Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.11.1989

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.1989 - 1 BvR 986/89   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Lokalisationsgebots nach § 18 BRAO

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22/03/1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte vom 16/08/1980, § 4
    Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr, Freier Dienstleistungsverkehr

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1990, 1033
  • AnwBl 1989, 669



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09  

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Dabei kann dahinstehen, ob angesichts der Verpflichtung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und der dadurch bedingten Betroffenheit unterschiedlicher Rechtskreise überhaupt gleiche oder vergleichbare Sachverhalte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. November 1989 - 1 BvR 986/89 - NJW 1990, 1033 und vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 ).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04  

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Auf die Frage, ob Art. 3 Abs. 1 GG auf den Fall der "Inländerdiskriminierung" anwendbar wäre (offen gelassen von BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. November 1989 - 1 BvR 986/89 - NJW 1990, 1033), kommt es somit nicht an.
  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96  

    Zweigstellenverbot - berufswidrige Werbung

    Aus ähnlichen Erwägungen hat auch das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften über das Lokalisationsgebot (§ 18 BRAO) und die Kanzleipflicht (§ 27 BRAO) als verfassungsrechtlich statthafte Regelungen der Berufsausübung beurteilt und als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen (zu § 18 BRAO: BVerfG NJW 1990, 1033; NJW 1993, 3192; ebenso BGHZ 111, 339, 342 f.; BGH, Beschl. v. 24.4.1989 - AnwZ (B) 4/89, BGHR BRAO § 18 Abs. 1 - Lokalisierungsgebot 1; zu § 27 BRAO: BVerfGE 72, 26, 30 ff.; BVerfG NJW 1990, 1033; ebenso BGH, Beschl. v. 12.12.1988 - AnwZ (B) 37/88, BGHR BRAO § 27 Abs. 2 - Residenzpflicht 1; Beschl. v. 19.2.1990 - AnwZ (B) 73/89, BRAK-Mitt. 1991, 102, 103; Feuerich/Braun aaO § 27 Rdn. 2).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 81, 138
  • NJW 1990, 1033



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Wird zitiert von ... (134)  

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96  

    Fernmeldegeheimnis

    In Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe besteht das Rechtsschutzbedürfnis auch dann fort, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt hat, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 81, 138 ).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04  

    Jugendstrafvollzug

    Dies sind Gründe für einen Fortbestand des Rechtsschutzinteresses auch nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 103, 44 ; 104, 220 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 1567/93 -, ZfStrVo 1994, S. 242 ).

    Weitere Gesichtspunkte, die im vorliegenden Fall für den Fortbestand des Rechtsschutzinteresses sprechen, sind die Schwere des geltend gemachten Grundrechtseingriffs (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 104, 220 ), die Bedeutung der Rechtsfrage, um deren Klärung es geht (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 98, 169 ), und die Umstände der eingetretenen Erledigung.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03  

    Rechtsschutzinteresse

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet darüber hinaus, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).
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