Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 08.11.1989

Rechtsprechung
   BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,49
BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88 (https://dejure.org/1989,49)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.1989 - 2 BvR 3/88 (https://dejure.org/1989,49)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 1989 - 2 BvR 3/88 (https://dejure.org/1989,49)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,49) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StVollzG § 42 Abs. 1 Satz 1
    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Rechtsschutzbedürfnis

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 138
  • NJW 1990, 1033
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (215)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sei (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]; 50, 244 [247]; 56, 99 [106]; 72, 1 [5]).

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens die entscheidenden Kriterien für das Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses darin gesehen, daß entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 [257 f.]; 69, 161 [168]).

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Der Umstand, daß die Fachgerichte und das Bundesverfassungsgericht oft außerstande sind, schwierige Fragen in kurzer Zeit zu entscheiden, darf nicht dazu führen, daß eine Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird (vgl. BVerfGE 74, 163 [172 f.]; 76, 1 [38 f.]).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82

    Altersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sei (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]; 50, 244 [247]; 56, 99 [106]; 72, 1 [5]).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 [180]; 41, 29 [43]; 49, 24 [51 f.]).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 [180]; 41, 29 [43]; 49, 24 [51 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sei (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]; 50, 244 [247]; 56, 99 [106]; 72, 1 [5]).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sei (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]; 50, 244 [247]; 56, 99 [106]; 72, 1 [5]).
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sei (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]; 50, 244 [247]; 56, 99 [106]; 72, 1 [5]).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sei (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]; 50, 244 [247]; 56, 99 [106]; 72, 1 [5]).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens die entscheidenden Kriterien für das Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses darin gesehen, daß entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 [257 f.]; 69, 161 [168]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt (vgl. BVerfGE 81, 138 ).

    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 33, 247 ; 50, 244 ; 56, 99 ; 72, 1 ; 81, 138 ).

    Dies ist bei besonders tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtsverstößen insbesondere der Fall, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 107, 299 ; 110, 77 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14 -, juris, Rn. 24; stRspr).

    Der Grundrechtsschutz des Betroffenen würde andernfalls in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 41, 29 ; 49, 24 ; 81, 138 ).

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass eine Erledigung nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt und anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 91, 125 ; 98, 169 ; 103, 44 ), die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 99, 129 ) oder ein Rehabilitationsinteresse des Beschwerdeführers besteht (vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, juris, Rn. 183; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 269a ).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels kann das Rechtsschutzbedürfnis jedoch in Form eines Feststellungsinteresses fortbestehen, wenn Wiederholungsgefahr besteht, eine fortwirkende Beeinträchtigung zu beseitigen ist, tiefgreifende und folgenschwere Grundrechtseingriffe in Rede stehen und sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangt werden kann oder von einem Rehabilitierungsinteresse auszugehen ist (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 104, 220 ; 110, 77 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.1989 - 1 BvR 986/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,872
BVerfG, 08.11.1989 - 1 BvR 986/89 (https://dejure.org/1989,872)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1989 - 1 BvR 986/89 (https://dejure.org/1989,872)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1989 - 1 BvR 986/89 (https://dejure.org/1989,872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1033
  • AnwBl 1989, 669
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1989 - 1 BvR 986/89
    Als solche ist sie zulässig, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 46, 246, 256 f. m. w. N.; 70, 1, 28).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1989 - 1 BvR 986/89
    Als solche ist sie zulässig, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 46, 246, 256 f. m. w. N.; 70, 1, 28).
  • EuGH, 25.02.1988 - 427/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1989 - 1 BvR 986/89
    § 4 des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22.3.1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (vom 16.8. 1980 [BGBl. 1 S. 1453]) hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 25.2.1988 (NJW 1988, S. 887 ff.) überwiegend für vertragswidrig erklärt.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1989 - 1 BvR 986/89
    rügt, derselbe Rechtsanwalt werde hinsichtlich seines Auftretens vor verschiedenen Gerichten ungleich behandelt, könnte er dies allenfalls mit der Begründung tun, die Ungleichbehandlung sei willkürlich (vgl. BVerfGE 55, 72, 88 ff.).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Dabei kann dahinstehen, ob angesichts der Verpflichtung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und der dadurch bedingten Betroffenheit unterschiedlicher Rechtskreise überhaupt gleiche oder vergleichbare Sachverhalte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. November 1989 - 1 BvR 986/89 - NJW 1990, 1033 und vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 ).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Dabei kann dahinstehen, ob angesichts der Verpflichtung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und der dadurch bedingten Betroffenheit unterschiedlicher Rechtskreise überhaupt gleiche oder vergleichbare Sachverhalte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. November 1989 - 1 BvR 986/89 - NJW 1990, 1033 und vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 ).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Auf die Frage, ob Art. 3 Abs. 1 GG auf den Fall der "Inländerdiskriminierung" anwendbar wäre (offen gelassen von BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. November 1989 - 1 BvR 986/89 - NJW 1990, 1033), kommt es somit nicht an.
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt;

    BVerfG AnwBl. 1989, 669; Beschluß vom 14. Dezember 1989 1 BvR 1510/89; BGH Beschluß vom 18. September 1989 aaO.).

    Der Revision kann auch nicht darin gefolgt werden, daß Anwaltszwang und Lokalisierungsgrundsatz im Blick auf die durch das europäische Gemeinschaftsrecht gewährleistete Niederlassungsfreiheit zu einer willkürlichen Benachteiligung inländischer Anwälte gegenüber Anwälten aus anderen Mitgliedsstaaten führe, die von ihrem Recht Gebrauch machten, vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten (BVerfG AnwBl. 1989, 669; BGH Beschluß vom 18. September 1989 aaO.; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 1989 - III ZB 38/89 - und vom 5. April 1990 III ZB 7/90).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10

    Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Dabei kann dahinstehen, ob angesichts der Verpflichtung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und der dadurch bedingten Betroffenheit unterschiedlicher Rechtskreise überhaupt gleiche oder vergleichbare Sachverhalte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. November 1989 - 1 BvR 986/89 - NJW 1990, 1033 und vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 ).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 6 C 30.03

    Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung, Rechtsberatung, Sachbereichserlaubnis,

    c) Soweit die von dem Kläger geltend gemachte "Inländerdiskriminierung" zu bejahen sein und darauf Art. 3 Abs. 1 GG anwendbar sein sollte (offen gelassen von BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. November 1989 - 1 BvR 986/89 - NJW 1990, 1033), wäre die dadurch bestehende Ungleichbehandlung jedenfalls als auf sachgerechten Gründen beruhend gerechtfertigt.
  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96

    Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung

    Aus ähnlichen Erwägungen hat auch das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften über das Lokalisationsgebot (§ 18 BRAO) und die Kanzleipflicht (§ 27 BRAO) als verfassungsrechtlich statthafte Regelungen der Berufsausübung beurteilt und als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen (zu § 18 BRAO: BVerfG NJW 1990, 1033; NJW 1993, 3192; ebenso BGHZ 111, 339, 342 f.; BGH, Beschl. v. 24.4.1989 - AnwZ (B) 4/89, BGHR BRAO § 18 Abs. 1 - Lokalisierungsgebot 1; zu § 27 BRAO: BVerfGE 72, 26, 30 ff.; BVerfG NJW 1990, 1033; ebenso BGH, Beschl. v. 12.12.1988 - AnwZ (B) 37/88, BGHR BRAO § 27 Abs. 2 - Residenzpflicht 1; Beschl. v. 19.2.1990 - AnwZ (B) 73/89, BRAK-Mitt. 1991, 102, 103; Feuerich/Braun aaO § 27 Rdn. 2).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 150/90

    Überörtliche Anwaltssozietät - Verletzung Berufs-/Standesrecht;

    Die dem Gebot der Zulassung des Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht zugrundeliegende Intention des Gesetzgebers, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Gericht und Anwaltschaft zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.11.1989 - 1 BvR 986/89, NJW 1990, 1033), wird durch den Zusammenschluß in einer überörtlichen Sozietät ebensowenig berührt wie die Aufsichtspflicht der zuständigen Rechtsanwaltskammer über den einzelnen Rechtsanwalt gemäß §§ 56, 73 Abs. 2 BRAO; jeder Rechtsanwalt muß an einem bestimmten Gericht zugelassen bleiben.
  • BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 7/03

    Gleichzeitige Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Landgerichten

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat das in § 18 Abs. 1 BRAO normierte Lokalisationsgebot für inländische Rechtsanwälte in seinem Beschluß vom 8. November 1989 (1 BvR 986/89, NJW 1990, 1033) als eine durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigte, verhältnismäßige und deshalb mit Art. 12 und Art. 3 GG vereinbare Berufsausübungsregelung angesehen.
  • AGH Hamburg, 19.04.2001 - II ZU 9/00

    Pflicht zur Nennung aller Anwälte auf Briefbogen einer Großkanzlei; Eingriff in

    Grundsätzlich sind Regelungen, wie z.B. § 10 BORA zulässig, wenn sie durch Erwägungen des Allgemeinwohls gerechtfertigt sind und die bewirkte Beschränkung dem Betroffenen zumutbar ist (BVerfG, NJW 1990, 1033; BGH, BRAK-Mitt. 2001, 41).
  • FG Köln, 14.02.2008 - 3 K 3767/04

    Unterliegen von Umsätzen aus "Schönheitsoperationen" der Umsatzsteuer bei

  • BGH, 10.03.1993 - IV ZB 18/92

    Postulationsfähigkeit ostberliner Anwälte vor Bezirksgerichten und OLG Naumburg

  • OLG Brandenburg, 29.09.1999 - 3 U 9/99
  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 55/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 17/90

    Zulassung eines anderweitig zugelassenen Rechtsanwalts zur Wahrnehmung eigener

  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 70/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 15/90

    Begriff der besonderen Härte für eine Zweitzulassung als Rechtsanwalt - Besondere

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 60/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 51/89

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer Doppelzulassung als Rechtsanwalt -

  • LAG Hamm, 15.05.1997 - 16 Sa 1235/96

    Zulässigkeit einer Berufungseinlegung; Fehlende Postulationsfähigkeit;

  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 23/91

    Ablehnung der Verlängerung der Doppelzulassung wegen fehlenden Vorliegens einer

  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 10/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 73/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 18/91
  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 39/91

    Voraussetzungen der Doppelzulassung - Vereinbarkeit des Verbots der

  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 15/91

    Bestimmung des Maßes einer den Wegfall einer Zweitzulassung eines Rechtsanwalts

  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 24/91
  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 61/90

    Klage eines Rechtsanwalts auf Verlängerung einer Zweitzulassung - Eintritt einer

  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 58/90

    Klage eines Rechtsanwalts auf Verlängerung einer Zweitzulassung - Eintritt einer

  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 56/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 59/90

    Klage eines Rechtsanwalts auf Verlängerung einer Zweitzulassung - Eintritt einer

  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 57/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • VG Hamburg, 04.09.2007 - 2 K 3410/06

    Ausbildungsförderung für ausländischen Ehegatten eines Deutschen

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 13/90

    Prinzip der Lokalisierung und Singularzulassung eines Rechtsanwalts - Regelung

  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 47/89

    Zulassung zum Rechtsanwalt nur bei einem Landgericht - Auswirkungen des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht