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   BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88   

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BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 (https://dejure.org/1988,599)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 (https://dejure.org/1988,599)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 (https://dejure.org/1988,599)
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Richterdisziplinierung

Art. 5 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5 GG, Pflicht von Beamten und Richtern zu Zurückhaltung bei Äußerungen über allgemeinpolitische Fragen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Raketenstationierung

    Art 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, Abs. 2, 33 Abs. 5 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 93
  • NVwZ 1989, 142 (Ls.)
  • DVBl 1988, 782
  • afp 1989, 500
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
    Dies gilt zunächst im Blick auf den vom Bundesverwaltungsgericht zugrundegelegten Prüfungsmaßstab, den es ersichtlich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. vor allem BVerfGE 39, 334 [366 f.] sowie BVerfG (Vorprüfungsausschuß) vom 30. August 1983, NJW 1983, 2691 ) entwickelt hat.

    Ferner ist auch ein bestimmtes Maß an Zurückhaltung vor allem dort erforderlich, wo das persönliche Bekenntnis mit dem Ansehen des Amtes in Konflikt geraten könnte (vgl. BVerfGE 39, 334 [366 f.]).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
    Das Grundgesetz sieht ihn als Amtswalter, der, nur der Sache verpflichtet, unter gerechter Abwägung aller Rechte und Belange der Betroffenen und auch der Allgemeinheit verbindlich zu entscheiden hat, eine Aufgabe, die in seiner Person Unabhängigkeit, Neutralität und Distanz voraussetzt (vgl. BVerfGE 21, 139 [145 f.]; 46, 34 [37]; 52, 131 [154, 156 f., 161]).

    Erst diese Eigenschaften - insbesondere die Fähigkeit, die Berechtigung auch anderer Standpunkte anzuerkennen - setzen den Richter in die Lage, sein Fachwissen frei von sachfremden Einflüssen in den Entscheidungsgang einzubringen und die Gleichstellung der Parteien vor Gericht durch eine objektive, faire Verhandlungsführung, durch unvoreingenommene Bereitschaft zur Verwertung und Bewertung des gegenseitigen Vorbringens, durch unparteiische Rechtsanwendung und durch korrekte Erfüllung seiner sonstigen prozessualen Obliegenheiten gegenüber den Prozeßbeteiligten zu wahren (vgl. BVerfGE 52, 131 [156 f.]).

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
    a) Das Berufsbeamtentum soll, gegründet auf Sachwissen, fachlicher Leistung und loyaler Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften bilden (vgl. BVerfGE 7, 155 [162]; 11, 203 [216 f.]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob diese dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82

    Meinungsäußerungsfreiheit eines Richters und Pflichtenkreis des Art. 33 Abs. 5 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
    Dies gilt zunächst im Blick auf den vom Bundesverwaltungsgericht zugrundegelegten Prüfungsmaßstab, den es ersichtlich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. vor allem BVerfGE 39, 334 [366 f.] sowie BVerfG (Vorprüfungsausschuß) vom 30. August 1983, NJW 1983, 2691 ) entwickelt hat.
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
    Das Grundgesetz sieht ihn als Amtswalter, der, nur der Sache verpflichtet, unter gerechter Abwägung aller Rechte und Belange der Betroffenen und auch der Allgemeinheit verbindlich zu entscheiden hat, eine Aufgabe, die in seiner Person Unabhängigkeit, Neutralität und Distanz voraussetzt (vgl. BVerfGE 21, 139 [145 f.]; 46, 34 [37]; 52, 131 [154, 156 f., 161]).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
    Das Grundgesetz sieht ihn als Amtswalter, der, nur der Sache verpflichtet, unter gerechter Abwägung aller Rechte und Belange der Betroffenen und auch der Allgemeinheit verbindlich zu entscheiden hat, eine Aufgabe, die in seiner Person Unabhängigkeit, Neutralität und Distanz voraussetzt (vgl. BVerfGE 21, 139 [145 f.]; 46, 34 [37]; 52, 131 [154, 156 f., 161]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
    a) Das Berufsbeamtentum soll, gegründet auf Sachwissen, fachlicher Leistung und loyaler Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften bilden (vgl. BVerfGE 7, 155 [162]; 11, 203 [216 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob diese dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

    bb) Der Beamte ist auch im Dienst und bei der Ausübung des Dienstes, sofern es nicht um die Amtsführung im Namen des Dienstherrn geht, trotz seiner besonderen Pflichtenstellung Staatsbürger mit den ihm zustehenden Grundrechten, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 zu Beamten; Kammerbeschluss vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93 f. zu Richtern und Beamten sowie Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - NVwZ-RR 2008, 330 f. zu Soldaten).

    In diesem Rahmen folgt aus der dem Beamten obliegenden Treuepflicht als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Meinungsäußerungsfreiheit bei Beamten nach Maßgabe der Erfordernisse ihres Amtes Einschränkungen unterliegt (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93 f. und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 - NVwZ 2008, 416 f.).

  • DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19

    Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen

    Einschränkungen ergeben sich insbesondere für den Stil der politischen Betätigung und die Wortwahl politischer Meinungsäußerungen (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ; Kammerbeschlüsse vom 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82 - NJW 1983, 2691 und vom 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93; BVerwG, Urteile vom 29.10.1987 - BVerwG 2 C 72.86 - BVerwGE 78, 216 = Buchholz 236.2 § 26 DRiG Nr. 4 S. 4 f., vom 25.01.1990 - BVerwG 2 C 50.88 - BVerwGE 84, 292 = Buchholz 237.4 § 58 HmbLBG Nr. 1 S. 2 f. und vom 23.02.1994 - BVerwG 1 D 65.91 - BVerwGE 103, 70 ; Beschlüsse vom 12.04.1978 - BVerwG 2 WDB 24.77 - BVerwGE 63, 37 und vom 10.10.1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - BVerwGE 86, 188 ); BVerwG, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 16.12 -, juris).

    Daher darf die politische Betätigung des Beamten nicht Formen annehmen, die aus der Sicht eines unvoreingenommenen Betrachters geeignet sind, Zweifel an einer politisch neutralen, nur dem Allgemeinwohl verpflichteten Amtsführung ohne Ansehen der Person hervorzurufen; es genügt insoweit der "böse Schein" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 16.12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 20.02.2001 - 1 D 55.99 -, juris), worauf der Kläger zu Recht hinweist.

  • VG Karlsruhe, 26.07.2018 - DL 17 K 342/17

    Verletzung der allgemeinen Dienstpflichten eines Beamten; Verweigerung eines

    Seine politischen Meinungsäußerungen dürfen nicht Formen annehmen, die den Eindruck entstehen lassen könnten, der Beamte werde bei seiner Amtsführung nicht loyal gegenüber seinem Dienstherrn und nicht neutral gegenüber jedermann sein (BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 - juris Rn. 4).

    Eine Dienstpflichtverletzung liegt vor, wenn das Amt und das mit diesem aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Ausgestaltung verbundene Ansehen und Vertrauen durch Hervorhebung dazu benutzt und eingesetzt werden, um der Meinung des Amtsinhabers in der politischen Auseinandersetzung mehr Nachdruck zu verleihen und durch den Einsatz des Amtes politische Auffassungen des Amtsinhabers wirksamer durchzusetzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 - juris Rn. 6; BVerwG, Urt. v. 29.10.1987 - 2 C 72.86 - juris Rn. 17; "keine Flucht in die Öffentlichkeit", hierzu BVerwG, Beschl. v. 10.10.1989 - 2 WDB 4, 89 - juris Rn. 7 mwN).

  • BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23

    BGH - Dienstgericht des Bundes - bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines

    Davon muss unter anderem dann ausgegangen werden, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters oder in seine Amtsführung in so hohem Maße Schaden genommen hat, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheint und durch sein Verbleiben in dem ihm anvertrauten Amt zugleich das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert würde (BGH, Urteil vom 19. Mai 1995 aaO m.w.N.; vgl. zur Wahrung der Unabhängigkeit durch Verhalten außerhalb des Richteramtes BVerfG NJW 1989, 93 [juris Rn. 4 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob diese dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88

    Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer

    Der zu beachtende Schutzzweck besteht darin, die Funktionsfähigkeit des Beamtentums dadurch zu gewährleisten, daß zum einen im Rahmen des Dienstbetriebes störende politische Auseinandersetzungen vermieden werden, andererseits die politische Neutralität der Amtsführung und das Vertrauen der Öffentlichkeit hierauf nicht gefährdet oder auch nur in Zweifel gezogen werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 73.86 - ; BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93 [BVerfG 06.06.1988 - 2 BvR 111/88]>).

    Er kann deshalb verlangen, daß ein Lehrer es unterläßt, sein Amt und das mit diesem verbundene Ansehen und Vertrauen dazu zu benutzen und einzusetzen, politische Auffassungen wirksamer als der "Normalbürger" durchzusetzen (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 73.86 - ; BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - ).

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06

    Verfassungsmäßigkeit einer Missbilligung aufgrund von Äußerungen eines Beamten in

    Die Regelung des § 54 Satz 3 BBG ist dabei ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG, so dass die darin statuierten Verhaltenspflichten im konkreten Fall nach dem Grundsatz beurteilt werden müssen, dass die rechtlich begründeten Schranken des Art. 5 Abs. 1 GG im Lichte des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung auszulegen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, S. 93).

    In diesem Rahmen folgt aus der dem Beamten obliegenden Treuepflicht als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Meinungsäußerungsfreiheit bei Beamten nach Maßgabe der Erfordernisse ihres Amtes Einschränkungen unterliegt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, S. 93).

    Dies gilt nicht nur für politische Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, S. 93; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 1983 - 2 BvR 1334/82 -, NJW 1983, S. 2691), sondern auch und gerade bei der innerdienstlichen Beurteilung des Verhaltens eines Dienstherrn.

  • BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90

    Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte

    Sie ist zudem zu sehen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der spezifischen Inpflichtnahme der Beamten mit Rücksicht auf die wichtige Funktion eines intakten Beamtentums für den Staat und die besondere Pflichtenstellung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn (vgl. BVerfGE 7, 155 [162]; 39, 334 [366 f.]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß]; Beschluß vom 30. August 1983, NJW 1983, S. 2691 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 6. Juni 1988, NJW 1989, S. 93 ).
  • BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

    Die Überzeugungskraft richterlicher Entscheidungen stützt sich in hohem Maße auf das Vertrauen, das den Richtern von der Bevölkerung entgegengebracht wird (BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - DVBl 1988, 782).

    Er verletze seine sich aus dem ihm anvertrauten Richteramt ergebende Pflicht, wenn er das Amt und das mit diesem aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Ausgestaltung verbundene Ansehen und Vertrauen durch Hervorhebung seiner Richteramtsbezeichnung dazu benutzt und einsetzt, um seiner Meinung in der politischen Auseinandersetzung mehr Nachdruck zu verleihen und durch den Einsatz des Richteramtes eigene politische Auffassungen wirksamer durchzusetzen (BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - DVBl. 1988, 782; BVerwGE 78, 216 ).

  • OVG Hamburg, 25.06.2018 - 3 Bs 73/18

    Verdeckte Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Insolvenzrichter; Entziehung des

    Erst diese Eigenschaften - insbesondere die Fähigkeit, die Berechtigung auch anderer Standpunkte anzuerkennen - setzen den Richter danach in die Lage, sein Fachwissen frei von sachfremden Einflüssen in den Entscheidungsgang einzubringen und die Gleichstellung der Parteien vor Gericht durch eine objektive, faire Verhandlungsführung, durch unvoreingenommene Bereitschaft zur Verwertung und Bewertung des gegenseitigen Vorbringens, durch unparteiische Rechtsanwendung und durch korrekte Erfüllung seiner sonstigen prozessualen Obliegenheiten gegenüber den Prozessbeteiligten zu wahren (BVerfG, Beschl. v. 6.6.1988, 2 BvR 111/88, DVBl. 1988, 782, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

  • BGH, 19.05.1995 - RiZ(R) 1/95

    Kontakte zum Rotlichtmilieu: Versetzung eines Richters in den einstweiligen

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/07

    Verfassungsbeschwerde gegen eine beamtenrechtliche Missbilligung aufgrund von

  • BVerwG, 16.07.2012 - 2 B 16.12

    Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug;

  • VG Münster, 16.10.2009 - 4 K 1765/08

    Leserbriefe eines Lehrers aus Rheine zu Recht missbilligt

  • VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21

    Pflicht einer Lehrkraft zur politischen Enthaltsamkeit im Unterricht

  • VG Würzburg, 28.09.2018 - W 1 E 18.1234

    Zur Verhältnismäßigkeit der Untersagung einer Referententätigkeit eines

  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2024 - 6 B 1209/23

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Meinungsäußerungsfreiheit

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02

    Kündigung; verfassungsrechtliche Meinungsäußerung; außerdienstliches Verhalten;

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von

  • BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 21.94

    Ablehnung eines Richters der ehemaligen DDR für den Richterdienst bestätigt

  • VG Wiesbaden, 20.01.2023 - 28 L 42/22

    Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der

  • BVerfG, 12.03.2002 - 2 BvR 183/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch

  • BVerwG, 10.03.1998 - 1 WB 70.97

    Recht der Soldaten - Bekanntgabe von Dienstgrad und Dienststelle im Zusammenhang

  • VG Magdeburg, 14.02.2012 - 8 A 6/11
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 75.99

    Untersagung der Anbringung eines Aushangs mit privaten Meinungsäußerungen zu

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 18.95

    Nichtübernahme eines früheren DDR-Richters wegen Mitwirkung an "Republikflucht"

  • BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
  • OVG Niedersachsen, 12.11.1996 - 5 L 2733/95

    Umsetzung, Entzug der Funktion eines Fachberaters; Umsetzung (Rechtsnatur);

  • VG Wiesbaden, 24.07.2023 - 28 K 293/21

    Klage gegen Disziplinarverfügung; Treuepflicht; Lehrer; Corona-Pandemie

  • BVerwG, 09.04.1991 - 2 WDB 9.91

    Rechtsmittel

  • VG Wiesbaden, 22.12.2017 - 28 K 1093/16

    Hinreichende Konkretisierung missbilligender Äußerungen

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