbHG 7. Aufl. § 9 c Rdn. 36 und § 11 Rdn. 34;… Hueck in: Baumbach/Hueck, GmbHG 15. Aufl. § 9 c Rdn. 2;… Meyer-Landrut, GmbHG § 10 Rdn. 10;… Lutter/ Hommelhoff, GmbHG 13. Aufl. § 10 Rdn. 1;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG 8. Aufl. § 9 c Rdn. 44), nicht dem veränderten, heute nahezu unangefochtenen Verständnis von der Rolle und dem Wesen der Vorgesellschaft gerecht (vgl. insoweit Lutter/ Hommelhoff aaO. und Bassenge/Herbst, FGG/ RPflG 5. Aufl. § 125 Anm. 5 d, die ohne weiteres davon ausgehen, daß die Entscheidung BGHZ 105, 324 nur die bereits eingetragene Gesellschaft betreffe).
- BFH, 08.08.2001 - I R 25/00
Aufgelöste Kapitalrücklage unterliegt nicht der Gewinnabführung an Organträger
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) erkannte das Organschaftsverhältnis steuerlich an: Zwar seien mangels notarieller Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses über die Zustimmung zum EAV und wegen der fehlenden Eintragung des Bestehens dieses Vertrages in das Handelsregister nicht die Anforderungen erfüllt, die der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 24. Oktober 1988 II ZB 7/88 (BGHZ 105, 324, Der Betrieb --DB-- 1988, 2623) an die zivilrechtliche Wirksamkeit eines EAV gestellt habe.Wie der BGH durch seinen Beschluss in BGHZ 105, 324, DB 1988, 2623 entschieden hat, bedarf es dafür der notariell beurkundeten Zustimmung der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft (vgl. § 293 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 AktG) sowie der Eintragung des Vertrages in das Handelsregister (vgl. §§ 53, 54 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--).
b) Allerdings hat die Finanzverwaltung auf die vom BGH geforderten Wirksamkeitserfordernisse bis zum Ergehen des Beschlusses in BGHZ 105, 324, DB 1988, 2623 ausdrücklich verzichtet (Abschn. 64 Abs. 1 Satz 1 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1985 --KStR 1985--).
Im Hinblick darauf, dass die Rechtsprechung des BGH mit dieser bisherigen Verwaltungspraxis nicht vereinbar war, wurde aus Gründen sachlicher Billigkeit (§ 163 AO 1977) eine Übergangsregelung getroffen, wonach für Wirtschaftsjahre, die bis zum 31. Dezember 1992 enden, bei Ergehen des BGH-Beschlusses in BGHZ 105, 324, DB 1988, 2623 bereits bestehende, aber auch erst danach neu abgeschlossene EAV steuerrechtlich nicht beanstandet werden, wenn sie zwar nicht die nach dem erwähnten BGH-Beschluss gebotenen Wirksamkeitserfordernisse erfüllen, im Übrigen aber entsprechend § 17 KStG vereinbart und durchgeführt worden sind (BMF-Schreiben in BStBl I 1989, 430).
- BFH, 30.07.1997 - I R 7/97
Wirksamkeit eines Ergebnisabführungsvertrags
Dafür bedarf es nach dem Beschluß des BGH vom 24. Oktober 1988 II ZB 7/88 (BGHZ 105, 324, DB 1988, 2623) der notariell beurkundeten Zustimmung der Gesellschafterversammlung sowie der Eintragung in das Handelsregister.Zwar seien mangels notarieller Beurkundung des Gesellschafter-Beschlusses über die Zustimmung zum EAV und auch wegen der fehlenden Eintragung des Bestehens dieses Vertrags ins Handelsregister die in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (Beschluß vom 24. Oktober 1988 II ZB 7/88, BGHZ 105, 324, Der Betrieb - DB - 1988, 2623) aufgestellten Anforderungen an die zivilrechtliche Wirksamkeit des EAV nicht erfüllt.
Wie der BGH durch seinen Beschluß in BGHZ 105, 324, DB 1988, 2623 entschieden hat, bedarf es dafür der notariell beurkundeten Zustimmung der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft (vgl. § 293 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes - AktG -) sowie der Eintragung des Vertrages in das Handelsregister (vgl. §§ 53, 54 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG -).
Allerdings hatte die Finanzverwaltung auf die vom BGH geforderten Wirksamkeitserfordernisse bis zum Ergehen des Beschlusses in BGHZ 105, 324, DB 1988, 2623 ausdrücklich verzichtet (Abschn. 64 Abs. 1 Satz 1 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1985).
Aus letztlich gleichem Grund führen deshalb auch die (gesellschaftsrechtlichen) Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft (vgl. dazu BGH-Beschluß in BGHZ 105, 324, DB 1988, 2623) für das Steuerrecht nicht weiter (…Schmidt/Müller/Stöcker, Die Organschaft, 4. Aufl., Tz. 209; Blumers/Schmidt, GmbHR 1989, 261, 262; BMF-Schreiben in BStBl I 1989, 430 ; a. A. Ulmer, BB 1989, 10, 19; s. auch Heckschen, DB 1988, 1685, 1686).
- BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06
Verfahrensrecht - Verjährungshemmung durch Streitverkündung
Der Vertrag wurde notariell beurkundet, aber nicht in das Handelsregister eingetragen; auch die notarielle Beurkundung der Zustimmungserklärung der Gesellschafter der GmbH unterblieb (vgl. dazu BGHZ 105, 324 ff). - BGH, 30.01.1992 - II ZB 15/91
Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag
Der Zustimmungsbeschluß nebst Anlage ist der Anmeldung zum Handelsregister beizufügen (Ergänzung zu BGHZ 105, 324).«.Daran sieht es sich durch die Entscheidung des Senats vom 24. Oktober 1988 (BGHZ 105, 324) gehindert.
Die vom Senat in seinem Beschluß vom 24. Oktober 1988 (BGHZ 105, 324) für die Wirksamkeit eines Unternehmensvertrages entwickelten Grundsätze, der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung abgeschlossen worden war, treffen auch auf den Fall zu, daß ein solcher Vertrag zwischen einer Aktiengesellschaft als herrschender und einer GmbH als abhängiger Gesellschaft abgeschlossen worden ist.
Dem steht die Begründung zum Regierungsentwurf eines Aktiengesetzes (BR-Drucks. 100/60 a, 3. Wahlperiode, S. 219;… vgl. auch BTDrucks. IV/171, S. 218) gegenüber, nach der dieser Gesichtspunkt nur als einer von mehreren (Sicherung außenstehender Aktionäre, § 304/305 AktG; Verlustübernahme, § 302 AktG; Sicherheitsleistung § 303 AktG) für die Normierung des Zustimmungserfordernisses der Hauptversammlung der herrschenden Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien von Bedeutung ist (vgl. Sen.Beschl. BGHZ 105, 324, 333 f.).
- BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91
Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen
Diese Verkehrskreise haben ein Interesse daran zu erfahren, welche Bindungen die Gesellschaft durch den Abschluß eines Unternehmensvertrages eingegangen ist (BGHZ 105, 324, 343 f.;… Kropff, Textausgabe ... aaO S. 382). - BGH, 31.05.2011 - II ZR 109/10
Gesellschaftsrecht - Stimmrecht bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Der Senat musste die Frage bisher nicht entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88, BGHZ 105, 324, 332 f.; Urteil vom 11. November 1991 - II ZR 287/90, BGHZ 116, 37, 44; Urteil vom 5. November 2001 - II ZR 119/00, ZIP 2002, 35).Ebenso wie der Abschluss eines Unternehmensvertrags keinen rein schuldrechtlichen Charakter hat, sondern als gesellschaftsrechtlicher Organisationsvertrag den rechtlichen Status der beherrschten Gesellschaft ändert (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88, BGHZ 105, 324, 331), haben auch die Aufhebung und die Kündigung nicht nur schuldrechtliche Wirkungen.
- BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88
IBH - Lehre von der verdeckten Sacheinlage im Aktienrecht
Zwingend ist das jedoch nicht (vgl. BGHZ 105, 324, 340). - BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90
Video - Verlustausgleichspflicht im qualifiziert faktischen GmbH-Konzern
- FG Köln, 13.05.2009 - 13 K 4779/04
Steuerliche Organschaft: Finanzgericht Köln widerspricht langjähriger …
- FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 244/04
Organschaft: Ausdrückliche Vereinbarung des § 302 Abs. 3 AktG nicht …
- OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09
Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis eines durch Squeeze Out ausgeschlossenen …
- BGH, 05.11.2001 - II ZR 119/00
Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen …
- BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06
Entgelterhebung auf Flugplätzen
- BFH, 03.09.2009 - IV R 38/07
Beginn des ersten Wirtschaftsjahrs einer GmbH - zivilrechtliche Wirksamkeit eines …
- FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
Verlustübernahme nach § 302 AktG als Organschaftsvoraussetzung
- BFH, 22.10.2008 - I R 66/07
Formerfordernisse bei Änderung von Beherrschungsverträgen und …
- FG Köln, 28.08.2009 - 13 K 4779/04
Voraussetzungen für die entsprechende Anwendbarkeit der Regeln über die …
- BFH, 30.01.1996 - VIII B 20/95
- BGH, 03.11.2005 - IX ZR 208/04
Beginn der Verjährung von Ansprüchen gegen einen Steuerberater
- BGH, 15.06.1992 - II ZR 229/91
Pfändung einer Einlageforderung im Liquidationsstadium
- BFH, 29.03.2000 - I R 43/99
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft
- BFH, 22.02.2006 - I R 74/05
Körperschaftsteuerliche Organschaft; Verlustübernahmevereinbarung
- BFH, 01.12.2010 - XI R 43/08
Zu den Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft …
- BGH, 11.04.2011 - II ZB 9/10
Gesellschaftsrecht - Neugründung durch Abspaltung verstößt gg. Sacheinlageverbot
- BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
Sozialplanabfindung - Bemessungsdurchgriff im Konzern
- BGH, 14.02.2012 - II ZB 15/11
Gesellschaftsrecht - Eintragung von Dauertestamentsvollstreckung im Register
- OLG Karlsruhe, 03.06.1994 - 4 W 122/93
GmbH: Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
- BFH, 13.09.1989 - I R 110/88
Wirtschaftliche Eingliederung bei Organschaft
- LG Darmstadt, 24.08.2004 - 8 O 96/04
Behandlung der stillen Beteiligung an einer GmbH
- FG Niedersachsen, 29.10.2009 - 6 K 21/09
Körperschaftsteuerliche Organschaft - Abschlusszeitpunkt und Wirksamkeit eines …
- BGH, 31.05.2011 - II ZR 116/10
Gesellschaftsrecht - Stimmrecht bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88
Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH
- BGH, 22.10.1992 - IX ZR 244/91
Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis zwischen Steuerschuldner und …
- OLG Hamm, 14.04.2009 - 15 Wx 241/08
Eintragung der Nichtigkeit eines Unternehmensvertrages
- OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 16/09
Handelsregistereintragungsvoraussetzung für einen Unternehmensvertrag unter …
- BFH, 03.03.2010 - I R 68/09
Bestätigung der Rechtsprechung: Notwendiger Inhalt einer …
- BFH, 11.04.1991 - V R 126/87
- BayObLG, 18.02.2003 - 3Z BR 233/02
Keine Eintragungspflicht eines Gewinnabführungsvertrags bei GmbH
- OLG Koblenz, 30.09.2004 - 5 U 557/04
Steuerberater - Verjährungsbeginn bei Steuerberaterhaftung
- OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 6 U 27/04
Ausschließung von Gesellschaftern einer Publikums-KG wegen fehlender Mitwirkung …
- OLG Hamm, 28.11.2006 - 15 W 424/05
Beschwerde eines Dritten gegen die Anordnung der Eintragung einer GmbH im …
- OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland
- FG Schleswig-Holstein, 23.09.2004 - 2 K 264/01
Körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzt …
- BFH, 22.02.2006 - I R 73/05
Ausdrückliche Verlustübernahmevereinbarung nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG
- BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 232/02
Eintragungszeitpunkt für Aufhebung eines GmbH- Beherrschungs- und …
- OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
- FG Berlin-Brandenburg, 21.08.2007 - 6 K 39/06
Keine notwendige Beiladung bei einem Streit über das Bestehen einer …
- FG Niedersachsen, 13.12.2007 - 6 K 411/07
Wirksamkeit einer körperschaftsteuerlichen Organschaft
- OLG Koblenz, 30.11.1990 - 2 U 317/89
- OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 140/02
Atypische stille Gesellschaft: Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte …
- KG, 18.11.2003 - 1 W 444/02
Gesellschaftsrecht - Ausländische Gesellschaft: Eintragung ins Handelsregister
- FG Köln, 19.05.2004 - 13 V 1620/04
Schriftliche Klarstellungsvereinbarung zur Verlustübernahme begründet Organschaft
- OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 246/07
Zur Eintragungsfähigkeit einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der …
- OLG Hamburg, 04.12.2008 - 11 Wx 80/08
Keine Eintragung einer Generalvollmacht in das Handelsregister
- OLG Hamm, 15.05.2001 - 15 W 21/01
Anmeldung einer Gesellschaft und Zeichnung der Unterschrift
- OLG Hamm, 24.01.2002 - 15 W 8/02
Nebenleistungspflicht zur Geschäftsführung
- OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 3 Wx 77/06
Auslegung der Satzung wegen Sonderrecht zur Geschäftsführung nach Niederlegung …
- BGH, 12.07.2011 - II ZR 58/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- LG Bonn, 27.04.1993 - 11 T 2/93
- BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 54/98
Erklärung eines Betroffenen, keine Beschwerde einlegen zu wollen, als endgültiger …
- OLG Hamm, 30.04.1997 - 15 W 91/97
Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes in das Ausland
- BayObLG, 17.03.2004 - 3Z BR 46/04
Anmeldungspflichtige für beschlossene Erhöhung des Stammkapitals obliegt auch …
- KG, 27.04.2004 - 1 W 180/02
Führung des Zusatzes "Partners" durch eine Gesellschaft in einer anderen …
- OLG Stuttgart, 03.06.2008 - 8 W 180/08
Notarkosten: Geschäftswert bei Beurkundung eines im wesentlichen durch eine …
- OLG Hamburg, 29.07.2005 - 11 U 286/04
Zustimmungsbedürftigkeit eines Ergebnisabführungsvertrages im Konzern
- OLG Nürnberg, 05.03.2010 - 12 W 376/10
Anwendbarkeit des neuen Rechts auf eine Handelsregisterbeschwerde; Beschwerde …
- BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 30/02
Kapitalerhöhung anläßlich Euro-Umstellung von Stammkapital und Geschäftsanteile
- OLG München, 17.03.2011 - 31 Wx 68/11
Handelsregisterverfahren: Eintragungsfähigkeit eines …
- LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 96/12
- OLG Stuttgart, 29.10.1997 - 20 U 8/97
- BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 253/99
Zur Überprüfung der landgerichtlichen Auslegung des Beschlusses der …
- OLG Naumburg, 06.12.2002 - 7 Wx 3/02
Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited nach englischem …
- KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04
Vereinsrecht: Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins
- OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
Zur Zulässigkeit der Streitverkündung im Notarhaftungsprozess gegen einen …
- OLG Frankfurt, 11.11.1993 - 20 W 317/93
Zustimmungserfordernis bei Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrages mit einer AG
- LAG München, 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06
Aufsichtsratswahl
- BFH, 05.07.1990 - I B 38/90
- OLG München, 14.06.1991 - 23 U 4638/90
- OLG Hamm, 01.12.1992 - 15 W 275/92
Mindeststammkapital: Prüfungspflichten vor Handelsregistereintragung
- BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 39/02
Nachweis freier Verfügbarkeit eingezahlter Beträge - Bestätigungsvermerk des …
- BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90
BGB § 26 Abs. 2, § 59 Abs. 1, § 71 Abs. 1 S. 2
- OLG Hamm, 21.04.1993 - 15 W 176/92
Geschäftswert eines Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der …
- OLG Hamm, 26.09.1996 - 15 W 151/96
BGB § 134; StBerG §§ 72 Abs. 1, 57 Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 1; …
- KG, 11.02.1997 - 1 W 3412/96
Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft; Prüfungsbefugnis des …
- OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 90/98
- OLG Karlsruhe, 17.07.2001 - 14 Wx 62/00
Reichweite der materiellen Prüfungskompetenz des Registergerichts bei beantragter …
- FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5304/04
Auslegung von Prozesserklärungen
- OLG München, 08.02.2011 - 31 Wx 2/11
Handelsregisterverfahren: Eintragungsfähigkeit eines mit einer …
- FG Köln, 12.04.2011 - 13 K 3136/04
- OLG Stuttgart, 30.03.1995 - 8 W 355/93
Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrats bei inländischer Teilkonzernspitze …
- OLG Hamm, 24.10.1995 - 15 W 252/95
- BGH, 29.06.1998 - II ZR 178/97
Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit eines …
- OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 22 U 149/98
Pfändung einer kontokorrentgebundenen Forderung; Voraussetzungen eines …
- FG Hessen, 19.01.2006 - 11 K 791/05
Verlustübernahme als Voraussetzung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft
- FG Hessen, 05.09.2006 - 11 K 2034/03
Zur Frage der steuerrechtlichen Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft
- OLG Karlsruhe, 17.01.2012 - 14 Wx 21/11
Vereinsrecht: Voraussetzungen für Eintragung des regionalen Zweigvereins eines …
- BayObLG, 01.10.1991 - BReg. 3 Z 110/91
Zurückweisung des Eintragungsantrags bei Vorbelastungen der GmbH nach deren …
- OLG Karlsruhe, 12.10.1993 - 11 Wx 48/93
- LG Augsburg, 04.06.1996 - 2 HKT 2093/96
Unzulässige Beurkundung eines Verschmelzungsvertrags durch Notar in Zürich
- FG Köln, 11.03.1999 - 13 K 6548/96
Organschaftsverhältnis mit einer GmbH
- OLG Hamm, 05.05.2001 - 15 W 21/01
Zur Anmeldung einer Gesellschaft ist die Unterzeichnung durch Handzeichen …
- OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 18 U 248/01
- FG Hessen, 25.01.2012 - 4 K 2487/08
Ende der Organschaft bei Veräußerung der Anteile - Abschluss mehrerer …
- BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 3 Z 41/90
Ergebnisabführungsvertrag: Kosten des Zustimmungsbeschlusses
- FG Münster, 31.01.2000 - 9 K 6925/98
Leg - ein - Hol - Zurück: Auch nach Beendigung einer Organschaft weiter möglich
- EGMR, 11.12.2007 - 77910/01
O. gegen Deutschland
- LG Paderborn, 04.03.2008 - 7 T 1/08
- OLG Dresden, 05.09.2006 - 2 W 1131/06
- OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 20 W 448/10
Ermächtigung des Notars nach § 378 II FamFG
- FG München, 12.11.1996 - 7 K 1622/95
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