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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1987 - 13 B 2506/87   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1987 - 13 B 2506/87 (https://dejure.org/1987,5957)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.10.1987 - 13 B 2506/87 (https://dejure.org/1987,5957)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - 13 B 2506/87 (https://dejure.org/1987,5957)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 792
  • NVwZ 1989, 390 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    Für das Arzneimittelrecht besteht daher in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass bei der Herstellung durch einen Arzt, der das von ihm hergestellte Arzneimittel selbst am Patienten anwendet oder in seinen unmittelbaren Einwirkungsbereich durch weisungsgebundene Hilfskräfte oder durch den Patienten selbst anwenden lässt, keine Abgabe in diesem Sinne vorliegt (vgl. BVerwGE 94, 341; OVG NRW, NJW 1998, S. 847 in ausdrücklicher Abkehr von NJW 1989, S. 792; Deutsch, Medizinrecht, 3. Aufl., 1997, S. 534 f.; Hoppe, MedR 1996, S. 72 ; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, Kommentar, § 13 Anm. 11 ; Pabel, NJW 1989, S. 759 f.; Räpple, Das Verbot bedenklicher Arzneimittel, 1991, S. 36 ff.; Wolz, Bedenkliche Arzneimittel als Rechtsbegriff, 1988, S. 40 ff.).
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